Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Göttingen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 623131-2026
- Verfahrensnummer
- 82c4d5cc-924c-4da4-8170-3035a67c8213
- CPV-Codes
- 45262320 · Estricharbeiten; 45262321 · Estricharbeiten (Fußboden)
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Göttingen vergibt Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen. Der Leistungsumfang umfasst etwa 670 m² Wärme- und Trittschalldämmung, 2.500 m² Heizestrich, 670 m² Zementestrich sowie Technikfundamente. Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Estricharbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 313 Estricharbeiten
ca. 670m2 Wärme- u. Trittschalldämmung, ca. 2.500 m2 Heizestrich, ca. 670m2 Zementestrich, Technikfundamente
Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 313 Estricharbeiten
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 10.09.2026| Formular | 37 KB | |
| Formular | 19 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Sonstiges | 122 KB | |
| Sonstiges | 124 KB | |
| Sonstiges | 125 KB | |
| Sonstiges | 23,6 MB | |
| Formular | 60 KB | |
| Anschreiben | 21 KB | |
| Anschreiben | 80 KB | |
| Anschreiben | 15 KB | |
| Sonstiges | 58 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Formular | 57 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 182 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 788 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 207 KB |
Anforderungen
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 10.09.2026 | Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung für den Schulneubau in Duderstadt | Offen | - | - |
| 04.09.2026 | Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.08.2026 | Transport und Verwertung von Altholz in vier Losen | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Errichtung einer Photovoltaikanlage mit ca. 200 kWp auf einem Schulneubau | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Verlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten | Offen | - | - |
| 20.08.2026 | Trockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Elektroarbeiten zur Sanierung einer Schwimmhalle in Adelebsen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen | Offen | - | - |
| 04.08.2026 | Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt | Offen | - | - |
| 27.07.2026 | Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums Duderstadt | Vergeben | RPRuben Peter Ausbau GmbH | 870 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 07.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Tischlerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Rüttelklinkerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Estricharbeiten | Geplant | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenEstricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxis
Ubstadt-Weiher · Offen · Frist 08.10.2026
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher vergibt Estricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxis im Ortsteil Zeutern. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Dämmarbeiten, Randdämmstreifen sowie verschiedene Heizestriche und Verbundestriche auf insgesamt mehreren hundert Quadratmetern. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 7:59 Uhr (koordinierte Weltzeit), eingereicht werden.
81 % ähnlichEstricharbeiten beim Umbau eines Feuerwehrgebäudes
04924 Bad Liebenwerda - OT Zeischa · Offen · Frist 24.09.2026
Die Verbandsgemeinde Liebenwerda beschafft Estricharbeiten im Rahmen des Umbaus eines Feuerwehrgebäudes im Ortsteil Zeischa von Bad Liebenwerda. Angebote müssen laut Ausschreibung bis zum 24. September 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
78 % ähnlichEstricharbeiten einschließlich Abdichtungen, Dämmungen und Zementestrichen
Füssen · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Füssen vergibt Estricharbeiten in Füssen. Der Leistungsumfang umfasst etwa 1.760 Quadratmeter Abdichtungen und Absperrungen, 3.520 Quadratmeter Ausgleichs- und Trittschalldämmungen, 1.725 Quadratmeter schwimmende Zement-Heizestriche sowie 35 Quadratmeter schwimmende Zementestriche einschließlich üblicher Nebenleistungen. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
77 % ähnlichEstricharbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes und öffentlichen WCs
Offen · Frist 06.10.2026
Die Gemeinde Cursdorf beschafft Estricharbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit öffentlichem WC in Cursdorf. Vorgesehen sind unter anderem eine gebundene Schüttung sowie Heiz- und Zementestrich auf jeweils etwa 280 m². Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
77 % ähnlichEstricharbeiten für den Neubau einer Grundschule in Wustrow
Lüchow (Wendland) · Offen · Frist 16.10.2026
Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschafft Estricharbeiten für den Neubau einer Grundschule in Wustrow. Der Umfang umfasst etwa 2.600 m² Heizestrich. Die Leistung ist der Region Lüchow-Dannenberg zugeordnet; Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
76 % ähnlichEstricharbeiten mit Abdichtung, Dämmung, Zementestrich und Oberflächenbeschichtungen
Sonthofen · Offen · Frist 25.09.2026
Das Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen beauftragt Estricharbeiten einschließlich der Abdichtung eines Untergeschosses auf etwa 800 m², Wärme- und Trittschalldämmung sowie Zementestrich auf etwa 3.000 m² und Oberflächenbeschichtungen auf etwa 300 m². Die Leistungen sind in der Region Oberallgäu zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
76 % ähnlichVerlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten
Göttingen · Offen · Frist 02.10.2026
Der Landkreis Göttingen beschafft im Rahmen des Neubaus der feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen Rüttelklinkerarbeiten. Der Leistungsumfang umfasst die Verlegung von etwa 2.200 m² Rüttelklinkerplatten einschließlich Sockelleisten in der Region Göttingen. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
75 % ähnlichEstricharbeiten für eine Hauptfeuerwache mit Rettungswache und integrierter Leitstelle
Trier · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Trier beschafft Estricharbeiten für den Neubau einer Hauptfeuerwache mit Rettungswache und integrierter Leitstelle. Vorgesehen sind 10.900 m² schwimmender Estrich einschließlich Dämmung, 15 m² Verbundestrich, 140 m² geschliffener Estrich sowie 35 m² Betonfundamente. Die Leistungen werden in Trier erbracht; Angebote können bis zum 29. September 2026 um 08:15 Uhr (UTC) eingereicht werden.
75 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
74 % ähnlichEstricharbeiten für den Umbau eines Feuerwehrgebäudes in Zeischa
04924 Bad Liebenwerda - OT Zeischa · Offen · Frist 24.09.2026
Die Verbandsgemeinde Liebenwerda schreibt Estricharbeiten im Rahmen des Umbaus eines Feuerwehrgebäudes im Ortsteil Zeischa aus. Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
74 % ähnlichEstricharbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Wernsdorf
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Königs Wusterhausen beschafft Estricharbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Wernsdorf. Auftraggeber ist die Stadt Königs Wusterhausen, vertreten durch das Dezernat Bildung und digitale Verwaltung. Die Arbeiten sind in der Region Brandenburg vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
74 % ähnlichEstricharbeiten für den Neubau des Forstbetriebshofs Ilfeld
Offen · Frist 11.02.2027
Die Ausschreibung umfasst die Ausführung von Estricharbeiten im Rahmen des Neubaus des Forstbetriebshofs Ilfeld. Der Auftraggeber ist das Stift Ilfeld in Zusammenarbeit mit der Klosterkammer Hannover. Die Frist für die Angebotsabgabe ist der 11. Februar 2027.
74 % ähnlichAusführung von Estricharbeiten
Offen · Frist 08.10.2026
Das Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen der Auftraggeberorganisation LHS beschafft die Ausführung von Estricharbeiten. Der Auftrag umfasst ein Los in Baden-Württemberg; Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
72 % ähnlichEstrich- und Dämmarbeiten für das Stadthaus in Heilbad Heiligenstadt
37308 Heilbad Heiligenstadt · Offen · Frist 08.10.2026
Der Landkreis Eichsfeld, Zentrale Vergabestelle, beschafft Estrich- und Dämmarbeiten für ein Bauvorhaben in 37308 Heilbad Heiligenstadt. Vorgesehen sind unter anderem etwa 1.100 m² Wärmedämmung, 350 m² Trittschalldämmung sowie insgesamt rund 1.100 m² Zement- und weiterer Estrich. Die Ausführung ist vom 10.05.2027 bis zum 04.06.2027 geplant; Angebote müssen elektronisch bis zum 08.10.2026 um 10:15 Uhr eingereicht werden, wobei der niedrigste Preis maßgeblich ist.
70 % ähnlichEstricharbeiten für die Sanierung von Haus G
Offen · Frist 13.10.2026
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Aachen, beschafft Estricharbeiten im Rahmen der Sanierung von Haus G. Die Leistung ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; ein Auftragswert und ein Ausführungszeitraum sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
70 % ähnlichEstricharbeiten
Offen · Frist 21.09.2026
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin beschafft Estricharbeiten in der Region Berlin. Die Ausschreibung umfasst ein Los; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 09:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
69 % ähnlichEstricharbeiten für den Neubau eines Fachraumtrakts an der Gesamtschule Emsland
Meppen · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Emsland schreibt Estricharbeiten für einen Neubaubereich an der Gesamtschule Emsland in der Heidekampstraße 1 in Lingen aus. Der Neubau umfasst ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss und ein erstes Obergeschoss. Die Ausführungsdauer beträgt 90 Tage; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
69 % ähnlichSchwimmender Zementestrich und Zement-Heizestrich für Erweiterungs- und Bestandsbau
Amberg · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Amberg beschafft Estricharbeiten für einen Erweiterungs- und einen Bestandsbau in Amberg. Vorgesehen sind etwa 970 m² schwimmender Zementestrich und Zement-Heizestrich im Erweiterungsbau sowie etwa 45 m² schwimmender Zementestrich im Bestandsbau; die Ausführungsdauer beträgt 96 Tage. Angebote können bis zum 22. September 2026, 07:00 Uhr, eingereicht werden.
69 % ähnlichEstricharbeiten für Bürogebäude 2. Bauabschnitt
Offen · Frist 10.02.2027
Die Ausschreibung umfasst die Ausführung von Estricharbeiten im zweiten Bauabschnitt des Bürogebäudes 1235 der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Der Auftraggeber sucht einen geeigneten Unternehmer für die Lieferung und Verlegung von Estrich im gesamten Bauvorhaben. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 10. Februar 2027.
68 % ähnlichEstricharbeiten für ein Forschungszentrum zur nachhaltigen Lebensmittelproduktion in Köthen
Kaserne im Walde 39524 Klietz · Offen · Frist 07.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg beschafft Estricharbeiten für den Forschungsbau „Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion“ am Standort der Hochschule Anhalt in Köthen. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
67 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
20 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 10.09.2026, 08:11 (Europe/Berlin)
428_VE313_LV_blankett.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 788 KB · Stand 10.09.2026
428_VE313_LV.D83
D83 · Leistungsverzeichnis · 182 KB · Stand 10.09.2026
428_VE313_LV_V33.X83
X83 · Leistungsverzeichnis · 207 KB · Stand 10.09.2026
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx
DOCX · Formular · 37 KB · Stand 10.09.2026
Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11.docx
DOCX · Formular · 19 KB · Stand 10.09.2026
Erklaerung Tariftreue Paragraph 4 NTVergG.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 20 KB · Stand 10.09.2026
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen.pdf
PDF · Sonstiges · 122 KB · Stand 10.09.2026
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Paragr. 13 bis 15 NTVergG (Bau).pdf
PDF · Sonstiges · 124 KB · Stand 10.09.2026
VE313_Anlage_FB214.pdf
PDF · Sonstiges · 125 KB · Stand 10.09.2026
VE313_Anlagen.zip
ZIP · Sonstiges · 23,6 MB · Stand 10.09.2026
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docx
DOCX · Formular · 60 KB · Stand 10.09.2026
VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 21 KB · Stand 10.09.2026
VVB 212EU - Teilnahmebedingungen 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 80 KB · Stand 10.09.2026
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 15 KB · Stand 10.09.2026
VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 58 KB · Stand 10.09.2026
VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 71 KB · Stand 10.09.2026
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 71 KB · Stand 10.09.2026
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx
DOCX · Formular · 54 KB · Stand 10.09.2026
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 54 KB · Stand 10.09.2026
VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen 12-2017.docx
DOCX · Formular · 57 KB · Stand 10.09.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
15 vergleichbare Verfahren, davon 8 mit erfasstem Zuschlag · 7 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 454.681,44 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Minnert-GmbH · Echzell
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REZ Estrich · Wassertrüdingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Arslan Estrichboden GmbH · Merzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
N3 Bau GmbH · Nalbach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Frerking · Rodewald
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
B. Rahmann Bauunternehmung GmbH · Marienhafe
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Göttingen
37083 · Göttingen
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 551525231218 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenZentrale Vergabestelle
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 5515252312
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-1334
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:20 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 08:11 (Europe/Berlin)
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