Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 681.623,25 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 624134-2026
- Verfahrensnummer
- b458a0f0-8d5f-4bf8-bd23-d9acc6b12064
- CPV-Codes
- 90524300 · Beseitigung von biologischen Abfällen
Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?
Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.
Kurzbeschreibung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis beschafft die Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und Verwertung von Bioabfällen aus kommunalen Biotonnen privater Haushalte. Der Auftrag umfasst zunächst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 und kann bis Ende 2030 verlängert werden; vorgesehen sind insgesamt schätzungsweise 10.730 Tonnen, optional bis zu 11.803 Tonnen. Die Übernahmestelle muss höchstens 10 Kilometer auf der für schwere Lastkraftwagen zugelassenen Strecke von der Kreuzung Langensalaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen entfernt liegen; angeboten werden muss entweder Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases und anschließender Nachbehandlung oder reine Kompostierung. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und der Nachtransport sowie die hochwertige, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle aus privaten Haushaltungen des Unstrut-Hainich-Kreises. Die Sammlung und der Transport bis zur Übernahmestelle durch den Auftraggeber sind nicht Bestandteil der Beschaffung. Der ausgeschriebene Stoffstrom umfasst den Inhalt der kommunalen Biotonne aus privaten Haushaltungen einschließlich pflanzlicher Gartenabfälle, soweit diese nach der örtlichen Abfallsatzung in der Biotonne zulässig sind. Nicht umfasst sind insbesondere separat erfasste Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Straßenbegleitgrün, Friedhofsabfälle, kommunales Grüngut, Marktabfälle sowie Bioabfälle aus Gastronomie, Gewerbe, Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft und sonstigen Herkunftsbereichen. Die Leistung umfasst insbesondere die Übernahme an einer verbindlich zu benennenden, öffentlich-rechtlich zulässigen Übernahmestelle, die geeichte Verwiegung einschließlich Wiegescheinen und Mengennachweisen, gegebenenfalls die Umladung und den Nachtransport, die Aufbereitung und Verwertung, die Fremdstoffentfrachtung sowie die rechtmäßige Verwertung oder Beseitigung von Fremd- und Reststoffen. Außerdem sind die erforderliche Dokumentation, das Stoffstrom- und Qualitätsmonitoring, die Qualitätssicherung sowie Maßnahmen zur Ausfallvorsorge geschuldet. Die Übernahmestelle muss sich innerhalb einer Entfernung von höchstens 10 km, gemessen auf der kürzesten für schwere Lastkraftwagen zugelassenen Wegstrecke von der Kreuzung Langensalzaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen/Thüringen, befinden. Die Leistungserbringung erfolgt verbindlich ab dem 01.01.2027 für zunächst zwei Jahre bis zum 31.12.2028. Eine Verlängerung bis zum 31.12.2029 und bis zum 31.12.2030 ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Für die Jahre 2027 bis 2030 werden unverbindliche Schätzmengen von insgesamt 10.730 Tonnen zugrunde gelegt. Diese verteilen sich auf 2.300 Tonnen im Jahr 2027, 2.550 Tonnen im Jahr 2028, 2.800 Tonnen im Jahr 2029 und 3.080 Tonnen im Jahr 2030. Zusätzlich kann der Auftraggeber bis zu 10 % der geschätzten Gesamtmenge, mithin höchstens 1.073 Tonnen, als Option abrufen. Die maximal abrufbare Gesamtmenge beträgt damit 11.803 Tonnen. Der Auftragnehmer hat verbindlich entweder Variante A: anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases und anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste, oder Variante B: reine aerobe Kompostierung, anzubieten. Eine bloße Vergärung ohne gesicherte rechtmäßige Behandlung und hochwertige Verwertung der Gärprodukte oder Gärreste ist nicht ausreichend. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden abfall-, immissionsschutz-, düngemittel-, bodenschutz-, wasser- und sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu erbringen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis681.623,25 EUR
Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und der Nachtransport sowie die hochwertige, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle aus privaten Haushaltungen des Unstrut-Hainich-Kreises. Die Sammlung und der Transport bis zur Übernahmestelle durch den Auftraggeber sind nicht Bestandteil der Beschaffung. Der ausgeschriebene Stoffstrom umfasst den Inhalt der kommunalen Biotonne aus privaten Haushaltungen einschließlich pflanzlicher Gartenabfälle, soweit diese nach der örtlichen Abfallsatzung in der Biotonne zulässig sind. Nicht umfasst sind insbesondere separat erfasste Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Straßenbegleitgrün, Friedhofsabfälle, kommunales Grüngut, Marktabfälle sowie Bioabfälle aus Gastronomie, Gewerbe, Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft und sonstigen Herkunftsbereichen. Die Leistung umfasst insbesondere die Übernahme an einer verbindlich zu benennenden, öffentlich-rechtlich zulässigen Übernahmestelle, die geeichte Verwiegung einschließlich Wiegescheinen und Mengennachweisen, gegebenenfalls die Umladung und den Nachtransport, die Aufbereitung und Verwertung, die Fremdstoffentfrachtung sowie die rechtmäßige Verwertung oder Beseitigung von Fremd- und Reststoffen. Außerdem sind die erforderliche Dokumentation, das Stoffstrom- und Qualitätsmonitoring, die Qualitätssicherung sowie Maßnahmen zur Ausfallvorsorge geschuldet. Die Übernahmestelle muss sich innerhalb einer Entfernung von höchstens 10 km, gemessen auf der kürzesten für schwere Lastkraftwagen zugelassenen Wegstrecke von der Kreuzung Langensalzaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen/Thüringen, befinden. Die Leistungserbringung erfolgt verbindlich ab dem 01.01.2027 für zunächst zwei Jahre bis zum 31.12.2028. Eine Verlängerung bis zum 31.12.2029 und bis zum 31.12.2030 ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Für die Jahre 2027 bis 2030 werden unverbindliche Schätzmengen von insgesamt 10.730 Tonnen zugrunde gelegt. Diese verteilen sich auf 2.300 Tonnen im Jahr 2027, 2.550 Tonnen im Jahr 2028, 2.800 Tonnen im Jahr 2029 und 3.080 Tonnen im Jahr 2030. Zusätzlich kann der Auftraggeber bis zu 10 % der geschätzten Gesamtmenge, mithin höchstens 1.073 Tonnen, als Option abrufen. Die maximal abrufbare Gesamtmenge beträgt damit 11.803 Tonnen. Der Auftragnehmer hat verbindlich entweder Variante A: anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases und anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste, oder Variante B: reine aerobe Kompostierung, anzubieten. Eine bloße Vergärung ohne gesicherte rechtmäßige Behandlung und hochwertige Verwertung der Gärprodukte oder Gärreste ist nicht ausreichend. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden abfall-, immissionsschutz-, düngemittel-, bodenschutz-, wasser- und sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu erbringen.
Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässiger Interessenwahrnehmung, Vorteilsgewährung oder Bestechung verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen wegen einer entsprechenden Straftat eine rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde. Dies gilt insbesondere für die §§ 299, 299a, 299b, 333 und 334 StGB, jeweils soweit nach § 123 GWB einschlägig, sowie § 108e und § 108f StGB und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Betrugs nach § 263 StGB oder Subventionsbetrugs nach § 264 StGB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen eine entsprechende rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung krimineller Vereinigungen oder krimineller Vereinigungen im Ausland nach § 129 oder § 129b StGB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen eine entsprechende rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129a StGB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen eine entsprechende rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Terrorismusfinanzierung nach § 89c StGB oder wegen Geldwäsche nach § 261 StGB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen eine entsprechende rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die gesetzlichen Ausnahmen und die Möglichkeit einer abweichenden Bewertung nach § 124 GWB bleiben unberührt. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließen, wenn das Unternehmen seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder sich in einem vergleichbaren Zustand befindet, der die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags in Frage stellt. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, der die Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen kann und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags eine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird. Der Ausschluss setzt eine geeignete und nachvollziehbare Grundlage voraus und erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Ein Ausschluss erfolgt nicht allein aufgrund eines unsubstantiierten Verdachts. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, erforderliche Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt hat. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen zu übermitteln beziehungsweise zu übermitteln zu versuchen, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen können. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Dies gilt insbesondere für Verpflichtungen, die bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Dies ist für den vorliegenden Auftrag insbesondere im Hinblick auf die abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, umweltrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Übernahme, Behandlung und hochwertige Verwertung des ausgeschriebenen Bioabfalls relevant. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung oder auf sonstige geeignete Weise festgestellt wurde, soweit nicht die gesetzlichen Ausnahmen eingreifen. Dies gilt insbesondere nicht, wenn das Unternehmen die ausstehenden Beiträge einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen gezahlt oder sich zu deren Zahlung verpflichtet hat. Weitergehende fakultative Ausschlussmöglichkeiten nach § 124 GWB bleiben unberührt. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung oder auf sonstige geeignete Weise festgestellt wurde, soweit nicht die gesetzlichen Ausnahmen eingreifen. Dies gilt insbesondere nicht, wenn das Unternehmen die ausstehenden Beträge einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen gezahlt oder sich zu deren Zahlung verpflichtet hat. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen abgestimmt hat, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder sich in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befindet, die die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags gefährdet. Die gesetzlichen Ausnahmen und die Möglichkeit einer abweichenden Bewertung nach § 124 GWB bleiben unberührt. Zusätzliche Ausschluss- und Nichtwertungsgründe: Mit dem Angebot ist die nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG erforderliche Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes nach dem maßgeblichen Formblatt vorzulegen. Wird die Erklärung nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß eingereicht und nicht innerhalb einer zulässigen Nachforderungsfrist ordnungsgemäß nachgereicht, wird das Angebot nach Maßgabe des Thüringer Vergabegesetzes von der Wertung ausgeschlossen. Die Erklärung ist als Anlage 8 der Leistungsbeschreibung bezeichnet. Die mit dem Angebot geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise sind vollständig und ordnungsgemäß einzureichen. Dies gilt insbesondere für die gem. Leistungsbeschreibung geforderten Unterlagen zum Verwertungsweg, zu den eingesetzten Anlagen, zu deren Genehmigungs- und Zulässigkeitsstatus, zur Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb oder zu einem funktional gleichwertigen Nachweis, zur Haftpflichtversicherung, zur Qualitätssicherung sowie für die vorgesehenen Formblätter. Eine Nachforderung erfolgt nur, soweit sie vergaberechtlich zulässig ist. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist von mindestens sechs Kalendertagen vollständig und ordnungsgemäß vorgelegt oder ist eine Nachforderung ausgeschlossen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Preisangaben sind entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Preisblatts, Anlage LB 2, vollständig, eindeutig und getrennt einzutragen. Für eine nach dem verbindlichen Verwertungskonzept erforderliche Umladung und einen erforderlichen Nachtransport ist eine gesonderte Preisposition anzugeben. Ist eine gesonderte Umladung oder ein gesonderter Nachtransport nicht erforderlich, ist hierfür der Wert „0“ einzutragen. Eine Verlagerung dieser Kosten in andere Preispositionen ist unzulässig. Angebote mit fehlenden wesentlichen Preisangaben, widersprüchlichen oder nicht wertbaren Preisangaben werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine Preisgestaltung, durch die vorgegebene Einzelpositionen wirtschaftlich entleert, Kosten entgegen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung in andere Positionen verlagert oder die geforderte Preisstruktur umgangen wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für eine entsprechende Verlagerung von Kosten für Umladung und Nachtransport. Führt die Preisgestaltung zu fehlenden, widersprüchlichen oder nicht wertbaren Preisangaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Angebote, die Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen enthalten oder als nicht zugelassene Nebenangebote eingereicht werden, werden von der Wertung ausgeschlossen. Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, fordert der Auftraggeber den Bieter zur Aufklärung der Zusammensetzung des Angebots auf. Der Bieter hat insbesondere die ordnungsgemäße Kalkulation sämtlicher geschuldeter Leistungen nachzuweisen. Die Aufklärung kann insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung, die gewählte technische Lösung, die besonderen Ausführungsbedingungen sowie die Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen betreffen. Kann die ungewöhnlich niedrige Preisgestaltung nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, wird der Zuschlag nicht auf dieses Angebot erteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 ThürVgG ist die Kalkulation zu überprüfen. Wird die ordnungsgemäße Kalkulation nicht fristgerecht oder nicht ausreichend nachgewiesen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die unmittelbar geltenden Beschränkungen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung sind einzuhalten. Mit dem Angebot ist die hierfür vorgesehene Erklärung nach dem einschlägigen Formblatt, insbesondere nach Anlage 7 der Leistungsbeschreibung, vorzulegen. Die Vergabe und Ausführung des Auftrags darf nicht unter Beteiligung von Personen, Unternehmen, Einrichtungen, Unterauftragnehmern oder Lieferanten erfolgen, soweit dies nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten ist. Ein Angebot, dessen Zuschlag oder Ausführung gegen diese unmittelbar geltenden unionsrechtlichen Beschränkungen verstoßen würde, wird nicht berücksichtigt. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen, Angaben und Unterlagen vorzulegen: Kurzdarstellung Verwertungsweg, einschließlich der Angabe der angebotenen Verwertungsart als Variante A oder Variante B, der Verwertungs- und/oder Beseitigungsanlage einschließlich Name, vollständiger Adresse, Eigentümer und Betreiber, der Angaben zu Standort, Kapazität, Genehmigungsstatus, Annahmeberechtigung und vorgesehenem Verwertungsweg, der Behandlung der Produkte, Gärreste, Fremdstoffe und Reststoffe, der Ausfallanlage sowie vorhandener Lagerkapazitäten oder sonstiger geeigneter Überbrückungslösungen; gegebenenfalls die Angabe der Umladestation einschließlich Name, vollständiger Adresse, Eigentümer und Betreiber; sofern ein Umlade- oder Nachtransport erforderlich ist, die Angabe des vorgesehenen Transporteurs, der betroffenen abfallrechtlichen Tätigkeiten und des vorgesehenen Transportwegs; die Genehmigungs- und Zulässigkeitsnachweise für die eingesetzten Anlagen, einschließlich der Nachweise für eine etwaige Umladestation oder Beseitigungsanlage. Die Nachweise müssen die Annahme und Behandlung des Abfallschlüssels AVV 20 03 01, das konkrete Behandlungsverfahren, die zulässige und für die ausgeschriebenen Bioabfallmengen ausreichende Kapazität, die konkrete Betriebsstätte sowie die Behandlung und Verwertung der erzeugten Produkte und anfallenden Reststoffe abdecken; sofern ein Transport Bestandteil des angebotenen Verwertungskonzepts ist, die Eigenerklärung zum eingesetzten Transportunternehmen und zum Vorliegen der erforderlichen abfallrechtlichen Berechtigung, Anzeige, Erlaubnis, Registrierung oder sonstigen Zulassung; der Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und mindestens 1 Million Euro für Sachschäden; der Nachweis der Qualitätssicherung für Gärprodukte und Kompost-Endprodukte, soweit dies nach der angebotenen Verwertungsvariante und dem konkret vorgesehenen Verwertungsweg erforderlich ist; Anlage 2: Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB; zur Eintragung in ein Berufsregister; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Anlage 3: Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder zum Vorliegen eines funktional gleichwertigen Nachweises, soweit diese Erklärung als vorläufiger Nachweis verwendet wird; Anlage 4: ausgefülltes Formblatt 233 „Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, soweit erforderlich; Anlage 5: ausgefülltes Formblatt 234 „Erklärung zu Bietergemeinschaften“, soweit erforderlich; Anlage 6: ausgefülltes Formblatt 235 „Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen“, soweit erforderlich; Anlage 7: ausgefülltes Formblatt gem. Verordnung EU 2022-576; Anlage 8: vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG. Bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen, Unterlagen und Nachweise können nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden, soweit dies nach den vergaberechtlichen Vorschriften zulässig ist. Eine Nachforderung erfolgt insbesondere nicht, wenn dadurch das Angebot inhaltlich geändert oder verbessert, die angebotene Verwertungsvariante nachträglich geändert oder der Angebotspreis beziehungsweise eine Preisposition nachträglich ergänzt oder geändert würde. Die Nachforderung erfolgt nur unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Für die Nachreichung wird eine angemessene, nach dem Kalender bestimmte Frist von mindestens sechs Kalendertagen gesetzt. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
- Bewertet wird der wertbare Gesamtbruttoangebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtbruttoangebotspreis erhält 80 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: Punkte = niedrigster wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis / eigener wertbarer Gesamtbruttoangebotspreis × 80 Der wertbare Gesamtbruttoangebotspreis wird auf Grundlage der im Preisblatt eingetragenen Nettopreise und der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ermittelt. In die Wertung fließen die Dienstleistungspauschale für die Übernahme, Verwiegung, Behandlung, Verwertung, Fremdstoffentfrachtung beziehungsweise Entsorgung, das Reststoffmanagement, die Dokumentation und die Ausfallvorsorge sowie – sofern nach dem verbindlichen Verwertungskonzept erforderlich – die Dienstleistungspauschale für Umladung und Nachtransport ein. Es können höchstens 80 Punkte erreicht werden.
- Bewertet wird die angebotene Verwertungsart. Für Variante A – anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases, anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste sowie hochwertiger Verwertung des Endprodukts – werden 20 Punkte vergeben. Für Variante B – reine aerobe Kompostierung – werden 0 Punkte vergeben. Die angebotene Verwertungsvariante ist im Angebot eindeutig anzugeben und wird Bestandteil des Vertrags. Es können höchstens 20 Punkte erreicht werden.
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 10.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 311 KB | |
| Anschreiben | 53 KB | |
| Formular | 452 KB | |
| Formular | 416 KB | |
| Sonstiges | 63 KB | |
| Formular | 26 KB | |
| Sonstiges | 35 KB | |
| Formular | 430 KB | |
| Formular | 1,3 MB | |
| Formular | 26 KB | |
| Sonstiges | 361 KB | |
| Sonstiges | 13 KB | |
| Anschreiben | 353 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 752 KB |
Anforderungen
Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässiger Interessenwahrnehmung, Vorteilsgewährung oder Bestechung verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen wegen einer entsprechenden Straftat eine rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde. Dies gilt insbesondere für die §§ 299, 299a, 299b, 333 und 334 StGB, jeweils soweit nach § 123 GWB einschlägig, sowie § 108e und § 108f StGB und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Betrugs nach § 263 StGB oder Subventionsbetrugs nach § 264 StGB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen eine entsprechende rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung krimineller Vereinigungen oder krimineller Vereinigungen im Ausland nach § 129 oder § 129b StGB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen eine entsprechende rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129a StGB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen eine entsprechende rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Terrorismusfinanzierung nach § 89c StGB oder wegen Geldwäsche nach § 261 StGB rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen eine entsprechende rechtskräftige Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die gesetzlichen Ausnahmen und die Möglichkeit einer abweichenden Bewertung nach § 124 GWB bleiben unberührt. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließen, wenn das Unternehmen seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder sich in einem vergleichbaren Zustand befindet, der die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags in Frage stellt. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, der die Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen kann und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags eine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird. Der Ausschluss setzt eine geeignete und nachvollziehbare Grundlage voraus und erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Ein Ausschluss erfolgt nicht allein aufgrund eines unsubstantiierten Verdachts. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, erforderliche Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt hat. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen zu übermitteln beziehungsweise zu übermitteln zu versuchen, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen können. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Dies gilt insbesondere für Verpflichtungen, die bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Dies ist für den vorliegenden Auftrag insbesondere im Hinblick auf die abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, umweltrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Übernahme, Behandlung und hochwertige Verwertung des ausgeschriebenen Bioabfalls relevant. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung oder auf sonstige geeignete Weise festgestellt wurde, soweit nicht die gesetzlichen Ausnahmen eingreifen. Dies gilt insbesondere nicht, wenn das Unternehmen die ausstehenden Beiträge einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen gezahlt oder sich zu deren Zahlung verpflichtet hat. Weitergehende fakultative Ausschlussmöglichkeiten nach § 124 GWB bleiben unberührt. Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zwingend aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung oder auf sonstige geeignete Weise festgestellt wurde, soweit nicht die gesetzlichen Ausnahmen eingreifen. Dies gilt insbesondere nicht, wenn das Unternehmen die ausstehenden Beträge einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen gezahlt oder sich zu deren Zahlung verpflichtet hat. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen abgestimmt hat, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Der Ausschluss erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder sich in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befindet, die die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags gefährdet. Die gesetzlichen Ausnahmen und die Möglichkeit einer abweichenden Bewertung nach § 124 GWB bleiben unberührt. Zusätzliche Ausschluss- und Nichtwertungsgründe: Mit dem Angebot ist die nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG erforderliche Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes nach dem maßgeblichen Formblatt vorzulegen. Wird die Erklärung nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß eingereicht und nicht innerhalb einer zulässigen Nachforderungsfrist ordnungsgemäß nachgereicht, wird das Angebot nach Maßgabe des Thüringer Vergabegesetzes von der Wertung ausgeschlossen. Die Erklärung ist als Anlage 8 der Leistungsbeschreibung bezeichnet. Die mit dem Angebot geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise sind vollständig und ordnungsgemäß einzureichen. Dies gilt insbesondere für die gem. Leistungsbeschreibung geforderten Unterlagen zum Verwertungsweg, zu den eingesetzten Anlagen, zu deren Genehmigungs- und Zulässigkeitsstatus, zur Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb oder zu einem funktional gleichwertigen Nachweis, zur Haftpflichtversicherung, zur Qualitätssicherung sowie für die vorgesehenen Formblätter. Eine Nachforderung erfolgt nur, soweit sie vergaberechtlich zulässig ist. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist von mindestens sechs Kalendertagen vollständig und ordnungsgemäß vorgelegt oder ist eine Nachforderung ausgeschlossen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Preisangaben sind entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Preisblatts, Anlage LB 2, vollständig, eindeutig und getrennt einzutragen. Für eine nach dem verbindlichen Verwertungskonzept erforderliche Umladung und einen erforderlichen Nachtransport ist eine gesonderte Preisposition anzugeben. Ist eine gesonderte Umladung oder ein gesonderter Nachtransport nicht erforderlich, ist hierfür der Wert „0“ einzutragen. Eine Verlagerung dieser Kosten in andere Preispositionen ist unzulässig. Angebote mit fehlenden wesentlichen Preisangaben, widersprüchlichen oder nicht wertbaren Preisangaben werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine Preisgestaltung, durch die vorgegebene Einzelpositionen wirtschaftlich entleert, Kosten entgegen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung in andere Positionen verlagert oder die geforderte Preisstruktur umgangen wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für eine entsprechende Verlagerung von Kosten für Umladung und Nachtransport. Führt die Preisgestaltung zu fehlenden, widersprüchlichen oder nicht wertbaren Preisangaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Angebote, die Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen enthalten oder als nicht zugelassene Nebenangebote eingereicht werden, werden von der Wertung ausgeschlossen. Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, fordert der Auftraggeber den Bieter zur Aufklärung der Zusammensetzung des Angebots auf. Der Bieter hat insbesondere die ordnungsgemäße Kalkulation sämtlicher geschuldeter Leistungen nachzuweisen. Die Aufklärung kann insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung, die gewählte technische Lösung, die besonderen Ausführungsbedingungen sowie die Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen betreffen. Kann die ungewöhnlich niedrige Preisgestaltung nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, wird der Zuschlag nicht auf dieses Angebot erteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 ThürVgG ist die Kalkulation zu überprüfen. Wird die ordnungsgemäße Kalkulation nicht fristgerecht oder nicht ausreichend nachgewiesen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die unmittelbar geltenden Beschränkungen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung sind einzuhalten. Mit dem Angebot ist die hierfür vorgesehene Erklärung nach dem einschlägigen Formblatt, insbesondere nach Anlage 7 der Leistungsbeschreibung, vorzulegen. Die Vergabe und Ausführung des Auftrags darf nicht unter Beteiligung von Personen, Unternehmen, Einrichtungen, Unterauftragnehmern oder Lieferanten erfolgen, soweit dies nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten ist. Ein Angebot, dessen Zuschlag oder Ausführung gegen diese unmittelbar geltenden unionsrechtlichen Beschränkungen verstoßen würde, wird nicht berücksichtigt. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen, Angaben und Unterlagen vorzulegen: Kurzdarstellung Verwertungsweg, einschließlich der Angabe der angebotenen Verwertungsart als Variante A oder Variante B, der Verwertungs- und/oder Beseitigungsanlage einschließlich Name, vollständiger Adresse, Eigentümer und Betreiber, der Angaben zu Standort, Kapazität, Genehmigungsstatus, Annahmeberechtigung und vorgesehenem Verwertungsweg, der Behandlung der Produkte, Gärreste, Fremdstoffe und Reststoffe, der Ausfallanlage sowie vorhandener Lagerkapazitäten oder sonstiger geeigneter Überbrückungslösungen; gegebenenfalls die Angabe der Umladestation einschließlich Name, vollständiger Adresse, Eigentümer und Betreiber; sofern ein Umlade- oder Nachtransport erforderlich ist, die Angabe des vorgesehenen Transporteurs, der betroffenen abfallrechtlichen Tätigkeiten und des vorgesehenen Transportwegs; die Genehmigungs- und Zulässigkeitsnachweise für die eingesetzten Anlagen, einschließlich der Nachweise für eine etwaige Umladestation oder Beseitigungsanlage. Die Nachweise müssen die Annahme und Behandlung des Abfallschlüssels AVV 20 03 01, das konkrete Behandlungsverfahren, die zulässige und für die ausgeschriebenen Bioabfallmengen ausreichende Kapazität, die konkrete Betriebsstätte sowie die Behandlung und Verwertung der erzeugten Produkte und anfallenden Reststoffe abdecken; sofern ein Transport Bestandteil des angebotenen Verwertungskonzepts ist, die Eigenerklärung zum eingesetzten Transportunternehmen und zum Vorliegen der erforderlichen abfallrechtlichen Berechtigung, Anzeige, Erlaubnis, Registrierung oder sonstigen Zulassung; der Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und mindestens 1 Million Euro für Sachschäden; der Nachweis der Qualitätssicherung für Gärprodukte und Kompost-Endprodukte, soweit dies nach der angebotenen Verwertungsvariante und dem konkret vorgesehenen Verwertungsweg erforderlich ist; Anlage 2: Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB; zur Eintragung in ein Berufsregister; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Anlage 3: Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder zum Vorliegen eines funktional gleichwertigen Nachweises, soweit diese Erklärung als vorläufiger Nachweis verwendet wird; Anlage 4: ausgefülltes Formblatt 233 „Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, soweit erforderlich; Anlage 5: ausgefülltes Formblatt 234 „Erklärung zu Bietergemeinschaften“, soweit erforderlich; Anlage 6: ausgefülltes Formblatt 235 „Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen“, soweit erforderlich; Anlage 7: ausgefülltes Formblatt gem. Verordnung EU 2022-576; Anlage 8: vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG. Bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen, Unterlagen und Nachweise können nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden, soweit dies nach den vergaberechtlichen Vorschriften zulässig ist. Eine Nachforderung erfolgt insbesondere nicht, wenn dadurch das Angebot inhaltlich geändert oder verbessert, die angebotene Verwertungsvariante nachträglich geändert oder der Angebotspreis beziehungsweise eine Preisposition nachträglich ergänzt oder geändert würde. Die Nachforderung erfolgt nur unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Für die Nachreichung wird eine angemessene, nach dem Kalender bestimmte Frist von mindestens sechs Kalendertagen gesetzt. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
|---|---|---|---|
| Verwertung von Bioabfall und Grüngut aus dem Stadtgebiet NürnbergStadt Nürnberg - Abfallwirtschaftsbetrieb (WLB) | Nürnberg, Deutschland | 27.07.2026 | - |
| Rahmenvereinbarung zur Verwertung und Entsorgung von Bauschutt und BauabfällenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen | Bielefeld, Deutschland | 10.03.2026 | - |
| Verwertung von holzigem und nicht holzigem GartenabfallWege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg | Bad Segeberg, Deutschland | 15.09.2026 | - |
| Übernahme und Verwertung von AltpapierBAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser - AöR - | Nienburg/Weser, Deutschland | 15.09.2026 | - |
| Betrieb der Abfallentsorgungsanlage sowie Entsorgung und PPK-UmschlagWerra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss | Eschwege, Deutschland | 21.07.2026 | - |
| Verwertung und Vermarktung von Elektro- und ElektronikschrottLandkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaftsbetrieb | Deutschland | 16.09.2026 | - |
| Lieferung, Montage und Betrieb smarter Abfalleimer mit DatenauswertungVergabe und Beschaffungszentrum Dortmund | Dortmund, Deutschland | 14.01.2026 | - |
| Klärschlammentsorgung für Klärwerk CrailsheimGroße Kreisstadt Crailsheim | Crailsheim, Deutschland | 11.06.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| RIREMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG | Lünen | 1 | 0 | 08.09.2026 | - | steigend |
| NAN-ERGIE AG | Nürnberg | 1 | 0 | 24.08.2026 | 840 Tsd. € | steigend |
| KTKnebel Textilrecycling GmbH | Attendorn | 1 | 0 | 18.08.2026 | 53 Tsd. € | steigend |
| FUFeigel Umwelt-Service GmbH | Berlin | 1 | 0 | 27.07.2026 | - | steigend |
| RRREMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG | Düsseldorf | 1 | 0 | 10.07.2026 | 6 Mio. € | steigend |
| RIRemondis Industrie Service GmbH & Co.KG | Lünen | 1 | 0 | 09.07.2026 | - | steigend |
| GMGBAV mbH | Berlin | 1 | 0 | 26.05.2026 | 1,1 Mio. € | steigend |
| ROREMONDIS OWL GmbH | Bielefeld | 1 | 0 | 30.04.2026 | - | steigend |
| WAWimmelbücker Abbruch GmbH | Bielefeld | 1 | 0 | 30.04.2026 | - | steigend |
| FSFuture Street GmbH | Hamburg | 1 | 0 | 27.04.2026 | 392 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (7) · Nordrhein-Westfalen (5) · Niedersachsen (5) · Baden-Württemberg (3) · Schleswig-Holstein (2) · Sachsen-Anhalt (2)| WDWege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg | Bad Segeberg | 1 | 17.08.2026 |
| ASAbwasser-Zweckverband Südholstein | Hetlingen | 1 | 14.08.2026 |
| ASAbwasser-Zweckverband Südholstein | - | 1 | 14.08.2026 |
| SUStadt Ulm - Zentrale Vergabestelle Liefer- und Dienstleistungen | Ulm | 1 | 12.08.2026 |
| BBBAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser - AöR - | Nienburg/Weser | 1 | 11.08.2026 |
| SLStadt Leipzig | 04109 Leipzig | 1 | 09.08.2026 |
| SLStadt Leipzig | Leipzig | 1 | 09.08.2026 |
| LRLandkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaftsbetrieb | - | 1 | 07.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 10.09.2026 | Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen | Offen | - | 682 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenÜbernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnen
Ludwigsfelde · Offen · Frist 19.10.2026
Der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) beauftragt die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnen in seinem Verbandsgebiet. Der konkrete Leistungsumfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr; bei der Wertung werden insbesondere der Preis, die Transportentfernung und eine angebotene Vergärung berücksichtigt.
78 % ähnlichBehandlung und Verwertung von Bioabfällen aus Chemnitzer Privathaushalten
Chemnitz · Offen · Frist 08.10.2026
Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz beauftragt die Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen, einschließlich der Entsorgung vorhandener Störstoffe. Die Gesamtmenge beträgt voraussichtlich etwa 21.000 Tonnen pro Kalenderjahr, darunter rund 16.000 Tonnen Bioabfälle aus Biotonnen einschließlich saisonaler Laubsäcke sowie Grüngut. Die Leistung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 in Chemnitz vorgesehen.
72 % ähnlichAnnahme, Transport und Verwertung von Straßenkehricht aus Würzburg
Würzburg · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Würzburg beschafft die Annahme, Umladung, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung von jährlich etwa 1.900 Tonnen Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet. Die Übernahmestelle befindet sich in einem Kehrgutbecken des Auftraggebers in Heidingsfeld. Der feste Vertragszeitraum läuft vom 1. Juni 2027 bis zum 31. Mai 2030; vorgesehen sind außerdem zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis zum 31. Mai 2032. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.064.000 Euro.
69 % ähnlichSammlung und Verwertung von Grüngut im Landkreis Berchtesgadener Land
Bad Reichenhall · Offen · Frist 28.09.2026
Der Landkreis Berchtesgadener Land schreibt die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Grüngut aus kommunalen Wertstoffhöfen und Sammelstellen für den Zeitraum 2027 bis 2029 aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der notwendigen Container sowie die fachgerechte Entsorgung des Materials. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von drei Jahren.
68 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von jährlich ca. 11.200 Tonnen biogenen Abfällen
Jena · Offen · Frist 22.09.2026
Der Kommunalservice Jena schreibt die Übernahme und Verwertung von jährlich etwa 11.200 Tonnen biogenen Abfällen aus dem Stadtgebiet Jena aus. Davon entfallen rund 8.000 Tonnen auf Bioabfall aus der Tourensammlung, etwa 2.100 Tonnen auf Grün- und Astschnitt von Wertstoffhöfen sowie circa 1.100 Tonnen auf überwiegend aus der Grünanlagenpflege stammendes Grasmahd. Die Angebote müssen bis zum 22. September 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt jeweils ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
66 % ähnlichVerwertung von jährlich etwa 22.500 Tonnen Bioabfällen aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen
Bad Segeberg · Offen · Frist 13.10.2026
Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg schreibt die Verwertung von etwa 22.500 Tonnen Bioabfällen pro Jahr aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen aus. Die Gesamtleistung im Kreis Segeberg wird in drei Mengenlose aufgeteilt: zwei mit Übergabepunkten in Bad Segeberg und Schmalfeld sowie eines mit Transport durch den Auftraggeber über bis zu 90 Kilometer. Die Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
65 % ähnlichContainergestellung und Transport von Abfallfraktionen zu Verwertungseinrichtungen
Aschheim · Offen · Frist 05.10.2026
Die Gemeinde Aschheim vergibt Leistungen zur Übernahme, zum Transport und zur Übergabe der am Wertstoffhof und Bauhof erfassten Abfallfraktionen an die jeweiligen Verwertungseinrichtungen. Der Auftrag betrifft Aschheim in Bayern und beginnt am 1. Juli 2027 mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren bis zum 30. Juni 2030. Der Angebotspreis wird mit 90 Prozent gewichtet, die Entfernung vom Betriebshof zum Wertstoffhof mit 10 Prozent.
60 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von Altholz der Kategorie A III aus Chemnitz
Chemnitz · Offen · Frist 24.09.2026
Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz beauftragt die Übernahme sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Altholz der Kategorie A III aus privaten Haushalten. Dazu zählen insbesondere Möbel und Altholz aus der Sperrabfallsammlung. Die Leistung wird im Stadtgebiet Chemnitz für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 ausgeschrieben; eine konkrete Mengenangabe ist nicht enthalten.
57 % ähnlichÜbernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Nichtverpackungen aus Wertstofftonnen
Rastatt · Offen · Frist 20.10.2026
Das Landratsamt Rastatt schreibt die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Verwertung stoffgleicher Nichtverpackungen aus Wertstofftonnen europaweit aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 450.000 Euro. Die Leistung betrifft den Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
56 % ähnlichVerwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Göttingen schreibt die Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen aus. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Verfahren ist offen und soll bis zum 24. September 2026 abgeschlossen sein. Der geschätzte Auftragswert wird auf Basis vergleichbarer kommunaler Abfallverträge geschätzt.
56 % ähnlichÜbernahme, Transport und Verwertung kommunaler Abfälle im Landkreis Bad Kreuznach
Bad Kreuznach · Offen · Frist 22.09.2026
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach sucht Dienstleister für die Übernahme, den Transport, die Entsorgung und Verwertung verschiedener kommunaler Abfälle in neun Losen. Dazu gehören unter anderem Bioabfälle, Restsperrmüll und Kunststoffe, Altholz, Siebreste, unbelastete Bauabfälle, Altreifen, Schadstoffe und Altmetall sowie die Gestellung und der Transport von Sammelcontainern an Wertstoffhöfen und einer Umladestation. Die Leistungen werden im Landkreis Bad Kreuznach erbracht; für mehrere Lose ist eine Laufzeit von einem Jahr mit einer einjährigen Verlängerungsoption vorgesehen, und die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
56 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe beauftragen die Übernahme, den Transport und die hochwertige Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus dem Stadtgebiet Göttingen. Das zu verarbeitende Gemisch beträgt voraussichtlich 1.150 Mg im Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Die Leistungen umfassen die Abholung am Entsorgungszentrum Königsbühl, den Transport zu Behandlungsanlagen sowie die abschließende Verwertung und Entsorgung der anfallenden Reststoffe.
54 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von ca. 2.500 Tonnen Altholz aus der Sperrholzsammlung
Offen · Frist 30.09.2026
Der Kommunalservice Jena schreibt die Übernahme und Verwertung von etwa 2.500 Tonnen Altholz aus der manuellen Sperrholzsammlung aus. Das Material stammt aus privaten Haushalten und sonstigen Herkunftsbereichen im Stadtgebiet Jena. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 8:00 Uhr.
54 % ähnlichTransport und Entsorgung von Gewerbeabfall im Vogelsbergkreis
Lauterbach · Offen · Frist 18.09.2026
Die Abfallentsorgungsgesellschaft Vogelsbergkreis mbH schreibt die regelmäßige Beförderung und Entsorgung von gewerblichen Abfällen im Vogelsbergkreis aus. Der Auftrag umfasst ca. 2.200 Mg Abfall pro Jahr und wird als Dienstleistung über ein offenes Verfahren vergeben. Angebotsfrist ist der 18. September 2026. Der Vertrag wird nach dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt.
54 % ähnlichTransport und Entsorgung von Grünabfall aus den Recyclinghöfen von Herzogtum Lauenburg und Stormarn
Elmenhorst · Offen · Frist 05.10.2026
Die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH beauftragt die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Grünabfall aus den Recyclinghöfen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn. Die Menge beträgt insgesamt ca. 8.800 Mg pro Jahr und ist auf vier Lose aufgeteilt. Das Verfahren ist offen und die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026.
53 % ähnlichAnnahme, Verwiegung, Aufbereitung und Verwertung von Altholz und Christbäumen
München · Offen · Frist 24.09.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) sucht Dienstleister für die Annahme, Verwiegung, Aufbereitung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz und Christbäumen. Die Ausschreibung umfasst neun Lose mit insgesamt etwa 68.960 Tonnen Altholz pro Jahr (verschiedene Qualitätsklassen) sowie Christbäume an mehreren Standorten in München. Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028, wobei die Zuschlagsvergabe ausschließlich nach Kosten erfolgt.
53 % ähnlichVerwertung und Vermarktung von Bioabfällen aus Duisburg
Duisburg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die ordnungsgemäße Verwertung der über Biotonnen im Stadtgebiet Duisburg erfassten Bioabfälle, einschließlich Kompostierung, Vergärung oder einer Kombination dieser Verfahren sowie der Vermarktung der erzeugten Produkte. Die Übergabestelle des Auftragnehmers muss höchstens 25 Kilometer vom Betriebshof Duisburg-Hochfeld entfernt liegen; die Anlieferung erfolgt überwiegend montags bis freitags, in Ausnahmefällen samstags. Der Hauptleistungszeitraum läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 mit einer einseitigen Verlängerungsoption bis Ende 2031; erwartet werden etwa 4.800 Tonnen für 2027 bis 2029 und etwa 3.200 Tonnen für 2030 bis 2031.
53 % ähnlichVerwertung und Recycling von Altholz
Offen · Frist 01.10.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck beschafft Dienstleistungen zur Verwertung und zum Recycling von Altholz. Eine Mengenangabe oder ein geschätzter Auftragswert sind nicht angegeben; die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichErfassung, Übernahme und stoffliche Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen
Bad Reichenhall · Offen · Frist 28.09.2026
Der Landkreis Berchtesgadener Land schreibt die Entsorgung und stoffliche Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen für den Zeitraum 2027 bis 2029 aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Abfallwirtschaft. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.
52 % ähnlichStoffliche Verwertung von Straßenkehricht aus Duisburg
Duisburg · Offen · Frist 30.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die ordnungsgemäße und umweltgerechte stoffliche Verwertung von Straßenkehricht mit dem Abfallschlüssel 20 03 03. Im Leistungszeitraum vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2028 werden voraussichtlich etwa 5.500 Tonnen pro Jahr beziehungsweise 11.000 Tonnen insgesamt angeliefert; eine Verlängerung bis zum 30. November 2029 ist möglich. Die Verwertungs- oder Übergabestelle muss höchstens 25 Kilometer Luftlinie vom Betriebshof Duisburg-Hochfeld entfernt liegen, die Anlieferung erfolgt überwiegend montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch samstags; Angebote sind bis zum 30. September 2026 um 8:00 Uhr einzureichen.
52 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
15 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 10.09.2026, 08:28 (Europe/Berlin)
Leistungsbeschreibung.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 752 KB · Stand 09.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txt
TXT · Sonstiges · 1 KB
Angebotsschreiben.pdf
PDF · Anschreiben · 311 KB · Stand 09.09.2026
Anlage 1 - Bewerbungsbedingungen.pdf
PDF · Anschreiben · 53 KB · Stand 09.09.2026
Anlage 2 - Eigenerklärung Eignung VgV.pdf
PDF · Formular · 452 KB · Stand 09.09.2026
Anlage 3 - Eigenerklärung Entsorgungsfachbetrieb bzw. gleichwertiger Nachweis.pdf
PDF · Formular · 416 KB · Stand 09.09.2026
Anlage 4 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen.pdf
PDF · Sonstiges · 63 KB · Stand 09.09.2026
Anlage 5 - Erklärung der Bieter- Arbeitsgemeinschaft.pdf
PDF · Formular · 26 KB · Stand 09.09.2026
Anlage 6 - Verzeichnis Eignungsleihe.pdf
PDF · Sonstiges · 35 KB · Stand 09.09.2026
Anlage 7 - Formblatt gem. Verordnung EU 2022-576.pdf
PDF · Formular · 430 KB · Stand 09.09.2026
Anlage 8 - Eigenerklärung gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG.pdf
PDF · Formular · 1,3 MB · Stand 09.09.2026
Anlage 9 - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen.pdf
PDF · Formular · 26 KB · Stand 09.09.2026
Anlage LB 1 - Kreiskarte des Unstrut-Hainich-Kreises.pdf
PDF · Sonstiges · 361 KB · Stand 09.09.2026
Anlage LB 2 - Preisblatt.xlsx
XLSX · Sonstiges · 13 KB · Stand 09.09.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.pdf
PDF · Anschreiben · 353 KB · Stand 09.09.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
29 vergleichbare Verfahren, davon 13 mit erfasstem Zuschlag · 13 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 546.840 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 79 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Lünen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
N-ERGIE AG · Nürnberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Knebel Textilrecycling GmbH · Attendorn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Feigel Umwelt-Service GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Remondis Industrie Service GmbH & Co.KG · Lünen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GBAV mbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REMONDIS OWL GmbH · Bielefeld
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wimmelbücker Abbruch GmbH · Bielefeld
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Future Street GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
99974 · Mühlhausen
info@abfallwirtschaft-uhk.de+4936014047601 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de+49 361 57332 1254
Kontakt laut Bekanntmachung
info@abfallwirtschaft-uhk.de+493601404760
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:32 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 08:28 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen