Planung der Elektro- und Gebäudetechnik für einen Krankenhaus-Erweiterungsbau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Klinikverbund Allgäu gGmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 645321-2026
- Verfahrensnummer
- 6d66bc71-098c-44a2-b0e9-2a5bf75f0f83
- CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71320000 · Planungsleistungen im Bauwesen; 71321000 · Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen; 71322000 · Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau; 71334000 · Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und ElektrotechnikMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Klinikverbund Allgäu gGmbH vergibt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 6, also insbesondere Elektro-, Kommunikations-, Sicherheits- und Fördertechnik, nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 3 bis 9 und werden stufenweise für den Neubau des Erweiterungsbaus Nordwest an der Klinik Immenstadt beauftragt; vorgesehen sind rund 3.921 m² Nutzfläche sowie ergänzende Umbauten, unter anderem an der Zentralen Notaufnahme. Der Projektstart ist für Ende 2026 oder Anfang 2027 vorgesehen, die Bauausführung soll von2028 bis zum vierten Quartal 2030 dauern; die Klinik befindet sich in Immenstadt im Allgäu.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 3-9 bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.------Die Klinikverbund Allgäu gGmbH plant die Errichtung des Neubaus „Bauabschnitt 1 Erweiterungsbau Nordwest“ am Standort Klinik Immenstadt.------Die Klinik Immenstadt ist ein Krankenhaus des Klinikverbunds Allgäu.------Am Standort Immenstadt besteht für den Klinikverbund Allgäu gGmbH ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der im Mai 2026 vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit, Prävention und Pflege beschlossenen Planbettenerhöhung auf 230 Betten und zur Schaffung aktuell fehlender Nebenräume. Das Bauvorhaben erhält die Bezeichnung „Bauabschnitt 1 Erweiterungsbau Nordwest“. ------Der Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 3.921 m² gemäß Zielplanung umfasst vier Geschosse mit: - UG: Technik, Umkleiden - EG: Arztdiensträume, U+B-Räume, Seelsorge, Soziale Dienste, Raum der Stille - 1.OG: Highcare-Bettenstation - 2.OG: Arztdiensträume, Verwaltung, Besprechungsräume, Archiv - 3.OG: Pflegestation, Wahlleistung Auf der Dachfläche sind Flächen für eine Technikzentrale (z.B. Lüftungszentrale) und PV-Anlage vorgesehen. ------Für die Baufeldfreimachung sind zudem Rückbauarbeiten, Spartenanpassungen und Kanalverlegungen im Bereich des Baufeldes bzw. des angrenzenden Bürgersteiges erforderlich. Der Bauherr holt derzeit aktuelle Spartenpläne ein. ------Die Umsetzung zur Baufeldfreimachung, Rückbau der Kapelle, Errichtung des Neubaus, Umbau im Bestand und Herstellung der erforderlichen Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------Es ist eine Verlegung des Sauerstofftanks notwendig; als neuer Standort wird der nördliche Grundstücksbereich vor der Zufahrt zum GZI-Parkplatz favorisiert. ------Die Aushubsohle wird unterhalb des mittleren Grundwasserstandes liegen; somit werden nach bisherigen Erkenntnissen Spundwände für die Baugrube erforderlich, die in die Seetonschichten einbinden. ------Für die weiteren Planungsschritte der Tragwerksplanung wird zeitnah ein Baugrundgutachter beauftragt. ------Zusätzlich zum Neubau ist ein Umbau im Bestand in Form einer Erweiterung der Zentralen Notaufnahme (Schaffung Überwachungsplätze, bisher: Umkleiden) im Untergeschoss vorgesehen (s. Plananlage). Während der Bauausführung muss eine Zufahrt zur Zentralen Notaufnahme uneingeschränkt möglich sein. -----Das beiliegende Raum- und Funktionsprogramm wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit, Prävention und Pflege freigegeben. Bei dem Projekt werden Fördermittel gemäß Art. 11 BayKrG beantragt. Die förderrechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Terminschiene, vergaberechtliche Vorgaben, Anforderungen an Förderantragsunterlagen) sind bei der Projektabwicklung zwingend einzuhalten.------ Die im Juni 2026 für die Förderantragserstellung beauftragten Fachdisziplinen gelten als vorbefasste Bewerber. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teilnehmern mit den Verfahrensunterlagen (siehe 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte November 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Ende 2026 / Anfang 2027 vorgesehen. Die Bauausführung des Neubaus ist von Q3/2028 bis Q4/2030 vorgesehen.------Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Klinik Immenstadt, BA 1, Erweiterungsbau Nordwest, Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 3-9 bei stufenweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 3-9 bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.------Die Klinikverbund Allgäu gGmbH plant die Errichtung des Neubaus „Bauabschnitt 1 Erweiterungsbau Nordwest“ am Standort Klinik Immenstadt.------Die Klinik Immenstadt ist ein Krankenhaus des Klinikverbunds Allgäu.------Am Standort Immenstadt besteht für den Klinikverbund Allgäu gGmbH ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der im Mai 2026 vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit, Prävention und Pflege beschlossenen Planbettenerhöhung auf 230 Betten und zur Schaffung aktuell fehlender Nebenräume. Das Bauvorhaben erhält die Bezeichnung „Bauabschnitt 1 Erweiterungsbau Nordwest“. ------Der Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 3.921 m² gemäß Zielplanung umfasst vier Geschosse mit: - UG: Technik, Umkleiden - EG: Arztdiensträume, U+B-Räume, Seelsorge, Soziale Dienste, Raum der Stille - 1.OG: Highcare-Bettenstation - 2.OG: Arztdiensträume, Verwaltung, Besprechungsräume, Archiv - 3.OG: Pflegestation, Wahlleistung Auf der Dachfläche sind Flächen für eine Technikzentrale (z.B. Lüftungszentrale) und PV-Anlage vorgesehen. ------Für die Baufeldfreimachung sind zudem Rückbauarbeiten, Spartenanpassungen und Kanalverlegungen im Bereich des Baufeldes bzw. des angrenzenden Bürgersteiges erforderlich. Der Bauherr holt derzeit aktuelle Spartenpläne ein. ------Die Umsetzung zur Baufeldfreimachung, Rückbau der Kapelle, Errichtung des Neubaus, Umbau im Bestand und Herstellung der erforderlichen Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------Es ist eine Verlegung des Sauerstofftanks notwendig; als neuer Standort wird der nördliche Grundstücksbereich vor der Zufahrt zum GZI-Parkplatz favorisiert. ------Die Aushubsohle wird unterhalb des mittleren Grundwasserstandes liegen; somit werden nach bisherigen Erkenntnissen Spundwände für die Baugrube erforderlich, die in die Seetonschichten einbinden. ------Für die weiteren Planungsschritte der Tragwerksplanung wird zeitnah ein Baugrundgutachter beauftragt. ------Zusätzlich zum Neubau ist ein Umbau im Bestand in Form einer Erweiterung der Zentralen Notaufnahme (Schaffung Überwachungsplätze, bisher: Umkleiden) im Untergeschoss vorgesehen (s. Plananlage). Während der Bauausführung muss eine Zufahrt zur Zentralen Notaufnahme uneingeschränkt möglich sein. -----Das beiliegende Raum- und Funktionsprogramm wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit, Prävention und Pflege freigegeben. Bei dem Projekt werden Fördermittel gemäß Art. 11 BayKrG beantragt. Die förderrechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Terminschiene, vergaberechtliche Vorgaben, Anforderungen an Förderantragsunterlagen) sind bei der Projektabwicklung zwingend einzuhalten.------ Die im Juni 2026 für die Förderantragserstellung beauftragten Fachdisziplinen gelten als vorbefasste Bewerber. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teilnehmern mit den Verfahrensunterlagen (siehe 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte November 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Ende 2026 / Anfang 2027 vorgesehen. Die Bauausführung des Neubaus ist von Q3/2028 bis Q4/2030 vorgesehen.------Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Anforderungen an deinen Betrieb
*---- a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; ---- b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;---- c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; ---- d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; ---- e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; ---- f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; ---- g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;---- h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;---- i) Erklärung Bezug Russland;---- j) Erklärung Masernschutz Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Klinik Immenstadt, BA 1, Erweiterungsbau Nordwest, Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 3-9 bei stufenweiser Beauftragung
- Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
- 33 %
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
*---- a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; ---- b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;---- c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; ---- d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; ---- e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; ---- f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben; ---- g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;---- h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;---- i) Erklärung Bezug Russland;---- j) Erklärung Masernschutz Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Änderungen und Bieterfragen
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