Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 16.000 Tonnen Restabfall

Status
Offen
Angebotsfrist
25.09.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.08.2026
Bekanntmachungsnummer
591270-2026
Verfahrensnummer
15713f0d-9172-4324-8bbf-86c8be927685
CPV-Codes
90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen; 90510000 · Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen; 90512000 · Transport von Haushaltsabfällen; 90513000 · Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle; 90513100 · Hausmüllbeseitigung; 90513200 · Beseitigung von kommunalem Müll; 90513300 · Verbrennung von SiedlungsabfällenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel mit Sitz in Ochtendung vergibt die Übernahme und Verwertung von jährlich etwa 16.000 Tonnen Restabfall. Die Leistung ist der Region Rhein-Mosel-Eifel beziehungsweise dem Gebiet DEB17 zugeordnet. Angebote müssen bis zum 25. September 2026, 07:00 Uhr, eingereicht werden; bei der Wertung werden neben dem Preis auch die transportbedingten Kohlendioxid-Emissionen berücksichtigt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Übernahme und Verwertung von Restabfall (16.000 Mg) für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Übernahme und Verwertung von Restabfall (16.000 Mg) für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

    Übernahme und Verwertung von Restabfall für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel in einem Umfang von ca. 16.000 Mg pro Jahr.

    Frist: 25.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre /n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet. Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Übernahme und Verwertung von Restabfall (16.000 Mg) für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

siehe Vergabeunterlagen Block A Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei neben den Angebotspreisen auch ein Preismalus für den CO2-Ausstoß im Rahmen der Transporte bei der Wertung der Angebote berücksichtigt wird.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre /n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet. Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen.

Änderungen und Bieterfragen

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