Fahrbahnreinigung nach Verkehrsunfällen im Raum Hannover
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 983.328,75 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 644532-2026
- Verfahrensnummer
- 0a7738cd-7160-4f69-9e0a-b22dd7cbbe83
- CPV-Codes
- 90000000 · Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung die Reinigung von Fahrbahnen nach Unfällen und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. Die Leistungen werden für die von der Außenstelle Hannover betreuten Autobahnmeistereien auf den Bundesautobahnen A2, A7, A36, A37, A39, A352, A369, A391 und A392 benötigt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 983.328,75 Euro; Angebote sind bis zum 19. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC) einzureichen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
RV Fahrbahnreinigung nach Unfällen, AM Hannover
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Fahrbahnreinigung nach Unfällen, AM Hannover983.328,75 EUR
Der Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Niederlassung Nordwest, Außenstelle Hannover ist mit ihren Autobahnmeistereien durch die Planung, den Bau und die Unterhaltung maßgeblich für die Verkehrssicherheit auf den deutschen Bundesautobahnen verantwortlich. Die Außenstelle Hannover betreut mit ihren vier Autobahnmeistereien die Bundesautobahnen 2, 7, 36, 37, 39, 352, 369, 391 und die A392. Auf diesen Straßen ereignen sich Unfälle oder sonstige unvorhersehbare Vorkommnisse, bei denen wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf den betroffenen Bundesautobahnen, sowie deren Nebenbetrieben (Park- und Rastanlagen), sowie zur Vermeidung und zur Verhinderung weiterer negativen Auswirkungen auf die Umwelt ist eine schnellstmögliche und effektive Beseitigung der ausgetretenen Stoffe erforderlich. Es handelt sich um voraussichtlich folgende Leistungsbestandteile: - Maschinelle Fahrbahnreinigung von Längeren Verschmutzten Spuren. - Maschinelle Fahrbahnreinigung auf offenporigen Asphalt.- Machinelle Fanhrbaahnreinigung auf Einzelflächen. - Ölsperre auf befestigtem Untergrund herstellen, aufnehmen und entsorgen. - Feststoffen, Oberboden und Gefährlichee Bodenmaterialien entsorgen.
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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LOT-0000 · RV Fahrbahnreinigung nach Unfällen, AM Hannover
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Änderungen und Bieterfragen
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