Rahmenvereinbarung über interaktive Displays mit Zubehör und Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 11.436.005 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 418259-2026
- Verfahrensnummer
- 5b637eba-704a-4d60-9fac-043ea8d24697
- CPV-Codes
- 30200000 · Computeranlagen und Zubehör; 48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme
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Kurzbeschreibung
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. mit Sitz in Berlin beschafft fabrikneue interaktive Displays einschließlich Zubehör und zugehöriger Dienstleistungen. Vorgesehen sind Ausführungen mit Infrarot-Technologie sowie kapazitive Displays; die geschätzten Werte betragen 11.436.005 Euro beziehungsweise 5.057.840,50 Euro. Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von 360 Tagen, und Angebote können bis zum 26. Juni 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von fabrikneuen interaktiven Displays einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Infrarot (IR)11.436.005 EUR
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen interaktiven Displays (infrarot) einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Frist: 26.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Kapazitiv (KAP)5.057.840,5 EUR
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen interaktiven Displays (kapazitiv) einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Frist: 26.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- gem Leistungsbeschreibung Los 1 (Anlage 02)
- 30 %
- gem. Preisblatt im AI Los 1 (Leistungsverzeichnis)
- 70 %
- gem Leistungsbeschreibung Los 2 (Anlage 02)
- 30 %
- gem. Preisblatt im AI Los 2 (Leistungsverzeichnis)
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
4 Einträge- 18.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 571955-2026
- 18.06.2026Berichtigung 3Terminplanung, Anpassung Leistungsbeschreibung aufgrund von Bieterfragen
- 08.06.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 389839-2026
- 28.05.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 365714-2026
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