Rahmenvertrag für Bauwerksprüfungen an Brücken und Verkehrszeichenbrücken

Status
Offen
Angebotsfrist
30.10.2027, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.11.2025
Bekanntmachungsnummer
725012-2025
Verfahrensnummer
ccf453d7-6d25-4eae-8a0f-01ceb402243c
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes mit Sitz in Berlin beschafft Bauwerksprüfungen nach DIN 1079, einer deutschen Norm für die Prüfung von Bauwerken. Der nicht-exklusive Rahmenvertrag umfasst einfache Prüfungen, Hauptprüfungen und Prüfungen aus besonderem Anlass sowie entsprechende Prüfungen an Stahl- und Stahlverbundtragwerken und an Verkehrszeichenbrücken. Der Vertrag ist ab 2025 vorgesehen; Zulassungsanträge können bis zum 30. Oktober 2027 eingereicht werden, und zugelassene Auftragnehmer können Einzelaufträge für die jeweils nachgewiesenen Leistungsbereiche erhalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1079 den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: Einfache Prüfung -Leistungsbereich 02: Hauptprüfung und Prüfung aus besonderem Anlass -Leistungsbereich 03: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Stahl-, Stahlverbundtragwerken -Leistungsbereich 04: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Verkehrszeichenbrücken Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren

    Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren. Die Prüfleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: Einfache Prüfung -Leistungsbereich 02: Hauptprüfung und Prüfung aus besonderem Anlass -Leistungsbereich 03: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Stahl-, Stahlverbundtragwerken -Leistungsbereich 04: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Verkehrszeichenbrücken Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.10.2027 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 30.10.2027. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.10.2028 bzw. 30.10.2029 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

    Frist: 30.10.2027, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erweiterte bzw. korrigierte Anträge können jederzeit wiederholt neu eingereicht werden.

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LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren

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Vergabeunterlagen

14 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
HVA_F_PREISBLATT_ZUM_ANGEBOTSSCHREIBEN.pdfAnschreiben5 KB
HVA_F_StB_EU_Aufforderung_Erstangebotsabgabe_Verhandlung.pdfAnschreiben168 KB
OH-ZEN-2025_03 Anschreiben OHV v3 BWP.pdfAnschreiben333 KB
OH-ZEN-2025_03 RV Anl 1.1_LB_E.pdfSonstiges244 KB
OH-ZEN-2025_03 RV Anl 1.2_LB_H_S.pdfSonstiges336 KB
OH-ZEN-2025_03 RV Anl 2 Technische Regelwerke.pdfSonstiges72 KB
OH-ZEN-2025_03 RV Anl 3 Zeitaufwand und Kostenermittlung.xlsxSonstiges30 KB
OH-ZEN-2025_03 RV Anl 4 Uebersichtskarte Autobahn GmbH.pdfSonstiges22 MB
OH-ZEN-2025_03 RV Anl 5 DSI 2024-12-05.pdfSonstiges89 KB
OH-ZEN-2025_03 RV v2.1 BWP.pdfSonstiges279 KB
OH-ZEN-2025_03 Zulassungsformular OHV v2.6 BWP.pdfFormular307 KB
OH-ZEN-2025_03 Zulassungsformular Ref.-Angaben V3.pdfFormular118 KB
Teilnahmebedingungen_04-16.pdfAnschreiben22 KB
Uebersichtskarte Niederlassungen Stand 2024-01-01.pdfSonstiges6,3 MB

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erweiterte bzw. korrigierte Anträge können jederzeit wiederholt neu eingereicht werden.

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren29vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag123 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 3 Vergaben

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D&Drees & Sommer SEOberschleißheim1011.09.2026 - steigend
BGBERNARD Gruppe ZT GmbHStuttgart1011.09.2026 - steigend
BIBBI INGENIEURE GMBHMünchen1011.09.2026 - steigend
INIngenieurbüro NovakWeimar1011.09.2026 - steigend
IRIngenieurbüro Reichlmair GmbHMünchen1011.09.2026 - steigend
DIDOST IngenieurleistungenRegensburg1011.09.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (6) · Nordrhein-Westfalen (5) · Berlin (5) · Niedersachsen (2) · Hessen (2) · Sachsen (1)

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Die Autobahn GmbH des Bundes

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Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
AGAgria-Werke GmbH111.09.20268,1 Mio. €
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