Stahlbau, Dach- und Wandverkleidung sowie Industrieverglasung für eine Feuerwache
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.10.2026, 09:40 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 286.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Nordhorn
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 614553-2026
- Verfahrensnummer
- 6b7927e3-3655-416c-b342-36cd31b35c5a
- CPV-Codes
- 45223210 · Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Nordhorn beschafft Stahlbauarbeiten für den Neubau einer freiwilligen Feuerwache im Stadtteil Nord. Der Auftrag umfasst unter anderem etwa 500 Meter Wandriegel, 420 Quadratmeter isolierte Wandpaneele, 150 Meter Stahlträger, 570 Quadratmeter Stahltrapezblech und 61 Quadratmeter Industrieverglasung im Obergeschoss. Der geschätzte Auftragswert beträgt 286.000 Euro; die Ausführungsdauer ist mit 180 Tagen angesetzt, und Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Nordhorn plant nach erfolgtem Abriss eines abgängigen Feuerwehrgebäudes einen Neubau einer freiwilligen Feuerwache im Stadtteil Nord mit einer Fahrzeughalle mit 9 Stellplätzen, einem I-geschossigen Werkstatt-/Lager-/Umkleide- und Sanitärtrakt und einem II-geschossigen Verwaltungs-Kopfbau.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau Feuerwache Nord - Stahlbau-Dach-Wand-Industrieverglasung
Stahlbau mit Dachunterkonstruktion einschl. Wandverkleidung und Kantteilen und Industrieverglasung: Ca. 500m Wandriegel Ca. 420m² Isopaneele an der Wand Ca. 150m Stahlträger Ca. 570m² Stahltrapezblech Ca. 61m² Industrieverglasung im OG
Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Stadt Nordhorn fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
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LOT-0001 · Neubau Feuerwache Nord - Stahlbau-Dach-Wand-Industrieverglasung
- wirtschaftlichstes Angebot
- 1 %
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Anforderungen
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Stadt Nordhorn fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Stadt Nordhorn
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nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
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76 % ähnlichMetalldacharbeiten für den Neubau einer Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beschafft Metalldacharbeiten für den Neubau einer Feuerwache im Zuständigkeitsgebiet Schweinfurt (Region DE265). Der Auftrag umfasst unter anderem Dampfsperren und Bitumenschweißbahnen auf 1.490 m², Wärmedämmung auf 1.390 m², Aluminium-Profiltafeln und deren Unterkonstruktion auf jeweils 1.320 m² sowie sechs zweifach verglaste Echtglaselemente. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 07:06 Uhr.
64 % ähnlichTrapezblech-, Sandwichwand- und Aluminiumfassadenarbeiten für ein Brand- und Hilfeleistungszentrum
Anröchte · Offen · Frist 19.10.2026
Die Gemeinde Anröchte beauftragt Arbeiten für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums in Anröchte. Der Leistungsumfang umfasst Dach-Trapezbleche, Sandwichwände und eine Aluminiumfassade; der geschätzte Auftragswert beträgt 410.000 Euro. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:15 Uhr UTC.
64 % ähnlichMetallbauarbeiten für den Neubau des Hauptzollamts ZFA Nordhorn
Bad Iburg · Offen · Frist 21.09.2026
Im Rahmen des Neubaus des Hauptzollamts ZFA Nordhorn werden Metallbauarbeiten ausgeschrieben, die die Herstellung und den Einbau von Aluminiumelementen sowie weitere Fassadenarbeiten umfassen. Das Auftragsvolumen beträgt rund 1,96 Millionen Euro und die Ausführungsdauer ist mit 390 Tagen angegeben. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem einzigen Los.
60 % ähnlichMetalldacheindeckung für den Neubau einer Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beschafft Leistungen für die Metalldacheindeckung beim Neubau einer Feuerwache im Raum Schweinfurt. Der Umfang umfasst unter anderem eine Dampfsperre und Bitumenschweißbahn auf 1.490 m², komprimierbare Wärmedämmung auf 1.390 m², Aluminium-Profiltafeln und deren Unterkonstruktion auf jeweils 1.320 m² sowie sechs zweifach verglaste Echtglaselemente. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 07:09 Uhr.
59 % ähnlichMetallbauarbeiten für Türen, Tore und Bodendichtungen einer neuen Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 07.10.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beschafft Metallbauarbeiten für den Neubau einer Feuerwache im Vorhaben WFL_Rhön-Kas. Der Umfang umfasst 8 Stahlrohrahmentüren, 30 Stahlblechtüren, 50 Meter Edelstahlschienen für absenkbare Bodendichtungen, 7 Sektionaltore mit einer Höhe von 4,425 beziehungsweise 4,385 Metern sowie ein objektspezifisches Verkabelungsschema für die Toranlagen. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026, 9:06 Uhr mitteleuropäischer Zeit, eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preislich günstigste Angebot.
58 % ähnlichFassadenarbeiten einschließlich Treppenhaus- und Wohnungszugängen für eine neue Feuerwache
Garching b. München · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Garching b. München beschafft Fassadenarbeiten für den Neubau der Feuerwache Garching, einschließlich Aufmaß, Werk- und Montageplanung sowie Glasstatik. Zum Umfang gehören unter anderem Fassaden- und Deckenbekleidungen aus Aluminium, eine Lamellentür für einen Wartungszugang sowie Zugänge zu den Wohnungen. Die Leistung ist der Region Garching b. München zugeordnet; Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
58 % ähnlichMetallbauarbeiten für Neubau eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses
Offen · Frist 08.02.2027
Die Gemeinde Ostenfeld plant den Neubau eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses. Für das Bauvorhaben werden Metallbauarbeiten ausgeschrieben, die insbesondere die Herstellung und Montage von Metallkonstruktionen umfassen. Die Ausschreibung ist bis zum 8. Februar 2027 einzureichen. Der geschätzte Auftragswert wird auf etwa 350.000 Euro geschätzt.
58 % ähnlichVerglasungs-, Sonnenschutz- und Insektenschutzarbeiten für eine Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 07.10.2026
Ausgeschrieben werden Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten für den Neubau einer Feuerwache, einschließlich einer dreiteiligen Pfosten-Riegel-Fassade, zwei Aluminium-Fensterelementen, 45 Aluminium-Rahmen-Türelementen, zwölf Raffstores und 31 Insektenschutzrahmen aus Aluminium. Auftraggeber ist das Staatliche Bauamt Schweinfurt; die Leistung ist in der Region Schweinfurt vorgesehen. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
56 % ähnlichSchlosserarbeiten für Dachtechnikzentrale, Brücken, Stahlverbunddecken und Schachtabdeckungen
Erlangen · Offen · Frist 06.10.2026
Das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg beschafft Schlosserarbeiten im Raum Erlangen-Nürnberg. Der Auftrag umfasst unter anderem eine Dachtechnikzentrale mit etwa 230 m² großem Trapezblechdach, Verbindungsbrücken, eine Gitterrostbühne, Stahlverbunddecken, ein Oberlicht, Treppen, Handläufe und Schachtabdeckungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 425.308 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
56 % ähnlichMetallbau- und Verglasungsarbeiten für Fassaden, Türen und Fenster
Lohne · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Lohne beauftragt Metallbau- und Verglasungsarbeiten. Dazu gehören je 50 m² Pfosten‑Riegel‑Fassade außen und innen, 7 Aluminium‑Türen, 20 Aluminium‑Fenster und 4 Sonnenschutz‑Fenster. Die Leistungen sollen bis zum 22. September 2026 erbracht werden. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.
55 % ähnlichVerglasungs- und Sonnenschutzarbeiten für den Neubau einer Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 07.10.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beschafft Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten für den Neubau einer Feuerwache in der Region Schweinfurt. Der Umfang umfasst eine dreiteilige Pfosten-Riegel-Fassade, 2 Aluminium-Fensterelemente, 45 Aluminium-Rahmen-Türelemente, 12 Raffstores sowie 44 Insektenschutzrahmen aus Aluminium. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 eingereicht werden.
54 % ähnlichGerüstarbeiten für Neubau Feuerwache WFL GEB624
Schweinfurt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt vergibt Gerüstarbeiten für den Neubau einer Feuerwache in der Region Rhön-Kaskaden. Die Leistungen umfassen Aufbau, Vorhaltung und Abbau von Standgerüsten und Arbeitsschutzgerüsten mit einer Fläche von etwa 1.960 m², sowie Aufbau von Stützgerüsten und Treppenaufgängen. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Abgabefrist zum 30. September 2026.
54 % ähnlichDachdichtungs- und Entwässerungsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Rietberg · Offen · Frist 18.09.2026
Die Stadt Rietberg vergibt Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Rietberg. Zu den Leistungen gehören die Abdichtung von rund 2.300 m² Flachdach- und Bodenflächen, Dämm- und Bitumenabdichtungen, Anschlüsse und Abdeckungen auf etwa 325 m Länge, eine Haupt- und Notentwässerung sowie ein Dachausstieg und ein Dachgeländer. Der geschätzte Auftragswert beträgt 546.088,60 Euro, die Ausführungsdauer 187 Tage; Angebote können bis zum 18. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
54 % ähnlichStahlbetonfertigteile für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums
Anröchte · Offen · Frist 19.10.2026
Die Gemeinde Anröchte beschafft die Ausführung von Arbeiten mit Stahlbetonfertigteilen für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums in Anröchte. Der geschätzte Auftragswert beträgt 270.000 Euro. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; als Zuschlagskriterium gilt ausschließlich der Preis.
53 % ähnlichHerstellung und Montage von Systemtrennwänden im Rathaus mit Kulturzentrum
Bocholt · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadt Bocholt beschafft im Rahmen der Sanierung ihres Rathauses mit Kulturzentrum die Herstellung, Lieferung und Montage von Systemtrennwänden. Vorgesehen sind rund 1.320 m² System-Glastrennwände mit unterschiedlichen Anforderungen an Feuerwiderstand und Schalldämmung sowie etwa zwei einflügelige und sechs zweiflügelige Rohrrahmentüren. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,2 Millionen Euro; die Ausführung in Bocholt ist innerhalb von 210 Tagen vorgesehen, die Frist endet am 9. Oktober 2026.
53 % ähnlichMetallbauarbeiten für Türen und Tore einer neu zu errichtenden Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 07.10.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beschafft Metallbauarbeiten für den Neubau einer Feuerwache im Raum Schweinfurt. Vorgesehen sind 8 Stahlrohrahmentüren, 31 Stahlblechtüren, 50 Meter Edelstahlschienen für absenkbare Bodendichtungen, 7 Sektionaltore mit den angegebenen Abmessungen sowie ein objektspezifisches Verkabelungsschema für die Toranlagen. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026.
53 % ähnlichLieferung und Montage von Brandschutzfenstern F90 an einer Schule
58455 Witten · Offen
Die Stadt Witten, vertreten durch das Zentrale Vergabeamt, beschafft die Lieferung und Montage von Brandschutzfenstern der Feuerwiderstandsklasse F90 für die Erlenschule. Der Auftrag wird in Witten in Nordrhein-Westfalen ausgeführt; Angaben zu Umfang, Auftragswert und Zeitrahmen liegen nicht vor.
53 % ähnlichInnentüren für den Neubau der Feuerwache Sonneberg Ost
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadtverwaltung Sonneberg beschafft Innentüren für den Neubau einer Feuerwache in 96515 Sonneberg. Das Gebäude umfasst eine Fahrzeughalle mit Stellplätzen für vier Einsatzfahrzeuge sowie einen zweigeschossigen Sozialtrakt mit Umkleide-, Sanitär- und Schulungsräumen, Jugendfeuerwehr und Lagerflächen; die Vergabe erfolgt ohne Losaufteilung. Die Ausführung ist vom 12. Oktober bis zum 27. November 2026 vorgesehen, Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
52 % ähnlichMetallbau- und Schlosserarbeiten für den Neubau einer integrierten Leitstelle
Eichstätt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Eichstätt beschafft Metallbau- und Schlosserarbeiten für den Neubau der Integrierten Leitstelle Ingolstadt in Wettstetten. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 130 Meter Edelstahlhandläufe, Treppenwangen und Flachstahlgeländer, Gitterrostabdeckungen und -treppen, Stahlunterkonstruktionen, eine Schachtabdeckung, eine Schachtleiter sowie acht Feuerlöscher-Einstellschränke. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
52 % ähnlich
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19 vergleichbare Verfahren, davon 12 mit erfasstem Zuschlag · 8 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 974.322 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 92 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Metallbau Günter Priese GmbH · Diepholz
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Ohning + Co. GmbH · Dresden
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Etter Fenstertechnik GmbH&Co KG · Rosenfeld
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Ed. Züblin AG · Frankfurt am Main
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Horn + Horn Ingenieure Part mbB · Neumünster
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Helmut Kallage Bauunternehmen GmbH · Vechta
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Köster GmbH · Kiel
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Schnoklake Betz Dömer Generalplaner GmbH · Münster
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Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Nordhorn
48529 · Nordhorn
andrei.herrmann@nordhorn.de+49 05921-8782342 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenPlanung
nicole.robben@nordhorn.de+49 5921-878334
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-1334
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 06:33 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 07.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 14.09.2026, 23:52 (Europe/Berlin)
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