Öffentliche Busverkehre im Linienbündel LB08 Neckartal
- Status
- Angebotsfrist abgelaufen
- Angebotsfrist
- 15.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 473753-2026
- Verfahrensnummer
- df6d45c3-8303-49e3-9b5f-cc191190fa6c
- CPV-Codes
- 60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)
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Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Verkehr, schreibt die öffentliche Personenbeförderung im Buslinienverkehr des Linienbündels LB08 „Neckartal“ in zwei Losen im Landkreis Ludwigsburg und angrenzenden Gemeinden aus. Der Leistungsumfang umfasst zahlreiche Regional-, Stadt-, Schüler- und Nachtbuslinien, unter anderem zwischen Ludwigsburg, Freiberg am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen und den umliegenden Orten. Die Leistungen sind vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2035 vorgesehen und werden in zwei Fahrplanzuständen an die geplante Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojekts Stuttgart 21 angepasst; Angebote müssen bis zum 15. Juli 2026 um 8:00 Uhr eingehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 „Neckartal“ Los 1 und Los 2. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 13.12.2031 und Fahrplanzustand 2: 14.12.2031 – 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 1: Linie 444 im Zustand 1: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2: 444 Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2 Option 1: Freiberg (N) Bahnhof – Freiberg Stadtzentrum, Linie 444 im Zustand 2 Option 2: Höpfigheim – Steinheim, Linie 444A im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 444A im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 445 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim, Linie 446 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446 im Zustand 2: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446A im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 446A im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 459 im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2 Option 1: Mundelsheim – Besigheim, Linie 459A im Zustand 1: Freiberg (N) Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 459A im Zustand 2: Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 567 im Zustand 1: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2: Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2 Option 1: Pleidelsheim – Murr, Linie 567A im Zustand 1: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 567A im Zustand 2: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 577 im Zustand 2: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim, Linie 577 im Zustand 2 Option 1: Hohenhaslach Steige – Hohenhaslach Schule, Linie N44 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N), Linie N44 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N). In Los 2 sind folgende Linien umfasst: Linie 560 im Zustand 1: Stadtverkehr Besigheim, Linie 560 im Zustand 2: Stadtverkehr Besigheim, Linie 568 im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim - Ottmarsheim, Linie 568A im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 568A im Zustand 2 Freudental - Löchgau – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Option 1 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 573 im Zustand 1: Kirchheim (N) - Gemmrigheim (- Ottmarsheim), Linie 573 im Zustand 2 Besigheim - Ottmarsheim, Linie 573A im Zustand 2 Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 574 im Zustand 1: Besigheim - Kirchheim (N) - Bönnigheim, Linie 574A im Zustand 2 Bönnigh. - Kirchheim (N) - Gemmrigh. – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 575 im Zustand 2 Kirchheim (N) Bahnhof - Erlebnispark Tripsdrill, Linie N58 im Zustand 1: Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim, Linie N58 im Zustand 2 Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 1 und Los 2 dargestellt. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2031 angenommen (voraussichtlich 14.12.2031). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis ein Jahr nach dem Wechsel auf Fahrplanzustand 2 (Inbetriebnahme Stuttgart 21) verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile in den Losen 1 und 2 ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 "Leistungsbeschreibung".
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB08 "Neckartal" Los 1
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 „Neckartal“ Los 1. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 13.12.2031 und Fahrplanzustand 2: 14.12.2031 – 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 1: Linie 444 im Zustand 1: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2: 444 Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2 Option 1: Freiberg (N) Bahnhof – Freiberg Stadtzentrum, Linie 444 im Zustand 2 Option 2: Höpfigheim – Steinheim, Linie 444A im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 444A im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 445 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim, Linie 446 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446 im Zustand 2: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446A im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 446A im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 459 im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2 Option 1: Mundelsheim – Besigheim, Linie 459A im Zustand 1: Freiberg (N) Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 459A im Zustand 2: Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 567 im Zustand 1: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2: Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2 Option 1: Pleidelsheim – Murr, Linie 567A im Zustand 1: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 567A im Zustand 2: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 577 im Zustand 2: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim, Linie 577 im Zustand 2 Option 1: Hohenhaslach Steige – Hohenhaslach Schule, Linie N44 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N), Linie N44 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N). Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 1. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2031 angenommen (voraussichtlich 14.12.2031). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis ein Jahr nach dem Wechsel auf den Fahrplanzustand 2 (Inbetriebnahme Stuttgart 21) verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile im Linienbündel LB08 Los 1 ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 "Leistungsbeschreibung".
Frist: 15.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB08 "Neckartal" Los 2
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 „Neckartal“ Los 2. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 13.12.2031 und Fahrplanzustand 2: 14.12.2031 – 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 2: Linie 560 im Zustand 1: Stadtverkehr Besigheim, Linie 560 im Zustand 2: Stadtverkehr Besigheim, Linie 568 im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim - Ottmarsheim, Linie 568A im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 568A im Zustand 2 Freudental - Löchgau – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Option 1 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 573 im Zustand 1: Kirchheim (N) - Gemmrigheim (- Ottmarsheim), Linie 573 im Zustand 2 Besigheim - Ottmarsheim, Linie 573A im Zustand 2 Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 574 im Zustand 1: Besigheim - Kirchheim (N) - Bönnigheim, Linie 574A im Zustand 2 Bönnigh. - Kirchheim (N) - Gemmrigh. – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 575 im Zustand 2 Kirchheim (N) Bahnhof - Erlebnispark Tripsdrill, Linie N58 im Zustand 1: Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim, Linie N58 im Zustand 2 Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 2. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2031 angenommen (voraussichtlich 14.12.2031). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis ein Jahr nach dem Wechsel auf Fahrplanzustand 2 (Inbetriebnahme Stuttgart 21) verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile im Linienbündel LB08 Los 2 ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 "Leistungsbeschreibung".
Frist: 15.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zu-lässig (wettbewerbsunschädlich), wenn jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düssel-dorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem ei-genständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt „Bietergemeinschaft“) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
- Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
- Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
- Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zu-lässig (wettbewerbsunschädlich), wenn jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düssel-dorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem ei-genständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt „Bietergemeinschaft“) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 09.07.2026Berichtigung 2Die Angebotsfrist wurde auf den 15.07.2026, 10 Uhr in beiden Losen verlängert und in Folge dessen das Datum für die Öffnung der Angebote sowie die Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss, ebenfalls in beiden Losen entsprechend angepasst. (Los 1 und Los 2 jeweils Abschnitt 5.1.12 "Frist für den Eingang der Angebote", und "Datum des Eröffnungstermins" sowie "Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss".). Die Bindefrist wurde auf den 17.10.2026 in beiden Losen verlängert.
- 06.07.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 461255-2026
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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
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| Betrieb von Buslinien im Linienbündel NeckargemündRhein-Neckar-Kreis | Heidelberg, Deutschland | 09.03.2026 | - |
| Betrieb von Linienbündeln im Stadtverkehr Bad VilbelStadtwerke Bad Vilbel GmbH | Bad Vilbel, Deutschland | 24.08.2026 | - |
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| Busverkehr auf den Linien 332, 334, 335 und 339 im Rems-Murr-KreisLandratsamt Rems-Murr-Kreis | Waiblingen, Deutschland | 23.06.2026 | - |
| Betrieb von Ruftaxi-Verkehren im Neckar-Odenwald-KreisNeckar-Odenwald-Kreis | Mosbach, Deutschland | 12.07.2026 | - |
| Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln Osterholz Mitte und Osterholz WestZweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) | Bremen, Deutschland | 02.09.2026 | - |
| Öffentliche Busverkehrsdienste in vier Linienbündeln im Raum Gütersloh 2027–2030Kreis Gütersloh | Gütersloh, Deutschland | 17.07.2026 | - |
| Verkehrsdienstleistungen für die Linienbündel Friedberg und Grebenhain/FreiensteinauZweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe - ZOV-Verkehr - und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH | Friedberg (Hessen), Deutschland | 29.10.2025 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| LBLangreder Bus GmbH | - | 1 | 0 | 28.08.2026 | 5,9 Mio. € | steigend |
| RGRETOURS GmbH & Co. KG | Wunstorf | 1 | 0 | 28.08.2026 | 5,9 Mio. € | steigend |
| BBBlock Busreisen GmbH & Co.KG | Steimbke | 1 | 0 | 28.08.2026 | 5,9 Mio. € | steigend |
| WFWunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG | - | 1 | 0 | 28.08.2026 | 5,9 Mio. € | steigend |
| STSchlienz Tours GmbH & Co.KG | Kernen | 1 | 0 | 14.08.2026 | 1 € | steigend |
| DPDeutsche Post InHaus Services | Bonn | 1 | 0 | 11.08.2026 | 0,01 € | steigend |
| VRVineta Rollicare GmbH | - | 1 | 0 | 30.07.2026 | 7,9 Mio. € | steigend |
| TETaxi Eggestein Helmstedt-Königslutter GmbH | Wolfsburg | 1 | 0 | 30.07.2026 | 7,9 Mio. € | steigend |
| SNSchülerbeförderung Neumann | - | 1 | 0 | 30.07.2026 | 7,9 Mio. € | steigend |
| DGDuckstein GmbH | - | 1 | 0 | 30.07.2026 | 7,9 Mio. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Baden-Württemberg (7) · Bayern (7) · Nordrhein-Westfalen (6) · Niedersachsen (5) · Hessen (2) · Rheinland-Pfalz (1)| ZVZweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) | Bremen | 2 | 18.06.2026 |
| MGmoBiel GmbH | Bielefeld | 1 | 10.08.2026 |
| SSSWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH | Trier | 1 | 10.08.2026 |
| LGLandkreis Goslar | Goslar | 1 | 06.08.2026 |
| LGLandkreis Garmisch-Partenkirchen | Garmisch-Partenkirchen | 1 | 04.08.2026 |
| KPKreisverwaltung Paderborn | Paderborn | 1 | 03.08.2026 |
| BFBundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bonn | 1 | 31.07.2026 |
| SBStadtwerke Bad Vilbel GmbH | Bad Vilbel | 1 | 27.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 02.07.2026 | Öffentliche Busverkehre im Linienbündel LB08 Neckartal | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenÖffentliche Personenbeförderungsleistungen (Busverkehr) im Linienbündel BB03 im Landkreis Böblingen
Böblingen · Offen · Frist 05.10.2026
Der Landkreis Böblingen schreibt die Busverkehrsleistungen für die Linien 636 und 637 im Linienbündel BB03 (Nördliches Heckengäu) neu aus. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einer Frist bis zum 05.10.2026. Der Auftrag beginnt am 01.07.2027, nachdem die bisherige Verkehrsbedienung am 30.06.2027 endet, und beinhaltet eine optionale Erweiterung der Linie 637. Die Leistungen umfassen die Einhaltung des vorgegebenen Fahrplans sowie die Anpassung an mögliche Änderungen durch das Projekt Stuttgart 21.
57 % ähnlichÖffentlicher Busverkehr im Linienbündel Rottweil‑Nord (Linien 34, 38, 47, 48, 58)
Rottweil · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Rottweil schreibt die Durchführung des Busverkehrs im Linienbündel Rottweil‑Nord aus. Dabei sollen die Linien 34, 38, 47, 48 und 58 betrieben werden. Das Verfahren ist offen und die Angebotsfrist endet am 21.09.2026. Der Auftrag wird als öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) vergeben.
52 % ähnlichPersonenbeförderungsleistungen Linienbündel 3 und 6 im Landkreis Main-Spessart
Karlstadt · Offen · Frist 21.09.2026
Das Landratsamt Main-Spessart schreibt den Betrieb von Linienbündeln im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus. Der Auftrag umfasst drei Lose mit einer Laufzeit von zehn Jahren, beginnend ab dem 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2037. Es handelt sich um diverse Buslinien im Raum Marktheidenfeld und Umgebung.
50 % ähnlichBuslinienverkehr im Linienbündel Zirndorf/Oberasbach
Zirndorf · Offen · Frist 26.10.2026
Der Landkreis Fürth vergibt Personenverkehrsdienste im Buslinienverkehr für das Linienbündel „Zirndorf/Oberasbach“ in der Region Nürnberg, Fürth, Zirndorf und Oberasbach. Bedient werden die Verkehrsverbund-Großraum-Nürnberg-Linien 101 bis 104 mit jährlich etwa 696.095 Fahrplankilometern und 35.537 Fahrplanstunden im Festverkehr; optional sind rund 700.455 Kilometer und 35.751 Stunden vorgesehen. Die Leistung beginnt am 12. Dezember 2027 und endet am 8. Dezember 2035.
49 % ähnlichBetrieb des Linienbündels Sonnenalb
Reutlingen · Offen · Frist 23.10.2026
Der Landkreis Reutlingen schreibt den Betrieb des Linienbündels Sonnenalb im Landkreis Reutlingen aus. Der Auftrag umfasst öffentliche Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr; nähere Angaben zum Umfang ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Unterlagen stehen online zur Verfügung, und Angebote müssen bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
48 % ähnlichBetriebsleistungen im Linien- und Rufbusverkehr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Los Rhön)
Meiningen · Offen · Frist 25.09.2026
Die MBB Meininger Busbetriebs GmbH beauftragt die Erbringung von Linienfahrleistungen sowie Rufbus- und Bedarfsverkehren im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Der Leistungsumfang beträgt jährlich etwa 154 000 Fahrplankilometer und wird im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 erbracht. Die Vergabe erfolgt in einem Los.
47 % ähnlichBetrieb des Linienbündels Münsingen/St. Johann
Reutlingen · Offen · Frist 23.10.2026
Der Landkreis Reutlingen schreibt den Betrieb des Linienbündels Münsingen/St. Johann im Landkreis Reutlingen aus. Der genaue Leistungsumfang ist in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, die online abgerufen werden können. Angebote müssen bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC) eingereicht werden.
46 % ähnlichPersonenbeförderungsleistungen im Regionalbusverkehr Landkreis Biberach
Biberach · Offen
Der Landkreis Biberach schreibt Personenbeförderungsleistungen für diverse Regionalbuslinien sowie eine Regiobuslinie aus. Der Vertrag ist als Bruttovertrag ausgestaltet und umfasst eine Laufzeit von 120 Monaten, beginnend am 01.02.2027. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis- und Qualitätskriterien.
45 % ähnlichÖffentliche Busverkehrsleistungen auf den Linien MR-61 bis MR-65
Marburg · Offen · Frist 23.10.2026
Der Regionale Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV) beschafft öffentliche Busverkehrsleistungen auf den Linien MR-61 bis MR-65 im Landkreis Marburg-Biedenkopf, in der Stadt Marburg und im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Für das Kalenderjahr 2028 ist ein Umfang von insgesamt etwa 557.000 Nutzwagenkilometern vorgesehen. Die Vergabe erfolgt in einem offenen Verfahren; Angebote müssen bis zum 23. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichVerkehrsdienstleistungen für die Buslinie 91 im Landkreis Ravensburg
Ravensburg · Offen · Frist 25.09.2026
Das Landratsamt Ravensburg schreibt die Verkehrsdienstleistungen für die Buslinie 91 aus. Der Vertrag umfasst eine jährliche Fahrleistung von rund 127.928 Kilometern über einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend am 01.06.2027. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
43 % ähnlichÖffentliche Personenbeförderung im Stadtgebiet Offenburg
Offenburg · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice und Zentrale Vergabestelle, sucht einen Dienstleister für öffentliche Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet Offenburg. Das Linienbündel umfasst unter anderem die Linien 501 bis 505 mit Verbindungen zu Zielen wie Bahnhof/ZOB, Messe, Klinikum, Zentrum sowie mehreren Stadtteilen. Die Teilnahmefrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:30 Uhr (UTC); den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
42 % ähnlichRufbusverkehrsdienste für die Linien 8401‑8412 im Landkreis Schwandorf
Schwandorf · Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Schwandorf vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Rufbusverkehre auf zwölf Linien (8401 bis 8412). Jede Linie wird als eigenständiges Los ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre ab dem 16.12.2026. Der geschätzte Auftragswert wird im Vergabeverfahren nicht angegeben.
42 % ähnlichNeuerteilung von Linienverkehrsgenehmigungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Köthen · Offen
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld schreibt die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen für zahlreiche Buslinien im Kreisgebiet aus. Das Verfahren betrifft den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz mit Wirkung zum 01.07.2027. Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Genehmigungsverfahren für Verkehrsunternehmen.
41 % ähnlichPersonenbeförderung mit Omnibussen MVV-Regionalbuslinien 358 und 359
München · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Miesbach sucht einen Betreiber für zwei Regionalbus-Linien im Tegernsee-Gebiet (Linien 358 und 359) mit insgesamt etwa 318.306 Nettowagenkilometern pro Jahr. Der Betrieb umfasst 3 neue 15-Meter-Busse und 3 gebrauchte 18-Meter-Niederflurbusse an etwa 43 Haltestellen. Die Ausschreibung läuft nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit einer Bewerbungsfrist bis Oktober 2026 und einem geschätzten Auftragswert zwischen 10,2 und 11,4 Millionen Euro.
39 % ähnlichBusverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 311 in Bad Tölz
München · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, sucht ein Unternehmen für den Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 311 zwischen den genannten Haltestellen in Bad Tölz. Der Auftrag umfasst jährlich etwa 136.479 Nutzwagenkilometer, rund 40 Haltestellen sowie den Einsatz von zwei neuen zwölf Meter langen Niederflur-Batteriebussen; das geschätzte Auftragsvolumen liegt zwischen 8,3 und 9,3 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
37 % ähnlichÖPNV-Leistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681)
Karlstadt · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landratsamt Main‑Spessart vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681). Die Leistungspflicht beginnt am 01.08.2027 und endet am 31.07.2032. Der Auftrag umfasst die komplette Durchführung des Linienverkehrs für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
36 % ähnlichBetrieb von Regional- und Regionalbahnlinien in Thüringen und Unterfranken
München · Offen · Frist 24.09.2026
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt den Betrieb von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Thüringen und Bayern. Der Auftrag umfasst den fahrplanmäßigen Regional- und Regionalbahnverkehr auf zwei Lose aufgeteilten Streckennetzen mit einem jährlichen Umfang von rund 6,5 Millionen Fahrplankilometern. Die Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre, beginnend im Dezember 2028 bis Dezember 2036, mit Optionen zur Streckenerweiterung.
35 % ähnlichBeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr an Schulen in der Rhein-Nahe-Region
Bad Kreuznach · Offen · Frist 18.09.2026
Die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH vergibt als Auftraggeber Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr als Subunternehmerleistung. Der Auftrag ist in elf Lose für Schulen unter anderem in Nieder-Olm, Oppenheim, Ingelheim, Bad Kreuznach, Meisenheim und Schloßböckelheim aufgeteilt und betrifft die Regionen Bad Kreuznach sowie Mainz-Bingen. Den Zuschlag erhält je Los das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis; die Teilnahmefrist endet am 18. September 2026 um 10:00 Uhr.
34 % ähnlichPersonenverkehr im Linien- und On-Demand-Verkehr im Raum Miltenberg-Süd
Miltenberg · Offen · Frist 20.10.2026
Das Landratsamt Miltenberg vergibt öffentliche Personenverkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sowie im On-Demand-Verkehr, also bei bedarfsabhängig bestellbaren Fahrten. Die Leistungen betreffen das Linienbündel Miltenberg-Süd in der Region Miltenberg; die Frist endet am 20. Oktober 2026.
34 % ähnlichFerienbeförderung von Schülerinnen und Schülern an sonderpädagogischen Bildungszentren
Stuttgart · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart beschafft Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) während der Ferien. Der Auftrag umfasst ein Los in Stuttgart (Region DE111); der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
32 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Letzter dokumentierter Abruf: 16.09.2026, 16:23 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
29 vergleichbare Verfahren, davon 14 mit erfasstem Zuschlag · 33 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 586.355 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 103 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Langreder Bus GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
RETOURS GmbH & Co. KG · Wunstorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Block Busreisen GmbH & Co.KG · Steimbke
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schlienz Tours GmbH & Co.KG · Kernen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Deutsche Post InHaus Services · Bonn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Vineta Rollicare GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Taxi Eggestein Helmstedt-Königslutter GmbH · Wolfsburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schülerbeförderung Neumann
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Duckstein GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
71638 · Ludwigsburg
Vergabe.OEPNV@Landkreis-Ludwigsburg.de+49714114423171 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Referat 15 Vergabekammer
vergabekammer@rpk.bwl.de0721-926-8730
Kontakt laut Bekanntmachung
Vergabe.OEPNV@Landkreis-Ludwigsburg.de+4971411442317
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:23 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 02.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 16.09.2026, 16:23 (Europe/Berlin)
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