Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines Forschungsinstituts

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
0,01 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
31.08.2026
Bekanntmachungsnummer
597581-2026
Verfahrensnummer
7dce193d-9045-4d89-a20d-90d074cb8282
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71321000 · Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung-Bauabteilung, beauftragt Ingenieurleistungen für die Sanitär-, Wärmeversorgungs-, Lüftungs-, nutzungsspezifischen und Gebäudeautomationstechnik beim Umbau und der Erweiterung des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die Planung einer Reinraum- und Versuchshalle mit Reinraumklassen ISO 7 und ISO 5, Laborflächen, erdverlegter Leitungen sowie erforderlicher Provisorien; die Leistungen werden stufenweise von der Vorplanung bis zur Objektüberwachung abgerufen. Die anrechenbaren Kosten der technischen Anlagen werden auf rund 4,661 Millionen Euro netto, die Gesamtbaukosten auf rund 25,74 Millionen Euro netto geschätzt; die Vertragsdauer beträgt voraussichtlich 1.710 Tage, und die Teilnahmefrist endet am 28. September 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für mehrere Leistungsabrufe für das Bauvorhaben „Umbau und Erweiterung Institut am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) in Hannover (QOP1) für folgende Anlagen-gruppen (AG): AG 1 Sanitärtechnische Anlagen AG 2 Wärmeversorgungsanlagen AG 3 Lufttechnische Anlagen AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen AG 8 Gebäudeautomationstechnik Es ist ein stufenweiser Abruf vorgesehen: Stufe 1: LPH 2 und LPH 3 Stufe 2: LPH 4 und LPH 5 Stufe 3: LPH 6 bis LPH 9 Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 4,661 Mio. € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 25,74 Mio. € netto. Reinraum- und Versuchshalle Die Reinraum- und Versuchshalle ist als neue Sonderfläche zu konzipieren. Für die Reinraumflächen sind die Reinraumklasse ISO7 und ISO 5 vorzusehen. Die Versuchshalle ist in ihrer Grundstruktur bereits vorhanden und soll sich über zwei Etagen erstrecken. Es werden Sonderflächen für Chemielabore, Elektroniklabore und voraussichtlich einen EMV Operator eingerichtet.  Im Rahmen der Planung wird die Betrachtung von Varianten erwartet, die die neuen Nutzeranforderungen berücksichtigen müssen. Die neuen technischen Anlagen sollen energieeffizient, nachhaltig strukturiert und betreibbar sein. Erdverlegte Leitungen inkl. zugehörigen Erdarbeiten im umgebenden Baubereich des Gebäudes ist ebenso wie die Planung von Provisorien Teil der zu vergebenden Leistung. Diese sind in den jeweils entsprechenden KG 410-480 enthalten. Der zu beplanende Baubereich geht bis an die Geländegrenze bzw. den Übergabepunkt der öffentlichen Erschließung, z. B. in der Callinstraße. Bauablauf und bauliches Gesamtkonzept In einem abgegrenzten Teil des Gebäudes 3405 muss während der Bau-zeit der Forschungsbetrieb unterbrechungsfrei aufrechterhalten werden. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - „Fachplanung Technische Ausrüstung (HKLS)“

    Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für mehrere Leistungsabrufe für das Bauvorhaben „Umbau und Erweiterung Institut am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) in Hannover (QOP1) für folgende Anlagen-gruppen (AG): AG 1 Sanitärtechnische Anlagen AG 2 Wärmeversorgungsanlagen AG 3 Lufttechnische Anlagen AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen AG 8 Gebäudeautomationstechnik Es ist ein stufenweiser Abruf vorgesehen: Stufe 1: LPH 2 und LPH 3 Stufe 2: LPH 4 und LPH 5 Stufe 3: LPH 6 bis LPH 9 Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 4,661 Mio. € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 25,74 Mio. € netto. Reinraum- und Versuchshalle Die Reinraum- und Versuchshalle ist als neue Sonderfläche zu konzipieren. Für die Reinraumflächen sind die Reinraumklasse ISO7 und ISO 5 vorzusehen. Die Versuchshalle ist in ihrer Grundstruktur bereits vorhanden und soll sich über zwei Etagen erstrecken. Es werden Sonderflächen für Chemielabore, Elektroniklabore und voraussichtlich einen EMV Operator eingerichtet.  Im Rahmen der Planung wird die Betrachtung von Varianten erwartet, die die neuen Nutzeranforderungen berücksichtigen müssen. Die neuen technischen Anlagen sollen energieeffizient, nachhaltig strukturiert und betreibbar sein. Erdverlegte Leitungen inkl. zugehörigen Erdarbeiten im umgebenden Baubereich des Gebäudes ist ebenso wie die Planung von Provisorien Teil der zu vergebenden Leistung. Diese sind in den jeweils entsprechenden KG 410-480 enthalten. Der zu beplanende Baubereich geht bis an die Geländegrenze bzw. den Übergabepunkt der öffentlichen Erschließung, z. B. in der Callinstraße. Bauablauf und bauliches Gesamtkonzept In einem abgegrenzten Teil des Gebäudes 3405 muss während der Bau-zeit der Forschungsbetrieb unterbrechungsfrei aufrechterhalten werden. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.

Anforderungen an deinen Betrieb

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 4.1.1 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt die höhere Punktzahl der nachfolgenden Unterkriterien Nr. 4.1.2 bis 4.n.n. in absteigender Reihenfolge. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik, Hannover Umbau und Erweiterung Gebäude 3405 - „Fachplanung Technische Ausrüstung (HKLS)“

Preis
0 %
vgl. Anlage 01 "Allgemeine Vergabeunterlage", Kap. 4.4, "Bewertungssystematik" und Anlage 05 "Zuschlagskriterien"
100 %

Vergabeunterlagen

Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 4.1.1 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt die höhere Punktzahl der nachfolgenden Unterkriterien Nr. 4.1.2 bis 4.n.n. in absteigender Reihenfolge. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 7dce193d-9045-4d89-a20d-90d074cb8282
Vergleichbare Verfahren26vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag11 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Planung der technischen Gebäudeausrüstung für drei Klimakammern zur PflanzenzuchtUniversität zu Köln Vergabestelle BauKöln, Deutschland10.09.2026 -
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) für Umbau und Sanierung der Rhönhalle TannInterkommunale Vergabestelle des Landkreise Fulda im Auftrag der Stadt TannFulda, Deutschland28.07.2026 -
Lüftungs-, Abgasabsaug- und Kälteanlagen für ein Gebäude in BerlinLand Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin, Deutschland15.09.2026 -
Errichtung einer Gebäudeautomation mit Siemens PX/Desigo CC für den Mollier-BauStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementDresden, Deutschland10.07.2026 -
Raumlufttechnische Anlagen für Kühlzellen und KlimakammerBundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBerlin, Deutschland28.07.2026 -
Sanitärinstallationen für den Physik-Neubau in BraunschweigTechnische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 - GebäudemanagementBraunschweig, Deutschland17.09.2026 -
Projektsteuerung für die Sanierung der Ebene 01 im Gebäude GW2 der Universität BremenUniversität BremenBremen, Deutschland25.08.2026 -
Technische Ausrüstung für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule in MünchenLandeshauptstadt München, BaureferatMünchen, Deutschland20.08.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
LILauer Industrieservice GmbHSeeheim-Jugenheim1007.09.20262 Mio. €steigend
RBR. Braun und Sohn & Co. GmbHTroisdorf1031.08.2026 - steigend
SASiemens AGMünchen1027.08.2026 - steigend
ADArup Deutschland GmbHBerlin1026.08.2026 - steigend
AGAKSA GmbH & Co.KGBannewitz1017.08.2026388 Tsd. €steigend
SASiemens AG / Smart InfrastructureDresden1007.08.202677 Tsd. €steigend
SGSchottler GmbH Energie- und UmwelttechnikSalmtal1004.08.20261,1 Mio. €steigend
GMGFLK mbHStarnberg1014.07.2026439 Tsd. €steigend
INIngenieurgesellschaft Nord GmbHVarel1013.07.20261 €steigend
PRPaul Ruhwinkel GmbH & Co.KGOchtrup1011.06.2026291 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (5) · Nordrhein-Westfalen (4) · Baden-Württemberg (3) · Berlin (3) · Sachsen (2) · Hessen (2)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Rahmenvertrag für Projektsteuerungsleistungen in vier RegionenPTB- Ingenieurbüro f.Planung,Techno - und Bauüberwachung Magdeburg GmbH +93 weitereDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Berlin, Deutschland
    105 Mio. €
    19.05.2026noch 21 Monate30.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lotungen und Vermessungsaufmaße für Gewässer in Brandenburg, Ostsachsen und Mitteldeutschlandm-e-g GIS GmbH +2 weitereLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzig, Deutschland
    2,8 Mio. €
    02.06.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung

Aktiv seit 2026 · 15 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr15Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 15 seit 2026Spitze KW 36 · 2026 · 8

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
YAYUKO Ausbau GmbH107.08.20261 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
17.09.2026Projektsteuerung für Teilumbau und Sanierung von Labor-, Büro- und TechnikflächenOffen - 0,01 €
09.09.2026Objektplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in JenaOffen - 0,01 €
07.09.2026Fachplanung Tragwerksplanung für die Sanierung zweier denkmalgeschützter KlinikgebäudeOffen - 0,01 €
04.09.2026Fachplanung Gebäudeautomation für die Sanierung denkmalgeschützter Klinikgebäude in JenaOffen - 0,01 €
04.09.2026Fachplanung für Labor- und medizintechnische Anlagen bei der Sanierung zweier Klinikgebäude in JenaOffen - 0,01 €
03.09.2026Fachplanung für Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik bei Institutssanierung in JenaOffen - 0,01 €
03.09.2026Fachplanung Elektrotechnik für die Sanierung zweier denkmalgeschützter KlinikgebäudeOffen - 0,01 €
01.09.2026Tragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung von Labor- und BüroflächenOffen - 0,01 €
31.08.2026Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines ForschungsinstitutsOffen - 0,01 €
31.08.2026Fachplanung der elektrotechnischen Anlagen für Umbau und Erweiterung in HannoverOffen - 0,01 €
31.08.2026Fachplanung technischer Ausrüstung für Labor-, Reinraum- und LaserbereicheOffen - 0,01 €
28.08.2026Objektplanung für Umbau von Laborflächen und Erweiterung von BüroflächenOffen - 0,01 €
28.08.2026Projektsteuerung für Umbau und Erweiterung eines Forschungsgebäudes in HannoverOffen - 0,01 €
10.08.2026Trockenbauarbeiten für Neubau des MPI für Sicherheit und PrivatsphäreVergebenYAYUKO Ausbau GmbH1 €
23.04.2026Objektplanerleistungen LP 6-9 für Erweiterung Max-Planck-Institut für Medizinische Forschung HeidelbergVergeben - -

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.