Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung für 25 Objekte

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Stadt Gersthofen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.08.2026
Bekanntmachungsnummer
591003-2026
Verfahrensnummer
83bca615-ca5f-4e35-b2e8-1d89c9527531
CPV-Codes
90911200 · Gebäudereinigung; 90911300 · Fensterreinigung

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Gersthofen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung von 25 Objekten sowie die Glas- und Rahmenreinigung aus. Der Umfang beträgt jährlich rund 5,7 Millionen Quadratmeter Unterhaltsreinigung, etwa 26.000 Quadratmeter Grundreinigung und rund 31.000 Quadratmeter Glasreinigung an 24 Gebäuden in Gersthofen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 25 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 5,7 Mio. Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 26.000 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 31.000 Quadratmetern.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung

    11 Objekte mit rund 3,2 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und ca. 17.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigung

    14 Objekte mit rund 2,5 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und ca. 9.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Glas- und Rahmenreinigung

    Glas- und Rahmenreinigung von 24 Gebäuden mit rund 31.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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ZuschlagssummeMedian
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