Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Rüttelklinkerarbeiten
- Status
- Geplant
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Göttingen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 462473-2026
- CPV-Codes
45262321 · Estricharbeiten (Fußboden); 45431000 · Boden- und Fliesenarbeiten; 45431100 · Verlegen von Bodenfliesen; 45432100 · Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten; 45432110 · Bodenverlegearbeiten; 45432112 · Verlegen von BodenplattenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Göttingen schreibt die Rüttelklinkerarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive der zugehörigen Sockelleisten. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Rüttelklinkerarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 315 Rüttelklinker
Verlegung von ca. 2.200 m2 Rüttelklinkerplatten inkl. Sockelleisten
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag / Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
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Anforderungen
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag / Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
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| 20.08.2026 | Trockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Elektroarbeiten zur Sanierung einer Schwimmhalle in Adelebsen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen | Offen | - | - |
| 04.08.2026 | Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt | Offen | - | - |
| 27.07.2026 | Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums Duderstadt | Vergeben | RPRuben Peter Ausbau GmbH | 870 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 07.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Tischlerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Rüttelklinkerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Estricharbeiten | Geplant | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenVerlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten
Göttingen · Offen · Frist 02.10.2026
Der Landkreis Göttingen beschafft im Rahmen des Neubaus der feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen Rüttelklinkerarbeiten. Der Leistungsumfang umfasst die Verlegung von etwa 2.200 m² Rüttelklinkerplatten einschließlich Sockelleisten in der Region Göttingen. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
100 % ähnlichRüttelklinker-Bodenbelag für den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale
Nienburg/Weser · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Nienburg/Weser beschafft Rüttelklinker-Bodenbelagsarbeiten für den Ersatzneubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet Lemke in der Gemeinde Marklohe. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Bearbeitung des Untergrunds, Bodenbeläge im Mörtelbett auf rund 2.580 m², Gefälleflächen, Leitstreifen, Sockel sowie Stahlankerplatten und Winkelstahl im Bereich der Fahrspuren und Tore. Der geschätzte Auftragswert beträgt 369.151 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
83 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
58 % ähnlichEstricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 22.10.2026
Der Landkreis Göttingen vergibt Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen. Der Leistungsumfang umfasst etwa 670 m² Wärme- und Trittschalldämmung, 2.500 m² Heizestrich, 670 m² Zementestrich sowie Technikfundamente. Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
55 % ähnlichVerlegung eines Rüttelbodens im neuen Feuerwehrhaus
Heuchelheim an der Lahn · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gemeinde Heuchelheim an der Lahn beauftragt Verlegearbeiten für einen Rüttelboden im Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem vorbereitende Arbeiten, Schutz- und Abdichtungsmaßnahmen, Feinsteinzeugplatten, Wärmedämmung, Stahlankerplatten, Sockel sowie Entwässerungsrinnen. Die Ausführung erfolgt in Heuchelheim an der Lahn in der Region Gießen; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichVerblendmauerwerk mit Klinker-Fassade (400 m²)
Lohne · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Lohne beauftragt die Herstellung und Montage von 400 m² Verblendmauerwerk mit Klinker‑Fassade inklusive MW‑Dämmung. Das Werk wird im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens vergeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026. Der Auftrag umfasst ein einzelnes Los.
52 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums
Göttingen · Offen · Frist 30.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem jeweils etwa 1.000 Quadratmeter Voranstrich und mineralische Schlämme an Innenwänden, etwa 1.000 Quadratmeter Wandbekleidung mit Mosaik-Matten sowie rund 1.100 Meter Fugenabdichtung. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 9:30 Uhr; die Ausführung erfolgt in Duderstadt im Landkreis Göttingen.
44 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau des Schulzentrums Emmerthal
Hameln · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Hameln-Pyrmont beschafft Fliesen- und Plattenarbeiten für den zwei- bis dreigeschossigen Neubau eines Schulzentrums mit Mensa in Emmerthal. Das Gebäude umfasst drei Schulhäuser mit gemeinsamer Schulstraße und rund 9.735 m² Bruttogeschossfläche; vorgesehen sind unter anderem Bodenfliesen für Sanitär- und Küchenbereiche sowie Feinsteinzeugbeläge für einen Balkon in einer Größenordnung von mindestens etwa 517 m². Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 9:30 Uhr.
44 % ähnlichFliesenarbeiten – Verbundabdichtungen, Wandbekleidung und Bodenbeläge
Erlangen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Erlangen vergibt Fliesenarbeiten in zwei Bereichen: Im Werkstattflügel mit Verbinder sind Verbundabdichtungen für Böden und Wände sowie Wandbekleidung aus glasiertem Steingut und Bodenbeläge aus Feinsteinzeug herzustellen (insgesamt ca. 696 m²), in der Mensa zusätzlich Wandbekleidung und Bodenbeläge (ca. 521 m²). Das Verfahren ist offen, Zuschlagskriterium ist allein der Preis. Bewerbungsfrist ist der 29. September 2026.
43 % ähnlichDachdichtungs- und Entwässerungsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Rietberg · Offen · Frist 18.09.2026
Die Stadt Rietberg vergibt Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Rietberg. Zu den Leistungen gehören die Abdichtung von rund 2.300 m² Flachdach- und Bodenflächen, Dämm- und Bitumenabdichtungen, Anschlüsse und Abdeckungen auf etwa 325 m Länge, eine Haupt- und Notentwässerung sowie ein Dachausstieg und ein Dachgeländer. Der geschätzte Auftragswert beträgt 546.088,60 Euro, die Ausführungsdauer 187 Tage; Angebote können bis zum 18. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichFassadenarbeiten für das Personalwohnheim der Thoraxklinik Heidelberg
Heidelberg · Offen · Frist 24.09.2026
Der Auftrag umfasst Fassadenarbeiten für das Personalwohnheim der Thoraxklinik am Universitätsklinikum Heidelberg. Dazu gehören ca. 36 m² VHF‑Faserzementplatten, ca. 14 m² Unterdecke aus Calciumsilikatplatten, ca. 720 m² Fassadendämmung aus Mineralwolle, ca. 800 m² Außenputz und ca. 150 m² Sockelputz. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren und das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
42 % ähnlichFliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses
Offen · Frist 05.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt beschafft Fliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Glindenberg, Wolmirstedt. Zum Umfang gehören unter anderem Wand- und Bodenfliesen, Sockelfliesen, ein Fliesenspiegel, Nebenabdichtungsarbeiten und Edelstahl-Trennwinkel in den genannten Mengen. Die Bemusterung ist vom 3. bis 9. November 2026 vorgesehen, die Ausführung der Fliesenarbeiten vom 7. Januar bis 10. Februar 2027; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
42 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Neuenklitsche
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Jerichow vergibt Fliesenarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Neuenklitsche, einem Ortsteil von Jerichow. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem 26,56 m² Wandfliesen, insgesamt 79,76 m² Bodenfliesen, 83,97 m Sockelfliesen sowie 79,92 m² Entkopplungsmatte. Die Ausführung ist vom 9. bis zum 22. Dezember 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
42 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau des Gerätehauses der Stadtteilfeuerwehr Reitzendorf
Dresden · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, schreibt Fliesenarbeiten für den Neubau des Gerätehauses der Stadtteilfeuerwehr Reitzendorf aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Untergrundvorbereitung, Bodenaufbauten, Abdichtungen, Sockel- und Treppenfliesen sowie rund 72 m², 270 m², 120 m² und 10 m² Feinsteinzeugfliesen in unterschiedlichen Ausführungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 192.478,25 Euro; die Leistung wird in Dresden erbracht, und Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
42 % ähnlichFliesenarbeiten Franziskanerkloster Zeitz – 54 m² Bodenfliesen, 62 m² Wandfliesen
Zeitz · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Zeitz vergibt Fliesenarbeiten für den Umbau der Klausur des Franziskanerklosters in Zeitz (Steinsgraben 15) im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung von Lebendigen Zentren. Die Leistung umfasst die Herstellung von 54 m² Bodenfliesen und 62 m² Wandfliesen. Die Bewerbungsfrist endet am 29. September 2026, und die Auswahl erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
41 % ähnlichStahlbetonfertigteile für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums
Anröchte · Offen · Frist 19.10.2026
Die Gemeinde Anröchte beschafft die Ausführung von Arbeiten mit Stahlbetonfertigteilen für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums in Anröchte. Der geschätzte Auftragswert beträgt 270.000 Euro. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; als Zuschlagskriterium gilt ausschließlich der Preis.
41 % ähnlichInnenputzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
02625 Bautzen · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Bautzen vergibt Innenputzarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Salzenforst in Bautzen. Der Umfang umfasst etwa 1.220 m² Innenputz einschließlich Gerüst, Vor- und Nebenarbeiten, rund 300 m Eck-, An- und Abschlussprofile, 52 m bitumenfreie Dickbeschichtung sowie etwa 960 m² Oberflächen der Qualitätsstufen Q2 und Q3. Die Ausführung ist vom 17. Dezember 2026 bis zum 15. Januar 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 09:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
40 % ähnlichMaler-, Bodenbelags- und Beschichtungsarbeiten für ein Feuerwehrgerätehaus
Offen · Frist 05.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt beschafft Maler-, Bodenbelags- und Beschichtungsarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Glindenberg, 39326 Wolmirstedt. Der Umfang umfasst unter anderem Erstbeschichtungen von rund 700 m² Mauerwerk und Trockenbau, 320 m² Epoxidharz-Bodenbeschichtung, einen zweifarbigen Außenanstrich auf etwa 400 m² Fassade sowie 120 m² Vinylboden mit Sockelleisten. Die Ausführung ist überwiegend vom 1. Dezember 2026 bis zum 13. Mai 2027 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 9:30 Uhr.
40 % ähnlichNatur- und Betonwerksteinarbeiten
Bad Schwalbach · Offen · Frist 16.10.2026
Der Rheingau-Taunus-Kreis schreibt Natur- und Betonwerksteinarbeiten für ein Bauprojekt aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe eines einzelnen Loses. Die Arbeiten umfassen die fachgerechte Ausführung von Betonwerkstein- und Natursteinarbeiten.
39 % ähnlichBauhauptleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bernstadt-Kemnitz
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Bernstadt auf dem Eigen beschafft Bauhauptleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bernstadt, Ortsteil Kemnitz, im Landkreis Görlitz in Sachsen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem 600 m² Bodenplatte und Perimeterdämmung, 168 m³ Mauerwerk, 60 m² Stahlbetonwände, 25 Tonnen Baustahl, 175 m Ringanker, Leitungs- und Erdungsarbeiten sowie 600 m² Gerüstbau; Planungsleistungen sind nicht erforderlich. Die Ausführung ist vom 2. November 2026 bis zum 21. Mai 2027 vorgesehen, Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
38 % ähnlich
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50 vergleichbare Verfahren, davon 25 mit erfasstem Zuschlag · 19 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 401.383,99 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 93 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Tiemerding GmbH · Dinklage
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Minnert-GmbH · Echzell
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REZ Estrich · Wassertrüdingen
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EHB Beckum GmbH & Co. KG · Beckum
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Ohning + Co. GmbH · Dresden
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ARI Yildiz GmbH · Hamburg
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E & A Ideal Bau GmbH · Monheim am Rhein
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Fliesen Röhlich GmbH · Wendelstein
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VAUDE GmbH · Kelkheim/Ts.
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
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Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Göttingen
37083 · Göttingen
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 551525231218 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Zentrale Vergabestelle
Vergabe@landkreisgoettingen.de+49 5515252128
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 07:14 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 06.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 07:18 (Europe/Berlin)
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