Umzugsdienstleistungen für Klinik, Büros, Labore und Gefahrguttransporte

Status
Offen
Angebotsfrist
29.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Universitätsklinikum Münster
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
30.08.2026
Bekanntmachungsnummer
596559-2026
Verfahrensnummer
00c298ce-9c4e-4dee-ae01-1329fc462a67
CPV-Codes
98392000 · Umzugsdienste

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Münster schreibt eine Rahmenvereinbarung für Umzugsdienstleistungen im laufenden Klinikbetrieb aus. Vorgesehen sind unter anderem Stations-, Büro-, Labor- und Mitarbeiterumzüge sowie je nach Leistungsbereich Standardumzüge und Gefahrguttransporte nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Leistungen betreffen die Regionen DEA33 und DEA37; je Los ist eine Laufzeit von 360 Tagen vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Universitätsklinikum Münster hatte für Umzugsdienstleistungen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die im Jahr 2025 in Kraft getreten ist. Aufgrund eines deutlich höheren Leistungsbedarfs als ursprünglich prognostiziert, insbesondere im Zusammenhang mit umfangreichen baulichen Maßnahmen und den damit verbundenen Umzugsprojekten, wurde das vereinbarte Auftragsvolumen vorzeitig ausgeschöpft.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Standardumzüge ohne Gefahrgut nach ADR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen für die kommenden Jahre. Die Rahmenvereinbarung umfasst projektbezogene Umzüge sowie sämtliche weiteren im laufenden Klinikbetrieb anfallenden Umzugsleistungen. Hierzu gehören insbesondere Stations-, Büro-, Labor- und Mitarbeiterumzüge innerhalb der Liegenschaften des Auftraggebers sowie (je nach Los) Gefahrguttransporte und sonstige Spezialtransporte. Der Vertrag beginnt nach Abschluss des Vergabeverfahrens, also Zuschlagserteilung.

    Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Laborumzüge und andere Gefahrgut-Umzüge gemäß ADR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen für die kommenden Jahre. Die Rahmenvereinbarung umfasst projektbezogene Umzüge sowie sämtliche weiteren im laufenden Klinikbetrieb anfallenden Umzugsleistungen. Hierzu gehören insbesondere Stations-, Büro-, Labor- und Mitarbeiterumzüge innerhalb der Liegenschaften des Auftraggebers sowie (je nach Los) Gefahrguttransporte und sonstige Spezialtransporte. Der Vertrag beginnt nach Abschluss des Vergabeverfahrens, also Zuschlagserteilung.

    Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert

Vergabeunterlagen

19 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis474 KB
01 Preisblatt.xlsxSonstiges20 KB
02 Bewertungsmatrix.xlsxSonstiges30 KB
03 TVgG NRW vom 22.03.2018.pdfSonstiges1,6 MB
04 BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen.pdfVertragsbedingungen83 KB
05 Checkliste einzureichende Unterlagen.docxSonstiges40 KB
06 Eigenerklärung_Transportverpackungen_Los_2.docxFormular16 KB
324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben.docxAnschreiben30 KB
511 EU 02-2024 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdfSonstiges117 KB
512 EU 04-2016 - Vertragsbedingungen des Landes NRW.pdfVertragsbedingungen150 KB
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdfVertragsbedingungen20 KB
521 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docxFormular32 KB
522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docxFormular23 KB
523 EU 04-2026 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docxFormular31 KB
531 EU 02-2024 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docxFormular24 KB
533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docxSonstiges23 KB
533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docxSonstiges533 B
534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docxFormular23 KB
534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docxFormular534 B

Anforderungen

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 596559-2026
Vergleichbare Verfahren11vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag7 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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FUFeigel Umwelt-Service GmbHBerlin1027.07.2026 - steigend
HFHasenkamp final Mile ServicesFrechen1006.07.2026 - steigend
GOGottschalkKerpen1023.06.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (4) · Bayern (3) · Berlin (1) · Hessen (1) · Sachsen (1)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Universitätsklinikum Münster

Aktiv seit 2026 · 12 Verfahren
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Verfahren pro Jahr12Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 12 seit 2026Spitze KW 31 · 2026 · 3

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
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