Öffentlicher Busverkehr im Linienbündel Rottweil‑Nord (Linien 34, 38, 47, 48, 58)

Status
Offen
Angebotsfrist
21.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Rottweil
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.08.2026
Bekanntmachungsnummer
551552-2026
Verfahrensnummer
e98a3324-efa5-448e-8e54-792cb9c81eb8
CPV-Codes
60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Rottweil schreibt die Durchführung des Busverkehrs im Linienbündel Rottweil‑Nord aus. Dabei sollen die Linien 34, 38, 47, 48 und 58 betrieben werden. Das Verfahren ist offen und die Angebotsfrist endet am 21.09.2026. Der Auftrag wird als öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) vergeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Linienbündel Rottweil-Nord mit den Linien 34, 38, 47, 48 und 58.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) im Busverkehr im Linienbündel Rottweil-Nord im Landkreis Rottweil

    Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeför-derungsgesetz im Linienbündel Rottweil-Nord mit den Linien 34, 38, 47, 48 und 58.

    Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vor-schriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festge-setzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Ange-botsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein In-solvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröff-net wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wor-den ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebots-abgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit einge-stellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebots-abgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rah-men der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit an-deren Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfäl-schung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung ei-nes früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anfor-derungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechts-folge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitau-sendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafge-setzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist, 13. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße be-gangen hat; 14. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer even-tuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 15. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräf-tig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor im Rahmen des § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern.

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LOT-0001 · Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) im Busverkehr im Linienbündel Rottweil-Nord im Landkreis Rottweil

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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vor-schriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festge-setzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Ange-botsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein In-solvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröff-net wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wor-den ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebots-abgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit einge-stellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebots-abgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rah-men der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit an-deren Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfäl-schung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung ei-nes früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anfor-derungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechts-folge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitau-sendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unter-nehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafge-setzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist, 13. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße be-gangen hat; 14. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer even-tuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 15. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräf-tig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor im Rahmen des § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren37vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag35 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
LBLangreder Bus GmbH - 1028.08.20265,9 Mio. €steigend
BBBlock Busreisen GmbH & Co.KGSteimbke1028.08.20265,9 Mio. €steigend
RGRETOURS GmbH & Co. KGWunstorf1028.08.20265,9 Mio. €steigend
WFWunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG - 1028.08.20265,9 Mio. €steigend
STSchlienz Tours GmbH & Co.KGKernen1014.08.20261 €steigend
DGDuckstein GmbH - 1030.07.20267,9 Mio. €steigend
VRVineta Rollicare GmbH - 1030.07.20267,9 Mio. €steigend
TETaxi Eggestein Helmstedt-Königslutter GmbHWolfsburg1030.07.20267,9 Mio. €steigend
SNSchülerbeförderung Neumann - 1030.07.20267,9 Mio. €steigend
PKPeter Krautscheid & Söhne GmbHHennef1021.07.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (8) · Nordrhein-Westfalen (8) · Niedersachsen (6) · Baden-Württemberg (5) · Hessen (5) · Rheinland-Pfalz (2)
VRVerkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchen227.07.2026
ZVZweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)Bremen218.06.2026
W-Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale VergabestelleFriedberg207.04.2026
SSSWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbHTrier110.08.2026
MGmoBiel GmbHBielefeld110.08.2026
LGLandkreis GoslarGoslar106.08.2026
LGLandkreis Garmisch-PartenkirchenGarmisch-Partenkirchen104.08.2026
KPKreisverwaltung PaderbornPaderborn103.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Landkreis Rottweil

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 33 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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10.08.2026Öffentlicher Busverkehr im Linienbündel Rottweil‑Nord (Linien 34, 38, 47, 48, 58)Offen - -

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