Fensterreinigung für Verwaltungsgebäude der Stadt Schwelm

Status
Offen
Angebotsfrist
07.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Schwelm
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
10.09.2026
Bekanntmachungsnummer
25805894
CPV-Codes
90911300 · Fensterreinigung

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Schwelm vergibt die Fensterreinigung aller Verwaltungsgebäude im Stadtgebiet Schwelm. Die Gesamtleistung ist in sechs Lose aufgeteilt; konkrete Flächen und weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der Ausführungszeitraum reicht vom 16. November 2026 bis zum 31. Dezember 2028, die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Fensterreinigung Stadtverwaltung Schwelm 2026 - 2028 in 6 Losen Die Stadtverwaltung Schwelm schreibt die Fensterreinigung aller Verwaltungsgebäude im Stadtgebiet Schwelm aus. Die Gesamtleistung ist in 6 Lose aufgeteilt. Die detaillierte Beschreibung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle -Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit -zwei Referenzen für eine Glasreinigung an einer Liegenschaft mit mindest. 800 qm Fensterfläche in den letzten 3 Jahren Die Referenzen beinhalten die zuständigen Ansprechpartner und deren Kontaktdaten. 3. rechtliche Eignung -Eintrag im Handelsregister II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 16.11.2026-31.12.2028 VII. Zuschlagskriterien: -Preis !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Fensterreinigung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Fensterreinigung Stadtverwaltung Schwelm 2026 - 2028 in 6 Losen

    Fensterreinigung Stadtverwaltung Schwelm 2026 - 2028 in 6 Losen Die Stadtverwaltung Schwelm schreibt die Fensterreinigung aller Verwaltungsgebäude im Stadtgebiet Schwelm aus. Die Gesamtleistung ist in 6 Lose aufgeteilt. Die detaillierte Beschreibung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle -Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit -zwei Referenzen für eine Glasreinigung an einer Liegenschaft mit mindest. 800 qm Fensterfläche in den letzten 3 Jahren Die Referenzen beinhalten die zuständigen Ansprechpartner und deren Kontaktdaten. 3. rechtliche Eignung -Eintrag im Handelsregister II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 16.11.2026-31.12.2028 VII. Zuschlagskriterien: -Preis !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Fensterreinigung

    Frist: 07.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

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ZuschlagssummeMedian
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Stadt Schwelm

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10.09.2026Fensterreinigung für Verwaltungsgebäude der Stadt SchwelmOffen - -

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