Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen
- Status
- Geplant
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Göttingen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 464316-2026
- CPV-Codes
45431000 · Boden- und Fliesenarbeiten; 45431100 · Verlegen von Bodenfliesen; 45431200 · Verlegen von WandfliesenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Göttingen schreibt die Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Verlegung von rund 1.500 m² Bodenfliesen inklusive Sockel sowie ca. 865 m² Wandfliesen. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Fliesen- und Plattenarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 314 Fliesen- und Plattenarbeiten
Lieferung/Verlegung von ca. 1.500 m2 Bodenfliesen inkl. Sockel, ca. 865 m2 Wandfliesen
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag / Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
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Anforderungen
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag / Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
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| 18.08.2026 | Elektroarbeiten zur Sanierung einer Schwimmhalle in Adelebsen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen | Offen | - | - |
| 04.08.2026 | Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt | Offen | - | - |
| 27.07.2026 | Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums Duderstadt | Vergeben | RPRuben Peter Ausbau GmbH | 870 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 07.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Tischlerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Rüttelklinkerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Estricharbeiten | Geplant | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenVerlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten
Göttingen · Offen · Frist 02.10.2026
Der Landkreis Göttingen beschafft im Rahmen des Neubaus der feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen Rüttelklinkerarbeiten. Der Leistungsumfang umfasst die Verlegung von etwa 2.200 m² Rüttelklinkerplatten einschließlich Sockelleisten in der Region Göttingen. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
77 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
71 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums
Göttingen · Offen · Frist 30.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem jeweils etwa 1.000 Quadratmeter Voranstrich und mineralische Schlämme an Innenwänden, etwa 1.000 Quadratmeter Wandbekleidung mit Mosaik-Matten sowie rund 1.100 Meter Fugenabdichtung. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 9:30 Uhr; die Ausführung erfolgt in Duderstadt im Landkreis Göttingen.
69 % ähnlichFliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses
Offen · Frist 05.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt beschafft Fliesenarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Glindenberg, Wolmirstedt. Zum Umfang gehören unter anderem Wand- und Bodenfliesen, Sockelfliesen, ein Fliesenspiegel, Nebenabdichtungsarbeiten und Edelstahl-Trennwinkel in den genannten Mengen. Die Bemusterung ist vom 3. bis 9. November 2026 vorgesehen, die Ausführung der Fliesenarbeiten vom 7. Januar bis 10. Februar 2027; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:30 Uhr elektronisch eingereicht werden.
65 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau des Schulzentrums Emmerthal
Hameln · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Hameln-Pyrmont beschafft Fliesen- und Plattenarbeiten für den zwei- bis dreigeschossigen Neubau eines Schulzentrums mit Mensa in Emmerthal. Das Gebäude umfasst drei Schulhäuser mit gemeinsamer Schulstraße und rund 9.735 m² Bruttogeschossfläche; vorgesehen sind unter anderem Bodenfliesen für Sanitär- und Küchenbereiche sowie Feinsteinzeugbeläge für einen Balkon in einer Größenordnung von mindestens etwa 517 m². Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 9:30 Uhr.
64 % ähnlichFliesen- und Sanierungsarbeiten an Boden-, Wand- und Bestandsfliesen im Kreishaus
Ratzeburg · Offen · Frist 12.10.2026
Der Kreis Herzogtum Lauenburg vergibt Fliesen- und Sanierungsarbeiten für die Erweiterung und Sanierung des Kreishauses in Ratzeburg. Vorgesehen sind Bodenfliesen einschließlich Verbundabdichtung auf etwa 500 m², Wandfliesen einschließlich Verbundabdichtung auf etwa 900 m² sowie rund 35 eingeflieste Spiegel. Zusätzlich sollen etwa 1.500 m² bestehende Fliesen- und Spaltklinkerflächen gereinigt und aufgearbeitet sowie rund 150 m² ergänzt und saniert werden. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:15 Uhr eingereicht werden.
64 % ähnlichEstricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 22.10.2026
Der Landkreis Göttingen vergibt Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen. Der Leistungsumfang umfasst etwa 670 m² Wärme- und Trittschalldämmung, 2.500 m² Heizestrich, 670 m² Zementestrich sowie Technikfundamente. Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
63 % ähnlichFliesenarbeiten – Verbundabdichtungen, Wandbekleidung und Bodenbeläge
Erlangen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Erlangen vergibt Fliesenarbeiten in zwei Bereichen: Im Werkstattflügel mit Verbinder sind Verbundabdichtungen für Böden und Wände sowie Wandbekleidung aus glasiertem Steingut und Bodenbeläge aus Feinsteinzeug herzustellen (insgesamt ca. 696 m²), in der Mensa zusätzlich Wandbekleidung und Bodenbeläge (ca. 521 m²). Das Verfahren ist offen, Zuschlagskriterium ist allein der Preis. Bewerbungsfrist ist der 29. September 2026.
62 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau des Gerätehauses der Stadtteilfeuerwehr Reitzendorf
Dresden · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, schreibt Fliesenarbeiten für den Neubau des Gerätehauses der Stadtteilfeuerwehr Reitzendorf aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Untergrundvorbereitung, Bodenaufbauten, Abdichtungen, Sockel- und Treppenfliesen sowie rund 72 m², 270 m², 120 m² und 10 m² Feinsteinzeugfliesen in unterschiedlichen Ausführungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 192.478,25 Euro; die Leistung wird in Dresden erbracht, und Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
61 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Neuenklitsche
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Jerichow vergibt Fliesenarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Neuenklitsche, einem Ortsteil von Jerichow. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem 26,56 m² Wandfliesen, insgesamt 79,76 m² Bodenfliesen, 83,97 m Sockelfliesen sowie 79,92 m² Entkopplungsmatte. Die Ausführung ist vom 9. bis zum 22. Dezember 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
61 % ähnlichRüttelklinker-Bodenbelag für den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale
Nienburg/Weser · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Nienburg/Weser beschafft Rüttelklinker-Bodenbelagsarbeiten für den Ersatzneubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet Lemke in der Gemeinde Marklohe. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Bearbeitung des Untergrunds, Bodenbeläge im Mörtelbett auf rund 2.580 m², Gefälleflächen, Leitstreifen, Sockel sowie Stahlankerplatten und Winkelstahl im Bereich der Fahrspuren und Tore. Der geschätzte Auftragswert beträgt 369.151 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
61 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau einer integrierten Leitstelle in Wettstetten
Eichstätt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Eichstätt schreibt Fliesenarbeiten für den Neubau einer integrierten Leitstelle in Wettstetten bei Ingolstadt aus. Der Umfang umfasst etwa 680 m² Bodenfliesen, 175 Treppenstufen mit Bodenfliesen, 150 m² Wandfliesen, zwei Sauberlaufbereiche, acht Spiegelflächen und einen Klappspiegel. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 07:00 Uhr UTC.
60 % ähnlichVerlegung von Wand- und Bodenfliesen in Sanitär- und Eingangsbereichen
Berlin · Offen · Frist 06.10.2026
Das Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH, beschafft Fliesen- und Plattenarbeiten für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst etwa 345 m² Bodenfläche mit Oberflächenvorbereitung, Ausgleich, Abdichtungen sowie der Verlegung von Mosaikfliesen in Sanitärbereichen und größeren Bodenfliesen in Eingangsbereichen. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 08:10 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
58 % ähnlichFliesenarbeiten für den Neubau der Stadtverwaltung in Lippstadt
Lippstadt · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Lippstadt, vertreten durch die Vergabestelle des Fachdienstes Organisation und Digitales, beschafft Fliesenarbeiten für den Neubau der Stadtverwaltung in Lippstadt. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Verlegung von Wand- und Bodenbelägen aus Feinsteinzeug- und Steinzeugplatten für ein Bauvorhaben mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 16.500 Quadratmetern. Angebote können bis zum 23. September 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
57 % ähnlichFliesenarbeiten Franziskanerkloster Zeitz – 54 m² Bodenfliesen, 62 m² Wandfliesen
Zeitz · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Zeitz vergibt Fliesenarbeiten für den Umbau der Klausur des Franziskanerklosters in Zeitz (Steinsgraben 15) im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung von Lebendigen Zentren. Die Leistung umfasst die Herstellung von 54 m² Bodenfliesen und 62 m² Wandfliesen. Die Bewerbungsfrist endet am 29. September 2026, und die Auswahl erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
56 % ähnlichFliesen- und Abdichtungsarbeiten für Feuerwehrneubau und öffentliches WC
Offen · Frist 06.10.2026
Die Gemeinde Cursdorf beschafft Fliesenleger- und Abdichtungsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes und eines öffentlichen WCs in Cursdorf. Vorgesehen sind etwa 180 m² Bodenfliesen, 110 m² Wandfliesen und 160 m Sockelfliesen; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:20 Uhr.
55 % ähnlichFliesenarbeiten mit Boden- und Wandfliesen sowie Bodenabdichtung
Teupitz · Offen · Frist 29.09.2026
Das Amt Schenkenländchen in Teupitz beschafft Fliesenarbeiten. Der Auftrag umfasst 670 Quadratmeter Bodenfliesen einschließlich Vorarbeiten, 400 Quadratmeter Bodenflächenabdichtung, 450 Quadratmeter Wandfliesen in verschiedenen Formaten sowie Zubehör und Dokumentation. Die Leistungen sind in Teupitz beziehungsweise der Region Dahme-Spreewald zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr.
55 % ähnlichFliesenarbeiten Krankenhaus Mittweida Neubau Pflege P3
Mittweida · Offen · Frist 22.09.2026
Die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH vergibt Fliesenarbeiten für den Ersatzneubau des Pflege-Bereichs P3 am Krankenhaus Mittweida in Sachsen. Die Leistungen umfassen Abdichtungsarbeiten an Estrichböden und Wandflächen sowie die Verlegung von Feinsteinzeugfliesen auf verschiedenen Bodenflächen mit einer Gesamtdauer von etwa 98 Tagen. Das Verfahren ist offen und wird nach dem niedrigsten Preis vergeben; Bewerbungsschluss ist der 22. September 2026.
53 % ähnlichMaler-, Bodenbelags- und Beschichtungsarbeiten für ein Feuerwehrgerätehaus
Offen · Frist 05.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt beschafft Maler-, Bodenbelags- und Beschichtungsarbeiten für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Glindenberg, 39326 Wolmirstedt. Der Umfang umfasst unter anderem Erstbeschichtungen von rund 700 m² Mauerwerk und Trockenbau, 320 m² Epoxidharz-Bodenbeschichtung, einen zweifarbigen Außenanstrich auf etwa 400 m² Fassade sowie 120 m² Vinylboden mit Sockelleisten. Die Ausführung ist überwiegend vom 1. Dezember 2026 bis zum 13. Mai 2027 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 9:30 Uhr.
52 % ähnlichFliesenarbeiten inkl. Untergrundvorbehandlung, Abdichtungen, Wand- und Bodenfliesen für die Gemeinde Ilvesheim
Ilvesheim · Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Ilvesheim schreibt Fliesenarbeiten aus, die u.a. 660 m² Untergrundvorbehandlung, verschiedene Bodenabdichtungen, ca. 980 m² Bodenfliesen, 670 m² Wandfliesen sowie Stufenbeläge, Sitzbänke und Spiegel umfassen. Der Leistungsumfang beträgt insgesamt rund 3.000 m² an Flächen und diversen Bauteilen. Die Ausführung soll voraussichtlich im Juli 2027 beginnen und bis Oktober 2027 abgeschlossen sein.
50 % ähnlich
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Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Tiemerding GmbH · Dinklage
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Bauunternehmung Stefan Herget · Tann-Lahrbach
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Horn + Horn Ingenieure Part mbB · Neumünster
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Köster GmbH · Kiel
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Fliesen Mauz GmbH · Mainz
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Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Göttingen
37083 · Göttingen
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 551525231218 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Zentrale Vergabestelle
Vergabe@landkreisgoettingen.de+49 5515252128
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 06:37 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 06.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 07:18 (Europe/Berlin)
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