Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium

Status
Offen
Angebotsfrist
21.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
3.843.052,25 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R.
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
20.08.2026
Bekanntmachungsnummer
575482-2026
Verfahrensnummer
68ec18b9-6ed9-46a9-bbee-fd3472ddad7a
CPV-Codes
50400000 · Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten; 85100000 · Dienstleistungen des Gesundheitswesens

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Augsburg schreibt die europaweite Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium aus. Der Auftrag umfasst Organisation, Instandhaltung, Instandsetzung, Qualitätssicherung und Dokumentation. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 3,84 Mio. EUR und die Vertragslaufzeit ist mit 1460 Tagen etwa vier Jahre. Die Vergabe erfolgt in einem Los nach dem Verfahren "neg-w-call".

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich Organisation, Instandhaltung, Instandsetzung, Qualitätssicherung und Dokumentation europaweit auszuschreiben.[

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Bewirtschaftung von Instrumentarium

    Gegenstand des Auftrags ist die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich der Organisation, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Nachverfolgung von Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung mit dem Ziel der Wiederherstellung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und ordnungsgemäßen Einsatzbereitschaft des Instrumentariums unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Anforderungen. Die Leistung umfasst insbesondere die Erkennung und Bearbeitung von Instandsetzungsbedarf, die technische Bewertung von Schadensbildern, die Durchführung oder Veranlassung geeigneter Instandsetzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, die Prüfung der durch die Maßnahme möglicherweise beeinflussten sicherheits- und funktionsrelevanten Merkmale, die Durchführung und Dokumentation qualitätssichernder Maßnahmen, die dokumentierte Freigabe, die Rückführung in den Versorgungs- und Aufbereitungskreislauf sowie die Bereitstellung von Auswertungen, Berichten und Nachweisen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Ergänzend kann der Auftraggeber optionale Leistungen beauftragen. Hierzu zählen die Bereitstellung von Reparaturersatz, sofern eine Instandsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sowie Leistungen zur Wartung und Instandsetzung von Motorensystemen, Antriebseinheiten, Handstücken, Winkelstücken und zugehörigem Zubehör. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang, zur Beauftragung, Vergütung und Dokumentation der optionalen Leistungen werden vertraglich geregelt. Nicht Gegenstand des Auftrags sind flexible und semiflexible Endoskopen sowie Medizinprodukte und Instrumente, bei denen aufgrund bestehender Herstellerbindungen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen ausschließlich durch den jeweiligen Hersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Unternehmen erbracht werden dürfen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre. Der Auftraggeber hat die einseitige Option den Vertrag zunächst um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer vor Ablauf der jeweiligen Vertrags- bzw. Verlängerungslaufzeit.

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. Gemäß dem öAScientO ist von Auftragnehmern bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage 12 zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen, ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Bewirtschaftung von Instrumentarium

s. Vergabeunterlagen
40 %
s. Vergabeunterlagen
60 %

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Anlage 11 Grundsatzerklärung gem _ 6 Abs. 2 LkSG.pdfFormular262 KB
Anlage 12 - Schutzerklärung Scientology.pdfFormular494 KB
Anlage 13 - Eigenerklärung Masernschutzgeset.docxFormular23 KB
Hinweise_Outsourcing-Richtlinie_Fernwartungsservice.pdfSonstiges320 KB
Informationssicherheitsrichtlinie_UKA.pdfSonstiges343 KB
00_260819_UKAU_Instrumente_Informationsmemorandum.pdfSonstiges279 KB
01_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_1_Teilnahmeantragsschreiben.docxAnschreiben762 KB
02_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_2_Erklärung Bewerbergemeinschaft.docxFormular760 KB
03_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_3_Erklärung über Eignungsleihe.docxFormular762 KB
04_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_4_Erklärung Berufsausübung.docxFormular760 KB
05_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_5_wi-fi_Leistungsfähigkeit.docxSonstiges762 KB
06_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_6_te-be_Leistungsfähigkeit.docxSonstiges797 KB
07_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_7_Erklärung zu Ausschlussgründen.docxFormular771 KB
08_260819_UKAU_Instrumente_Anlage 8_allgemeine Bieterinformationen.docxSonstiges761 KB
09_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_9_Eigenerklärung Sanktionen Russland.pdfFormular652 KB
10_260819_UKAU_Instrumente_Anlage_10_DSGVO.docxSonstiges760 KB
260819_UKAU_Datenschutz_Muster_Vereinbarung mit Anlagen.docxSonstiges79 KB

Anforderungen

Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. Gemäß dem öAScientO ist von Auftragnehmern bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage 12 zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen, ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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Mit erfasstem Zuschlag25 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 7 Vergaben

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Laufende Rahmenverträge

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