Koordination und Wissenstransfer zu Urbanen Digitalen Zwillingen für die kommunale Klimaanpassung

Status
Offen
Angebotsfrist
05.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.09.2026
Bekanntmachungsnummer
614640-2026
Verfahrensnummer
3d740d0c-6938-4310-9fa5-a8b2a80e79ed
CPV-Codes
80521000 · Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Das Helmholtz-Zentrum für Geoforschung (GFZ) in Potsdam beauftragt Leistungen zur Koordination, Qualifizierung und zum Wissenstransfer im Bereich Urbaner Digitaler Zwillinge. Dazu gehören die Entwicklung, Umsetzung und Verstetigung eines transferorientierten Schulungs- und Qualifizierungsformats sowie Analyse-, Vernetzungs-, Wissensmanagement- und Koordinationsleistungen zur Unterstützung der kommunalen Klimaanpassung. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.080 Tage; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Koordination, Qualifizierung und Wissenstransfer für Urbane Digitale Zwillinge zur Planungsbeschleunigung in der kommunalen Klimaanpassung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Koordination, Qualifizierung und Wissenstransfer für Urbane Digitale Zwillinge zur Planungsbeschleunigung in der kommunalen Klimaanpassung

    Gegenstand des Projekts ist die Koordination, Qualifizierung und der Wissenstransfer im Bereich Urbaner Digitaler Zwillinge zur Unterstützung der kommunalen Klimaanpassung. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung, Umsetzung und Verstetigung eines transferorientierten Schulungs- und Qualifizierungsformats sowie die hierfür erforderlichen Analyse-, Vernetzungs-, Wissensmanagement- und Koordinationsleistungen.

    Frist: 05.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetungen nach § 123 bis 126 GWB Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EUBekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabplattform dem AG anzuzeigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Koordination, Qualifizierung und Wissenstransfer für Urbane Digitale Zwillinge zur Planungsbeschleunigung in der kommunalen Klimaanpassung

40%
60%

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetungen nach § 123 bis 126 GWB Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EUBekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabplattform dem AG anzuzeigen.

Änderungen und Bieterfragen

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Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren1vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag1 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung

Aktiv seit 2025 · 15 Verfahren
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Verfahren pro Jahr11Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 15 seit 2025Spitze KW 29 · 2026 · 4

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
GGGISA GmbH110.07.2026589 Tsd. €
ASAvalon Sciences Ltd122.06.20261,1 Mio. €
ESEXAIL SAS108.06.20262,4 Mio. €
GIG.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH105.06.2026259 Tsd. €
TFThermo Fisher Scientific GmbH121.05.20261,1 Mio. €
MCMEGWARE Computer Vertrieb und Service GmbH127.03.20265 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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