Öffentlicher Personennahverkehr (Linien- und Linienbedarfsverkehr) für die Stadt Lauchhammer
- Status
- Geplant
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Lauchhammer
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Wettbewerbliches Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 565479-2026
- CPV-Codes
- 60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Lauchhammer vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Personennahverkehr im Stadtgebiet. Der Auftrag umfasst Linien- und Linienbedarfsverkehr nach den §§ 42 und 44 PBefG und soll ab dem 16.08.2027 für zehn Jahre laufen. Das Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH ist als einziger Bieter vorgesehen. Der Gesamtumfang beträgt bis zu 200.000 gefahrene Kilometer pro Jahr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Für das Stadtgebiet Lauchhammer besteht ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH mit einer Laufzeit bis zum 23.03.2030. Bis zum gleichen Datum laufen die Liniengenehmigungen für die Linien des Stadtverkehrs Lauchhammer. Wegen erheblicher Veränderungen des Leistungsumfanges und der Linienführungen sowie der Anzahl der Linien ab dem 16.08.2027 muss unter Aufhebung des bisherigen öffentlichen Dienstleistungsauftrages ein neuer öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit den Inhalten der neuen Linienführungen, der Anzahl der Linien und des Leistungsumfanges des Linienverkehrs und des Linienbedarfsverkehrs nach den §§ 42 und 44 PBefG geschlossen werden. Die Stadt Lauchhammer als Aufgabenträger des städtischen ÖPNV beabsichtigt, den neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 an das Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH, Wilhelm-Pieck-Straße 16, 01979 Lauchhammer, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Schmidt, zu vergeben. Die Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 4 a) und b) VO (EG) Nr. 1370/2007 sind gegeben. Der ab dem 16.08.2027 geltende öffentliche Dienstleistungsauftrag soll eine Laufzeit von 10 Jahren haben. Vorsorglich: Die Stadt Lauchhammer als Aufgabenträger der direkt zu vergebenden Verkehrsleistungen im Gesamtumfang von nicht mehr als 200.000 Kilometern pro Jahr geht davon aus, dass diese ohne Zuschüsse bzw. Ausgleichsleistungen nicht kostendeckend betrieben werden können. Eine auskömmliche eigenwirtschaftliche Verkehrserstellung (§ 8 Abs. 4 S. 1, 2 PBefG) ist nicht möglich. Eine allgemeine Vorschrift im Sinn des Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 existiert nicht. Unter Bezugnahme auf § 12 Abs. 6 PBefG weist der Aufgabenträger als zuständige Behörde auf das Folgende hin: Beabsichtigt die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge für den Linien- und Linienbedarfsverkehr (§§ 42 und 44 PBefG) für das Stadtgebiet Lauchhammer können daher bis spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung/Vorinformation bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Dezernat Güterkraft- und Personenverkehr, E-Mail: LBV-PV@LBV.Brandenburg.de, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) gestellt werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/07 für den Öffentlichen Personennahverkehr (Linienverkehr und Linienbedarfsverkehr nach den §§ 42 und 44 PBefG) im Stadtgebiet der Stadt Lauchhammer ab dem 16.08.2027
Für das Stadtgebiet Lauchhammer besteht ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH mit einer Laufzeit bis zum 23.03.2030. Bis zum gleichen Datum laufen die Liniengenehmigungen für die Linien des Stadtverkehrs Lauchhammer. Wegen erheblicher Veränderungen des Leistungsumfanges und der Linienführungen sowie der Anzahl der Linien ab dem 16.08.2027 muss unter Aufhebung des bisherigen öffentlichen Dienstleistungsauftrages ein neuer öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit den Inhalten der neuen Linienführungen, der Anzahl der Linien und des Leistungsumfanges des Linienverkehrs und des Linienbedarfsverkehrs nach den §§ 42 und 44 PBefG geschlossen werden. Die Stadt Lauchhammer als Aufgabenträger des städtischen ÖPNV beabsichtigt, den neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 an das Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH, Wilhelm-Pieck-Straße 16, 01979 Lauchhammer, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Schmidt, zu vergeben. Die Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 4 a) und b) VO (EG) Nr. 1370/2007 sind gegeben. Der ab dem 16.08.2027 geltende öffentliche Dienstleistungsauftrag soll eine Laufzeit von 10 Jahren haben. Vorsorglich: Die Stadt Lauchhammer als Aufgabenträger der direkt zu vergebenden Verkehrsleistungen im Gesamtumfang von nicht mehr als 200.000 Kilometern pro Jahr geht davon aus, dass diese ohne Zuschüsse bzw. Ausgleichsleistungen nicht kostendeckend betrieben werden können. Eine auskömmliche eigenwirtschaftliche Verkehrserstellung (§ 8 Abs. 4 S. 1, 2 PBefG) ist nicht möglich. Eine allgemeine Vorschrift im Sinn des Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 existiert nicht. Unter Bezugnahme auf § 12 Abs. 6 PBefG weist der Aufgabenträger als zuständige Behörde auf das Folgende hin: Beabsichtigt die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge für den Linien- und Linienbedarfsverkehr (§§ 42 und 44 PBefG) für das Stadtgebiet Lauchhammer können daher bis spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung/Vorinformation bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Dezernat Güterkraft- und Personenverkehr, E-Mail: LBV-PV@LBV.Brandenburg.de, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) gestellt werden.
Vergabeunterlagen
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Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| DRDB Regio AG (Bukr 12) | Frankfurt am Main | 1 | 13.08.2026 |
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| MGmoBiel GmbH | Bielefeld | 1 | 10.08.2026 |
| GDGt-service Dienstleistungs GmbH des Gemeindetags Baden-Württemberg namens u. i. A. der Teilnehmer | Stuttgart | 1 | 07.08.2026 |
| LGLandkreis Goslar | Goslar | 1 | 06.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Stadt Lauchhammer
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.08.2026 | Öffentlicher Personennahverkehr (Linien- und Linienbedarfsverkehr) für die Stadt Lauchhammer | Geplant | - | - |
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Der Landratsamt Main‑Spessart vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681). Die Leistungspflicht beginnt am 01.08.2027 und endet am 31.07.2032. Der Auftrag umfasst die komplette Durchführung des Linienverkehrs für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
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Der Landkreis Böblingen schreibt die Busverkehrsleistungen für die Linien 636 und 637 im Linienbündel BB03 (Nördliches Heckengäu) neu aus. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einer Frist bis zum 05.10.2026. Der Auftrag beginnt am 01.07.2027, nachdem die bisherige Verkehrsbedienung am 30.06.2027 endet, und beinhaltet eine optionale Erweiterung der Linie 637. Die Leistungen umfassen die Einhaltung des vorgegebenen Fahrplans sowie die Anpassung an mögliche Änderungen durch das Projekt Stuttgart 21.
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Reutlingen · Offen · Frist 23.10.2026
Der Landkreis Reutlingen schreibt den Betrieb des Linienbündels Sonnenalb im Landkreis Reutlingen aus. Der Auftrag umfasst öffentliche Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr; nähere Angaben zum Umfang ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Unterlagen stehen online zur Verfügung, und Angebote müssen bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Die Jenaer Nahverkehr GmbH beschafft einen Standard-Niederflurgelenkbus für den öffentlichen Personennahverkehr. Der Leistungsort liegt in der Region Jena (NUTS-Code DEG03). Angebote können bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; ein Auftragswert ist nicht angegeben.
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Der Landkreis Rottweil schreibt die Durchführung des Busverkehrs im Linienbündel Rottweil‑Nord aus. Dabei sollen die Linien 34, 38, 47, 48 und 58 betrieben werden. Das Verfahren ist offen und die Angebotsfrist endet am 21.09.2026. Der Auftrag wird als öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) vergeben.
33 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
44 vergleichbare Verfahren, davon 20 mit erfasstem Zuschlag · 49 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 129.179,36 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 105 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Block Busreisen GmbH & Co.KG · Steimbke
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Wunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG
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Schülerbeförderung Neumann
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Taxi Eggestein Helmstedt-Königslutter GmbH · Wolfsburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Lauchhammer
01979 · Lauchhammer
vergabe@lauchhammer.de+49 35744884041 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRechtsanwalt Tilo Rößler
tilo.roessler@roessler-rechtsanwaelte.de+491702863298
Kontakt laut Bekanntmachung
ted@publications.europa.eu+352 29291
Vergabekammer Die Vorsitzende
Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de+49 3318661719
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 08:02 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 14.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 05:41 (Europe/Berlin)
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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