Schadstoffbeprobung und Analytik von Böden und Abbruchmaterial am Staatstheater Augsburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
109.243,7 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Augsburg
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.12.2025
Bekanntmachungsnummer
854070-2025
Verfahrensnummer
6767b2fe-d99c-44fb-8598-3d60aca536a4
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71310000 · Technische Beratung und Konstruktionsberatung; 90740000 · Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und SanierungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Augsburg sucht im Rahmen einer Rahmenvereinbarung einen Dienstleister für die Entnahme und Analyse von Proben sowie die Erstellung von Untersuchungsberichten. Untersucht werden Auffüll- und Erdaushubböden sowie Abbruchmaterial im Bestandsgebäude, beim Neubau und auf Zwischenlagerflächen im Umkreis von höchstens 10 Kilometern um die Baustelle des Staatstheaters Augsburg. Der geschätzte Auftragswert beträgt 109.243,70 Euro; Angebote sind bis zum 19. Januar 2026, 9:00 Uhr, einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Deklaration von Auffüllböden und Schadstoffanalyse von Abbruchmaterial Für den Neubau (Bauteil 2 - BT2 ) und die derzeit laufende Generalsanierung (Bauteil 1 - BT1) des Staatstheaters Augsburg sind begleitende Schadstoffbeprobungen erforderlich. - In-situ-Beprobungen im Bestandsgebäude auf Anforderungen durch die Objektüberwachung oder Fachbauleitung (BT 1) - Beprobung von Haufwerken (Abbruchmaterial) auf einer Zwischenlagerfläche* (BT 1) - Beprobung von Erdaushubmaterial auf der Baustelle oder auf einer Zwischenlagerfläche* (BT 2) * im Umkreis von Augsburg, max. 10 km von Baustelle entfernt ---- Durchführung der Entnahmen, Analytik der Proben sowie jeweiliger Bericht zum Untersuchungsergebnis. Die ursprüngliche Substanz des Großen Hauses des Theaters Augsburg stammt aus dem Jahre 1877. Die Baukonstruktion erfolgte im Wesentlichen in Ziegelbauweise. Eine erste maßgebliche Umgestaltung und Erweiterung (besonders im Bereich der Bühne, der Hinterbühne und des Hauptportals) erfolgte in den 1930er Jahren, bei der auch vermehrt Konstruktionen in Beton und Stahl eingesetzt wurden. Nach der schwerwiegenden Zerstörung im zweiten Weltkrieg durch Bombentreffer 1944, bei der vom ursprünglichen Bauwerk fast nur noch die Grund- und Außenmauern erhalten blieben, erfolgte ab 1952 bis 1956 ein Wiederaufbau. Der Aufbau erfolgte auf den noch erhaltenen Grundmauern in verschiedenen Bauweisen aus Mauerwerk, Beton und Stahl. Der Bühnenturm sowie das Dachtragwerk des Zuschauerhauses wurden aus Stahlfachwerk errichtet. In der folgenden Zeit gab es außer zwei Erneuerungsmaßnahmen an der Bühnenmaschinerie (1989-1990) keine wesentlichen baulichen Eingriffe mehr. Es wird eine Rahmenvereinbarung i.S.d. § 21 VgV vergeben. Die konkreten Beprobungen werden durch Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung (Einzelauftrag) zu den in diesem Vertrag, den im LV geregelten Positionen und den vom Bieter angebotenen Einzelpreise beauftragt. Die Einzelabrufe werden von der Gesamtprojektleitung, der Bauüberwachung und/oder der Fachbauleitung getätigt. Der Einzelabruf ist in Textform zu bestätigen. Abgerechnet und vergütet wird die vom Auftraggeber tatsächlich abgerufen Anzahl an Einzelabrufen der nachfolgenden Positionen. Die angegebenen Vordersätze sind rein hypothetisch und dienen nur der Vergleichbarkeit der Angebote. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einzelabrufen während der Vertragslaufzeit. Hinweis: Die Rechnungsstellung ist nach Bauteilen BT1 und BT2 aus förderrechtlichen Gründen getrennt zu erstellen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Deklaration von Auffüllböden und Schadstoffanalyse von Abbruchmaterial109.243,7 EUR

    Rahmenvereinbarung über Deklaration von Auffüllböden und Schadstoffanalyse von Abbruchmaterial Für den Neubau (Bauteil 2 - BT2 ) und die derzeit laufende Generalsanierung (Bauteil 1 - BT1) des Staatstheaters Augsburg sind begleitende Schadstoffbeprobungen erforderlich. - In-situ-Beprobungen im Bestandsgebäude auf Anforderungen durch die Objektüberwachung oder Fachbauleitung (BT 1) - Beprobung von Haufwerken (Abbruchmaterial) auf einer Zwischenlagerfläche* (BT 1) - Beprobung von Erdaushubmaterial auf der Baustelle oder auf einer Zwischenlagerfläche* (BT 2) * im Umkreis von Augsburg, max. 10 km von Baustelle entfernt ---- Durchführung der Entnahmen, Analytik der Proben sowie jeweiliger Bericht zum Untersuchungsergebnis. Die ursprüngliche Substanz des Großen Hauses des Theaters Augsburg stammt aus dem Jahre 1877. Die Baukonstruktion erfolgte im Wesentlichen in Ziegelbauweise. Eine erste maßgebliche Umgestaltung und Erweiterung (besonders im Bereich der Bühne, der Hinterbühne und des Hauptportals) erfolgte in den 1930er Jahren, bei der auch vermehrt Konstruktionen in Beton und Stahl eingesetzt wurden. Nach der schwerwiegenden Zerstörung im zweiten Weltkrieg durch Bombentreffer 1944, bei der vom ursprünglichen Bauwerk fast nur noch die Grund- und Außenmauern erhalten blieben, erfolgte ab 1952 bis 1956 ein Wiederaufbau. Der Aufbau erfolgte auf den noch erhaltenen Grundmauern in verschiedenen Bauweisen aus Mauerwerk, Beton und Stahl. Der Bühnenturm sowie das Dachtragwerk des Zuschauerhauses wurden aus Stahlfachwerk errichtet. In der folgenden Zeit gab es außer zwei Erneuerungsmaßnahmen an der Bühnenmaschinerie (1989-1990) keine wesentlichen baulichen Eingriffe mehr. Es wird eine Rahmenvereinbarung i.S.d. § 21 VgV vergeben. Die konkreten Beprobungen werden durch Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung (Einzelauftrag) zu den in diesem Vertrag, den im LV geregelten Positionen und den vom Bieter angebotenen Einzelpreise beauftragt. Die Einzelabrufe werden von der Gesamtprojektleitung, der Bauüberwachung und/oder der Fachbauleitung getätigt. Der Einzelabruf ist in Textform zu bestätigen. Abgerechnet und vergütet wird die vom Auftraggeber tatsächlich abgerufen Anzahl an Einzelabrufen der nachfolgenden Positionen. Die angegebenen Vordersätze sind rein hypothetisch und dienen nur der Vergleichbarkeit der Angebote. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einzelabrufen während der Vertragslaufzeit. Hinweis: Die Rechnungsstellung ist nach Bauteilen BT1 und BT2 aus förderrechtlichen Gründen getrennt zu erstellen.

    Frist: 19.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Sie ist nur in den Grenzen des § 56 VgV möglich.

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Preis

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 399424-2026

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