Rahmenvereinbarung über interaktive Displays mit Zubehör und Dienstleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
11.436.005 EUR
Lose
2
Auftraggeber
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.05.2026
Bekanntmachungsnummer
418259-2026
Verfahrensnummer
5b637eba-704a-4d60-9fac-043ea8d24697
CPV-Codes
30200000 · Computeranlagen und Zubehör; 48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme

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Kurzbeschreibung

Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. mit Sitz in Berlin beschafft fabrikneue interaktive Displays einschließlich Zubehör und zugehöriger Dienstleistungen. Vorgesehen sind Ausführungen mit Infrarot-Technologie sowie kapazitive Displays; die geschätzten Werte betragen 11.436.005 Euro beziehungsweise 5.057.840,50 Euro. Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von 360 Tagen, und Angebote können bis zum 26. Juni 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von fabrikneuen interaktiven Displays einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Infrarot (IR)11.436.005 EUR

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen interaktiven Displays (infrarot) einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 26.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Kapazitiv (KAP)5.057.840,5 EUR

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von fabrikneuen interaktiven Displays (kapazitiv) einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.

    Frist: 26.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

gem Leistungsbeschreibung Los 1 (Anlage 02)
30 %
gem. Preisblatt im AI Los 1 (Leistungsverzeichnis)
70 %
gem Leistungsbeschreibung Los 2 (Anlage 02)
30 %
gem. Preisblatt im AI Los 2 (Leistungsverzeichnis)
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

4 Einträge
  1. 18.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 571955-2026
  2. 18.06.2026Berichtigung 3Terminplanung, Anpassung Leistungsbeschreibung aufgrund von Bieterfragen
  3. 08.06.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 389839-2026
  4. 28.05.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 365714-2026

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