Busverkehr auf den Linien 332, 334, 335 und 339 im Rems-Murr-Kreis
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landratsamt Rems-Murr-Kreis
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 420984-2026
- Verfahrensnummer
- b44a9dae-ffb1-4f63-8ebc-f3543f49d220
- CPV-Codes
- 60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)
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Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis vergibt die Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung für die Buslinien 332, 334, 335 und 339 im Rems-Murr-Kreis. Der Auftrag umfasst die Erfüllung der vorgegebenen Fahrpläne zwischen Hertmannsweiler, Winnenden, dem Rems-Murr-Klinikum, Schelmenholz, Hanweiler, Leutenbach, Weiler zum Stein, Nellmersbach, Korb und Schwaikheim; die Linie 339 wird ab dem 1. August 2028 einbezogen. Angebote sind bis zum 23. Juni 2026 um 09:00 Uhr einzureichen; nach der Inbetriebnahme des Bahnprojekts Stuttgart 21 sind die Busfahrpläne auf ihre Anschlussfähigkeit an die dann geltenden Bahnfahrpläne zu prüfen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
Frist: 23.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Schwere Verfehlung: [ Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7. ]
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wer-tung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnitts-preis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen er-halten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungs-preise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.€, bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot A: 4,186 Mio. € = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. € = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. € = 70 Punkte Angebot D: 2,9 Mio. € = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. € = 25 Punkte. Die zu erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt „Berechnung_Fortschreibung“). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im Kalkulationsblatt angeben.
- 70 %
- Zuschlagskriterium Qualität der Konzepte: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung auf-geführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: • „Konzept 1: Fahrzeugkonzept“ (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 2: Personalkonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 3: Qualitätskonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2) enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die Konzepte müssen verbindliche Aussagen enthalten (NICHT: „bei Bedarf“, „möglicherweise“, „auf Wunsch“, etc.). Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der Bieter hat die Konzepte auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine Aussagen ohne Bezug zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter Schaubilder oder andere Abbildungen in seine Konzepte ein-fügt, müssen die gleichen Formvorgaben wie bei Fließtext eingehalten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig); andernfalls werden sie nicht gewertet. Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen zu verweisen. Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen werden nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im Rahmen des Personalkonzepts indes die zur Plausibilisierung der Personaldecke und Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung) sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der optionalen Mehrleistung beigefügten Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung). Schaubilder und andere Abbildungen werden auf die zur Verfügung stehenden Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die bei-gefügten vorläufigen Dienstpläne im Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und die beigefügten Fahrpläne im Rahmen der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden aus-schließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit der Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zur Schriftgröße, Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das Konzept so behandelt wird, wie es bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe oben). Das bedeutet, dass nur die zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden. Die Datei muss bearbeitbar sein (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle das Nachfordern vor. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Konzept „Fahrzeugkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund er-folgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept „Personalkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben. 3. „Qualitätskonzept" (10 Wertungspunkte).
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
Schwere Verfehlung: [ Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7. ]
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 20.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 577351-2026
- 18.06.2026Berichtigung 1Fehler des Auftraggebers berichtigt
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| BWBusservice Watzinger GmbH & Co. KG | München | 1 | 0 | 24.04.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Baden-Württemberg (5) · Bayern (4) · Nordrhein-Westfalen (3) · Niedersachsen (3) · Hessen (1)| ZVZweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) | Bremen | 2 | 18.06.2026 |
| LGLandkreis Garmisch-Partenkirchen | Garmisch-Partenkirchen | 1 | 04.08.2026 |
| KPKreisverwaltung Paderborn | Paderborn | 1 | 03.08.2026 |
| SBStadtwerke Bad Vilbel GmbH | Bad Vilbel | 1 | 27.07.2026 |
| LALandratsamt Alb-Donau-Kreis | Ulm | 1 | 10.07.2026 |
| NENeckar-Odenwald-Kreis | Mosbach | 1 | 03.07.2026 |
| LLLandratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr | Ludwigsburg | 1 | 02.07.2026 |
| ZGZweckverband go.Rheinland | Köln | 1 | 22.06.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| STSchlienz Tours GmbH & Co.KG | 1 | 14.08.2026 | 1 € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 05.06.2026 | Busverkehr auf den Linien 332, 334, 335 und 339 im Rems-Murr-Kreis | Vergeben | STSchlienz Tours GmbH & Co.KG | 1 € |
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Zirndorf · Offen · Frist 26.10.2026
Der Landkreis Fürth vergibt Personenverkehrsdienste im Buslinienverkehr für das Linienbündel „Zirndorf/Oberasbach“ in der Region Nürnberg, Fürth, Zirndorf und Oberasbach. Bedient werden die Verkehrsverbund-Großraum-Nürnberg-Linien 101 bis 104 mit jährlich etwa 696.095 Fahrplankilometern und 35.537 Fahrplanstunden im Festverkehr; optional sind rund 700.455 Kilometer und 35.751 Stunden vorgesehen. Die Leistung beginnt am 12. Dezember 2027 und endet am 8. Dezember 2035.
39 % ähnlichBetrieb des Linienbündels Sonnenalb
Reutlingen · Offen · Frist 23.10.2026
Der Landkreis Reutlingen schreibt den Betrieb des Linienbündels Sonnenalb im Landkreis Reutlingen aus. Der Auftrag umfasst öffentliche Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr; nähere Angaben zum Umfang ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Unterlagen stehen online zur Verfügung, und Angebote müssen bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
38 % ähnlichBusverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 311 in Bad Tölz
München · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, sucht ein Unternehmen für den Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 311 zwischen den genannten Haltestellen in Bad Tölz. Der Auftrag umfasst jährlich etwa 136.479 Nutzwagenkilometer, rund 40 Haltestellen sowie den Einsatz von zwei neuen zwölf Meter langen Niederflur-Batteriebussen; das geschätzte Auftragsvolumen liegt zwischen 8,3 und 9,3 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
38 % ähnlichPersonenbeförderungsleistungen im Regionalbusverkehr Landkreis Biberach
Biberach · Offen
Der Landkreis Biberach schreibt Personenbeförderungsleistungen für diverse Regionalbuslinien sowie eine Regiobuslinie aus. Der Vertrag ist als Bruttovertrag ausgestaltet und umfasst eine Laufzeit von 120 Monaten, beginnend am 01.02.2027. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis- und Qualitätskriterien.
38 % ähnlichLeasing von vier Fahrzeugen
Offen · Frist 07.10.2026
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis beschafft im Rahmen eines Leasingvertrags vier Fahrzeuge. Die Ausschreibung betrifft die Region Baden-Württemberg (NUTS-Code DE1); die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026.
36 % ähnlichPersonenbeförderung mit Omnibussen MVV-Regionalbuslinien 358 und 359
München · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Miesbach sucht einen Betreiber für zwei Regionalbus-Linien im Tegernsee-Gebiet (Linien 358 und 359) mit insgesamt etwa 318.306 Nettowagenkilometern pro Jahr. Der Betrieb umfasst 3 neue 15-Meter-Busse und 3 gebrauchte 18-Meter-Niederflurbusse an etwa 43 Haltestellen. Die Ausschreibung läuft nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit einer Bewerbungsfrist bis Oktober 2026 und einem geschätzten Auftragswert zwischen 10,2 und 11,4 Millionen Euro.
34 % ähnlichBusverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 362 zwischen Schliersee, Neuhaus und Spitzingsee
München · Offen · Frist 26.10.2026
Der Landkreis Miesbach, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, sucht einen Betreiber für den Linienverkehr der Regionalbuslinie 362 zwischen Schliersee, Neuhaus und Spitzingsee sowie zurück. Der Auftrag umfasst jährlich etwa 138.453 Nutzwagenkilometer, rund 20 Haltestellen sowie zwei neue und zwei gebrauchte zwölf Meter lange Niederflur- oder Low-Entry-Überlandbusse; der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 5,04 und 5,67 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Angebote müssen bis zum 26. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
34 % ähnlichBetrieb des Linienbündels Münsingen/St. Johann
Reutlingen · Offen · Frist 23.10.2026
Der Landkreis Reutlingen schreibt den Betrieb des Linienbündels Münsingen/St. Johann im Landkreis Reutlingen aus. Der genaue Leistungsumfang ist in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, die online abgerufen werden können. Angebote müssen bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC) eingereicht werden.
34 % ähnlichPersonenbeförderungsleistungen Linienbündel 3 und 6 im Landkreis Main-Spessart
Karlstadt · Offen · Frist 21.09.2026
Das Landratsamt Main-Spessart schreibt den Betrieb von Linienbündeln im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus. Der Auftrag umfasst drei Lose mit einer Laufzeit von zehn Jahren, beginnend ab dem 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2037. Es handelt sich um diverse Buslinien im Raum Marktheidenfeld und Umgebung.
33 % ähnlichRufbusverkehrsdienste für die Linien 8401‑8412 im Landkreis Schwandorf
Schwandorf · Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Schwandorf vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Rufbusverkehre auf zwölf Linien (8401 bis 8412). Jede Linie wird als eigenständiges Los ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre ab dem 16.12.2026. Der geschätzte Auftragswert wird im Vergabeverfahren nicht angegeben.
33 % ähnlichPersonenverkehr im Linien- und On-Demand-Verkehr im Raum Miltenberg-Süd
Miltenberg · Offen · Frist 20.10.2026
Das Landratsamt Miltenberg vergibt öffentliche Personenverkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sowie im On-Demand-Verkehr, also bei bedarfsabhängig bestellbaren Fahrten. Die Leistungen betreffen das Linienbündel Miltenberg-Süd in der Region Miltenberg; die Frist endet am 20. Oktober 2026.
32 % ähnlichBuslinienverkehr auf der Regionalbuslinie 352 zwischen Gmund und Holzkirchen
München · Offen · Frist 19.10.2026
Der Landkreis Miesbach beschafft, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), den Linienverkehr auf der Regionalbuslinie 352 zwischen Gmund, Marienstein, Waakirchen, Warngau und Holzkirchen sowie zurück. Der Leistungsumfang umfasst rund 205.200 Nutzwagenkilometer pro Jahr, etwa 28 Haltestellen sowie fünf zwölf- beziehungsweise fünfzehn Meter lange Niederflur- oder Low-Entry-Busse, darunter zwei Neufahrzeuge und drei Gebrauchtfahrzeuge. Der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 6,58 und 7,42 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer; Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
32 % ähnlichÖPNV-Leistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681)
Karlstadt · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landratsamt Main‑Spessart vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Verkehrsleistungen im Stadtbusverkehr Marktheidenfeld (Linie 681). Die Leistungspflicht beginnt am 01.08.2027 und endet am 31.07.2032. Der Auftrag umfasst die komplette Durchführung des Linienverkehrs für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
32 % ähnlichVerkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Teilnetz Niddertal
Hofheim am Taunus · Offen · Frist 12.02.2027
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) schreibt die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen für das Teilnetz Niddertal aus. Der Auftrag umfasst die Bedienung der Linie RB34 zwischen Frankfurt Hbf und Glauburg-Stockheim mit einem jährlichen Volumen von ca. 0,95 Millionen Zugkilometern. Die Vergabe erfolgt als Gesamtleistung für das Fahrplanjahr 2033.
30 % ähnlichÖffentliche Personenbeförderung im Stadtgebiet Offenburg
Offenburg · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice und Zentrale Vergabestelle, sucht einen Dienstleister für öffentliche Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet Offenburg. Das Linienbündel umfasst unter anderem die Linien 501 bis 505 mit Verbindungen zu Zielen wie Bahnhof/ZOB, Messe, Klinikum, Zentrum sowie mehreren Stadtteilen. Die Teilnahmefrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:30 Uhr (UTC); den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
28 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Schlienz Tours GmbH & Co.KG
Zuschlagswert: 1 EUR · Vertragsschluss: 14.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 10.09.2026, 19:26 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
17 vergleichbare Verfahren, davon 4 mit erfasstem Zuschlag · 9 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 5.851.905,7 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
RETOURS GmbH & Co. KG · Wunstorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Langreder Bus GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Block Busreisen GmbH & Co.KG · Steimbke
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH · Reichelsheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Federlein
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ludwig Metz GmbH · Euerbach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kleinhenz GmbH & Co. KG · Gerolzhofen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Busservice Watzinger GmbH & Co. KG · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
71332 · Waiblingen
vergabe@rems-murr-kreis.de+49 715150111831 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Referat 15 Vergabekammer
vergabekammer@rpk.bwl.de0721-926-8730
Kontakt laut Bekanntmachung
a.hellmuth@rems-murr-kreis.de0 7151 501-3213
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:25 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 05.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 19:26 (Europe/Berlin)
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