Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für die Sanierung von Haus 11
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 0,01 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft Abt.III
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 598579-2026
- Verfahrensnummer
- 69551c35-7c9c-4aad-9480-ef510e75cda2
- CPV-Codes
- 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71312000 · Beratung im Hochbau
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Kurzbeschreibung
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beauftragt Leistungen zur Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für die Sanierung von Haus 11 des Max-Planck-Instituts in Göttingen. Der Auftrag umfasst die Begleitung der Entkernung, des brandschutztechnischen Ausbaus und der Asbestsanierung von Gebäude G 11-N sowie die energetische Ertüchtigung der Fassaden und des Dachs, einschließlich weiterer Umbauten in Gebäude G 11-A. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.500 Tage; Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Liegenschaft des geisteswissenschaftlichen MPI zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen umfasst drei Gebäude: eine Altbau Villa, Hermann-Föge-Weg 12, und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gebäude aus den 1950er Jahren (G 11-A) mit einem Anbau aus den 1970er Jahren (G 11-N), beide Herman-Föge-Weg 11. Das Gebäude G 11-N steht seit Januar 2019 aufgrund erheblicher Brandschutzmängel leer. Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll das in Stahlskelettkonstru+C19ktion errichtete Gebäude G 11-N entkernt, brandschutztechnisch ertüchtigt und ausgebaut werden. Eine Asbestsanierung muss durchgeführt werden. Fassade und Dach müssen energetisch optimiert werden. Es ist eine Büronutzung mit Kommunikationsflächen und Bibliothek geplant. Zusätzlich soll im Rahmen der Maßnahme die Fassade des Gebäude G 11-A (Zweischalige Mauerwerkskonstruktion mit Verblendmauerwerk) energetisch ertüchtigt und in ihrem Erscheinungsbild so verändert werden, dass die beiden Gebäude G 11-A und G 11‑N (Pfosten‑Riegel‑Fassade) optisch ein einheitliches und harmonisches Ensemble bilden. In Gebäude G 11-A befindet sich im UG eine ehemalige Hausmeisterwohnung, die im Zuge der Maßnahme für eine Büronutzung saniert und umgebaut werden soll. Nach der Sanierung soll die interne Verbindung beider Gebäude, die aufgrund der Brandschutzmängel gekappt wurde, wiederhergestellt sein. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ gem. Anlage A1 „Leistungsbild BNB Koordinator“ des Vertragsentwurfs zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist dem Honorarformblatt der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften (Göttingen) - Sanierung Haus 11: BNB-Koordinator
Die Liegenschaft des geisteswissenschaftlichen MPI zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen umfasst drei Gebäude: eine Altbau Villa, Hermann-Föge-Weg 12, und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gebäude aus den 1950er Jahren (G 11-A) mit einem Anbau aus den 1970er Jahren (G 11-N), beide Herman-Föge-Weg 11. Das Gebäude G 11-N steht seit Januar 2019 aufgrund erheblicher Brandschutzmängel leer. Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll das in Stahlskelettkonstru+C19ktion errichtete Gebäude G 11-N entkernt, brandschutztechnisch ertüchtigt und ausgebaut werden. Eine Asbestsanierung muss durchgeführt werden. Fassade und Dach müssen energetisch optimiert werden. Es ist eine Büronutzung mit Kommunikationsflächen und Bibliothek geplant. Zusätzlich soll im Rahmen der Maßnahme die Fassade des Gebäude G 11-A (Zweischalige Mauerwerkskonstruktion mit Verblendmauerwerk) energetisch ertüchtigt und in ihrem Erscheinungsbild so verändert werden, dass die beiden Gebäude G 11-A und G 11‑N (Pfosten‑Riegel‑Fassade) optisch ein einheitliches und harmonisches Ensemble bilden. In Gebäude G 11-A befindet sich im UG eine ehemalige Hausmeisterwohnung, die im Zuge der Maßnahme für eine Büronutzung saniert und umgebaut werden soll. Nach der Sanierung soll die interne Verbindung beider Gebäude, die aufgrund der Brandschutzmängel gekappt wurde, wiederhergestellt sein. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ gem. Anlage A1 „Leistungsbild BNB Koordinator“ des Vertragsentwurfs zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist dem Honorarformblatt der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Der Auftraggeber entscheidet anhand der vorliegenden Konzepte, ob und in welchem Umfang technische Aufklärungsgespräche geführt werden. Diese technischen Aufklärungsgespräche dienen allein der Klärung von Rückfragen zu den Konzepten und der Leistungskonzeption. Eine Verhandlung über die vorgelegten Angebote, den zugrundeliegenden Leistungsumfang bzw. Vertragsinhalte erfolgt explizit nicht. Ebenso erfolgt keine Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe.
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LOT-0001 · Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften (Göttingen) - Sanierung Haus 11: BNB-Koordinator
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Der Auftraggeber entscheidet anhand der vorliegenden Konzepte, ob und in welchem Umfang technische Aufklärungsgespräche geführt werden. Diese technischen Aufklärungsgespräche dienen allein der Klärung von Rückfragen zu den Konzepten und der Leistungskonzeption. Eine Verhandlung über die vorgelegten Angebote, den zugrundeliegenden Leistungsumfang bzw. Vertragsinhalte erfolgt explizit nicht. Ebenso erfolgt keine Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 598579-2026
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bundesweit- Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von SchulenUlpts Architekten GmbH +1 weitereStadt PapenburgPapenburg, Deutschland1,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.01.2025noch 16 Monate28.01.2028
- Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und ServiceleitstellenTÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.02.2024noch 16 Monate31.01.2028
- Rahmenvertrag für Projektsteuerungsleistungen in vier RegionenPTB- Ingenieurbüro f.Planung,Techno - und Bauüberwachung Magdeburg GmbH +93 weitereDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Berlin, Deutschland105 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.05.2026noch 21 Monate30.06.2028
- Lotungen und Vermessungsaufmaße für Gewässer in Brandenburg, Ostsachsen und Mitteldeutschlandm-e-g GIS GmbH +2 weitereLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzig, Deutschland2,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.06.2026noch 27 Monate31.12.2028
Max-Planck-Gesellschaft Abt.III
Aktiv seit 2026 · 10 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Tischlerarbeiten an Holztüren, Wand- und Schrankverkleidungen sowie Türschließern | Offen | - | 965 Tsd. € |
| 14.09.2026 | Sanierung von Raumlufttechnik und Kälteanlagen einschließlich Erneuerung der Kältezentrale | Offen | - | - |
| 11.09.2026 | Erneuerung von Stahlblechtüren, Stahlschiebetor und Feuerschutztüranlagen | Offen | - | - |
| 07.09.2026 | Labortechnische Anlagen mit Abzügen, Energiezellen und Reinstgasversorgung | Offen | - | - |
| 07.09.2026 | Umbau mit zwei Kühlzellen und zwei Brutraumzellen einschließlich Planung und Wartung | Offen | - | - |
| 04.09.2026 | Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Gebäudeautomation für Institutsneubau | Offen | - | 1 € |
| 30.08.2026 | Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für die Sanierung von Haus 11 | Offen | - | 0,01 € |
| 27.08.2026 | Trockenbauarbeiten für den Neubau des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme | Offen | - | 1 € |
| 11.08.2026 | Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer umfassenden Laboreinrichtung | Offen | - | 1 € |
| 10.08.2026 | Einbau von 2 Lastenaufzügen, 1 Hubtisch, 1 Kranbahn, 1 Lastenaufzug, 1 Personenaufzug und einem Putzroboter im Neubau des Max‑Planck‑Instituts Tübingen | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenBNB-Nachhaltigkeitskoordination für den Neubau eines Forschungsarchivs
Marbach · Offen · Frist 24.09.2026
Die Deutsche Schillergesellschaft e. V. vergibt Leistungen zur Nachhaltigkeitskoordination für den geplanten Neubau des Forschungsarchivs „Tor zur Literatur“ auf der Schillerhöhe in Marbach am Neckar. BNB steht für Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen; der Leistungsumfang umfasst die Koordination, Nachweisführung und Begleitung der Konformitätsprüfung in den vorgesehenen Leistungsstufen 1 sowie 3 bis 6. Angebote beziehungsweise Bewerbungen sind bis zum 24. September 2026, 10:00 Uhr, einzureichen.
59 % ähnlichKoordination für nachhaltiges Bauen, BNB-Zertifizierung und Nachhaltigkeitsleistungen
Berlin · Offen · Frist 31.12.2027
Der Liegenschaftsfonds Berlin, vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH, richtet ein dynamisches Beschaffungssystem für Leistungen zur Koordination nachhaltigen Bauens ein. BNB steht für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen; gesucht werden unter anderem die Koordination von BNB-Zertifizierungen, nachhaltige Begleitung von Bau- und Sanierungsprojekten, Wiederverwendungs- und Materialstrategien sowie Ökobilanzierungen und Lebenszyklusbewertungen. Der daraus entstehende Bieterpool soll für künftige Aufträge an mehr als 5.000 Liegenschaften des Landes Berlin genutzt werden, darunter Verwaltungs-, Kultur-, Polizei-, Feuerwehr-, Schul- und Justizgebäude; der geschätzte Gesamtwert beträgt 3.520.453,33 Euro, die Frist endet am 31. Dezember 2027.
55 % ähnlichProjektsteuerung für Teilumbau und Sanierung von Labor-, Büro- und Technikflächen
München · Offen · Frist 19.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, beauftragt die Projektsteuerung für den Teilumbau und die Sanierung des Max-Planck-Instituts für Biophysik in Frankfurt am Main. Vorgesehen sind unter anderem Großraumlabore mit Auswertplätzen, ein Reinraumbereich, die Erweiterung der Elektronenmikroskopie, die Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen und die Sanierung von Büroflächen; die veranschlagten Gesamtbaukosten betragen rund 17,95 Millionen Euro netto. Die Bauarbeiten sollen im laufenden Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Bauabschnitten erfolgen, die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.680 Tage und die Teilnahmefrist endet am 19. Oktober 2026.
54 % ähnlichFachplanung für Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik bei Institutssanierung in Jena
München · Offen · Frist 05.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt die Fachplanung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büros, Seminarräumen, Laboren, Lager- und Serverräumen sowie einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden; vorgesehen sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen und digitaler Koordination im Building Information Modeling (BIM). Die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage, die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
52 % ähnlichProjektsteuerung für Umbau und Erweiterung eines Forschungsgebäudes in Hannover
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung und Bauabteilung in München, sucht eine Projektsteuerung für Bauarbeiten am Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Im Mittelpunkt stehen der Umbau des Gebäudes 3405 zu physikalischen Laborflächen von etwa 1.240 m² sowie die Errichtung oder Umnutzung von rund 684 m² Büroflächen; zusätzlich ist die parallel verlaufende Sanierung des verbundenen Gebäudes 3401 zu koordinieren. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.800 Tage, die Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr.
50 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes
Berlin · Offen · Frist 09.10.2026
Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH beauftragt Generalplanungsleistungen für die energetische und technische Sanierung eines Wohngebäudes in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Dach-, Fassaden- und Fenstersanierung, Arbeiten in Wohnungen und Kellerräumen, den erstmaligen Anschluss an die Fernwärme, neue Heizkörper, Sanierungen an Lüftung, Sanitär und Elektro sowie Malerarbeiten und mögliche Arbeiten an einer gewerblich genutzten Remise im Hinterhof. Angebote können bis zum 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr Berliner Zeit eingereicht werden; bewertet werden unter anderem das Honorarangebot und ein Umsetzungskonzept anhand eines Referenzobjekts.
47 % ähnlichFachplanung für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines Forschungsinstituts
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung-Bauabteilung, beauftragt Ingenieurleistungen für die Sanitär-, Wärmeversorgungs-, Lüftungs-, nutzungsspezifischen und Gebäudeautomationstechnik beim Umbau und der Erweiterung des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die Planung einer Reinraum- und Versuchshalle mit Reinraumklassen ISO 7 und ISO 5, Laborflächen, erdverlegter Leitungen sowie erforderlicher Provisorien; die Leistungen werden stufenweise von der Vorplanung bis zur Objektüberwachung abgerufen. Die anrechenbaren Kosten der technischen Anlagen werden auf rund 4,661 Millionen Euro netto, die Gesamtbaukosten auf rund 25,74 Millionen Euro netto geschätzt; die Vertragsdauer beträgt voraussichtlich 1.710 Tage, und die Teilnahmefrist endet am 28. September 2026.
42 % ähnlichObjektplanung für Umbau von Laborflächen und Erweiterung von Büroflächen
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, beschafft Objektplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Vorgesehen ist der Umbau von rund 1.240 m² Nutzungsfläche für Rein- und Grauräume sowie Laser- und Elektroniklabore einschließlich Brandschutzanpassungen, Rückbau und neuer Lüftungs-, Kälte-, Elektro- und Reinraumtechnik; zusätzlich sollen 684 m² Bürofläche durch einen Erweiterungsbau oder die Umnutzung eines Gebäudeteils entstehen. Zum Umfang gehören außerdem Arbeiten an unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Planung der Baustellenlogistik auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover; die Vertragsdauer ist mit 1.710 Tagen angegeben.
42 % ähnlichObjektplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 08.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung-Bauabteilung, beauftragt die Planung und Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Seminar-, Labor-, Lager- und Serverflächen. Gesucht werden Leistungen der Gebäude- und Innenraumplanung für alle Leistungsphasen 1 bis 9 sowie besondere Leistungen einschließlich der Gesamtkoordination im Building Information Modeling (BIM), einer digitalen Planungsmethode. Die Gebäude und die Gartenanlage stehen unter Denkmalschutz, weshalb eine Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden erforderlich ist; die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.740 Tage.
41 % ähnlichFachplanung Gebäudeautomation für die Sanierung denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, sucht eine Fachplanung für die Gebäudeautomation im Rahmen der Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Seminar- und Laborräumen sowie Serverbereichen und einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden. Beauftragt werden Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen sowie Leistungen für Building Information Modeling (BIM), ein digitales Planungs- und Koordinationsverfahren; die vorgesehene Dauer beträgt 1.740 Tage, die Teilnahmefrist endet am 7. Oktober 2026.
41 % ähnlichFachplanung Tragwerksplanung für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, beauftragt die Tragwerksplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Labor-, Seminar- und Nebenflächen. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 sowie besondere Leistungen, darunter Building Information Modeling (BIM), Koordination und die Erstellung von Fachmodellen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage; die Frist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
41 % ähnlichEntkernungs-, Abbruch- und Rückbauarbeiten ehemaliger Kliniken für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Urologie
Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten zur Nachnutzung ehemaliger Klinikgebäude für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Urologie. Vorgesehen sind insbesondere die Entfernung von Bodenbelägen, teilweise Estrichen, Trockenbau und technischer Gebäudeausrüstung sowie die fachgerechte Trennung und Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien unter Beachtung des Denkmalschutzes. Der Beginn soll innerhalb von zwölf Werktagen nach Aufforderung erfolgen, voraussichtlich bis zum 2. November 2026; die Fertigstellung ist je Bereich innerhalb von 118 Werktagen vorgesehen, und eine Ortsbegehung ist verpflichtend. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
40 % ähnlichFachplanung der elektrotechnischen Anlagen für Umbau und Erweiterung in Hannover
München · Offen · Frist 30.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, beschafft Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes 3405 am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik in Hannover. Gegenstand sind insbesondere die Auslegung und Anpassung der Mittelspannungs- und Transformatorenanlagen mit Anschlussleistungen von 1.600, 1.000 und 630 Kilovoltampere, eine unterbrechungsarme Interimsversorgung sowie gegebenenfalls Notstrom, Telekommunikationsanschluss und Campus-Vernetzung. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.710 Tage; die Frist für Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
38 % ähnlichFachplanung für Labor- und medizintechnische Anlagen bei der Sanierung zweier Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt Fachplanungsleistungen für labor- und medizintechnische Anlagen im Rahmen der Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Seminar- und Laborflächen, Laborlagern, Serverräumen und einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden; beauftragt werden die Planungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen sowie Leistungen im Building Information Modeling (BIM). Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage.
37 % ähnlichSanierung von Raumlufttechnik und Kälteanlagen einschließlich Erneuerung der Kältezentrale
München · Offen · Frist 13.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung in München, beauftragt Arbeiten an raumlufttechnischen und kältetechnischen Anlagen während des laufenden Gebäudebetriebs. Vorgesehen sind insbesondere die vollständige Erneuerung der Kältezentrale einschließlich Kälteerzeugung, der Anschluss an bestehende Anlagen sowie der Austausch von Axialventilatoren auf dem Dach in mehreren Bauabschnitten. Die Ausschreibung umfasst außerdem Wartungsleistungen; der Beginn soll voraussichtlich innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung, frühestens bis zum 15. Januar 2027, erfolgen, die Fertigstellung innerhalb von 1.182 Werktagen danach.
36 % ähnlichTragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung von Labor- und Büroflächen
München · Offen · Frist 30.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, vergibt Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Albert-Einstein-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Geplant sind etwa 1.240 m² Laborflächen mit Rein- und Grauräumen sowie Laser- und Elektroniklaboren und zusätzlich 684 m² Büroflächen; dazu gehören unter anderem bauliche Anpassungen, neue technische Versorgung sowie Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Maßnahme findet auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover bei laufendem Betrieb der Nachbargebäude statt, die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.710 Tage und die Frist endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
36 % ähnlichMess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Gebäudeautomation für Institutsneubau
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beauftragt für ihren Institutsneubau in Bochum die Errichtung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation für Heizungs-, Kälte-, Lüftungs-, Sanitär- und Medienversorgungsanlagen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Automationsstationen, Schaltschränke, Sensoren, Steuerungen, Schnittstellen, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Dokumentation sowie einen Wartungsvertrag. Die Ausführung soll voraussichtlich bis zum 4. November 2026 beginnen, innerhalb von 240 Werktagen abgeschlossen werden und umfasst die Region Bochum; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026.
35 % ähnlichSanierung Gebäude Bochum: Raumluftkühlung, Elektroinstallationen, Sonnenschutz und Photovoltaikanlage
Hamburg · Offen · Frist 22.09.2026
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt Sanierungsarbeiten an ihrem Gebäude in Bochum aus. Die Leistungen umfassen den Einbau einer Raumluftkühlung, die Erneuerung von Elektroinstallationen und des außenliegenden Sonnenschutzes sowie die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit begleitenden Sanierungsmaßnahmen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach dem Angebotspreis, Bewerbungsschluss ist der 22. September 2026.
35 % ähnlichTragwerksplanungsleistungen für Neubau- und Sanierungsprojekte
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt über ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) über voraussichtlich sechs Jahre Leistungen der Tragwerksplanung für verschiedene Bauvorhaben. Die Einzelaufträge betreffen Büro- und Verwaltungsgebäude sowie hochkomplexe Gebäude für wissenschaftliche Nutzungen, sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen im Bestand, und werden bundesweit vergeben. Die Teilnahmefrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
34 % ähnlichSanierung Gebäude Bochum: Raumluftkühlung, Elektroinstallation, Sonnenschutz und Photovoltaik
Hamburg · Offen · Frist 22.09.2026
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt Sanierungsarbeiten an ihrem Gebäude in Bochum aus. Die Leistungen umfassen den Einbau einer Raumluftkühlung, die Erneuerung von Elektroleitungsanlagen, die Erneuerung des außenliegenden Sonnenschutzes, die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage sowie begleitende Sanierungsmaßnahmen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach dem Preis, Bewerbungsfrist ist der 22. September 2026.
34 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
11 vergleichbare Verfahren, davon 5 mit erfasstem Zuschlag · 4 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 12.908 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Arbeitssicherheit Theuerkorn · Struckum
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens AG · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
bharchitektengesellschaft mbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von Schulen
Stadt Papenburg · Papenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.01.2028
Auftragnehmer: Ulpts Architekten GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 28.01.2025
Zuschlagswert: 1.300.000 EUR
- Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und Serviceleitstellen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitere
Vertragsschluss: 09.02.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Projektsteuerungsleistungen in vier Regionen
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: PTB- Ingenieurbüro f.Planung,Techno - und Bauüberwachung Magdeburg GmbH +93 weitere
Vertragsschluss: 19.05.2026
Zuschlagswert: 105.000.000 EUR
- Lotungen und Vermessungsaufmaße für Gewässer in Brandenburg, Ostsachsen und Mitteldeutschland
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: m-e-g GIS GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 02.06.2026
Zuschlagswert: 2.811.131,64 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Max-Planck-Gesellschaft Abt.III
80538 · München
bieterfragen@gv.mpg.de+49 892108010 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenEK 1 - Bauvergabemanagement
bieterfragen@gv.mpg.de+49 8921080
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+498921762411
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:28 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 30.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 02:29 (Europe/Berlin)
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