Tragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung von Labor- und Büroflächen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 0,01 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 600237-2026
- Verfahrensnummer
- 4d068756-23c5-40be-a0b2-24552e67e989
- CPV-Codes
- 71327000 · Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
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Kurzbeschreibung
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, vergibt Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Albert-Einstein-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Geplant sind etwa 1.240 m² Laborflächen mit Rein- und Grauräumen sowie Laser- und Elektroniklaboren und zusätzlich 684 m² Büroflächen; dazu gehören unter anderem bauliche Anpassungen, neue technische Versorgung sowie Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Maßnahme findet auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover bei laufendem Betrieb der Nachbargebäude statt, die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.710 Tage und die Frist endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Am MPI für Gravitationsphysik Hannover (Albert-Einstein-Institut - AEI) wird insbesondere experimentelle Grundlagenforschung auf den Gebieten Laserinterferometrie, Laserphysik, Quantenoptik und Präzisionsmesstechnik betrieben, um gegenwärtige und künftige Generationen von Gravitationswellendetektoren auf der Erde und im Weltall zu ermöglichen. Das Institut ist auf mehrere Gebäude verteilt. Es besteht ein Erweiterungsbedarf an Büroflächen. Im Zuge der Maßnahme soll der Ostteil des hallenartigen Bestandsgebäudes 3405 für physikalische Laborflächen (Rein- und Grauräume, Laser- und Elektroniklabore etc.) mit ca. 1.240 m² NUF 1-6 umgebaut werden. Hierfür werden Leistungen für sämtliche baukonstruktiven und technischen Maßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzkonzeptes, bauliche Anpassungen in Roh- und Ausbaugewerken, Demontage der bestehenden haustechnischen Anlagen sowie Installation einer neuen Lüftungs-, Kälte und Elektroversorgung und der Reinrauminstallation erforderlich. Außerdem sollen Büroflächen mit einer NUF 1-6 von 684 m² errichtet werden. Hierfür soll eine möglichst wirtschaftliche Lösung als Erweiterungsbau oder Umnutzung eines bestehenden Gebäudeteils gefunden werden. Für die Gebäude müssen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich ausgeführt werden. Die Gebäude des Instituts befinden sich auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Bei der Planung und Abwicklung der Baustelleneinrichtung und -logistik muss berücksichtig werden, dass die Nachbargebäude in Betrieb sind und wenig Freifläche zur Verfügung steht. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - „Fachplanung Tragwerksplanung“
Am MPI für Gravitationsphysik Hannover (Albert-Einstein-Institut - AEI) wird insbesondere experimentelle Grundlagenforschung auf den Gebieten Laserinterferometrie, Laserphysik, Quantenoptik und Präzisionsmesstechnik betrieben, um gegenwärtige und künftige Generationen von Gravitationswellendetektoren auf der Erde und im Weltall zu ermöglichen. Das Institut ist auf mehrere Gebäude verteilt. Es besteht ein Erweiterungsbedarf an Büroflächen. Im Zuge der Maßnahme soll der Ostteil des hallenartigen Bestandsgebäudes 3405 für physikalische Laborflächen (Rein- und Grauräume, Laser- und Elektroniklabore etc.) mit ca. 1.240 m² NUF 1-6 umgebaut werden. Hierfür werden Leistungen für sämtliche baukonstruktiven und technischen Maßnahmen, wie Anpassung des Brandschutzkonzeptes, bauliche Anpassungen in Roh- und Ausbaugewerken, Demontage der bestehenden haustechnischen Anlagen sowie Installation einer neuen Lüftungs-, Kälte und Elektroversorgung und der Reinrauminstallation erforderlich. Außerdem sollen Büroflächen mit einer NUF 1-6 von 684 m² errichtet werden. Hierfür soll eine möglichst wirtschaftliche Lösung als Erweiterungsbau oder Umnutzung eines bestehenden Gebäudeteils gefunden werden. Für die Gebäude müssen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Erdreich ausgeführt werden. Die Gebäude des Instituts befinden sich auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Bei der Planung und Abwicklung der Baustelleneinrichtung und -logistik muss berücksichtig werden, dass die Nachbargebäude in Betrieb sind und wenig Freifläche zur Verfügung steht. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 4.1.1 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt die höhere Punktzahl der nachfolgenden Unterkriterien Nr. 4.1.2 bis 4.n.n. in absteigender Reihenfolge. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los.
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LOT-0001 · Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - „Fachplanung Tragwerksplanung“
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 4.1.1 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt die höhere Punktzahl der nachfolgenden Unterkriterien Nr. 4.1.2 bis 4.n.n. in absteigender Reihenfolge. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 4d068756-23c5-40be-a0b2-24552e67e989
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| RBRolfes Bau GmbH & Co. KG | Goldenstedt | 1 | 0 | 22.06.2026 | 2,5 Mio. € | steigend |
| KPKMP Projektsteuerung GmbH | München | 1 | 0 | 02.06.2026 | 494 Tsd. € | steigend |
| MBMalerbetrieb Bosold GmbH & Co. KG | Küllstedt | 1 | 0 | 26.05.2026 | 451 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (7) · Hessen (5) · Baden-Württemberg (3) · Niedersachsen (3) · Hamburg (3) · Nordrhein-Westfalen (2)| LMLandeshauptstadt München, Baureferat | München | 3 | 17.08.2026 |
| M,Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung | München | 2 | 10.08.2026 |
| VUVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen | Tübingen | 2 | 24.06.2026 |
| DEDeutsches Elektronen-Synchrotron DESY | Hamburg | 1 | 28.08.2026 |
| LBLand Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | Berlin | 1 | 17.08.2026 |
| DZDeutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM | Braunschweig | 1 | 13.08.2026 |
| SMStadtverwaltung Mayen | Mayen | 1 | 10.08.2026 |
| SBStaatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg | Erlangen | 1 | 10.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
Aktiv seit 2026 · 15 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| YAYUKO Ausbau GmbH | 1 | 07.08.2026 | 1 € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.09.2026 | Projektsteuerung für Teilumbau und Sanierung von Labor-, Büro- und Technikflächen | Offen | - | 0,01 € |
| 09.09.2026 | Objektplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena | Offen | - | 0,01 € |
| 07.09.2026 | Fachplanung Tragwerksplanung für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude | Offen | - | 0,01 € |
| 04.09.2026 | Fachplanung Gebäudeautomation für die Sanierung denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena | Offen | - | 0,01 € |
| 04.09.2026 | Fachplanung für Labor- und medizintechnische Anlagen bei der Sanierung zweier Klinikgebäude in Jena | Offen | - | 0,01 € |
| 03.09.2026 | Fachplanung für Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik bei Institutssanierung in Jena | Offen | - | 0,01 € |
| 03.09.2026 | Fachplanung Elektrotechnik für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude | Offen | - | 0,01 € |
| 01.09.2026 | Tragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung von Labor- und Büroflächen | Offen | - | 0,01 € |
| 31.08.2026 | Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines Forschungsinstituts | Offen | - | 0,01 € |
| 31.08.2026 | Fachplanung der elektrotechnischen Anlagen für Umbau und Erweiterung in Hannover | Offen | - | 0,01 € |
| 31.08.2026 | Fachplanung technischer Ausrüstung für Labor-, Reinraum- und Laserbereiche | Offen | - | 0,01 € |
| 28.08.2026 | Objektplanung für Umbau von Laborflächen und Erweiterung von Büroflächen | Offen | - | 0,01 € |
| 28.08.2026 | Projektsteuerung für Umbau und Erweiterung eines Forschungsgebäudes in Hannover | Offen | - | 0,01 € |
| 10.08.2026 | Trockenbauarbeiten für Neubau des MPI für Sicherheit und Privatsphäre | Vergeben | YAYUKO Ausbau GmbH | 1 € |
| 23.04.2026 | Objektplanerleistungen LP 6-9 für Erweiterung Max-Planck-Institut für Medizinische Forschung Heidelberg | Vergeben | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenObjektplanung für Umbau von Laborflächen und Erweiterung von Büroflächen
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, beschafft Objektplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Vorgesehen ist der Umbau von rund 1.240 m² Nutzungsfläche für Rein- und Grauräume sowie Laser- und Elektroniklabore einschließlich Brandschutzanpassungen, Rückbau und neuer Lüftungs-, Kälte-, Elektro- und Reinraumtechnik; zusätzlich sollen 684 m² Bürofläche durch einen Erweiterungsbau oder die Umnutzung eines Gebäudeteils entstehen. Zum Umfang gehören außerdem Arbeiten an unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Planung der Baustellenlogistik auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover; die Vertragsdauer ist mit 1.710 Tagen angegeben.
100 % ähnlichFachplanung technischer Ausrüstung für Labor-, Reinraum- und Laserbereiche
München · Offen · Frist 30.09.2027
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt Planungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes 3405 am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik in Hannover. Vorgesehen sind unter anderem Reinräume, Laser- und Elektroniklabore, ein Chemielabor sowie eine zweigeschossige Laserhalle mit Vakuumtanks; der Raumbedarfsplan umfasst rund 1.240 m² Nutzfläche, überwiegend für hochinstallierte Labor- und Experimentierbereiche. Die Vertragslaufzeit ist mit 1.710 Tagen angegeben, die Frist für Bewerbungen beziehungsweise Angebote endet am 30. September 2027 um 10:00 Uhr.
99 % ähnlichFachplanung der elektrotechnischen Anlagen für Umbau und Erweiterung in Hannover
München · Offen · Frist 30.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, beschafft Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes 3405 am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik in Hannover. Gegenstand sind insbesondere die Auslegung und Anpassung der Mittelspannungs- und Transformatorenanlagen mit Anschlussleistungen von 1.600, 1.000 und 630 Kilovoltampere, eine unterbrechungsarme Interimsversorgung sowie gegebenenfalls Notstrom, Telekommunikationsanschluss und Campus-Vernetzung. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.710 Tage; die Frist für Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
84 % ähnlichProjektsteuerung für Umbau und Erweiterung eines Forschungsgebäudes in Hannover
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung und Bauabteilung in München, sucht eine Projektsteuerung für Bauarbeiten am Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Im Mittelpunkt stehen der Umbau des Gebäudes 3405 zu physikalischen Laborflächen von etwa 1.240 m² sowie die Errichtung oder Umnutzung von rund 684 m² Büroflächen; zusätzlich ist die parallel verlaufende Sanierung des verbundenen Gebäudes 3401 zu koordinieren. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.800 Tage, die Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr.
81 % ähnlichFachplanung für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines Forschungsinstituts
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung-Bauabteilung, beauftragt Ingenieurleistungen für die Sanitär-, Wärmeversorgungs-, Lüftungs-, nutzungsspezifischen und Gebäudeautomationstechnik beim Umbau und der Erweiterung des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die Planung einer Reinraum- und Versuchshalle mit Reinraumklassen ISO 7 und ISO 5, Laborflächen, erdverlegter Leitungen sowie erforderlicher Provisorien; die Leistungen werden stufenweise von der Vorplanung bis zur Objektüberwachung abgerufen. Die anrechenbaren Kosten der technischen Anlagen werden auf rund 4,661 Millionen Euro netto, die Gesamtbaukosten auf rund 25,74 Millionen Euro netto geschätzt; die Vertragsdauer beträgt voraussichtlich 1.710 Tage, und die Teilnahmefrist endet am 28. September 2026.
79 % ähnlichProjektsteuerung für Teilumbau und Sanierung von Labor-, Büro- und Technikflächen
München · Offen · Frist 19.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, beauftragt die Projektsteuerung für den Teilumbau und die Sanierung des Max-Planck-Instituts für Biophysik in Frankfurt am Main. Vorgesehen sind unter anderem Großraumlabore mit Auswertplätzen, ein Reinraumbereich, die Erweiterung der Elektronenmikroskopie, die Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen und die Sanierung von Büroflächen; die veranschlagten Gesamtbaukosten betragen rund 17,95 Millionen Euro netto. Die Bauarbeiten sollen im laufenden Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Bauabschnitten erfolgen, die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.680 Tage und die Teilnahmefrist endet am 19. Oktober 2026.
74 % ähnlichFachplanung für Labor- und medizintechnische Anlagen bei der Sanierung zweier Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt Fachplanungsleistungen für labor- und medizintechnische Anlagen im Rahmen der Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Seminar- und Laborflächen, Laborlagern, Serverräumen und einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden; beauftragt werden die Planungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen sowie Leistungen im Building Information Modeling (BIM). Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage.
68 % ähnlichFachplanung für Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik bei Institutssanierung in Jena
München · Offen · Frist 05.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt die Fachplanung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büros, Seminarräumen, Laboren, Lager- und Serverräumen sowie einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden; vorgesehen sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen und digitaler Koordination im Building Information Modeling (BIM). Die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage, die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
66 % ähnlichFachplanung Tragwerksplanung für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, beauftragt die Tragwerksplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Labor-, Seminar- und Nebenflächen. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 sowie besondere Leistungen, darunter Building Information Modeling (BIM), Koordination und die Erstellung von Fachmodellen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage; die Frist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
63 % ähnlichTragwerksplanungsleistungen für Neubau- und Sanierungsprojekte
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt über ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) über voraussichtlich sechs Jahre Leistungen der Tragwerksplanung für verschiedene Bauvorhaben. Die Einzelaufträge betreffen Büro- und Verwaltungsgebäude sowie hochkomplexe Gebäude für wissenschaftliche Nutzungen, sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen im Bestand, und werden bundesweit vergeben. Die Teilnahmefrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
62 % ähnlichFachplanung für technische Ausrüstung von Laboren bei der Sanierung zweier Klinikgebäude
Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung, sucht Planungsleistungen für die technische Ausrüstung von Laborbereichen. Gegenstand ist der Umbau und die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude für Geoanthropologie; ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
61 % ähnlichObjektplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 08.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung-Bauabteilung, beauftragt die Planung und Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Seminar-, Labor-, Lager- und Serverflächen. Gesucht werden Leistungen der Gebäude- und Innenraumplanung für alle Leistungsphasen 1 bis 9 sowie besondere Leistungen einschließlich der Gesamtkoordination im Building Information Modeling (BIM), einer digitalen Planungsmethode. Die Gebäude und die Gartenanlage stehen unter Denkmalschutz, weshalb eine Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden erforderlich ist; die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.740 Tage.
56 % ähnlichFachplanung Tragwerksplanung für den Umbau und die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude
Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung, beschafft Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung. Gegenstand ist der Umbau und die Generalsanierung von zwei denkmalgeschützten Klinikgebäuden zu einem Institutsgebäude in Jena. Die Teilnahmefrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
56 % ähnlichFachplanung Elektrotechnik für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude
München · Offen · Frist 05.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, sucht eine Fachplanung für die technische Ausrüstung mit Schwerpunkt Elektrotechnik für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Seminar-, Labor-, Lager- und Serverräumen sowie einem Decision Theatre umgebaut werden; vorgesehen sind Planungsleistungen von der Entwurfsplanung bis zur Objektüberwachung sowie besondere Leistungen. Das Projekt wird als Open-BIM-Projekt (Building Information Modeling mit offenem Datenaustausch) durchgeführt, die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage und die Frist für Teilnahmeanträge endet am 5. Oktober 2026.
54 % ähnlichEinbau von fünf manuell betriebenen Krananlagen in sieben Laborräumen
Offen · Frist 21.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beschafft den Umbau von sieben physikalischen Laborräumen am Max-Planck-Institut für Struktur und Dynamik der Materie in der Region Hamburg. Vorgesehen ist der Einbau von insgesamt fünf manuell betriebenen Krananlagen einschließlich an der Decke befestigter Kranbahnen, Kranbrücken, Laufkatzen und Kettenzüge. Eine Ortsbegehung ist verpflichtend; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
53 % ähnlichFachplanung Gebäudeautomation für die Sanierung denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, sucht eine Fachplanung für die Gebäudeautomation im Rahmen der Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Seminar- und Laborräumen sowie Serverbereichen und einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden. Beauftragt werden Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen sowie Leistungen für Building Information Modeling (BIM), ein digitales Planungs- und Koordinationsverfahren; die vorgesehene Dauer beträgt 1.740 Tage, die Teilnahmefrist endet am 7. Oktober 2026.
50 % ähnlichFachplanung Elektrotechnik für Umbau und Generalsanierung zweier Klinikgebäude
Offen · Frist 05.10.2026
Ausgeschrieben ist die Fachplanung der technischen Ausrüstung mit Schwerpunkt Elektrotechnik für den Umbau und die Generalsanierung von zwei denkmalgeschützten Klinikgebäuden zu einem Institutsgebäude des Max-Planck-Instituts für Geoanthropologie in Jena. Auftraggeber ist die Bauabteilung der Max-Planck-Gesellschaft. Die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für den Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes
Heidelberg · Offen · Frist 28.09.2026
Die Universität Heidelberg sucht einen Generalplaner für den Neubau des Forschungs- und Laborgebäudes HI-TAC/CMRA in Heidelberg. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Objekt- und Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für die Anlagengruppen 410 bis 480 sowie Laborplanung und weitere Leistungen. Teilnahmeanträge oder Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
49 % ähnlichTragwerksplanung für die Generalsanierung eines Labor- und Hörsaalgebäudes in Mannheim
Mannheim · Offen · Frist 16.10.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, beauftragt Tragwerksplanungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Generalsanierung des Gebäudes G der Technischen Hochschule Mannheim. Der Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1, 3, 4 und 8; das zweigeschossige Gebäude verfügt über rund 1.473 m² Nutzfläche und 2.929 m² Gesamtfläche, die geschätzten Bauwerkskosten betragen etwa 19,3 Millionen Euro. Der Baubeginn ist für Ende 2030 und die Fertigstellung für Ende 2033 in Mannheim vorgesehen; die Teilnahmefrist endet am 16. Oktober 2026 um 23:59 Uhr deutscher Zeit.
48 % ähnlichObjektplanung Bestandssanierung Fraunhofer-Institut für Schicht- und Oberflächentechnik Braunschweig
München · Offen · Frist 25.09.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Planer für die Objektplanung einer Bestandssanierung des Fraunhofer-Instituts für Schicht- und Oberflächentechnik in Braunschweig. Das Gebäude von 1994 soll in mehreren Bauabschnitten saniert werden und wird danach etwa 4.386 m² Nutzfläche mit Büro-, Labor- und Lagerflächen für 160 Mitarbeiter bereitstellen. Die Sanierung erfolgt im laufenden Betrieb, und die Bewertung erfolgt nach Qualitätskriterien wie fachliche Leistung, Projektstruktur, Projektleitung und Gesamteindruck. Bewerbungsfrist ist der 25. September 2026.
48 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
32 vergleichbare Verfahren, davon 16 mit erfasstem Zuschlag · 12 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.667.657 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 3 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Riedel Bau AG · Schweinfurt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
YUKO Ausbau GmbH · Duisburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
TSPC GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Arup Deutschland GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Chaix et Morel GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MHB GmbH · Rostock
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ed. Züblin AG, Direktion Mitte · Frankfurt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Rolfes Bau GmbH & Co. KG · Goldenstedt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KMP Projektsteuerung GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Malerbetrieb Bosold GmbH & Co. KG · Küllstedt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
80539 · München
bieterfragen@gv.mpg.de+49 892108015 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+498921762411
Kontakt laut Bekanntmachung
bieterfragen@gv.mpg.de+49 8921080
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 07:45 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 01.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 02:01 (Europe/Berlin)
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