Betrieb von Buslinien im Linienbündel Neckargemünd

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Rhein-Neckar-Kreis
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.01.2026
Bekanntmachungsnummer
65295-2026
Verfahrensnummer
7769ee67-d781-481b-aaef-ede25ee8aaca
CPV-Codes
60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)

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Kurzbeschreibung

Der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg schreiben den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für das Linienbündel Neckargemünd aus. Der Auftrag umfasst den Betrieb mehrerer Buslinien ab Dezember 2026 für eine Laufzeit von zehn Jahren bis Dezember 2036. Es gelten strenge Vorgaben zur Tariftreue, zu Sozialstandards für das Fahrpersonal sowie zur Übernahme von Mitarbeitern des Altbetreibers.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Neckargemünd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Buslinienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel Neckargemünd

    • Linie 735: Heidelberg - Neckargemünd - Schönau – Heiligkreuzsteinach • Linie 736: Schulverkehr Kleingemünd - Neckargemünd • Linie 737: Wiesenbach - Reilsheim - Gauangelloch – Gaiberg • Linie 743: Meckesheim - Mönchzell - Lobenfeld - Waldwimmersbach • Linie 744: Schulverkehr Lobenfeld – Waldwimmersbach • Linie 746: Schulverkehr Neckargemünd GHS • Linie 748: Neckargemünd – Elsenztal – Meckesheim (– Lobbach/Zuzenhausen) • Linie 752: Heidelberg - Neckargemünd - Dilsberg - Mückenloch • Linie 753: Mückenloch - Dilsberg - Neckargemünd – Kleingemünd • Linie 754: Heidelberg - Neckargemünd - Waldwimmersbach - Schönbrunn • Linie 755: Heidelberg - Neckargemünd - Waldhilsbach - Bammental (-Sinsheim) • Linie 817: Grein - Darsberg - Neckarsteinach

    Frist: 09.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8 und 9 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 8 und 9 GWB (fakultative Ausschlussgründe) Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Buslinienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel Neckargemünd

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
100 %
Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
45 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

§ 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8 und 9 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe) § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) § 124 Absatz 1 Ziffer 8 und 9 GWB (fakultative Ausschlussgründe) Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 379809-2026
Vergleichbare Verfahren45vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag47 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 3 Vergaben

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Anmietleistungen für den Linienverkehr der Stadtwerke SchweinfurtStadtwerke Schweinfurt GmbHSchweinfurt, Deutschland10.04.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
LBLangreder Bus GmbH - 1028.08.20265,9 Mio. €steigend
WFWunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG - 1028.08.20265,9 Mio. €steigend
BBBlock Busreisen GmbH & Co.KGSteimbke1028.08.20265,9 Mio. €steigend
RGRETOURS GmbH & Co. KGWunstorf1028.08.20265,9 Mio. €steigend
STSchlienz Tours GmbH & Co.KGKernen1014.08.20261 €steigend
SKStadtwerke Konstanz GmbHKonstanz1004.08.202620,6 Mio. €steigend
TETaxi Eggestein Helmstedt-Königslutter GmbHWolfsburg1030.07.20267,9 Mio. €steigend
SNSchülerbeförderung Neumann - 1030.07.20267,9 Mio. €steigend
VRVineta Rollicare GmbH - 1030.07.20267,9 Mio. €steigend
DGDuckstein GmbH - 1030.07.20267,9 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (9) · Nordrhein-Westfalen (9) · Baden-Württemberg (7) · Niedersachsen (7) · Hessen (5) · Rheinland-Pfalz (3)
RHregiobus Hannover GmbHHannover206.08.2026
VRVerkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchen227.07.2026
ZVZweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)Bremen218.06.2026
SGStadtverwaltung Görlitz02826 Görlitz126.08.2026
DRDB Regio AG (Bukr 12)Frankfurt am Main113.08.2026
MGmoBiel GmbHBielefeld110.08.2026
SSSWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbHTrier110.08.2026
GDGt-service Dienstleistungs GmbH des Gemeindetags Baden-Württemberg namens u. i. A. der TeilnehmerStuttgart107.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Rhein-Neckar-Kreis

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 5 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
VGVerkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH126.05.2026 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
29.01.2026Betrieb von Buslinien im Linienbündel NeckargemündVergebenVGVerkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH0 €

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