Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln Osterholz Mitte und Osterholz West
- Status
- Angebotsfrist abgelaufen
- Angebotsfrist
- 02.09.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 419730-2026
- Verfahrensnummer
- f819c0a2-2a07-4d3b-8820-32006f372a62
- CPV-Codes
- 60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)
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Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen schreibt Busverkehrsleistungen in zwei Linienbündeln im Landkreis Osterholz aus. Die Leistungen umfassen ein jährliches Volumen von rund 1,3 Millionen Kilometern im Los 1 und 0,86 Millionen Kilometern im Los 2. Der Betriebsbeginn ist für den 01.08.2027 geplant.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Osterholz Mitte und Osterholz West ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen im Linienbündel Osterholz Mitte (Los 1) die Linien: Linie 654 Bremen-Lesum – Ritterhude – Werschenrege Linie 656 Stendorf – Werschenrege/Lesumstotel – Ritterhude Linie 657 Werschenrege – Stendorf – Platjenwerbe Linie 658 Werschenrege – Ritterhude – Ihlpohl Linie 659 Platjenwerbe – Ihlpohl – Ritterhude Linie 660 Bremen-Burg – Garlstedt – Hagen Linie 661 Teufelsmoor – Freißenbüttel – Osterholz-Scharmbeck Linie 662 Platjenwerbe – Werschenrege – Osterholz-Scharmbeck Linie 663 Osterholz-Scharmbeck – Ritterhude Linie 666 Osterholz-Scharmbeck Linie 680 (Gröpelingen) – Bremen-Burg – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen – (Gnarrenburg) Linie 681 Osterholz- Scharmbeck – Axstedt – Lübberstedt – Paddewisch Linie 682 Ortsverkehr Hambergen Linie 683 Ohlenstedt – Hülseberg – Heilshorn Linie 685 Worpswede – Wallhöfen – Hambergen Linie 686 Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Vollersode Linie N68 Bremen Hbf – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen und im Linienbündel Osterholz West (Los 2) die Linien: Linie 641Schwanewede – Meyenburg – Schwanewede Linie 642 Schwanewede – Beckedorf – Schwanewede Linie 643 Harriersand – Neuenkirchen Linie 644 Beckedorf – Schwanewede – Meyenburg – Hagen Linie 645 Osterholz-Scharmbeck – Elm – Garlstedt – Heilshorn Linie 650 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 651 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede – Uthlede Linie S60 Schwanewede – Ihlpohl - Bremen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst im Los 1 - ohne die vom BürgerBus Ritterhude e.V. betriebene Linie 654 mit rd. 45.000 Fahrplankilometer pro Jahr derzeit rund 1.298.000 Fahrplankilometer pro Jahr und im Los 2 insgesamt rd. 864.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · LiBü OHZ Mitte
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Osterholz Mitte ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen im Linienbündel Osterholz Mitte (Los 1) die Linien: Linie 654 Bremen-Lesum – Ritterhude – Werschenrege Linie 656 Stendorf – Werschenrege/Lesumstotel – Ritterhude Linie 657 Werschenrege – Stendorf – Platjenwerbe Linie 658 Werschenrege – Ritterhude – Ihlpohl Linie 659 Platjenwerbe – Ihlpohl – Ritterhude Linie 660 Bremen-Burg – Garlstedt – Hagen Linie 661 Teufelsmoor – Freißenbüttel – Osterholz-Scharmbeck Linie 662 Platjenwerbe – Werschenrege – Osterholz-Scharmbeck Linie 663 Osterholz-Scharmbeck – Ritterhude Linie 666 Osterholz-Scharmbeck Linie 680 (Gröpelingen) – Bremen-Burg – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen – (Gnarrenburg) Linie 681 Osterholz- Scharmbeck – Axstedt – Lübberstedt – Paddewisch Linie 682 Ortsverkehr Hambergen Linie 683 Ohlenstedt – Hülseberg – Heilshorn Linie 685 Worpswede – Wallhöfen – Hambergen Linie 686 Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Vollersode Linie N68 Bremen Hbf – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst im Los 1 - ohne die vom BürgerBus Ritterhude e.V. betriebene Linie 654 mit rd. 45.000 Fahrplankilometer pro Jahr derzeit rund 1.298.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · LiBü OHZ West
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Osterholz West ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen im Linienbündel im Linienbündel Osterholz West (Los 2) die Linien Linie 641 Schwanewede – Meyenburg – Schwanewede Linie 642 Schwanewede – Beckedorf – Schwanewede Linie 643 Harriersand – Neuenkirchen Linie 644 Beckedorf – Schwanewede – Meyenburg – Hagen Linie 645 Osterholz-Scharmbeck – Elm – Garlstedt – Heilshorn Linie 650 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 651 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede – Uthlede Linie S60 Schwanewede – Ihlpohl - Bremen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst im Los 2 insgesamt rd. 864.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder Angaben können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
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Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- Preis
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Anforderungen
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder Angaben können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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40 % ähnlichSchülerbeförderung im Freistellungsverkehr auf drei Strecken im Landkreis Friesland
Jever · Offen · Frist 16.10.2026
Der Landkreis Friesland schreibt die Schülerbeförderung auf bestimmten Strecken im Kreisgebiet für die Schuljahre 2026/2027 bis 2028/2029 aus. Die Leistung umfasst drei Lose für voraussichtlich insgesamt 34 Schülerinnen und Schüler zu Schulen in Wilhelmshaven und Varel aus umliegenden Orten. Der Leistungsort ist die Region Friesland in Niedersachsen; Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
40 % ähnlichRufbusverkehrsdienste für die Linien 8401‑8412 im Landkreis Schwandorf
Schwandorf · Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Schwandorf vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Rufbusverkehre auf zwölf Linien (8401 bis 8412). Jede Linie wird als eigenständiges Los ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre ab dem 16.12.2026. Der geschätzte Auftragswert wird im Vergabeverfahren nicht angegeben.
39 % ähnlichBetrieb von Regional- und Regionalbahnlinien in Thüringen und Unterfranken
München · Offen · Frist 24.09.2026
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt den Betrieb von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Thüringen und Bayern. Der Auftrag umfasst den fahrplanmäßigen Regional- und Regionalbahnverkehr auf zwei Lose aufgeteilten Streckennetzen mit einem jährlichen Umfang von rund 6,5 Millionen Fahrplankilometern. Die Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre, beginnend im Dezember 2028 bis Dezember 2036, mit Optionen zur Streckenerweiterung.
39 % ähnlichÖPNV-Leistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681)
Karlstadt · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landratsamt Main‑Spessart vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681). Die Leistungspflicht beginnt am 01.08.2027 und endet am 31.07.2032. Der Auftrag umfasst die komplette Durchführung des Linienverkehrs für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
38 % ähnlichPersonenbeförderung mit Omnibussen MVV-Regionalbuslinien 358 und 359
München · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Miesbach sucht einen Betreiber für zwei Regionalbus-Linien im Tegernsee-Gebiet (Linien 358 und 359) mit insgesamt etwa 318.306 Nettowagenkilometern pro Jahr. Der Betrieb umfasst 3 neue 15-Meter-Busse und 3 gebrauchte 18-Meter-Niederflurbusse an etwa 43 Haltestellen. Die Ausschreibung läuft nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit einer Bewerbungsfrist bis Oktober 2026 und einem geschätzten Auftragswert zwischen 10,2 und 11,4 Millionen Euro.
38 % ähnlichBetrieb des Linienbündels Sonnenalb
Reutlingen · Offen · Frist 23.10.2026
Der Landkreis Reutlingen schreibt den Betrieb des Linienbündels Sonnenalb im Landkreis Reutlingen aus. Der Auftrag umfasst öffentliche Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr; nähere Angaben zum Umfang ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Unterlagen stehen online zur Verfügung, und Angebote müssen bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
38 % ähnlichBoten- und Kurierfahrten für Arbeitsagenturen und Jobcenter in Osnabrück und Vechta
Offen · Frist 05.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt Boten- und Kurierfahrten für ihren Internen Service Osnabrück sowie die Agenturen für Arbeit, Geschäftsstellen, Familienkasse und Jobcenter in den Regionen Osnabrück und Vechta. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: eines für Osnabrück mit Bersenbrück, Georgsmarienhütte, Melle und Osnabrück sowie eines für Vechta mit Cloppenburg, Friesoythe und Vechta. Die Ausführung ist vom 1. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
36 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 15.09.2026, 21:32 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
44 vergleichbare Verfahren, davon 21 mit erfasstem Zuschlag · 42 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 484.600 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 103 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Wunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
RETOURS GmbH & Co. KG · Wunstorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Langreder Bus GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Block Busreisen GmbH & Co.KG · Steimbke
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Koch-Bolle GmbH · Ascheberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schlienz Tours GmbH & Co.KG · Kernen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IMS Rettungsdienst und Katastrophenschutz gGmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Elite Traffic GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Malteser Hilfsdienst e.V. · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Duckstein GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
28215 · Bremen
vergabestelle@zvbn.de+49 421 46 05 29-05 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Herr Reiner Bick
vergabestelle@zvbn.de+49 421 46 05 29-0
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
vergabekammer@bau.bremen.de+49 42136159796
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:31 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 18.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 21:32 (Europe/Berlin)
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