Transport, Aufbereitung und Verwertung oder Beseitigung von Rohschlacke

Status
Offen
Angebotsfrist
15.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
AVA Velsen GmbH
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
15.09.2026
Bekanntmachungsnummer
632830-2026
Verfahrensnummer
e79049cd-51f4-48d6-b631-ccf0d7ba88fb
CPV-Codes
90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen; 90512000 · Transport von Haushaltsabfällen; 90513000 · Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle; 90514000 · Recycling von SiedlungsabfällenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die AVA Velsen GmbH vergibt Leistungen für den Transport, die Aufbereitung sowie die Verwertung oder Beseitigung von Rohschlacke aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Der Umfang beträgt etwa 60.000 Megagramm (Mg) pro Jahr in der Region Saarbrücken (NUTS-Code DEC01). Die Leistungen sind vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 zu erbringen; eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Vergabe des Transports, der Aufbereitung und der Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke - Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Die Leistungen sind ab dem 01.01.2027 zu erbringen. Die Laufzeit des Vertrages endet zum 31.12.2031 (5 Jahre). Der Vertrag kann nicht verlängert werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Transport, Aufbereitung und Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke

    Zur Ausschreibung kommen ca. 60.000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.

    Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB, §§ 19, 21 MiLoG Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Angebotsschreiben, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes zum Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit, die nicht älter als 12 Monate sein darf - Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse(n), tariflichen Sozialkasse über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen - gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Informationen über zwingend mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen ausführlich dargelegt.

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Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB, §§ 19, 21 MiLoG Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Angebotsschreiben, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes zum Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit, die nicht älter als 12 Monate sein darf - Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse(n), tariflichen Sozialkasse über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen - gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Informationen über zwingend mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen ausführlich dargelegt.

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AVA Velsen GmbH

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Laufende Rahmenverträge

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