Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung von kommunalen Gebäuden in Hameln
- Status
- Angebotsfrist abgelaufen
- Angebotsfrist
- 15.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 566183-2026
- Verfahrensnummer
- 5c2feedc-bbd8-40c6-8c3f-4e8365693923
- CPV-Codes
- 90910000 · Reinigungsdienste
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Hameln vergibt die Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung für insgesamt vier Lose, die Schulen, Sporthallen, Freizeiteinrichtungen und weitere kommunale Objekte umfassen. Es handelt sich um einen offenen Vergabeverfahren mit Frist zum 15. September 2026. Die Leistungen umfassen regelmäßige Grund- und Sonderreinigung sowie die Pflege von Sonderflächen. Der Auftraggeber ist die Zentrale Gebäudewirtschaft der Stadt Hameln.
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Leistungsbeschreibung
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung in Objekten der Stadt Hameln (4 Lose)
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Weserberglandstadion, Schulen, Sporthallen, div. Objekte
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung: 1 Grundschule Afferde, Breslauer Straße 34, 31789 Hameln 2 Sporthalle Afferde, Breslauer Straße 34, 31789 Hameln 3 Freizeitheim Afferde / Mensanutzung, Eintrachtweg, 31789 Hameln 4 Grundschule Hastenbeck, Petersburg 29, Reuteranger 3 31789 Hameln 5 Sporthalle Hastenbeck, Petersburg 29, Reuteranger 3, 31789 Hameln 6 Grundschule Tündern, Lange Straße 49, 31789 Hameln 7 Sporthalle Tündern, Lange Straße 42, 31789 Hameln, 8 Weserberglandstadion, Kuhlmannstraße 13, 31785 Hameln 9 Wilhelm-Raabe-Schule Königstraße, Königstraße 71, 31785 Hameln 10 SH Wilhelm-Raabe-Schule Königstraße, Königstraße 71, 31785 Hameln 11 Wilhelm-Raabe-Schule Lohstraße, Lohstraße 9, 31785 Hameln 12 SH Wilhelm-Raabe-Schule Lohstraße, Lohstraße 9, 31785 Hameln
Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Jugendverkehrsschule, Schulen, Sporthallen, div. Objekte
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung 1 Schule am Mainbach Standort Halvestorf, Hägerweg 2, 31785 Hameln 2 SH Schule am Mainbach Standort Halvestorf, Hoper Straße 42, 31785 Hameln 3 FZH am Mainbach Standort Halvestorf, Hoper Straße 42, 31785 Hameln 4 Jugendverkehrsschule, Rennacker 3, 31785 Hameln 5 Grundschule Klütschule, Papengösenanger 6A, 31787 Hameln 6 Sporthalle Klütschule, Papengösenanger 6A, 31787 Hameln 7 Theodor-Heuss-Realschule, Breslauer Allee 55, 31789 Hameln 8 Sporthalle West, Breslauer Allee 55, 31785 Hameln
Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Freizeitheime, Schulen, Sporthallen, div. Objekte
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung: 1 Schulzentrum Nord, Basbergstraße 112, 31785 Hameln 2 Sporthalle Einsiedlerbach, Einsiedlerbach 3, 31787 Hameln 3 Grundschule Sünteltal, Diesterwegstraße 1, 31787 Hameln 4 Sporthalle Sünteltal, Beekebreite 4-6, 31787 Hameln 5 FZH Sünteltal - Mensabetrieb, Beekebreite 4-6, 31787 Hameln 6 Sporthalle Hilligsfeld, Bürgermeister-Scharper-Straße 10, 31789 Hameln 7 Jugendtreff Hilligsfeld, Mühlenfeld 6, 31787 Hameln 8 FZH Hilligsfeld, Mühlenfeld 6a, 31789 Hameln
Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Hochzeitshaus, Rathaus, div. Objekte
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung: 1 Hochzeitshaus, Osterstraße 2, 31785 Hameln 2 Kurie Jerusalem, Alte Marktstraße 20, 31785 Hameln 3 Papenschule, Papenstraße 4-5, 31785 Hameln 4 Sporthalle Papenschule, Papenstraße 5, 31785 Hameln 5 Sportanlage auf dem Werder, Inselstraße 7 - zugehörig Papenschule, 31785 Hameln 6 Pfortmühle, Sudetenstraße 1, 31785 Hameln 7 Pestalozzischule, Pestalozzistraße 1, 31785 Hameln 8 Sporthalle Nord, Pestalozzistraße, 31785 Hameln 9 Rathaus Hameln Nebenstelle 1, Kastanienwall 52, 31785 Hameln 10 Rathaus Hameln Nebenstelle 2, Heiliggeiststraße 3, 31785 Hameln 11 Betriebshof, Walter von Selve Straße 6, 31787 Hameln
Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es werden ggf. alle Unterlagen mit Ausnahme der Zusammenfassung und Preisblätter nachgefordert.
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LOT-0001 · Weserberglandstadion, Schulen, Sporthallen, div. Objekte
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LOT-0002 · Jugendverkehrsschule, Schulen, Sporthallen, div. Objekte
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LOT-0003 · Freizeitheime, Schulen, Sporthallen, div. Objekte
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LOT-0004 · Hochzeitshaus, Rathaus, div. Objekte
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es werden ggf. alle Unterlagen mit Ausnahme der Zusammenfassung und Preisblätter nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (9) · Baden-Württemberg (7) · Niedersachsen (4) · Hessen (3) · Sachsen (3) · Thüringen (2)| SMStadt Mannheim - Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement | Mannheim | 2 | 18.08.2026 |
| SWStadt Weimar, Stadtverwaltung | - | 1 | 31.08.2026 |
| SGStadtverwaltung Görlitz | 02826 Görlitz | 1 | 26.08.2026 |
| TUTechnische Universität Dortmund | Dortmund | 1 | 20.08.2026 |
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69 % ähnlichLieferung von Reinigungsmaterial für das Immobilienmanagement
Hamm · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadt Hamm, vertreten durch das Bauverwaltungsamt und das Zentrale Beschaffungsmanagement, sucht einen Lieferanten für Reinigungsmaterial im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Der genaue Auftragswert und die Mengen sind nicht angegeben. Die Lieferung ist für das Immobilienmanagement der Stadt Hamm in Nordrhein-Westfalen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026.
69 % ähnlichUnterhalts-, Glas- und Grundreinigung der Petri Sekundarschule Schwanebeck
Wohnen am Weinberg Friedensstr. 4 06502 Weddersleben · Offen · Frist 18.09.2026
Die Ausschreibung umfasst die regelmäßige Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung der Petri Sekundarschule in Schwanebeck. Der Auftraggeber ist der Landkreis Harz. Das Verfahren ist ein offenes Verfahren mit Angebotsfrist zum 18. September 2026.
68 % ähnlichUnterhalts-, Glas- und Grundreinigung der Petri Sekundarschule in Schwanebeck
Halberstadt · Offen · Frist 18.09.2026
Der Landkreis Harz beauftragt die regelmäßige Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung der Petri Sekundarschule in Schwanebeck. Die Leistung umfasst die tägliche Reinigung von Räumen, Fluren, Sanitäranlagen sowie die Glas- und Bodenreinigung. Das Verfahren ist offen und läuft bis zum 18. September 2026. Es handelt sich um ein einzelnes Los.
68 % ähnlichGebäudereinigung für die Stadt Boppard — Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Boppard · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Boppard schreibt Gebäudereinigungsleistungen für mehrere städtische Objekte mit einer Gesamtgrundfläche von etwa 16.500 Quadratmetern aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Unterhalts- und Grundreinigung, Los 2 die Glas- und Rahmenreinigung. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
67 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung öffentlicher Gebäude in Oststeinbek
Oststeinbek · Offen · Frist 02.10.2026
Die Gemeinde Oststeinbek im Kreis Stormarn vergibt die Unterhalts- und Grundreinigung öffentlicher Gebäude. Der Auftrag umfasst drei Lose für das Rathaus und weitere öffentliche Gebäude sowie für Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, einen Hort, ein Jugendzentrum und das Sportforum in Oststeinbek. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr; ein Leistungszeitraum ist nicht angegeben.
67 % ähnlichUnterhalts- und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule
Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadtverwaltung Speyer schreibt die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie optional die Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule aus. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; weitere Angaben zu Leistungsumfang oder Vertragslaufzeit liegen nicht vor.
67 % ähnlichReinigungsleistungen für Grundschule und Sporthalle Ludwig Bechstein in Arnstadt
Arnstadt · Offen · Frist 15.10.2026
Das Landratsamt Ilm-Kreis beschafft Reinigungsleistungen für die Staatliche Grundschule Ludwig Bechstein und die zugehörige Sporthalle in Arnstadt. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Ferien- und Grundreinigung sowie die Glasreinigung und ist in drei Lose aufgeteilt. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
66 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung für 13 Objekte der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle
Rechenberg-Bienenmühle · Offen · Frist 22.10.2026
Die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle im sächsischen Raum schreibt Reinigungsleistungen aus. Gegenstand sind die regelmäßige Unterhaltsreinigung von acht Objekten sowie die Grundreinigung von fünf Objekten. Die Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag berücksichtigt vor allem den Brutto-Jahresgesamtpreis sowie die kalkulierten produktiven und unproduktiven Jahresstunden.
66 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
36 vergleichbare Verfahren, davon 12 mit erfasstem Zuschlag · 21 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 833.292,52 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 85 % aus 3 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ISS Integrated Facility Services GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lavette GmbH · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PUROFINO UG (haftungsbeschränkt) · Telgte
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Shine Dienstleistungen GmbH · Telgte
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kurt Service Gebäudedienst GmbH · Herne
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Invest Gebäudeservice GmbH · Frankfurt am Main
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
aktiv plus Dienstleistung GmbH · Geldern
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wackler Service Group GmbH & Co. KG · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Götz-Gebäudemanagement Süd GmbH · Regensbug
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Wiederherstellung von Absetzräumen in Regenrückhaltebecken und Entsorgung anfallender Abfälle
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Herrmann & Vogl Entsorgung und Recycling GmbH
Vertragsschluss: 13.10.2025
Zuschlagswert: 868.000 EUR
- Bereitstellung und Reinigung von Sanitäranlagen für Outdoor-Veranstaltungen
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.08.2028
Auftragnehmer: welovewc GmbH
Vertragsschluss: 09.08.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für die Innenraumreinigung militärischer Transportflugzeuge in Wunstorf
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2029
Auftragnehmer: Klüh Cleaning GmbH
Vertragsschluss: 07.04.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Hameln, Abt. 45 - Zentrale Gebäudewirtschaft
31785 · Hameln
vergabestelle@hameln.de+49 515120232151 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
vergabestelle@hameln.de+49 51512023215
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:31 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 17.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 05:20 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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