Tischlerarbeiten für innere Pfosten-Riegel-Konstruktionen aus Holz

Status
Offen
Angebotsfrist
07.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Hagen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
04.09.2026
Bekanntmachungsnummer
609414-2026
Verfahrensnummer
0e8098c7-6465-469e-89a2-2dba63861d96
CPV-Codes
44000000 · Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen); 44230000 · Material für Bauzimmermannsarbeiten; 45210000 · Bauleistungen im Hochbau; 45421141 · Einbau von Trennwänden; 45421150 · Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall; 45441000 · VerglasungsarbeitenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Hagen vergibt Tischlerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde in Hagen. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Herstellung und Montage von Pfosten-Riegel-Konstruktionen aus Holz im Innenbereich sowie alle erforderlichen Befestigungs- und Anschlussarbeiten als vollständige, funktionsfähige Einheit. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die behandelten Erweiterungen der Henry-van-de-Velde gliedern sich in die beiden Baukörper der Erweiterung Multifunktionsraum ("MFR") und der Erweiterung Neubau ("Neubau"). Die "Erweiterung Multifunktionsraum" wird als 1-geschossiger, nicht unterkellerter Erweiterungsbau in der südöstlichen Ecke des Grundstücks positioniert und als Anbau an die Südostwand des Foyers angebunden. Der Neubau ist als 3-geschossiger, teilunterkellerter Erweiterungsbau in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks positioniert und als Anbau über eine Erweiterung des bestehenden Lehrerzimmers an die Südwestwand der Verwaltungserweiterung angebunden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Grundschule Henry-van-de-Velde, Blücherstr. 22, 58095 Hagen, Pfosten-Riegel

    Gegenstand dieser Ausschreibung sind Tischlerarbeiten einschließlich Lieferung, Herstellung und Montage sämtlicher ausgeschriebener Bauteile. Hierzu gehören insbesondere:- Pfosten-Riegel-Konstruktionen im Innenbereich aus Holz- Befestigungs- und Anschlussarbeiten Sämtliche Leistungen sind als vollständige, funktionsfähige und betriebsfertige Einheit anzubieten.

    Frist: 07.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Liegen bei Ihrem Unternehmen rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor, insbesondere Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG, dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder landesrechtlichen Vergaberegelungen z. B. TVgG-NRW)? Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist. Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende zahlungsunfähig? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers/der Wirtschaftsteilnehmerin eingestellt? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der/die Wirtschaftsteilnehmende befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer/der Wirtschaftsteilnehmerin und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einer der folgenden Situationen: a) Er/Sie hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er/Sie hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er/Sie war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d) Er/Sie hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten. Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen der Bieter/die Bieterin die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.

Vergabeunterlagen

60 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026
Allg.Geschäftsbed.Stadt-FB 65 08_2025.pdfSonstiges420 KB
Bes. Vertragsbed.TVgG FB 65 28.06.2023 Stand 22.08.2025.pdfVertragsbedingungen487 KB
Bes.Vertragsbed.NU ohne Bauw.Vers.FB 65 08_2025.pdfVertragsbedingungen402 KB
Bes.Vertragsbed.Standard ohne Bauw.Vers. FB 65 08_2025.pdfVertragsbedingungen399 KB
CSX 41 - Eignungskriterien.pdfSonstiges108 KB
CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen.pdfSonstiges11 KB
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docxFormular37 KB
Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11.docxFormular19 KB
Erklaerung Bieter-Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular19 KB
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsxSonstiges22 KB
Hinweis E-Vergabe.pdfSonstiges23 KB
HvdV_Brandschutzkonzept.PdfSonstiges311 KB
HvdV_Brandschutzkonzept_Anlagen.pdfSonstiges8,4 MB
HvdV_BZP_ERW.260824 -- Bauzeitenplan Erweiterung.pdfSonstiges88 KB
HvdV_BZP_MFT.260824 -- Bauzeitenplan Multifunktionsraum.pdfSonstiges40 KB
HvdV_Erw_A_GR_1OG 1. Obergeschoss.pdfSonstiges662 KB
HvdV_Erw_A_GR_2OG 2. Obergeschoss.pdfSonstiges616 KB
HvdV_Erw_A_GR_EG Erdgeschoss.pdfSonstiges746 KB
HvdV_Erw_A_GR_UG -1 Untergeschoss.pdfSonstiges612 KB
HvdV_Erw_A_SCH1 Schnitt 1.pdfSonstiges870 KB
HvdV_Erw_A_SCH2 Schnitt 2.pdfSonstiges931 KB
HvdV_Erw_A_SCH3 Schnitt 3.pdfSonstiges800 KB
HvdV_MFR_A_EG_I-E Erdgeschoss.pdfSonstiges570 KB
HvdV_MFR_A_SCH_Au.D Schnitt A-A u. Schnitt D-D.pdfSonstiges483 KB
HvdV_MFR_A_SCH_Bu.C Schnitt B-B u. Schnitt C-C.pdfSonstiges596 KB
HvdV_Schallschutznachweis.pdfSonstiges2,5 MB
Lief.- u. Zahl.bed. FB GW 07_26.pdfSonstiges436 KB
LV.D83LVLeistungsverzeichnis204 KB
LV_V33.X83LVLeistungsverzeichnis364 KB
Pfosten-Riegel EG.pdfSonstiges161 KB
Pfosten-Riegel MFR.pdfSonstiges43 KB
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docxFormular60 KB
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019.docxFormular58 KB
VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdfAnschreiben26 KB
VVB 212EU - Teilnahmebedingungen 07-2019.docxAnschreiben65 KB
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.pdfAnschreiben15 KB
VVB 216 - Verzeichnis vorzulegender Unterlagen 07-2019.pdfSonstiges13 KB
VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docxSonstiges58 KB
VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docxSonstiges71 KB
VVB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise.rtfSonstiges40 KB
VVB 232 Vereinbarung zwischen AN und NU.pdfSonstiges27 KB
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docxSonstiges71 KB
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docxFormular54 KB
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docxSonstiges55 KB
VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen 12-2017.docxFormular57 KB
VVB 241 - Abfall 12-2017.docxSonstiges53 KB
VVB 244 - Datenverarbeitung 12-2017.docxSonstiges52 KB
VVB 248 - Erklaerung zur Verwendung von Holzprodukten 12-2017.docxFormular55 KB
VVB 312a_322a EU - Information DSGVO.pdfSonstiges277 KB
Zusätzl. Vertragsbedingungen FB 65 08_2025.pdfVertragsbedingungen499 KB
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (FB 65) Stand 06_2024.pdfVertragsbedingungen38 KB
1.OG Pfosten-Riegel 1.1.pdfSonstiges121 KB
1.OG Pfosten-Riegel 1.2.pdfSonstiges121 KB
1.OG Pfosten-Riegel 1.3.pdfSonstiges114 KB
2.OG Pfosten-Riegel 2.1.pdfSonstiges117 KB
2.OG Pfosten-Riegel 2.2.pdfSonstiges116 KB
2.OG Pfosten-Riegel 2.3.pdfSonstiges113 KB
07035-HvdV-LV.260824 -- LV PR-Innen.pdfLVLeistungsverzeichnis737 KB
250402_HvdV_A_BE Zufahrt Quartier.pdfSonstiges1,1 MB
250702_HvdV_A_BE Baustelleneinrichtung Variante 1.pdfSonstiges317 KB

Anforderungen

Liegen bei Ihrem Unternehmen rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor, insbesondere Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG, dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder landesrechtlichen Vergaberegelungen z. B. TVgG-NRW)? Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist. Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende zahlungsunfähig? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers/der Wirtschaftsteilnehmerin eingestellt? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der/die Wirtschaftsteilnehmende befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer/der Wirtschaftsteilnehmerin und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einer der folgenden Situationen: a) Er/Sie hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er/Sie hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er/Sie war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d) Er/Sie hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten. Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen der Bieter/die Bieterin die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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Mit erfasstem Zuschlag1 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Titel
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Schreinerarbeiten für die Sanierung des Altbaus der Grundschule HagenbachVerbandsgemeindeverwaltung HagenbachHagenbach, Deutschland30.07.2026166 Tsd. €
Einbaumöbel für das Bildungszentrum GeradstettenBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.Stuttgart, Deutschland10.09.2026 -
Tischlerarbeiten und Innentüren für SchulgebäudesanierungOPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH im Namen und Rechnung des Magistrates der Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main, Deutschland23.03.2026 -
Tischlerarbeiten und Einbau von Türen und Fenstern für ein DorfgemeinschaftshausGemeinde Tramm über Amt CrivitzDeutschland17.09.2026 -
Metallbauarbeiten für Schwimmbadsanierungen an zwei SchulenRhein-Erft-KreisBergheim, Deutschland09.09.2026 -
Blockzargenfenster für Neubau der Spree‑Grundschule mit Sporthalle in FürstenwaldeLandkreis Oder-Spree - Der LandratBeeskow, Deutschland11.09.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
HHH. Hüther GmbHHedemünden1001.06.2026310 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Rheinland-Pfalz (2) · Baden-Württemberg (1) · Hessen (1) · Mecklenburg-Vorpommern (1) · Nordrhein-Westfalen (1) · Brandenburg (1)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Planungs- und Bauleistungen für Wohnbebauung in der PaulinenstraßeEd. Züblin AG, Bereich BodenseeSWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen GmbHFriedrichshafen, Deutschland
    25.09.2025noch 6 Monate25.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und TiefbauarbeitenFrerking +1 weitereGottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und VertragswesenHannover, Deutschland
    3 Mio. €
    30.03.2026noch 6 Monate31.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarungen für Umbau, Sanierung und Modernisierung von BestandsgebäudenPlus-Pohl GmbH +6 weitereF & W Fördern und Wohnen AöRHamburg, Deutschland
    100 Mio. €
    25.11.2025noch 14 Monate25.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Schlüsselfertige Wohn- und Sozialbauten als Generalunternehmer- oder GeneralübernehmerleistungHTG Hoch- und Tiefbau Gadebusch GmbH +6 weitereF & W Fördern und Wohnen AöRHamburg, Deutschland
    600 Mio. €
    25.11.2025noch 38 Monate25.11.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Kleinmaterialien in Heizung, Sanitär, Elektro, Malerarbeiten und BaustoffeSonepar Deutschland Region Nord-Ost GmbH +1 weitereLiegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin, Deutschland
    1,5 Mio. €
    23.07.2026noch 48 Monate30.09.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Hagen

Aktiv seit 2026 · 3 Verfahren
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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 3 seit 2026Spitze KW 36 · 2026 · 3

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
04.09.2026Tischlerarbeiten für Brandschutz-Aluminium-Rohrrahmentüren und FestverglasungenOffen - -
04.09.2026Tischlerarbeiten für Erweiterungen der Grundschule Henry-van-de-Velde in HagenOffen - -
04.09.2026Tischlerarbeiten für innere Pfosten-Riegel-Konstruktionen aus HolzOffen - -

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