Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Gebäuden
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 21.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Stadt Springe
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 623928-2026
- Verfahrensnummer
- 3efbeb4b-1fe3-4963-bdcc-a4f50c0a25f6
- CPV-Codes
90910000 · Reinigungsdienste; 90911200 · Gebäudereinigung; 90919200 · Büroreinigung; 90919300 · Reinigung von SchulenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Springe beauftragt Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in verschiedenen Gebäuden in Springe, Niedersachsen. Der Auftrag umfasst insgesamt etwa 63.400 m² Reinigungsfläche und ist in drei Lose aufgeteilt. Die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Unterhalts-und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit ca. 63.400 m² Reinigungsfläche in 3 Losen.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Los 1 Gebäudereinigung
Grund- und Unterhaltsreinigung in diversen Objekten mit ca. 31.200 m² Glasfläche
Frist: 21.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Gebäudereinigung
Grund- und Unterhaltsreinigung in diversen Objekten mit ca. 28.300 m² Glasfläche
Frist: 21.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3 Gebäudereinigung
Grund- und Unterhaltsreinigung in diversen Objekten mit ca. 3.900 m² Glasfläche
Frist: 21.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle - Eigenerklärung zu Referenzen: Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. - Kalkulationsdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 - Eigenerklärung Formular zu NTVergG - Eigenerklärung Formular zu ilo NKernVO
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 Gebäudereinigung
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 55 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung oder zusätzliche desinfizierende Reinigung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(OU)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- 33 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses wird durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses dividiert. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 6 %
- Es werden die vom Bieter angebotenen Reinigungskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im Preisblatt der Datei aufgeführt. Die Kontrollen gehen mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Wertung. Hierzu werden sie mit dem Gewichtungsfaktor (siehe Preisblatt) multipliziert. Die Gewichtung ist abhängig vom Objekt und kann dem Preisblatt entnommen werden. Die sich daraus ergebende Wertungspunktzahl geht in die Wertung für das Wertungskriterium „Reinigungskontrollen“ als Punktezahl ein. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen für die Kontrollen werden anschließend für die jeweilige Gebäudeart nach ihrem Anteil an der Gesamtanzahl der zu reinigenden Räume der Kontrollen bei der Ermittlung der (gewichteten) Gesamtpunkte für die Reinigungskontrollen berücksichtigt (siehe Preisblatt). Die Wertung der so ermittelten gewichteten Gesamtpunktzahl für die Kontrollen wird anschließend nach folgender Formel durchgeführt: 10/ (Pmax / P) Hierbei gilt Pmax: höchste maximale gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen P: bewertete gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 6 %
LOT-0002 · Los 2 Gebäudereinigung
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 55 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung oder zusätzliche desinfizierende Reinigung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(OU)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- 33 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses wird durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses dividiert. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 6 %
- Es werden die vom Bieter angebotenen Reinigungskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im Preisblatt der Datei aufgeführt. Die Kontrollen gehen mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Wertung. Hierzu werden sie mit dem Gewichtungsfaktor (siehe Preisblatt) multipliziert. Die Gewichtung ist abhängig vom Objekt und kann dem Preisblatt entnommen werden. Die sich daraus ergebende Wertungspunktzahl geht in die Wertung für das Wertungskriterium „Reinigungskontrollen“ als Punktezahl ein. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen für die Kontrollen werden anschließend für die jeweilige Gebäudeart nach ihrem Anteil an der Gesamtanzahl der zu reinigenden Räume der Kontrollen bei der Ermittlung der (gewichteten) Gesamtpunkte für die Reinigungskontrollen berücksichtigt (siehe Preisblatt). Die Wertung der so ermittelten gewichteten Gesamtpunktzahl für die Kontrollen wird anschließend nach folgender Formel durchgeführt: 10/ (Pmax / P) Hierbei gilt Pmax: höchste maximale gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen P: bewertete gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 6 %
LOT-0003 · Los 3 Gebäudereinigung
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 55 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung oder zusätzliche desinfizierende Reinigung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(OU)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- 33 %
- Die Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung eines Loses wird durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses dividiert. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 6 %
- Es werden die vom Bieter angebotenen Reinigungskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt gewertet. Es wird nur die gem. den Vergabeunterlagen angegebene maximale Anzahl an Kontrollen (siehe Preisblatt) je Objekt hierbei berücksichtigt. Es ist jedoch mindestens 1 Kontrolle je Objekt anzubieten. Der Bieter kann mehr Kontrollen anbieten, diese werden Vertragsbestandteil. Die maximale Anzahl ist im Preisblatt der Datei aufgeführt. Die Kontrollen gehen mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Wertung. Hierzu werden sie mit dem Gewichtungsfaktor (siehe Preisblatt) multipliziert. Die Gewichtung ist abhängig vom Objekt und kann dem Preisblatt entnommen werden. Die sich daraus ergebende Wertungspunktzahl geht in die Wertung für das Wertungskriterium „Reinigungskontrollen“ als Punktezahl ein. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen für die Kontrollen werden anschließend für die jeweilige Gebäudeart nach ihrem Anteil an der Gesamtanzahl der zu reinigenden Räume der Kontrollen bei der Ermittlung der (gewichteten) Gesamtpunkte für die Reinigungskontrollen berücksichtigt (siehe Preisblatt). Die Wertung der so ermittelten gewichteten Gesamtpunktzahl für die Kontrollen wird anschließend nach folgender Formel durchgeführt: 10/ (Pmax / P) Hierbei gilt Pmax: höchste maximale gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen P: bewertete gewichtete Punktzahl Reinigungskontrollen. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- 6 %
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Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle - Eigenerklärung zu Referenzen: Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. - Kalkulationsdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 - Eigenerklärung Formular zu NTVergG - Eigenerklärung Formular zu ilo NKernVO
Änderungen und Bieterfragen
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Baden-Württemberg (9) · Nordrhein-Westfalen (7) · Niedersachsen (6) · Sachsen (4) · Hessen (3) · Bayern (2)| SMStadt Mannheim - Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement | Mannheim | 2 | 18.08.2026 |
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| SWStadt Weimar, Stadtverwaltung | - | 1 | 31.08.2026 |
| SGStadtverwaltung Görlitz | 02826 Görlitz | 1 | 26.08.2026 |
| TUTechnische Universität Dortmund | Dortmund | 1 | 20.08.2026 |
| BLBrandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle | - | 1 | 20.08.2026 |
| GEGELSENDIENSTE | Gelsenkirchen | 1 | 19.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Wiederherstellung von Absetzräumen in Regenrückhaltebecken und Entsorgung anfallender AbfälleHerrmann & Vogl Entsorgung und Recycling GmbHDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordbayernNürnberg, Deutschland868 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.10.2025noch 15 Monate31.12.2027
- Umweltfreundliche Unterhalts- und Sonderreinigung in BundestagsgebäudenHauptstadt GlanzDeutscher Bundestag, Referat ZR 3, VergabenBerlin, Deutschland9,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.04.2024noch 20 Monate31.05.2028
- Bereitstellung und Reinigung von Sanitäranlagen für Outdoor-Veranstaltungenwelovewc GmbHWiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbaden, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.08.2024noch 23 Monate09.08.2028
- Rahmenvertrag für die Innenraumreinigung militärischer Transportflugzeuge in WunstorfKlüh Cleaning GmbHBundeswehr-Dienstleistungszentrum WunstorfWunstorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.04.2026noch 31 Monate30.04.2029
- Gebäudereinigung in der Georg-Friedrich-Kaserne und Standortschießanlage KalbsburgHentrich GmbHBundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/EFZEHomberg/EFZE, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.07.2026noch 49 Monate31.10.2030
Stadt Springe
Aktiv seit 2026 · 5 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 10.09.2026 | Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Gebäuden | Offen | - | 1 € |
| 31.08.2026 | Klimaschutzberatung und Netzwerkmanagement für 14 Kommunen in der Region Hannover | Offen | - | - |
| 20.08.2026 | Dachdeckerarbeiten für Erweiterungsbau Rathaus und Neubau Bürgersaal | Offen | - | - |
| 19.08.2026 | Lieferung und Montage von Stark- und Schwachstromanlagen inkl. Beleuchtung für das Neubau‑Rathaus in Springe | Offen | - | - |
| 19.08.2026 | Metallfassade für Erweiterungsbau des Rathauses und Neubau des Bürgersaals in Springe | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenUnterhaltsreinigung für das Finanzamt Hannover Land 1 und die Außenstelle Springe
Clausthal-Zellerfeld · Offen · Frist 24.09.2026
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, beschafft Unterhaltsreinigungsleistungen für das Finanzamt Hannover Land 1 und die Außenstelle Springe. Der Umfang beträgt etwa 5.750 m² am Hauptstandort sowie etwa 1.400 m² an der Außenstelle in Springe, Region Hannover. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
84 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung in einem städtischen Gebäude
Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Garbsen, Fachbereich 3, Abteilung 30 Zentrale Vergabestelle, beschafft Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für ein städtisches Gebäude. Der Auftrag ist der Region NUTS DE9 zugeordnet; Angaben zur Größenordnung oder zum Leistungszeitraum liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 06:00 Uhr.
78 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung auf 641,22 m² bzw. 2.564,88 m²
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 29.10.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für Einrichtungen der Frankfurter Schulen. Vorgesehen sind 641,22 m² Unterhaltsreinigung und 2.564,88 m² Grundreinigung. Die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026 um 11:00 Uhr UTC.
75 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von Schulgebäuden in Frankfurt am Main
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, schreibt Reinigungsleistungen für Schulen der Stadt aus. Der Umfang umfasst 651,06 m² Unterhaltsreinigung und 2.604,24 m² Grundreinigung. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
75 % ähnlichUnterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung städtischer Gebäude
Lahnstein · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Lahnstein schreibt die Reinigung mehrerer städtischer Objekte in Lahnstein aus. Der Auftrag umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung mit rund 2,3 Millionen Quadratmetern Jahresreinigungsfläche sowie die Glas- und Rahmenreinigung mit etwa 4.900 Quadratmetern; die Gebäude haben insgesamt eine Grundfläche von circa 14.200 Quadratmetern. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
75 % ähnlichGebäudereinigung einschließlich Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung
Dußlingen · Offen · Frist 18.09.2026
Die Gemeinde Dußlingen schreibt Reinigungsleistungen für ihre Gebäude und sonstigen Liegenschaften in Dußlingen aus. Der jährliche Umfang umfasst etwa 1.200.000 m² Unterhaltsreinigung, rund 8.700 m² Grundreinigung sowie etwa 100 Stunden Sonderreinigung. Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
75 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung
88630 Pfullendorf · Offen · Frist 12.10.2026
Ausgeschrieben sind Reinigungsleistungen für die laufende Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung. Auftraggeber ist die Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg mit Sitz in Pfullendorf; die Leistung ist der Region Baden-Württemberg zugeordnet und die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026.
74 % ähnlichUnterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung für 25 Objekte
Gersthofen · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Gersthofen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung von 25 Objekten sowie die Glas- und Rahmenreinigung aus. Der Umfang beträgt jährlich rund 5,7 Millionen Quadratmeter Unterhaltsreinigung, etwa 26.000 Quadratmeter Grundreinigung und rund 31.000 Quadratmeter Glasreinigung an 24 Gebäuden in Gersthofen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
74 % ähnlichUnterhalts- und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule
Speyer · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadtverwaltung Speyer beauftragt die laufende Unterhaltsreinigung sowie optional die Grundreinigung von drei Schulsporthallen in Speyer und der Pestalozzischule in Römerberg. Die Leistungen werden in vier Losen vergeben, jeweils eines pro Einrichtung. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste, ausschließlich nach dem Preis bewertete Angebot.
74 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für städtische Gebäude
Lauter-Bernsbach · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Lauter-Bernsbach schreibt Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glasreinigung in mehreren städtischen Gebäuden aus. Betroffen sind unter anderem die Heimatstube, das Kulturhaus, Schul- und Turnhallengebäude sowie Verwaltungsgebäude in Lauter-Bernsbach. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
74 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von insgesamt 4.405,60 m²
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für Einrichtungen der Frankfurter Schulen. Vorgesehen sind Unterhaltsreinigung auf 881,12 m² und Grundreinigung auf 3.524,48 m². Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
73 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von 528,27 m² beziehungsweise 2.113,08 m²
Schulen der Stadt Frankfurt am Main · Offen · Frist 17.11.2026
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für Schulen der Stadt. Vorgesehen sind 528,27 m² Unterhaltsreinigung und 2.113,08 m² Grundreinigung in Frankfurt am Main. Die Angebotsfrist endet am 17. November 2026 um 11:00 Uhr.
72 % ähnlichGebäudereinigung für die Stadt Boppard — Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Boppard · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Boppard schreibt Gebäudereinigungsleistungen für mehrere städtische Objekte mit einer Gesamtgrundfläche von etwa 16.500 Quadratmetern aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Unterhalts- und Grundreinigung, Los 2 die Glas- und Rahmenreinigung. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
72 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von 27 Objekten mit Tageskräften
Uhldingen-Mühlhofen · Offen · Frist 05.10.2026
Die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen vergibt die Unterhalts- und Grundreinigung von 27 Objekten in Uhldingen-Mühlhofen. Der Umfang beträgt jährlich etwa 1,7 Millionen Quadratmeter Unterhaltsreinigung und rund 8.000 Quadratmeter Grundreinigung; zusätzlich sind Tageskräfte bereitzustellen. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
72 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung von 33 Objekten in Attendorn
Attendorn · Offen · Frist 07.10.2026
Die Hansestadt Attendorn beauftragt die Unterhalts- und Grundreinigung von 33 Objekten. Der Umfang umfasst eine jährliche Reinigungsfläche von etwa 4,6 Millionen Quadratmetern sowie eine Grundreinigungsfläche von etwa 14.000 Quadratmetern in Attendorn. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 08:05 Uhr eingereicht werden.
72 % ähnlichReinigungsleistungen
88630 Pfullendorf · Offen · Frist 13.10.2026
Die Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg beschafft Reinigungsleistungen. Der Auftrag ist der Region Baden-Württemberg zugeordnet und umfasst ein Los; Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
72 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung für 13 Objekte der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle
Rechenberg-Bienenmühle · Offen · Frist 22.10.2026
Die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle im sächsischen Raum schreibt Reinigungsleistungen aus. Gegenstand sind die regelmäßige Unterhaltsreinigung von acht Objekten sowie die Grundreinigung von fünf Objekten. Die Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag berücksichtigt vor allem den Brutto-Jahresgesamtpreis sowie die kalkulierten produktiven und unproduktiven Jahresstunden.
71 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung für kommunale Gebäude
Lübben (Spreewald) · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Lübben (Spreewald) vergibt Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für verschiedene kommunale Gebäude. Der Umfang umfasst zwei Kindertagesstätten, drei Schulen und fünf Sportstätten in Lübben (Spreewald). Die Leistungen sind für 2027 und 2028 vorgesehen, mit einer optionalen Verlängerung für 2029; die Vertragsdauer beträgt zunächst 730 Tage.
70 % ähnlichUnterhalts- und Glasreinigung für sechs städtische Objekte in München
München · Offen · Frist 22.10.2026
Die Landeshauptstadt München schreibt die Unterhalts- und Glasreinigung für sechs städtische Objekte aus: Schulen, Kindertagesstätten, eine Kinderkrippe, ein Haus für Kinder und eine Bibliothek. Der Leistungsumfang umfasst 11.020 m² Bodenfläche und 2.970 m² Glasfläche an Standorten in München. Die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 23:59 Uhr MESZ.
70 % ähnlichUnterhalts- und Glasreinigung am Standort Bramsche
Bad Iburg · Offen · Frist 08.10.2026
Das Staatliche Baumanagement Region Nord-West in Bad Iburg schreibt die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Bramsche aus. Vorgesehen sind etwa 16.990 m² Unterhaltsreinigung und 5.822 m² Glasreinigung, aufgeteilt auf zwei Lose. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
70 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
38 vergleichbare Verfahren, davon 10 mit erfasstem Zuschlag · 21 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 2.611.236,74 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 85 % aus 3 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ISS Integrated Facility Services GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lavette GmbH · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Shine Dienstleistungen GmbH · Telgte
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PUROFINO UG (haftungsbeschränkt) · Telgte
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Invest Gebäudeservice GmbH · Frankfurt am Main
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Kurt Service Gebäudedienst GmbH · Herne
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Götz-Gebäudemanagement Sachsen-Thüringen GmbH · Chemnitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Igefa KölnGmbH & Co. KG · Kleinblittersdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
N. Toussaint & Co. GmbH · Kerpen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Wiederherstellung von Absetzräumen in Regenrückhaltebecken und Entsorgung anfallender Abfälle
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Herrmann & Vogl Entsorgung und Recycling GmbH
Vertragsschluss: 13.10.2025
Zuschlagswert: 868.000 EUR
- Umweltfreundliche Unterhalts- und Sonderreinigung in Bundestagsgebäuden
Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: Hauptstadt Glanz
Vertragsschluss: 29.04.2024
Zuschlagswert: 9.616.016 EUR
- Bereitstellung und Reinigung von Sanitäranlagen für Outdoor-Veranstaltungen
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.08.2028
Auftragnehmer: welovewc GmbH
Vertragsschluss: 09.08.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für die Innenraumreinigung militärischer Transportflugzeuge in Wunstorf
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2029
Auftragnehmer: Klüh Cleaning GmbH
Vertragsschluss: 07.04.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Gebäudereinigung in der Georg-Friedrich-Kaserne und Standortschießanlage Kalbsburg
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/EFZE · Homberg/EFZE
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2030
Auftragnehmer: Hentrich GmbH
Vertragsschluss: 23.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Springe
31832 · Springe
marcus.stieg@springe.de+49 (5041) 732515 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-1334
Kontakt laut Bekanntmachung
karl-heinz.kaisers@kommunalagentur.nrw004921143077210
Kontakt laut Bekanntmachung
Mareike.Bock@springe.de0049504173380
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:37 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 08:26 (Europe/Berlin)
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