Rahmenvereinbarung für Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren

Status
Offen
Angebotsfrist
02.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
3.850.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
632658-2026
Verfahrensnummer
ed944010-41ed-43f4-b4ad-a40cff12476c
CPV-Codes
30231000 · Computerbildschirme und Konsolen; 30231300 · Bildschirme

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Kurzbeschreibung

Der Südwestrundfunk mit Sitz in Stuttgart beschafft für sich und weitere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten neue Standard-Arbeitsplatzmonitore in drei Ausführungen sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen. Über die maximal 48 Monate laufende Rahmenvereinbarung sollen voraussichtlich insgesamt 19.100 Monitore beschafft werden: 24-Zoll-Geräte mit Dockingfunktion und Webcam, 24-Zoll-Geräte ohne diese Ausstattung sowie 34-Zoll-Geräte mit Dockingfunktion und Webcam; der geschätzte Auftragswert beträgt 3,85 Millionen Euro. Die Vereinbarung beginnt am 16. November 2026, die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Bayerischer Rundfunk (BR) • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt und DRA • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) inkl. ARD-POC • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 16.11.2026. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in drei Leistungsklassen, - Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers. Optionale Leistung ist: - Garantieerweiterung auf 60 Monate. Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore, - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen, - Logistische Leistung. Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.4 Abnahmemengen, und in Anlage 12 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren: - Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.030 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.950 Stück; Optionale Höchstmenge 9.100 Stück - Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ ohne Dockingfunktion u. ohne Webcam: Mindestmenge: 3.370 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.780 Stück; Optionale Höchstmenge 8.900 Stück - Standard-Arbeitsplatzmonitor 34“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.020 Stück; Geplante Abnahmemenge: 3.370 Stück; Optionale Höchstmenge 3.800 Stück

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte3.850.000 EUR

    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Bayerischer Rundfunk (BR) • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt und DRA • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) inkl. ARD-POC • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 16.11.2026. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in drei Leistungsklassen, - Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers. Optionale Leistung ist: - Garantieerweiterung auf 60 Monate. Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore, - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen, - Logistische Leistung. Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.4 Abnahmemengen, und in Anlage 12 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren: - Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.030 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.950 Stück; Optionale Höchstmenge 9.100 Stück - Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ ohne Dockingfunktion u. ohne Webcam: Mindestmenge: 3.370 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.780 Stück; Optionale Höchstmenge 8.900 Stück - Standard-Arbeitsplatzmonitor 34“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.020 Stück; Geplante Abnahmemenge: 3.370 Stück; Optionale Höchstmenge 3.800 Stück

    Frist: 02.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen, bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen. Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt. In die Ermittlung des Zuschlags gemäß Kapitel 4.4.3 wird die Gesamtleistungspunktzahl einbezogen. Diese setzt sich aus den gewichteten Leistungspunkten der drei Leistungsklassen und den Leistungspunkten aus der Bewertung der Konzepte zusammen. Bewertung der B-Kriterien Die B-Kriterien je Leistungsklasse werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss für das jeweils von ihm angebotene Modell technische Parameter angeben, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Festlegungen zu Mindestanforderungen, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Bewertungsmethodik zu den B-Kriterien werden in den Leistungsblättern der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ jeweils zum Kriterium erläutert. Folgende maximal erreichbare Leistungspunkte können je Tabellenblatt erreicht werden: - 60 Punkte im Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ - 20 Punkte im Tabellenblatt „LK1 - Monitor 24" inkl. Docking“ - 14 Punkte im Tabellenblatt „LK2 - Monitor 24" ohne Docking“ - 14 Punkte im Tabellenblatt „LK3 - Monitor 34" inkl. Docking“ Die in den drei Leistungsklassen (LK1, LK2, LK3) erreichbaren Punkte werden anhand der für die jeweilige Leistungsklasse zugrunde gelegten Stückzahl der Geräte gewichtet. Auf diese Weise wird berücksichtigt, dass die Leistungsklassen entsprechend ihrem voraussichtlichen Anteil an der Gesamtbeschaffungsmenge unterschiedlich stark in die Leistungswertung eingehen. Hierzu wird zunächst für jede Leistungsklasse der erreichte prozentuale Zielerreichungsgrad ermittelt: ZdL = Zielerreichungsgrad der jeweiligen Leistungsklasse ZdL =(erreichte Punkte der Leistungsklasse)/(maximal erreichbare Punkte der Leistungsklassen) Der Zielerreichungsgrad wird anschließend mit dem Stückzahlanteil der jeweiligen Leistungsklasse an der Gesamtstückzahl und mit den für die drei Leistungsklassen gemeinsam vorgesehenen 48 Leistungspunkten multipliziert: GLdL = Gewichtete Leistungspunkte der Leistungsklasse GLdL =ZdL*((Stückzahl der Leistungsklasse)/Gesamtstückzahl)*48 Leistungsklasse 1: 9.100 Geräte Leistungsklasse 2: 8.900 Geräte Leistungsklasse 3: 3.800 Geräte Gesamtstückzahl LK1, LK2, LK3: 21.800 Geräte Maßgeblich für die Gewichtung sind ausschließlich die vorstehend genannten Stückzahlen. Die gewichteten Leistungspunkte der drei Leistungsklassen werden zunächst ungerundet addiert. Erst die daraus gebildete Summe wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Für das Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ erfolgt keine Gewichtung nach Stückzahlen. Die dort erreichten Leistungspunkte werden unmittelbar in die Leistungswertung übernommen. Damit können aus den B-Kriterien aller vier Tabellenblätter insgesamt maximal 108 Leistungspunkte erreicht werden: Leistungsblatt Allgemein: maximal 60 Leistungspunkte Leistungsklassen 1 bis 3 gemeinsam: maximal 48 Leistungspunkte Gesamt: maximal 108 Leistungspunkte Die Summe der im Tabellenblatt „Leistungsblatt Allgemein“ erreichten Leistungspunkte und der gewichteten Leistungspunkte der drei Leistungsklassen bildet die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß Kapitel 4.4.3 (im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) maßgebliche Gesamtleistungspunktzahl. Bewertung der vorgelegten Konzepte Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu den Prozessen für Abruf und Lieferung, Rücknahme von Verpackungsmaterial und Support. Die Bieter müssen für die Konzeptbeschreibung die in der Anlage 12, dort im Leistungsblatt allgemein, je Konzept aufgelisteten Frage- und Themenstellungen beachten. Die Einreichung der drei Konzepte mit dem Angebot ist verpflichtend (A-Kriterium). Für die die Konzepte werden maximal folgende Leistungspunkte vergeben: Konzept Abruf- und Lieferprozesse: max. 20 Punkte Konzept Prozesse zur Rücknahme von Verpackungsmaterial: max. 20 Punkte Konzept Supportprozesse: max. 20 Punkte Die dazu eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft und bewertet. Dabei wird der errechnet Wert der Leistungspunkte kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts“ in „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ wird der Gesamt-Angebotspreis errechnet. Dieser bezieht sich auf die angegebene optionale Höchstmenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Summe aller Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(Gesamt-Angebotssumme ) Zur besseren Vergleichbarkeit werden die errechneten Kennzahlen Z mit einem Skalierungsfaktor von 100.000 multipliziert und kaufmännisch auf die 4. Nachkommastelle gerundet. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer ausweisen und gemeinsam auf Platz 1 der Rangfolge liegen, erhält von diesen Angeboten jenes mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag.

Vergabeunterlagen

Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 05 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen, bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen. Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts

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