Tiefbau- und Erschließungsarbeiten zur Baufeldfreimachung für einen Psychiatrieneubau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.09.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Aachen AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 15.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 637557-2026
- Verfahrensnummer
- 685d478e-f8a2-42f0-8dc8-e926863f1690
- CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45111000 · Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung; 45231000 · Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen; 45231100 · Bauarbeiten für RohrleitungenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beschafft Tiefbauleistungen zur Vorbereitung des Baufelds für den Neubau einer Psychiatrie. Der Auftrag umfasst außerdem die Herstellung sämtlicher erforderlicher Ver- und Entsorgungsleitungen im Raum Aachen. Die Ausführungsdauer beträgt 240 Tage; die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 08:30 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Baufeldfreimachung - Neubau Psychiatrie
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Baufeldfreimachung - Neubau Psychiatrie
Das Leistungsverzeichnis umfasst die auszuführenden Tiefbauleistungen im Zuge der Baufeldfreimachung für den Neubau Psychiatrie sowie die Herstellung sämtlicher erforderlicher Ver- und Entsorgungsleitungen.
Frist: 18.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. .
Vergabeunterlagen
30 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Vertragsbedingungen | 97 KB | |
| Sonstiges | 39 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Sonstiges | 35,3 MB | |
| Formular | 55 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 878 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 991 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 978 KB | |
| Sonstiges | 53,1 MB | |
| Sonstiges | 104 KB | |
| Vertragsbedingungen | 196 KB | |
| Formular | 60 KB | |
| Anschreiben | 24 KB | |
| Anschreiben | 65 KB | |
| Anschreiben | 120 KB | |
| Sonstiges | 10 KB | |
| Sonstiges | 39 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Vertragsbedingungen | 45 KB | |
| Sonstiges | 45 KB | |
| Vertragsbedingungen | 54,4 MB | |
| Formular | 19 KB | |
| Sonstiges | 70 KB | |
| Anschreiben | 35 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Formular | 32 KB | |
| Formular | 23 KB | |
| Formular | 31 KB |
Anforderungen
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. .
Änderungen und Bieterfragen
4 Einträge- 16.09.2026Berichtigung 3Bodengutachten hochgeladen.
- 15.09.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 633907-2026
- 10.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 623236-2026
- 17.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 566205-2026
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58 % ähnlichErdbauarbeiten und Baustelleneinrichtung
Offen · Frist 28.09.2026
Der AWO Bezirksverband Schwaben e.V. beschafft Erdbauarbeiten einschließlich der Einrichtung der Baustelle. Die Leistungen sind der Region DE2 (Bayern) zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
58 % ähnlichGeneralplanungsleistungen und Objektüberwachung für den Ersatzneubau Psychiatrien
Ulm · Offen · Frist 18.09.2026
Das Universitätsklinikum Ulm vergibt Generalplanungsleistungen einschließlich Objektüberwachung für den Ersatzneubau der Psychiatrien am Universitätsklinikum Ulm. Die Leistungen sollen in einem zweistufigen Verfahren vergeben und von November 2026 bis etwa Oktober 2030 erbracht werden. Der Auftrag betrifft den Standort Ulm; der Bauprozess wird vom Bereich Infrastruktur des Universitätsklinikums Ulm übernommen.
58 % ähnlichBaumeisterarbeiten für die Errichtung der Zweiteinspeisung am Campus Süd
Leipzig · Offen · Frist 08.10.2026
Das Universitätsklinikum Leipzig AöR vergibt Bauleistungen für die Errichtung einer Zweiteinspeisung am Campus Süd in Leipzig. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Baustelleneinrichtung, Kampfmittelsondierung, Fassadengerüste, Baugrubenaushub, Hinterfüllungen, Auffüllungen und eine Fundamentplatte aus Beton. Angebote können bis zum 8. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
58 % ähnlichBaustelleneinrichtung für die Erweiterung eines Kreißsaals
79106 Freiburg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Universitätsklinikum Freiburg beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung im Rahmen der Erweiterung eines Kreißsaals. Der Auftrag wird in Freiburg vergeben; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 12:00 Uhr.
57 % ähnlichBauleistungen für die Campus-Infrastruktur
01307 Dresden · Offen · Frist 30.09.2026
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden beschafft Bauleistungen für die Campus-Infrastruktur. Die Ausschreibung ist dem Raum Dresden zugeordnet; Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
57 % ähnlichAußenanlagen für den Neubau eines Technikzentrums in Dortmund
Dortmund · Offen · Frist 05.10.2026
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund schreibt die Herstellung der Außenanlagen für ein neues Technikzentrum in Dortmund aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem den Abtransport von etwa 44.200 Tonnen Aushub, Bodenaustausch, Asphalt- und Pflasterflächen, Borde, Entwässerungsanlagen mit rund 325 Metern Rohrleitungen sowie mehrere Schachtbauwerke. Angebote können bis zum 5. Oktober 2026 um 18:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; der Zuschlag wird ausschließlich nach dem niedrigsten Preis erteilt.
55 % ähnlichBaustelleneinrichtung und Baustrom für einen Ersatzneubau
Offen · Frist 01.10.2026
Das Universitätsklinikum Leipzig als Anstalt des öffentlichen Rechts beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung und die Baustromversorgung eines Ersatzneubaus. Der Auftrag ist der Region Sachsen zugeordnet; Angebote können bis zum 1. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
54 % ähnlichBepflanzungsarbeiten für den Neubau des Funktionstrakts der GRN-Klinik Sinsheim
Offen · Frist 24.09.2026
Der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik des Rhein-Neckar-Kreises beschafft Bepflanzungsarbeiten für den Neubau des Funktionstrakts der GRN-Klinik in Sinsheim. Angebote können bis zum 24. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; weitere Angaben zum Umfang oder zum Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
54 % ähnlichErdarbeiten mit Baustelleneinrichtung, Beweissicherung, Aushub, Entsorgung, Wasserhaltungsmaßnahmen und temporären Baustraßen
Neubrandenburg · Offen · Frist 25.09.2026
Die Ausschreibung umfasst Erdarbeiten inklusive Baustelleneinrichtung, Beweissicherung, Abtrag, Aushub und Entsorgung von ca. 7.500 m³ Erdreich, geschlossene und offene Wasserhaltungsmaßnahmen, Herstellung von ca. 1.000 m² Planum sowie temporäre Baustraßen. Der Auftraggeber ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 25. September 2026.
54 % ähnlichBauarbeiten für Haus 11 eines Fachklinikums
Offen · Frist 24.09.2026
Das Asklepios Fachklinikum Brandenburg, Teil der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH, beauftragt Bauarbeiten für Haus 11 am Standort Brandenburg. Angaben zu Leistungsumfang, Auftragswert und Bauzeit liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
54 % ähnlichAbbrucharbeiten am Bau E der RKH Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal
Offen · Frist 05.10.2026
Die RKH Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal beschafft Abbrucharbeiten am Bau E des Klinikstandorts. Der Auftrag ist der Region DE1 zugeordnet; Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichAushubarbeiten, Entsorgung und Geländemodellierung in Wuppertal
Wuppertal · Offen · Frist 16.10.2026
Die Stadt Wuppertal vergibt Aushubarbeiten einschließlich Entsorgung und Verwertung des Materials sowie die Lieferung und den Einbau von Gesteinskörnung zur Geländemodellierung. Die Leistungen betreffen zwei Bereiche in Wuppertal: die Spitzenstraße und Bramdelle 1a. Für jedes Los ist eine Ausführungsdauer von 90 Tagen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 06:00 Uhr.
53 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
30 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 05:33 (Europe/Berlin)
LV - Baufeldfreimachung.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 878 KB · Stand 15.08.2026
LV - Baufeldfreimachung.X81
X81 · Leistungsverzeichnis · 991 KB · Stand 15.08.2026
LV - Baufeldfreimachung.X83
X83 · Leistungsverzeichnis · 978 KB · Stand 15.08.2026
236-Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdf
PDF · Formular · 19 KB · Stand 15.08.2026
312a_322a_informationen_dsgvo.pdf
PDF · Sonstiges · 70 KB · Stand 15.08.2026
322 EU Hinweise Einreichung Teilnahmeanträge_Angebote.docx
DOCX · Anschreiben · 35 KB · Stand 15.08.2026
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 20 KB · Stand 15.08.2026
521 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docx
DOCX · Formular · 32 KB · Stand 15.08.2026
522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docx
DOCX · Formular · 23 KB · Stand 15.08.2026
523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx
DOCX · Formular · 31 KB · Stand 15.08.2026
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen_VOB Teil B 2016.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 97 KB · Stand 15.08.2026
CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien.pdf
PDF · Sonstiges · 39 KB · Stand 15.08.2026
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx
DOCX · Formular · 37 KB · Stand 15.08.2026
Dokumente.zip
ZIP · Sonstiges · 35,3 MB · Stand 15.08.2026
Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdf
PDF · Formular · 55 KB · Stand 15.08.2026
TABs + Hausstandard UKA.zip
ZIP · Sonstiges · 53,1 MB · Stand 15.08.2026
Verwendung elektronischer Mittel_Information nach VgV bzw. VOBA.pdf
PDF · Sonstiges · 104 KB · Stand 15.08.2026
VHB 214 - Besondere Vertragsbedingungen_UKA-Vers. 01-2022 (20).rtf
RTF · Vertragsbedingungen · 196 KB · Stand 15.08.2026
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docx
DOCX · Formular · 60 KB · Stand 15.08.2026
VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 24 KB · Stand 15.08.2026
VVB 212EU - Teilnahmebedingungen 07-2019.docx
DOCX · Anschreiben · 65 KB · Stand 15.08.2026
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.rtf
RTF · Anschreiben · 120 KB · Stand 15.08.2026
VVB 216 - Verzeichnis vorzulegender Unterlagen 07-2019.pdf
PDF · Sonstiges · 10 KB · Stand 15.08.2026
VVB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise.rtf
RTF · Sonstiges · 39 KB · Stand 15.08.2026
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 71 KB · Stand 15.08.2026
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx
DOCX · Formular · 54 KB · Stand 15.08.2026
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 54 KB · Stand 15.08.2026
VVB 421 Vertragserfüllungsbürgschaft.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 45 KB · Stand 15.08.2026
VVB 422 Mängelansprüchebürgschaft.pdf
PDF · Sonstiges · 45 KB · Stand 15.08.2026
Zus. techn. Vertragsbedingungen UKA Anlagen 1-5.zip
ZIP · Vertragsbedingungen · 54,4 MB · Stand 15.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
15 vergleichbare Verfahren, davon 3 mit erfasstem Zuschlag · 3 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.693.945,25 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
M & M GmbH · Essen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Frerking · Rodewald
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
B. Rahmann Bauunternehmung GmbH · Marienhafe
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
- Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Matthias Bauer GmbH
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvereinbarung für Tiefbau-, Leitungsbau- und Montagearbeiten im Versorgungsnetz
REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG · Regensburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Fahrner Bauunternehmung GmbH +12 weitere
Vertragsschluss: 18.12.2025
Zuschlagswert: 56.000.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum Aachen AöR
52074 · Aachen
vergabestelle@ukaachen.de+49 241808000716 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenGeschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de+49 2211473116
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de+49 2418080007
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:15 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 15.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 16.09.2026, 06:04 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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