Verlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Göttingen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 592205-2026
- Verfahrensnummer
- 673ec45b-0d8d-4864-b83a-5301ba929c0d
- CPV-Codes
45262321 · Estricharbeiten (Fußboden); 45431000 · Boden- und Fliesenarbeiten; 45431100 · Verlegen von Bodenfliesen; 45432100 · Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten; 45432110 · Bodenverlegearbeiten; 45432112 · Verlegen von BodenplattenMehr anzeigenWeniger anzeigen
Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?
Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Göttingen beschafft im Rahmen des Neubaus der feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen Rüttelklinkerarbeiten. Der Leistungsumfang umfasst die Verlegung von etwa 2.200 m² Rüttelklinkerplatten einschließlich Sockelleisten in der Region Göttingen. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Rüttelklinkerarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 315 Rüttelklinker
Verlegung von ca. 2.200 m2 Rüttelklinkerplatten inkl. Sockelleisten
Frist: 02.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 315 Rüttelklinker
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Formular | 37 KB | |
| Formular | 19 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Sonstiges | 122 KB | |
| Sonstiges | 124 KB | |
| Sonstiges | 192 KB | |
| Sonstiges | 27,6 MB | |
| Formular | 60 KB | |
| Anschreiben | 20 KB | |
| Anschreiben | 80 KB | |
| Anschreiben | 15 KB | |
| Sonstiges | 58 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Formular | 57 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 250 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,2 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 292 KB |
Anforderungen
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 134616
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
|---|---|---|---|
| Fliesenarbeiten für den Neubau eines RettungszentrumsKommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau für die Gemeinde Büttelborn | Groß-Gerau, Deutschland | 16.09.2026 | - |
| Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Feuerwache 2 in FreisingStadt Freising | Freising, Deutschland | 10.09.2026 | - |
| Erdarbeiten und erweiterter Rohbau für das neue Feuerwehrhaus in OckstadtInterkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel für den Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) | Bad Vilbel, Deutschland | 30.06.2026 | - |
| Baustelleneinrichtung Feuerwache Fulda SüdVergabestelle der Stadt Fulda | Fulda, Deutschland | 24.09.2026 | - |
| Estricharbeiten für den Ersatzneubau eines BetriebshofsStadtverwaltung Weimar | Weimar, Deutschland | 08.07.2026 | - |
| Rohbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Bad MarienbergVerbandsgemeinde Bad Marienberg | Bad Marienberg, Deutschland | 26.08.2026 | - |
| Neubau eines Feuerwehrgebäudes in BerlingerodeGemeinde Berlingerode über VG Lindenberg/ Eichsfeld | 37339 Berlingerode, Deutschland | 01.07.2026 | - |
| Natur- und Kunstwerksteinarbeiten für Boden- und TreppenpodestbelagLandkreis Erding | Erding, Deutschland | 17.09.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| RPRuben Peter Ausbau GmbH | Floh-Seligenthal | 1 | 1 | 29.06.2026 | 870 Tsd. € | steigend |
| MIMinnert-GmbH | Echzell | 1 | 0 | 04.09.2026 | - | steigend |
| REREZ Estrich | Wassertrüdingen | 1 | 0 | 31.08.2026 | 40 Tsd. € | steigend |
| SGS.Ramaj Garten- und Landschaftsbau | Kandern | 1 | 0 | 14.08.2026 | 281 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Hessen (3) · Thüringen (3) · Bayern (2) · Rheinland-Pfalz (1) · Niedersachsen (1) · Schleswig-Holstein (1)| KVKommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau für die Gemeinde Büttelborn | Groß-Gerau | 1 | 01.09.2026 |
| SFStadt Freising | Freising | 1 | 27.08.2026 |
| VDVergabestelle der Stadt Fulda | Fulda | 1 | 26.08.2026 |
| LELandkreis Eichsfeld - Zentrale Vergabestelle | 37308 Heilbad Heiligenstadt | 1 | 26.08.2026 |
| LBLandesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe | Schloss Steinau | 1 | 19.08.2026 |
| LELandkreis Erding | Erding | 1 | 19.08.2026 |
| LGLandkreis Göttingen | Göttingen | 1 | 27.07.2026 |
| VBVerbandsgemeinde Bad Marienberg | Bad Marienberg | 1 | 16.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Landkreis Göttingen
Aktiv seit 2026 · 18 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| RPRuben Peter Ausbau GmbH | 1 | 29.06.2026 | 870 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 10.09.2026 | Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung für den Schulneubau in Duderstadt | Offen | - | - |
| 04.09.2026 | Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.08.2026 | Transport und Verwertung von Altholz in vier Losen | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Errichtung einer Photovoltaikanlage mit ca. 200 kWp auf einem Schulneubau | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Verlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten | Offen | - | - |
| 20.08.2026 | Trockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Elektroarbeiten zur Sanierung einer Schwimmhalle in Adelebsen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen | Offen | - | - |
| 04.08.2026 | Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt | Offen | - | - |
| 27.07.2026 | Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums Duderstadt | Vergeben | RPRuben Peter Ausbau GmbH | 870 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 07.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Tischlerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Rüttelklinkerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Estricharbeiten | Geplant | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenEstricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 22.10.2026
Der Landkreis Göttingen vergibt Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen. Der Leistungsumfang umfasst etwa 670 m² Wärme- und Trittschalldämmung, 2.500 m² Heizestrich, 670 m² Zementestrich sowie Technikfundamente. Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
75 % ähnlichRüttelklinker-Bodenbelag für den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale
Nienburg/Weser · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Nienburg/Weser beschafft Rüttelklinker-Bodenbelagsarbeiten für den Ersatzneubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet Lemke in der Gemeinde Marklohe. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Bearbeitung des Untergrunds, Bodenbeläge im Mörtelbett auf rund 2.580 m², Gefälleflächen, Leitstreifen, Sockel sowie Stahlankerplatten und Winkelstahl im Bereich der Fahrspuren und Tore. Der geschätzte Auftragswert beträgt 369.151 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
75 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
72 % ähnlichVerblendmauerwerk mit Klinker-Fassade (400 m²)
Lohne · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Lohne beauftragt die Herstellung und Montage von 400 m² Verblendmauerwerk mit Klinker‑Fassade inklusive MW‑Dämmung. Das Werk wird im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens vergeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026. Der Auftrag umfasst ein einzelnes Los.
58 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Neuenklitsche
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Jerichow vergibt Fliesenarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Neuenklitsche, einem Ortsteil von Jerichow. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem 26,56 m² Wandfliesen, insgesamt 79,76 m² Bodenfliesen, 83,97 m Sockelfliesen sowie 79,92 m² Entkopplungsmatte. Die Ausführung ist vom 9. bis zum 22. Dezember 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
55 % ähnlichStahlbetonfertigteile für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums
Anröchte · Offen · Frist 19.10.2026
Die Gemeinde Anröchte beschafft die Ausführung von Arbeiten mit Stahlbetonfertigteilen für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums in Anröchte. Der geschätzte Auftragswert beträgt 270.000 Euro. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; als Zuschlagskriterium gilt ausschließlich der Preis.
55 % ähnlichFliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses
Offen · Frist 05.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt beschafft Fliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Glindenberg, Wolmirstedt. Zum Umfang gehören unter anderem Wand- und Bodenfliesen, Sockelfliesen, ein Fliesenspiegel, Nebenabdichtungsarbeiten und Edelstahl-Trennwinkel in den genannten Mengen. Die Bemusterung ist vom 3. bis 9. November 2026 vorgesehen, die Ausführung der Fliesenarbeiten vom 7. Januar bis 10. Februar 2027; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
54 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums
Göttingen · Offen · Frist 30.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem jeweils etwa 1.000 Quadratmeter Voranstrich und mineralische Schlämme an Innenwänden, etwa 1.000 Quadratmeter Wandbekleidung mit Mosaik-Matten sowie rund 1.100 Meter Fugenabdichtung. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 9:30 Uhr; die Ausführung erfolgt in Duderstadt im Landkreis Göttingen.
53 % ähnlichVerlegung eines Rüttelbodens im neuen Feuerwehrhaus
Heuchelheim an der Lahn · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gemeinde Heuchelheim an der Lahn beauftragt Verlegearbeiten für einen Rüttelboden im Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem vorbereitende Arbeiten, Schutz- und Abdichtungsmaßnahmen, Feinsteinzeugplatten, Wärmedämmung, Stahlankerplatten, Sockel sowie Entwässerungsrinnen. Die Ausführung erfolgt in Heuchelheim an der Lahn in der Region Gießen; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichPutz- und Stuckarbeiten mit Lehmputz
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Göttingen beschafft Putz- und Stuckarbeiten mit dem Schwerpunkt Lehmputz. Der Auftrag ist der Region DE9 zugeordnet; eine genauere Ortsangabe oder Größenordnung ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 8:30 Uhr.
53 % ähnlichBaustelleneinrichtung für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Offen · Frist 01.10.2026
Die Gemeinde Liebenburg im Landkreis Goslar beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrhauses. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden; weitere Angaben zum Umfang oder zur Ausführungszeit liegen nicht vor.
53 % ähnlichSockelsanierung an den Feuerwehrstandorten Griebo und Wittenberg-West
Offen · Frist 29.09.2026
Die Lutherstadt Wittenberg beauftragt Sockelsanierungsarbeiten an den Feuerwehrstandorten in Griebo und Wittenberg-West. Vorgesehen sind das Entfernen von etwa 30 m² Altputz, die Reinigung und Abdichtung des Untergrunds sowie Putz- und Malerarbeiten; eine Vergabe in mehreren Losen ist möglich. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:30 Uhr.
52 % ähnlichBaureifmachung und Freianlagen für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Offen · Frist 09.10.2026
Die Gemeinde Liebenburg im Landkreis Goslar beschafft Leistungen zur Baureifmachung und zur Herstellung der Freianlagen im ersten Bauabschnitt für den Neubau eines Feuerwehrhauses. Die Maßnahme befindet sich in Liebenburg in Niedersachsen; die Frist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
52 % ähnlichBaureifmachung und Freianlagen für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Offen · Frist 09.10.2026
Die Gemeinde Liebenburg im Landkreis Goslar beschafft Leistungen zur Baureifmachung und zur Herstellung der Freianlagen für den Neubau eines Feuerwehrhauses im ersten Bauabschnitt. Der Leistungsort liegt in der Region Niedersachsen; die Frist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
52 % ähnlichInnenputzarbeiten für die Feuerwache Kirchhellen
Bottrop · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Bottrop vergibt Innenputzarbeiten für die Feuerwache Kirchhellen in Bottrop. Die Vergabe umfasst ein Los; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis. Angebote können bis zum 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
51 % ähnlichMaschinenteile für den Neubau einer Klinker-Bahnverladung
Offen · Frist 25.09.2026
Die Heidelberg Materials AG beschafft Maschinenteile für den Neubau einer Anlage zur Bahnverladung von Klinker im Werk Burglengenfeld. Der konkrete Umfang ist nicht näher angegeben; Angebote müssen bis zum 25. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
50 % ähnlichLieferung von Pflasterziegeln und taktilen Pflasterziegeln
Offen · Frist 22.10.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Tiefbau, beschafft Rahmenverträge für die Lieferung von 3.800 Quadratmetern Pflasterziegeln verschiedener Abmessungen sowie 5.000 taktilen Pflasterziegeln mit den Maßen 20 × 6,3 × 6,3 Zentimeter. Die Lieferung ist für Hannover in Niedersachsen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
50 % ähnlichTischler- und Metallbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Gielde
Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt für die Gemeinde Schladen-Werla Tischler- und Metallbauarbeiten für den Neubau eines eingeschossigen Feuerwehrgerätehauses aus. Das Bauvorhaben befindet sich in Gielde auf dem Grundstück Schulstraße/Dorfstraße, Flurstück 83/1, im Landkreis Wolfenbüttel. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 07:00 Uhr (UTC).
50 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau einer integrierten Leitstelle in Wettstetten
Eichstätt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Eichstätt schreibt Fliesenarbeiten für den Neubau einer integrierten Leitstelle in Wettstetten bei Ingolstadt aus. Der Umfang umfasst etwa 680 m² Bodenfliesen, 175 Treppenstufen mit Bodenfliesen, 150 m² Wandfliesen, zwei Sauberlaufbereiche, acht Spiegelflächen und einen Klappspiegel. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 07:00 Uhr UTC.
50 % ähnlichRahmenvertrag für Fliesenarbeiten
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stiftung Universität Lüneburg beschafft Fliesenarbeiten im Rahmen eines Rahmenvertrags. Der Leistungsort liegt in der Region Niedersachsen; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:30 Uhr (UTC) eingereicht werden.
50 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
20 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 02:58 (Europe/Berlin)
428_VE315_LV_blankett.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 1,2 MB · Stand 27.08.2026
428_VE315_LV.D83
D83 · Leistungsverzeichnis · 250 KB · Stand 27.08.2026
428_VE315_LV_V33.X83
X83 · Leistungsverzeichnis · 292 KB · Stand 27.08.2026
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx
DOCX · Formular · 37 KB · Stand 27.08.2026
Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11.docx
DOCX · Formular · 19 KB · Stand 27.08.2026
Erklaerung Tariftreue Paragraph 4 NTVergG.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 20 KB · Stand 27.08.2026
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen.pdf
PDF · Sonstiges · 122 KB · Stand 27.08.2026
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Paragr. 13 bis 15 NTVergG (Bau).pdf
PDF · Sonstiges · 124 KB · Stand 27.08.2026
VE315_Anlage_FB214.pdf
PDF · Sonstiges · 192 KB · Stand 27.08.2026
VE315_Anlagen.zip
ZIP · Sonstiges · 27,6 MB · Stand 27.08.2026
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docx
DOCX · Formular · 60 KB · Stand 27.08.2026
VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 20 KB · Stand 27.08.2026
VVB 212 -EU - Teilnahmebedingungen.pdf
PDF · Anschreiben · 80 KB · Stand 27.08.2026
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 15 KB · Stand 27.08.2026
VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 58 KB · Stand 27.08.2026
VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 71 KB · Stand 27.08.2026
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 71 KB · Stand 27.08.2026
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx
DOCX · Formular · 54 KB · Stand 27.08.2026
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 54 KB · Stand 27.08.2026
VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen 12-2017.docx
DOCX · Formular · 57 KB · Stand 27.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
13 vergleichbare Verfahren, davon 5 mit erfasstem Zuschlag · 4 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 280.840,6 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Minnert-GmbH · Echzell
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REZ Estrich · Wassertrüdingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
S.Ramaj Garten- und Landschaftsbau · Kandern
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Göttingen
37083 · Göttingen
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 551525231218 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenZentrale Vergabestelle
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 5515252312
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-1334
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:24 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 02:58 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen