Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau einer Feuerwache
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 20.10.2026, 09:40 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 411.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Nordhorn
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 628405-2026
- Verfahrensnummer
- 2fb43d61-5b5e-4ef4-b0ac-d4a520a64db2
- CPV-Codes
- 45261410 · Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Nordhorn vergibt Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau einer freiwilligen Feuerwache im Stadtteil Nord in Nordhorn. Der Auftrag umfasst Dacharbeiten einschließlich Dämmung, Abdichtung, teilweise Gründachausbildung, eine Dachterrasse und die Ausbildung der Attika mit Sicherungspunkten; vorgesehen sind etwa 1.700 m² Dachfläche, davon rund 700 m² Gründach, sowie etwa 50 m² Dachterrasse und 270 m Attika. Die Ausführungsdauer beträgt 120 Tage, die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 07:40 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Nordhorn plant nach erfolgtem Abriss eines abgängigen Feuerwehrgebäudes einen Neubau einer freiwilligen Feuerwache im Stadtteil Nord mit einer Fahrzeughalle mit 9 Stellplätzen, einem I-geschossigen Werkstatt-/Lager-/Umkleide- und Sanitärtrakt und einem II-geschossigen Verwaltungs-Kopfbau.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau Feuerwache Nord - Dachabdichtungsarbeiten
Dachabdichtungsarbeiten: Dacharbeiten inkl. Dämmung und Abdichtungsarbeiten sowie tlw. Ausbildung als Gründach Ca. 1700m² Dachfläche davon 700m² Gründach Ca. 50m² Dachterrasse Ca. 270m Attika ausbilden Sekuranten
Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Stadt Nordhorn fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
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LOT-0001 · Neubau Feuerwache Nord - Dachabdichtungsarbeiten
- wirtschaftlichstes Angebot
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Anforderungen
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Stadt Nordhorn fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.
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0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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76 % ähnlichDachdichtungs- und Entwässerungsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Rietberg · Offen · Frist 18.09.2026
Die Stadt Rietberg vergibt Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Rietberg. Zu den Leistungen gehören die Abdichtung von rund 2.300 m² Flachdach- und Bodenflächen, Dämm- und Bitumenabdichtungen, Anschlüsse und Abdeckungen auf etwa 325 m Länge, eine Haupt- und Notentwässerung sowie ein Dachausstieg und ein Dachgeländer. Der geschätzte Auftragswert beträgt 546.088,60 Euro, die Ausführungsdauer 187 Tage; Angebote können bis zum 18. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
72 % ähnlichDachabdichtungs- und Dachbegrünungsarbeiten für die Feuerwache 1 in München
München · Offen · Frist 03.11.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, vergibt Arbeiten zur Dachabdichtung und Dachbegrünung im Rahmen der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Feuerwache 1 an der Hauptfeuerwache. Der Auftrag umfasst unter anderem die Vorbereitung von rund 217 Quadratmetern Dachfläche, den Einbau von Gefälle- und Wärmedämmung sowie weitere Abdichtungsarbeiten; ausgeschrieben ist ein Los für den Standort Unterer Anger 11–12. Die Angebotsfrist endet am 3. November 2026 um 09:00 Uhr.
71 % ähnlichDachdeckerarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Tarp
Tarp · Offen · Frist 15.10.2026
Das Amt Oeversee beschafft Dachdeckerarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes am Ferdinand-Porsche-Ring in Tarp. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Dachabdichtungen und Dachaufbauten mit FPO-Dachbahnen (flexiblen Polyolefin-Dachbahnen) auf etwa 830 m² beziehungsweise 720 m², eine intensive Dachbegrünung auf rund 1.320 m², Dachabläufe, Fallrohre, Randabschlussprofile sowie Sicherungssysteme. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
65 % ähnlichDachdichtungsarbeiten für das Brandschutz- und Ausbildungszentrum Newel
Trier · Offen · Frist 29.09.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land beauftragt Dachdichtungsarbeiten für den Neubau eines zentralen Brandschutz- und Ausbildungszentrums in Newel. Der Auftrag umfasst Dachabdichtungen, Entwässerung, Lüftungs- und Sicherungseinrichtungen sowie extensive Gründachaufbauten für Fahrzeughalle, Betriebsgebäude und Außenlager, außerdem die Abdichtung der Bodenplatte und eine zweimal jährliche Dachwartung. Vorgesehen sind insgesamt etwa 2.400 m² Dachabdichtung, rund 2.163 m² Gründachaufbau und etwa 630 m² Bodenplattenabdichtung; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 9:45 Uhr mitteleuropäischer Zeit.
64 % ähnlichDachabdichtungs-, Dachbegrünungs- und Klempnerarbeiten mit Absturzsicherung
Recklinghausen · Offen · Frist 08.10.2026
Der Kreis Recklinghausen beauftragt Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten einschließlich Dachbegrünung, Terrasse, Absturzsicherungssystem, Wartung und Nachweisarbeiten auf Stundenlohnbasis. Die Arbeiten betreffen einen Neubau mit drei oberirdischen Geschossen und einem Technikgeschoss auf dem Dach sowie einer Bruttogrundfläche von etwa 4.577 m² in der Region Recklinghausen. Auszuführen sind unter anderem Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336 und Klempnerarbeiten nach DIN 18339, wobei DIN für Deutsche Industrienorm steht. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 250 Tage; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
64 % ähnlichMetalldacharbeiten für den Neubau einer Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beschafft Metalldacharbeiten für den Neubau einer Feuerwache im Zuständigkeitsgebiet Schweinfurt (Region DE265). Der Auftrag umfasst unter anderem Dampfsperren und Bitumenschweißbahnen auf 1.490 m², Wärmedämmung auf 1.390 m², Aluminium-Profiltafeln und deren Unterkonstruktion auf jeweils 1.320 m² sowie sechs zweifach verglaste Echtglaselemente. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 07:06 Uhr.
63 % ähnlichMetalldacheindeckung für den Neubau einer Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beschafft Leistungen für die Metalldacheindeckung beim Neubau einer Feuerwache im Raum Schweinfurt. Der Umfang umfasst unter anderem eine Dampfsperre und Bitumenschweißbahn auf 1.490 m², komprimierbare Wärmedämmung auf 1.390 m², Aluminium-Profiltafeln und deren Unterkonstruktion auf jeweils 1.320 m² sowie sechs zweifach verglaste Echtglaselemente. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 07:09 Uhr.
62 % ähnlichDachdeckerarbeiten für den Neubau einer Hauptschule in Ibbenbüren
Stadt Ibbenbüren · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Ibbenbüren schreibt die Ausführung von Dachdeckerarbeiten für den Neubau einer Hauptschule aus. Die Leistungen umfassen ca. 2200 m² Bodenabdichtung, 300 m² Trapezblecharbeiten, 2200 m² Flachdachabdichtung inkl. Dämmung und Entwässerung, 1800 m² Gründach mit PV‑Unterkonstruktion, etwa 10 Dachhauben (teilweise als RWA) sowie 370 m Attikaabdeckung. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren in einem Los. Angebotsfrist ist der 22. September 2026.
60 % ähnlichDachabdichtungsarbeiten für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums
Anröchte · Offen · Frist 19.10.2026
Die Gemeinde Anröchte beauftragt Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums in Anröchte. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Dach-, Sockel- und Sohlenabdichtungen; der geschätzte Auftragswert beträgt 500.000 Euro. Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichDachabdichtung, Dachbegrünung und Fassadengerüst für eine neue Sporthalle
Delitzsch · Offen · Frist 13.10.2026
Die Große Kreisstadt Delitzsch beschafft Dach- und Gerüstbauarbeiten für den Neubau einer Sporthalle in Delitzsch. Der Auftrag umfasst unter anderem die Abdichtung und Gefälledämmung von jeweils etwa 2.150 m² Flachdach, eine extensive Begrünung von rund 1.200 m², Kiesauflast, Aluminium-Abdeckungen, Dachfenster sowie Rauch- und Wärmeabzugsfenster, Sicherungseinrichtungen und ein Fassadengerüst von etwa 1.900 m². Der geschätzte Auftragswert beträgt 870.000 Euro; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
59 % ähnlichDachabdichtungsarbeiten inkl. Dampfsperre, Waermedaemmung, FPO-Abdichtung, Flachdachfenster, Attikaabdeckung, Dachrandgelander und Bodenabdichtung
Lohne · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Lohne beauftragt die Ausfuehrung von Dachabdichtungsarbeiten. Dazu gehoeren 1850 m² Dampfsperre, 1850 m² EPS-Waermedaemmung (200 mm), 1850 m² FPO-Abdichtung, 7 Flachdachfenster, 250 m Alu-Attikaabdeckung, 200 m Dachrandgelander und 550 m² Bodenabdichtung. Das Los umfasst sämtliche Leistungen fuer das genannte Dach. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
58 % ähnlichDachabdichtungsarbeiten Neubau Rettungswache Lüdinghausen
Coesfeld · Offen · Frist 25.09.2026
Der Kreis Coesfeld vergibt Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau der Rettungswache Lüdinghausen. Die Leistung umfasst Abdichtungsarbeiten für Flachdächer als Warmdach mit Solar-Gründach sowie Abklebungen von Bodenplatten, Türen und bodentiefen Fenstern. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Bewertung nach Preis; Angebotsfrist ist der 25. September 2026.
57 % ähnlichDachabdichtungsarbeiten für Neubau Integrierte Leitstelle Oberpfalz Nord
Amberg · Offen · Frist 15.10.2026
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz Nord vergibt Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau einer Integrierten Leitstelle in Wernberg-Köblitz in der Oberpfalz. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Bewertung nach Preis. Bewerbungsfrist ist der 15. Oktober 2026.
55 % ähnlichSanierung eines Flachdachs mit Rückbau, Abdichtung, Entwässerung und Absturzsicherung
Bayreuth · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Bayreuth, vertreten durch das Hochbauamt, beschafft Arbeiten zur Sanierung eines Flachdachs an einer Turnhalle in Bayreuth. Der Auftrag umfasst unter anderem den Rückbau und die Entsorgung des bestehenden Dachaufbaus, die Abdichtung von etwa 410 m² Dachfläche, Dachentwässerung, Attikaarbeiten, ein Flachdachfenster sowie eine Seilsicherung am Dachrand. Der geschätzte Auftragswert beträgt 219.167,50 Euro; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
55 % ähnlichFlachdacharbeiten einschließlich Dachabdichtung und Entwässerung an der Oberschule Rödertal
Offen
Das Landratsamt Bautzen beschafft Werkplanung und Dacharbeiten für die Modernisierung der Oberschule Rödertal in Großröhrsdorf. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Vorbereitung und Reinigung von etwa 31 m² Dachfläche, Dämmung, eine zweilagige bituminöse Dachabdichtung auf etwa 31 m², Abdeckungen aus Titanzink, Dachentwässerung, Durchführungen für Medien sowie eine Schutz- und Kiesschicht und ein dauerhaftes Edelstahl-Anschlagsystem zur Absturzsicherung. Die Ausführung ist voraussichtlich vom 9. Februar bis zum 17. März 2027 vorgesehen; der Teilnehmerkreis steht bereits fest, eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.
54 % ähnlichFassadenarbeiten einschließlich Treppenhaus- und Wohnungszugängen für eine neue Feuerwache
Garching b. München · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Garching b. München beschafft Fassadenarbeiten für den Neubau der Feuerwache Garching, einschließlich Aufmaß, Werk- und Montageplanung sowie Glasstatik. Zum Umfang gehören unter anderem Fassaden- und Deckenbekleidungen aus Aluminium, eine Lamellentür für einen Wartungszugang sowie Zugänge zu den Wohnungen. Die Leistung ist der Region Garching b. München zugeordnet; Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
54 % ähnlichDachdeckerarbeiten für Flachdach und Gründach der Martin-Luther-Grundschule
Gronau · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadt Gronau (Westf.) beauftragt Dachdeckerarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Martin-Luther-Grundschule an der Herzogstraße in Gronau. Vorgesehen sind unter anderem etwa 800 m² bituminöse Flachdachabdichtung mit Gefälledämmung aus expandiertem Polystyrol (EPS), 800 m² Gründachfläche, 120 m Attikableche aus Aluminium, die Abdichtung der Sohlplatte sowie etwa 75 m Abdichtung bodentiefer Fensterelemente. Die Ausführungsdauer beträgt 40 Tage; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
54 % ähnlichDachabdichtungs- und Dämmarbeiten für öffentliche Gebäude
Stuttgart · Offen · Frist 30.09.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten für ein Bauprojekt aus. Der Umfang umfasst ca. 835 m² bituminöse Dachabdichtung, Dämmung, extensive Begrünung sowie Abdichtungsarbeiten an Bodenplatten und Fensterelementen. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
53 % ähnlichDachabdichtungs- und Dachklempnerarbeiten für Laborneubau, Technikriegel und Forschungshalle
Schwerin · Offen · Frist 19.10.2026
Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin beauftragt Dachabdichtungs- und Dachklempnerarbeiten für einen Laborneubau, einen Technikriegel und eine Forschungshalle in Schwerin. Vorgesehen sind Flachdachabdichtungen mit Dämmung, mehrlagigen Bitumenschweißbahnen und extensiver Begrünung auf insgesamt rund 3.390 m² Dachfläche sowie Kiesflächen, Attika- und Brandwandverblechungen, Wartungswege, Photovoltaik-Unterkonstruktionen, Dachfenster, Lichtbänder, Absturzsicherungen und Dachentwässerungen. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026; ein Ausführungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
53 % ähnlich
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