Beschaffung und Implementierung eines ERP-Systems
- Status
- Angebotsfrist abgelaufen
- Angebotsfrist
- 31.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Braunschweiger Verkehrs-GmbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 539795-2026
- Verfahrensnummer
- 40728932-525e-470c-9c3c-19f87661fc69
- CPV-Codes
48440000 · Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung; 48450000 · Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung; 72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung; 72250000 · Systemdienstleistungen und UnterstützungsdiensteMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH und die Braunschweig Beteiligungen GmbH suchen einen Anbieter für ein neues ERP-System inklusive Dokumenten- und Workflow-Management. Das Projekt umfasst die Implementierung, den Betrieb und die Anwendungsbetreuung als Cloud-Lösung mit einem Greenfield-Ansatz. Die Einführung soll bis zum 01.01.2028 abgeschlossen sein, um die auslaufende SAP-Landschaft abzulösen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) und die Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) schreiben gemeinsam die Beschaffung, Einführung/Implementierung sowie den anschließenden Betrieb und die Anwendungsbetreuung eines modernen ERP- und HCM-Systems aus. Hintergrund ist die notwendige Ablösung der bestehenden Systemlandschaft, die derzeit auf SAP R/3 bzw. ERP (ECC 6.0) basiert und daher mit Ende 2027 ihr End-of-Life erreicht hat und auch funktional und technologisch nicht mehr den Anforderungen an moderne, integrierte und zukunftsfähige Unternehmensprozesse entspricht. Die Auftraggeber verfolgen das Ziel, ein durchgängiges, medienbruchfreies und revisionssicheres ERP-System inklusive einer Dokumenten- und Workflow-Lösung (insbesondere zur Abbildung eines elektronischen Rechnungsworkflows und einer revisionssicheren Dokumentenablage) sowie ein HCM-System einzuführen, das die kaufmännischen, planungsbezogenen, projektbezogenen und personalwirtschaftlichen Prozesse beider Gesellschaften unterstützt. Die Auftraggeber verfolgen dabei einen Greenfield-Ansatz. Historisch gewachsene Strukturen und "Datenmüll" aus den Altsystemen sollen nicht übernommen werden. Lediglich notwendige Stamm- und Bewegungsdaten werden migriert. Die zu beschaffende Software soll zukunftssicher und langfristig nutzbar sein. Die angebotenen Lösungen können wahlweise als Public Cloud oder als Private Cloud bereitgestellt werden. In Bezug auf die Preisgestaltung sollte der Betrieb der Software mit notwendigen Releases Planungssicherheit bieten und skalierbar sein. Ein besonderes Augenmerk wird auf Benutzerfreundlichkeit gelegt, insbesondere sollte der Umgang mit der Software nur wenig IT-Kenntnisse erfordern. Da die Auftraggeber ihre interne IT-Infrastruktur vollständig an einen externen IT-Dienstleister outgesourced haben, muss der Auftragnehmer die gesamte Verantwortung für den Regelbetrieb, den Support sowie die kontinuierliche Anwendungsbetreuung übernehmen. Die Vergabe des neuen Systems erfolgt in zwei Losen (ERP inkl. Dokumenten- und Workflow-Lösung vs. HCM). Ziel dieser Struktur ist es, sowohl integrierte als auch spezialisierte Lösungsangebote zu ermöglichen und den unterschied-lichen Marktgegebenheiten im Bereich ERP- und HCM-Systeme Rechnung zu tragen. Die Losstruktur bildet dabei eine wesentliche Grundlage für die technische Zielarchitektur sowie für die spätere Systemintegration. Die Betriebsbereitstellung der Cloud-Gesamtlösung soll zum 01.01.2028 erfolgen. Die vorausgehende Ausschreibung EU-Amtsblatt vom 12.03.2026, Nr. 50/2026, Veröffentlichungsnummer 173717-2026 Berichtigung: EU-Amtsblatt vom 16.03.2026, Nr. 52/2026, Veröffentlichungsnummer 179483-2026 musste gemäß § 57 SektVO i.V.m. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV analog aufgehoben werden, da kein Teilnahmeantrag berücksichtigt werden konnte.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · BSBG und BSVG - Nachfolge ERP- und HCM-System - Los 1: ERP-System
Gegenstand des Gesamtauftrags ist die losweise Beschaffung und Einführung eines neuen a) Enterprise Resource Planning-Systems (Los 1: ERP-System) und b) Human Capital Management-Systems (Los 2: HCM-System) Die beiden Systeme sollen gemeinsam die verschiedenen Prozesse der beiden Gesellschaften unterstützen, unter anderem Finanzbuchhaltung und Controlling inkl. Reports und Schnittstellen für automatisierten Datenexport, Personalwesen mit Lohnbuchhaltung, Beschaffung und Materialwirtschaft. Neben den beiden Systemen ist angedacht, eine Dokumenten- und Workflow-Lösung zur Unterstützung von dokumentenbasierten Workflows (z. B. Freigaben, Rechnungsprüfung) und für die revisionssichere Dokumentenablage auszuwählen und einzuführen. Derzeit wird bereits ein SAP ERP-System mit einem integrierten Human Resource-Modul (HR-Modul) eingesetzt, das im Rahmen des angebotenen Umfangs migriert werden soll. Das ERP-System muss zudem Schnittstellen zu verschiedenen bestehenden Satellitensystemen aufbauen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es erfolgt eine Aufteilung der Leistungen in 2 Lose. - Das Los 1 umfasst die Bereitstellung und Betrieb eines ERP-Systems einschließlich Dokumenten- und Workflow-Lösung, falls erforderlich Data-Warehouse- und Business-Intelligence-Komponenten, sowie die Projektleistung zur Einführung der Lösungen. Darüber hinaus sind auch der Betrieb und die Anwendungsbetreuung der Systeme nach der erfolgreichen Implementierung Bestandteil dieses Loses. - Das Los 2 umfasst die Bereitstellung und Betrieb eines Human-Capital-Management-Systems (HCM) zur Abbildung der personalwirtschaftlichen Prozesse sowie die Projektleistung zur Einführung der Lösung. Darüber hinaus sind auch der Betrieb und die Anwendungsbetreuung des Systems nach der erfolgreichen Implementierung Bestandteil dieses Loses. Die vorliegende Ausschreibung umfasst nur das oben beschriebene Los 1 (ERP-System).
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
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Offen · Frist 01.10.2026
Die CTC gGmbH in Delitzsch (Sachsen) beschafft unabhängige Beratungsleistungen zur fachlichen Begleitung eines ERP-Systems (Enterprise Resource Planning). Die Vergabeunterlagen wurden korrigiert beziehungsweise ergänzt; Angebote sind unter Berücksichtigung der aktualisierten Unterlagen bis zum 1. Oktober 2026, 08:00 Uhr, einzureichen.
45 % ähnlichUnabhängige fachliche Beratung und Begleitung für ERP-Systeme
Offen · Frist 25.09.2026
Die CTC gGmbH sucht unabhängige Beratungs- und Begleitleistungen für Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP). Weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zur Größenordnung liegen nicht vor; die Ausschreibung ist der Region Sachsen zugeordnet und die Frist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
44 % ähnlichEinführung eines neuen Zeiterfassungssystems mit mobilen Funktionen
Ravensburg · Offen
Die Stadt Ravensburg sucht einen Dienstleister zur Ablösung ihres bestehenden Zeiterfassungssystems durch eine moderne, teilweise mobile Lösung. Das neue System soll alle Anforderungen der Stadt sowie gesetzliche Regelungen erfüllen. Die Projektdauer beträgt etwa vier Jahre, die Gewichtung liegt zu gleichen Teilen auf Qualität und Preis.
44 % ähnlichServiceportal und digitale Kundenverwaltung
BREPARK GmbH Ansgaritorstraße 16 28195 Bremen Deutschland · Offen · Frist 06.10.2026
Die BREPARK GmbH in Bremen beschafft ein Serviceportal für die digitale Kundenverwaltung. Weitere Angaben zum genauen Leistungsumfang, zur Größenordnung oder zum vorgesehenen Ausführungszeitraum liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026.
44 % ähnlichBereitstellung eines Content-Management-Systems als SaaS-Lösung mit Support und Migration
Frankfurt am Main · Offen · Frist 12.10.2026
Die DB Systel GmbH in Frankfurt am Main beschafft ein Content-Management-System (CMS) als Software-as-a-Service-Lösung (SaaS), einschließlich Support, Migration und weiterer IT-Dienstleistungen. Die Leistung wird für die Region Frankfurt am Main ausgeschrieben; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden, wobei der Preis mit 60 Prozent und die Qualität mit 40 Prozent gewichtet werden.
42 % ähnlichBeratung und Entwicklung für das ERP-System Odoo 18 im EU Green Agora Systems
39106 Magdeburg · Offen · Frist 28.09.2026
Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg beschafft einmalig Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das EU Green Agora Systems auf Basis von Odoo 18. ERP steht für Enterprise Resource Planning, also die integrierte Planung und Verwaltung betrieblicher Ressourcen. Die Leistung wird am Standort Magdeburg erbracht; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 eingereicht werden, der genaue Ausführungszeitraum ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Für die Vergabe zählen der Preis mit 40 Prozent sowie die Qualifikation des Projektmanagers und des Entwicklers mit jeweils 30 Prozent.
42 % ähnlichIT-Dienstleistungen im Umfeld der SAP-HANA-Softwareplattform
Strausberg · Offen · Frist 29.09.2026
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) in Strausberg beabsichtigt, Dienstleistungen im Umfeld der SAP-HANA-Softwareplattform zu beschaffen. Angaben zum konkreten Leistungsumfang und zur Laufzeit liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:30 Uhr.
41 % ähnlichApplication Management Services für SAP, ServiceNow, Microsoft Dynamics 365 und weitere Systeme
Berlin · Offen · Frist 28.09.2026
Die Berliner Energie und Wärme GmbH (BEW) sucht einen qualifizierten Dienstleister für das Application Management ihrer IT-Systemlandschaft. Die Leistungen umfassen Second- und Third-Level-Support, Release- und Patch-Management sowie Sicherheits- und Compliance-Anforderungen für sieben Lose: SAP ERP, SAP HR, SAP IS-U, ServiceNow, Microsoft Dynamics 365 CE und Power Platform, Business Intelligence/Data Analytics sowie eine Integrationsplattform. Der Auftrag wird in Berlin vergeben und soll einen stabilen, sicheren und wirtschaftlichen Betrieb aller geschäftskritischen Anwendungen gewährleisten.
39 % ähnlichEinführung und Nutzung einer Software zur Erstellung von E-Rechnungen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Regensburg sucht eine Software zur Erstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen), die als Software as a Service (SaaS) bereitgestellt und genutzt werden soll. Der Auftraggeber ist die Stadt Regensburg; Angaben zu Umfang, Auftragswert und Einsatzregion über Regensburg hinaus liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
39 % ähnlichSoftwarelösung für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)
Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH beschafft eine Softwarelösung für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Die Ausschreibung ist der Region Baden-Württemberg zugeordnet; Angebote können bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
39 % ähnlichDienstleistungen im SAP-HANA-Umfeld
Strausberg · Offen · Frist 29.09.2026
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) beschafft Dienstleistungen im Umfeld der SAP-HANA-Technologie. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Strausberg; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
39 % ähnlichSoftware zur Digitalisierung des Wareneingangs und für digitale Lieferscheine
Berlin · Offen · Frist 23.09.2026
Die Berliner Wasserbetriebe führen eine Markterkundung für eine Software zur Digitalisierung des Wareneingangs und zur Nutzung digitaler Lieferscheine durch. Gesucht wird damit eine Softwarelösung für den Wareneingangsprozess; konkrete Angaben zu Umfang, Auftragswert oder geplanter Laufzeit liegen nicht vor. Die Markterkundung bezieht sich auf Berlin, und die Frist endet am 23. September 2026 um 15:59 Uhr UTC.
38 % ähnlichStandardsoftware für ein Niederspannungsleitsystem inklusive Einführung
Bremen · Offen · Frist 09.10.2026
Die wesernetz Bremen GmbH beschafft Standardsoftware für ein Niederspannungsleitsystem, also zur Überwachung und Steuerung eines Niederspannungsnetzes, für Bremen und Bremerhaven. Der Auftrag umfasst den Kauf der erforderlichen Lizenzen einschließlich Wartungsvertrag sowie gegebenenfalls Dienstleistungen zur Implementierung der Software. Die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
37 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 16.09.2026, 10:06 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
38 vergleichbare Verfahren, davon 18 mit erfasstem Zuschlag · 17 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 302.588,75 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 4 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
GISA GmbH · Halle (Saale)
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AMCON GmbH · Cloppenburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AREP Architectes · Paris
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AREP · Paris
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingérop Deutschland GmbH · Essen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
mgm technology partners GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Capgemini Deutschland Holding GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Asseco BERIT GmbH · Mannheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
conscoo GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
rku.it GmbH · Herne
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Ticketing-System mit Zugangskontrolle für die Landesgartenschau Bad Nenndorf 2026
Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH · Bad Nenndorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: booker GmbH
Vertragsschluss: 28.10.2024
Zuschlagswert: 600.000 EUR
- Terminalhardware und Systembetreuung für Zeiterfassungssysteme
DRV Bund Einkaufsmanagement · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2027
Auftragnehmer: dremo.systems oHG
Vertragsschluss: 08.08.2025
Zuschlagswert: 455.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Braunschweiger Verkehrs-GmbH
38126 · Braunschweig
dirk.neubauer@bsvg.net+49531286394008 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Vergabestelle
vergabestelle@bbt-kanzlei.de0511 220074-51
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 17.09.2026, 23:57 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 04.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 16.09.2026, 10:06 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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