Entwicklung eines Messverfahrens zur berührungslosen Ermittlung der Längsebenheit auf gegrindeten Betonfahrbahnen

Status
Offen
Angebotsfrist
30.09.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
258.823,53 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
30.07.2026
Bekanntmachungsnummer
526955-2026
Verfahrensnummer
ea970c9f-a3de-4f25-8930-49074f2fa87b
CPV-Codes
73000000 · Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Straßenwesen sucht einen Auftragnehmer für die Entwicklung und Erprobung eines Messverfahrens zur berührungslosen Bestimmung der Längsebenheit auf gegrindeten Betonoberflächen. Aktuelle Verfahren wie das High-Speed Monitoring (HRM) sind für diese spezifischen Texturen aufgrund von Messfehlern durch Steg-Rille-Muster ungeeignet. Ziel ist die Erarbeitung eines validen Konzepts für die Zustandserfassung und bauvertragliche Messungen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Bewertung der Längsebenheit erfordert seit Einführung der Technischen Prüfvorschriften für die berührungslose Messung von Fahrbahnoberflächen [1,2] die Bestimmung des wahren Höhenlängsprofils. Zur Messung des wahren Höhenlängsprofils eignet sich bisher nur das High-Speed Monitoring – Verfahren (HRM). Vergleichbare, z. B. in anderen Ländern verwendete Verfahren, wie ein Inertial-Profilometer, (Abstandsmessung in Kombination mit einem Beschleunigungssensor) sind zurzeit nicht zulassungsfähig. Für abweichende Oberflächenstrukturen wie beispielsweise Grindingstrukturen ist das HRM-Verfahren in seiner aktuellen Form jedoch nicht geeignet. Aufgrund des Materialabtrags entsteht auf gegrindeten Oberflächen ein längs gerichtetes, alternierendes Steg-Rille-Muster, wodurch geringe örtliche Abweichungen der mehrfachabgetasteten Punkte zu großen Abweichungen in den relativen Höhenmessungen der Lasersensoren führen können. Zusätzlich führen schon geringe Winkel zwischen den längs gerichteten Strukturen und der Fahrtrichtung des Messfahrzeuges zu einer Aufprägung einer künstlichen Unebenheit. Die Genauigkeit von Messsystemen, welche auf Basis der berührungslosen Messung arbeiten, können daher von den Grindingstrukturen stark negativ beeinflusst werden. Das Ziel dieses Vorhabens ist die Identifizierung bzw. Entwicklung und Erprobung eines Messverfahrens, dass die berührungslose Messung gegrindeter Strukturen ermöglicht. Dazu sollen die Auswirkungen der gerichteten Strukturen von Grindingtexturen auf die gängigen Messverfahren zur Ermittlung von Höhenlängsprofilen, wie dem HRM-Balken beschrieben und mit speziellen, für Grindingtexturen angepassten Varianten dieser Systeme bzw. alternativer Messsysteme verglichen werden. Die Grundlage dieses Vergleiches sollen Messungen mit dem Planografen bilden, da dieser aufgrund der Breite seines Messrades nicht bzw. weniger anfällig für die Einflüsse einer gegrindeten Textur ist. Außerdem soll neben der Entwicklung eines berührungslosen, schnellfahrenden Messverfahrens ein nachvollziehbar begründetes Konzept zur Berechnung der Höhenlängsprofilpunkte, unter Berücksichtigung von Steg und Rille der Grindingtexturen, erarbeitet werden. Ein derartiges Messverfahren wäre idealerweise sowohl in der Zustandserfassung, als auch bei bauvertraglichen Messungen verwendbar und sollte auf allen heute bekannten Straßenoberflächen funktionieren.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bereitstellung einer fachgerechten Bewertung von gegrindeten Oberflächentexturen auf Betonfahrbahnen in der ZEB - Berührungslose Ermittlung der Längsebenheit258.823,53 EUR

    Die Bewertung der Längsebenheit erfordert seit Einführung der Technischen Prüfvorschriften für die berührungslose Messung von Fahrbahnoberflächen [1,2] die Bestimmung des wahren Höhenlängsprofils. Zur Messung des wahren Höhenlängsprofils eignet sich bisher nur das High-Speed Monitoring – Verfahren (HRM). Vergleichbare, z. B. in anderen Ländern verwendete Verfahren, wie ein Inertial-Profilometer, (Abstandsmessung in Kombination mit einem Beschleunigungssensor) sind zurzeit nicht zulassungsfähig. Für abweichende Oberflächenstrukturen wie beispielsweise Grindingstrukturen ist das HRM-Verfahren in seiner aktuellen Form jedoch nicht geeignet. Aufgrund des Materialabtrags entsteht auf gegrindeten Oberflächen ein längs gerichtetes, alternierendes Steg-Rille-Muster, wodurch geringe örtliche Abweichungen der mehrfachabgetasteten Punkte zu großen Abweichungen in den relativen Höhenmessungen der Lasersensoren führen können. Zusätzlich führen schon geringe Winkel zwischen den längs gerichteten Strukturen und der Fahrtrichtung des Messfahrzeuges zu einer Aufprägung einer künstlichen Unebenheit. Die Genauigkeit von Messsystemen, welche auf Basis der berührungslosen Messung arbeiten, können daher von den Grindingstrukturen stark negativ beeinflusst werden. Das Ziel dieses Vorhabens ist die Identifizierung bzw. Entwicklung und Erprobung eines Messverfahrens, dass die berührungslose Messung gegrindeter Strukturen ermöglicht. Dazu sollen die Auswirkungen der gerichteten Strukturen von Grindingtexturen auf die gängigen Messverfahren zur Ermittlung von Höhenlängsprofilen, wie dem HRM-Balken beschrieben und mit speziellen, für Grindingtexturen angepassten Varianten dieser Systeme bzw. alternativer Messsysteme verglichen werden. Die Grundlage dieses Vergleiches sollen Messungen mit dem Planografen bilden, da dieser aufgrund der Breite seines Messrades nicht bzw. weniger anfällig für die Einflüsse einer gegrindeten Textur ist. Außerdem soll neben der Entwicklung eines berührungslosen, schnellfahrenden Messverfahrens ein nachvollziehbar begründetes Konzept zur Berechnung der Höhenlängsprofilpunkte, unter Berücksichtigung von Steg und Rille der Grindingtexturen, erarbeitet werden. Ein derartiges Messverfahren wäre idealerweise sowohl in der Zustandserfassung, als auch bei bauvertraglichen Messungen verwendbar und sollte auf allen heute bekannten Straßenoberflächen funktionieren.

    Frist: 30.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
50 %
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Vergabeunterlagen

21 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
04.0370_00_Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen_offV.pdfVertragsbedingungen219 KB
04.0370_01_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis283 KB
04.0370_02_Angebotsformular_Version 03_2026.pdfFormular2,2 MB
04.0370_03_Teilnahmbedingungen_offV_elektronisch - 05-2026.pdfSonstiges402 KB
04.0370_04a_Referenzliste gem. § 46 VGV.xlsxSonstiges11 KB
04.0370_04b_Eigenerklärung_EU_gem. §§ 123, 124 GWB.docxFormular30 KB
04.0370_04c_Eigenerklärung_EU_Art_5k VO-2022-576_offV.docxFormular16 KB
04.0370_04d_Richtlinie EEE inkl. Anhang.pdfSonstiges753 KB
04.0370_05_Garantieerklärung Trennungsrechnung Aufträge.docxFormular15 KB
04.0370_06_Erklärung Bietergemeinschaft.pdfFormular48 KB
04.0370_07_Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_EU+national_neu.pdfFormular503 KB
04.0370_07_Verzeichnis Unterauftragnehmer_Anlage_EU.pdfSonstiges60 KB
04.0370_08_Formblatt-Eigenerklärung-KMU.pdfFormular237 KB
04.0370_09_FE Vertragsvorlage mit Anlagen_Version-1.01.pdfVertragsbedingungen463 KB
04.0370_09a_Anlage_Anforderungen an die Erstellung von BASt-Forschungsberichten_04_2026.pdfSonstiges537 KB
04.0370_09b_Anlage_Technische_Anforderungen_01_2026.pdfSonstiges60 KB
04.0370_09c_Anlage_Checkliste-Berichte_04_2026.pdfSonstiges856 KB
04.0370_09d_Anlage_VOL-B 2003.pdfSonstiges168 KB
04.0370_10_abschließende Liste der einzureichenden Vergabeunterlagen.pdfSonstiges229 KB
04.0370_Sachdienliche Auskünfte_2026-08-13.pdfSonstiges155 KB

Anforderungen

Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV

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Titel
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