Öffentliche Personenbeförderungsleistungen (Busverkehr) im Linienbündel BB03 im Landkreis Böblingen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landratsamt Böblingen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 558771-2026
- Verfahrensnummer
- d87266b8-d654-4455-9988-2c97e4b34459
- CPV-Codes
- 60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Böblingen schreibt die Busverkehrsleistungen für die Linien 636 und 637 im Linienbündel BB03 (Nördliches Heckengäu) neu aus. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einer Frist bis zum 05.10.2026. Der Auftrag beginnt am 01.07.2027, nachdem die bisherige Verkehrsbedienung am 30.06.2027 endet, und beinhaltet eine optionale Erweiterung der Linie 637. Die Leistungen umfassen die Einhaltung des vorgegebenen Fahrplans sowie die Anpassung an mögliche Änderungen durch das Projekt Stuttgart 21.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Der öffentliche Auftraggeber ist der zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in seinem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB03 zum 30.06.2027 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2027 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - Linie 636 Weissach - Flacht - Perouse - Rutesheim - Renningen - Linie 637 Renningen Süd - Bf - Robert-Bosch-Campus - Malmsheim (- Rutesheim) Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass eine Option auf der Linie 637 zur Ausschreibung kommt. In der Option werden zusätzliche Fahrten zwischen Renningen Bahnhof und dem Robert-Bosch-Campus angeboten. Im Rahmen der Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kann es zu Verschiebungen im S-Bahn- und/ oder Regionalverkehr kommen. Die Deutsche Bahn hat im Juni 2026 eine stufenweise Inbetriebnahme ab vrsl. Dezember 2031 angekündigt. Daher sind die vorgegebenen Busfahrpläne nach Umstellung der S-Bahn- und/oder Regionalverkehre durch den Auftragnehmer auf Kompatibilität mit den dann geltenden S-Bahn- und/ oder Regionalverkehrsfahrplänen zu überprüfen. Mögliche Anpassungen sind mit dem Aufgabenträger und ggf. dem VVS rechtzeitig abzustimmen und umzusetzen. Das Letztentscheidungsrecht hat der Aufgabenträger. Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich bei dem beschriebenen Mechanismus um Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB handelt, welche im Falle einer, auch späteren, Inbetriebnahme von S 21 eine Auftragsänderung ohne Neuausschreibung ermöglichen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD). Näheres ist Ziff. 5.1. zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Dienstleistung über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Landkreis Böblingen (Linienbündel BB03 - "Nördliches Heckengäu")
Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - Linie 636 Weissach - Flacht - Perouse - Rutesheim - Renningen - Linie 637 Renningen Süd - Bf - Robert-Bosch-Campus - Malmsheim (- Rutesheim) Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass eine Option auf der Linie 637 zur Ausschreibung kommt. In der Option werden zusätzliche Fahrten zwischen Renningen Bahnhof und dem Robert-Bosch-Campus angeboten. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 3 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 1 „emissionsfreien Fahrzeug“ (33,33 %) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, dieses Fahrzeug muss mindestens 37.500 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 1 „sauberen Fahrzeug“ (33,33 %) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, dieses Fahrzeug muss mindestens 50.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Frist: 05.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn - jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) ODER - die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) ODER - die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt „Bietergemeinschaft“) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 2 „Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene“) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise (Merkblatt LTMG). 4. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der "Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" in der jeweils aktuellen Fassung genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 2 „„Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen. 5. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. 7. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 14 BTTG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 2 „Erklärung zu Ausschlussgründen“ vorzulegen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen; auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Dienstleistung über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Landkreis Böblingen (Linienbündel BB03 - "Nördliches Heckengäu")
- Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
- 70 %
- Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
- 30 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn - jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) ODER - die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) ODER - die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt „Bietergemeinschaft“) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 2 „Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene“) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise (Merkblatt LTMG). 4. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der "Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" in der jeweils aktuellen Fassung genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 2 „„Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen. 5. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. 7. Mit Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 14 BTTG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 2 „Erklärung zu Ausschlussgründen“ vorzulegen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen; auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Änderungen und Bieterfragen
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| SSStuttgarter Straßenbahnen AG | Stuttgart | 2 | 05.06.2026 |
| SGStadtverwaltung Görlitz | 02826 Görlitz | 1 | 26.08.2026 |
| SLStadt Ludwigsburg, Zentrale Vergabestelle | - | 1 | 13.08.2026 |
| MGmoBiel GmbH | Bielefeld | 1 | 10.08.2026 |
| SSSWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH | Trier | 1 | 10.08.2026 |
| LGLandkreis Goslar | Goslar | 1 | 06.08.2026 |
| LGLandkreis Garmisch-Partenkirchen | Garmisch-Partenkirchen | 1 | 04.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Landratsamt Böblingen
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 12.08.2026 | Öffentliche Personenbeförderungsleistungen (Busverkehr) im Linienbündel BB03 im Landkreis Böblingen | Offen | - | - |
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Meiningen · Offen · Frist 25.09.2026
Die MBB Meininger Busbetriebs GmbH beauftragt die Erbringung von Linienfahrleistungen sowie Rufbus- und Bedarfsverkehren im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Der Leistungsumfang beträgt jährlich etwa 154 000 Fahrplankilometer und wird im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 erbracht. Die Vergabe erfolgt in einem Los.
49 % ähnlichFerienbeförderung von Schülerinnen und Schülern an sonderpädagogischen Bildungszentren
Stuttgart · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart beschafft Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) während der Ferien. Der Auftrag umfasst ein Los in Stuttgart (Region DE111); der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
48 % ähnlichPersonenverkehr im Linien- und On-Demand-Verkehr im Raum Miltenberg-Süd
Miltenberg · Offen · Frist 20.10.2026
Das Landratsamt Miltenberg vergibt öffentliche Personenverkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sowie im On-Demand-Verkehr, also bei bedarfsabhängig bestellbaren Fahrten. Die Leistungen betreffen das Linienbündel Miltenberg-Süd in der Region Miltenberg; die Frist endet am 20. Oktober 2026.
48 % ähnlichÖffentliche Busverkehrsleistungen auf den Linien MR-61 bis MR-65
Marburg · Offen · Frist 23.10.2026
Der Regionale Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV) beschafft öffentliche Busverkehrsleistungen auf den Linien MR-61 bis MR-65 im Landkreis Marburg-Biedenkopf, in der Stadt Marburg und im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Für das Kalenderjahr 2028 ist ein Umfang von insgesamt etwa 557.000 Nutzwagenkilometern vorgesehen. Die Vergabe erfolgt in einem offenen Verfahren; Angebote müssen bis zum 23. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
48 % ähnlichRufbusverkehrsdienste für die Linien 8401‑8412 im Landkreis Schwandorf
Schwandorf · Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Schwandorf vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Rufbusverkehre auf zwölf Linien (8401 bis 8412). Jede Linie wird als eigenständiges Los ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre ab dem 16.12.2026. Der geschätzte Auftragswert wird im Vergabeverfahren nicht angegeben.
46 % ähnlichNeuerteilung von Linienverkehrsgenehmigungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Köthen · Offen
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld schreibt die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen für zahlreiche Buslinien im Kreisgebiet aus. Das Verfahren betrifft den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz mit Wirkung zum 01.07.2027. Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Genehmigungsverfahren für Verkehrsunternehmen.
44 % ähnlichPersonenbeförderung mit Omnibussen MVV-Regionalbuslinien 358 und 359
München · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Miesbach sucht einen Betreiber für zwei Regionalbus-Linien im Tegernsee-Gebiet (Linien 358 und 359) mit insgesamt etwa 318.306 Nettowagenkilometern pro Jahr. Der Betrieb umfasst 3 neue 15-Meter-Busse und 3 gebrauchte 18-Meter-Niederflurbusse an etwa 43 Haltestellen. Die Ausschreibung läuft nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit einer Bewerbungsfrist bis Oktober 2026 und einem geschätzten Auftragswert zwischen 10,2 und 11,4 Millionen Euro.
43 % ähnlichBeschaffung von zwei elektrisch angetriebenen Niederflur-Linienbussen
Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Coburg beschafft zwei elektrisch angetriebene Niederflur-Linienbusse für den öffentlichen Linienverkehr. Die Ausschreibung ist der Region Bayern zugeordnet; die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
42 % ähnlichBeteiligungsprozess zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
Offen · Frist 21.09.2026
Der Rheinisch-Bergische Kreis beauftragt Dienstleistungen für die Durchführung eines Beteiligungsprozesses zur Neuaufstellung seines Nahverkehrsplans. Der Prozess bezieht sich auf die Region des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
41 % ähnlichAppbasierter On-Demand-Verkehr mit Pkw im Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig · Offen · Frist 25.09.2026
Ausgeschrieben werden gemeinwirtschaftliche Personenbeförderungsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr mit Pkw in festgelegten Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg. Auftraggeber ist der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) des Kreises Schleswig-Flensburg mit Sitz in Schleswig. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 10:00 Uhr.
41 % ähnlichOberbauerneuerung der Schönbuchbahn im Sommer 2027
Offen · Frist 08.10.2026
Der Zweckverband Schönbuchbahn beabsichtigt, den Oberbau der Schönbuchbahn zu erneuern. Die Arbeiten sollen im Sommer 2027 in der Region DE1 durchgeführt werden; konkrete Angaben zum Umfang und zur Größenordnung sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 7:00 Uhr UTC.
41 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
41 vergleichbare Verfahren, davon 18 mit erfasstem Zuschlag · 47 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 64.590,18 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 103 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Langreder Bus GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG
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RETOURS GmbH & Co. KG · Wunstorf
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Block Busreisen GmbH & Co.KG · Steimbke
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Schlienz Tours GmbH & Co.KG · Kernen
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Deutsche Post InHaus Services · Bonn
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Taxi Eggestein Helmstedt-Königslutter GmbH · Wolfsburg
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Schülerbeförderung Neumann
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Duckstein GmbH
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Vineta Rollicare GmbH
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landratsamt Böblingen
71034 · Böblingen
i.stobbe@lrabb.de+49 703166322131 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Referat 15 Vergabekammer
vergabekammer@rpk.bwl.de0721-926-8730
Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
vergaben-bus@lrabb.de+49 70 31 6 63 1168
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:35 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 12.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 06:02 (Europe/Berlin)
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