Lieferung einer Trockenätzanlage für die Optik- und Photonikforschung

Status
Offen
Angebotsfrist
02.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Karlsruher Institut für Technologie
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
02.09.2026
Bekanntmachungsnummer
604788-2026
Verfahrensnummer
05e04667-4809-4c6c-b668-e40523d4d3f1
CPV-Codes
38000000 · Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser); 42990000 · Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke

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Kurzbeschreibung

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beschafft eine Trockenätzanlage für das Karlsruhe Center for Optics and Photonics (KCOP) am Campus Nord in Eggenstein-Leopoldshafen. Angebote können bis zum 2. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; weitere technische Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung einer Trockenätzanlage für das "Karlsruhe Center for Optics and Photonics (KCOP)" am Campus Nord des KIT in Eggenstein-Leopoldshafen. Weitere Details siehe Anlage A "Technische Spezifikation/Leistungsbeschreibung".

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Trockenätzanlage

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung einer Trockenätzanlage für das "Karlsruhe Center for Optics and Photonics (KCOP)" am Campus Nord des KIT in Eggenstein-Leopoldshafen. Weitere Details siehe Anlage A "Technische Spezifikation/Leistungsbeschreibung"

    Frist: 02.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

"Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf die §§ 123 und 124 GWB und die von jedem Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot abzugebende diesbezügliche "Eigenerklärung zur Ausschreibung". Die vorgenannten GWB Gesetzestexte sind abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Vom KIT nachgefordert werden können: - Eigenerklärungen (siehe Ausschreibungsunterlagen), - Referenzen, - siehe Punkt E.2., Dokument "205-35539216_Vergabeunterl._01_Angebotsbedingungen.pdf.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Trockenätzanlage

Der Auftraggeber prüft die Angebote auf Vollständigkeit und fachliche und ggf. rechnerische Richtigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Anlage "Angebotsbedingungen". Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Für den Beleg, ob und inwieweit die angebotene Leistung den geforderten Zuschlagskriterien entspricht, gelten die §§ 33 und 34 VgV entsprechend. Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen gemäß den Vergabeunterlagen erfüllen. Die Wertung der Angebote findet in drei Stufen statt: 1. Stufe: Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder möglichen (fakultativen) Ausschlussgründen (s.a. Erläuterungen in der Anlage "Angebotsbedingungen"). 2. Stufe: Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht (s.a. Erläuterungen in Ziffer 4 der "Angebotsbedingungen") 3. Stufe: Ermittlung des zu bezuschlagenden Angebots ("Wertung im engeren Sinne"). Bitte beachten Sie, dass auf die jeweils nächste Stufe der Angebotswertung nur diejenigen Angebote gelangen, die nicht auf einer vorherigen Stufe ausgeschieden sind. In die Wertung im engeren Sinne gelangen also nur diejenigen Angebote, - die nicht auszuschließen sind, - bei denen der Bieter als geeignet anzusehen ist und - bei denen kein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot alle Wertungsstufen erfolgreich bestanden hat und unter Berücksichtigung der nachfolgenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung als wirtschaftlichstes Angebot bewertet wird und die bestmögliche Umsetzung erwarten lässt. Die Wertung "im engeren Sinne" erfolgt nach folgenden Kriterien: Die in Anlage 02/A "Technische Spezifikation" festgelegten technischen Mindestanforderungen sind zwingende KO-Kriterien. Alle Anforderungen müssen vollständig erfüllt werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Somit ist im vorliegenden Fall das einzige Zuschlagskriterium unter den zulässigen Ange-boten der Preis.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

"Wir verweisen an dieser Stelle für alle hier aufgeführten Ausschlussgründe insbesondere auf die §§ 123 und 124 GWB und die von jedem Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot abzugebende diesbezügliche "Eigenerklärung zur Ausschreibung". Die vorgenannten GWB Gesetzestexte sind abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Vom KIT nachgefordert werden können: - Eigenerklärungen (siehe Ausschreibungsunterlagen), - Referenzen, - siehe Punkt E.2., Dokument "205-35539216_Vergabeunterl._01_Angebotsbedingungen.pdf.

Änderungen und Bieterfragen

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