Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Sanierung und Erweiterung eines Gemeinschafts- und Feuerwehrhauses
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Südheide
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 385215-2026
- Verfahrensnummer
- 6d1a1f28-73f0-4d2a-8450-22e8cf8b688f
- CPV-Codes
- 71317200 · Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Südheide vergibt Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung für die energetische Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses in Weesen. Das 1978 errichtete Gebäude wird umfassend energetisch saniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise mit Sanitär- und Umkleideräumen, Aufzug und Treppenhaus erweitert. Vorgesehen sind unter anderem die Erneuerung des Dachstuhls, die Dämmung der Außenbauteile, der Austausch von Fenstern, Türen und Toren, eine Wärmepumpe sowie eine Photovoltaikanlage. Die Angebotsfrist endet am 6. Juli 2026 um 10:00 Uhr; der Projektstandort liegt in Südheide, Niedersachsen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Südheide beabsichtigt die Vergabe der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) für die energetische Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses Weesen, Weesener Straße 16, 29320 Südheide.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gemeinde Südheide: Vergabe von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Das 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen den Austausch des Dachstuhls, die Dämmung sämtlicher Außenbauteile, den Austausch aller Fenster, Türen und Tore, die Umstellung der Heizung auf Wärmepumpe, den Einbau einer Photovoltaikanlage sowie die Erweiterung um Sanitär- und Umkleideräume, einen Aufzug und ein Treppenhaus. Im Dachgeschoss wird der Mehrzweckraum vergrößert. Eine vorhandene Drei-Kammer-Klärgrube wird zurückgebaut und die Außenanlagen einschließlich Parkplätze und Zufahrten werden neu gestaltet. Die Nutzfläche beträgt insgesamt ca. 508 m² (Bestand ca. 297 m², Erweiterung ca. 211 m²). Angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowohl während der Planung der Ausführung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens. Die Leistung wird in folgenden Leistungsstufen erbracht: - 1. Leistungsstufe: Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung. Diese Leistungsstufe umfasst die projektspezifisch erforderlichen Leistungen während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Absatz 2 BaustellV. Die einzelnen Leistungen sind in den RAB 30 Nummer 3.1 aufgeführt und unter Beachtung der weiteren RAB zu erbringen. - 2. Leistungsstufe: Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens Diese Leistungsstufe umfasst die projektspezifisch erforderlichen Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Absatz 3 BaustellV. Diese sind in den RAB 30 Nummer 3.2 aufgeführt und unter Beachtung der weiteren RAB zu erbringen.
Frist: 06.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Änderungen und Bieterfragen
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46 % ähnlichPlanungsleistungen für Gebäude und Innenräume zur Sanierung eines Feuerwehrgerätehauses
Niederzier · Offen · Frist 08.10.2026
Beschafft werden Planungsleistungen für die energetische Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Eschweiler über Feld in der Gemeinde Nörvenich. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, also insbesondere Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie Objektüberwachung und Dokumentation. Auftraggeber ist die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Nörvenich; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 11:00 Uhr deutscher Zeit.
46 % ähnlichPlanungsleistungen für Tragwerk, Haustechnik und Elektro beim Feuerwehrgerätehaus Saulheim
Wörrstadt · Offen · Frist 21.10.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt im Landkreis Alzey-Worms beschafft Planungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Saulheim. Ausgeschrieben sind Tragwerksplanung sowie die Planung der technischen Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Fernmeldewesen. Die Leistungen werden in drei Losen und voraussichtlich stufenweise vergeben; für die erste Stufe sind jeweils die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgesehen, bei Tragwerksplanung insgesamt die Leistungsphasen 1 bis 6 und bei Haustechnik und Elektro die Leistungsphasen 1 bis 9. Angebote müssen bis zum 21. Oktober 2026 um 09:00 Uhr Ortszeit eingereicht werden.
46 % ähnlichPlanungsleistungen für den Neubau einer Atemschutzübungsanlage mit Lager für Bevölkerungsschutz
Bad Hersfeld · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Hersfeld‑Rotenburg schreibt die Fachplanungsleistungen für den Neubau einer Atemschutzübungsanlage inklusive Lager für den Bevölkerungsschutz aus. Die Leistungen umfassen Tragwerksplanung, thermische Bauphysik, vorbeugenden Brandschutz, technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1‑5, 8) sowie die Planung der Freianlagen. Die Vergabe erfolgt in vier Lose, die jeweils einzelne Fachbereiche abdecken. Angebotsfrist ist der 22. September 2026.
45 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für Anbau und Umbau eines Feuerwehrgebäudes mit Freianlagen
Neuenkirchen · Offen · Frist 19.10.2026
Das Amt Landhagen in Neuenkirchen sucht einen Generalplaner für den Anbau und Umbau eines bestehenden Feuerwehrgebäudes einschließlich der Gestaltung der Außenanlagen. Der Leistungsumfang umfasst Gebäude- und Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung für Wasser, Wärme, Lüftung sowie Strom-, Schwachstrom- und nutzungsspezifische Anlagen sowie weitere Beratungs- und besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise; zunächst werden Leistungen bis zur Entwurfsplanung, also den Leistungsphasen 1 bis 3, vergeben. Die Frist für die Teilnahme endet am 19. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
45 % ähnlichGeneralplanung für den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee
Waldsee · Offen · Frist 06.10.2026
Die Verbandsgemeinde Rheinauen beschafft Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee. Das bestehende Feuerwehrhaus soll durch ein zeitgemäßes Gebäude mit ausreichenden Fahrzeughallen sowie Sozial-, Schulungs- und Lagerbereichen ersetzt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,21 Millionen Euro; die Ausschreibung betrifft die Region DEB3I und die Teilnahmeanträge müssen bis zum 6. Oktober 2026, 11:00 Uhr, eingereicht werden.
45 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Arbeitssicherheit Theuerkorn
Zuschlagswert: 12.908 EUR · Vertragsschluss: 28.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Letzter dokumentierter Abruf: 27.08.2026, 00:12 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
43 vergleichbare Verfahren, davon 22 mit erfasstem Zuschlag · 19 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 323.779,07 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 86 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
A.R.T. GmbH · Magdeburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Leifels Architekten BDA · Vielank OT Neu Jabel
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Helmut Weiß · Schwerin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kram Möbelwerkstätte e.K. · Burgebrach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schottler GmbH Energie- und Umwelttechnik · Salmtal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Aschinger Architektur- und Ingenieurbüro · Heide
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro proVIA · Beelitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Horn + Horn Ingenieure Part mbB · Neumünster
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf Baustellen
Universitätsklinikum Münster · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.07.2027
Auftragnehmer: AGS Weckermann & Partner, Ingenieurbüro, Partnerschaftsgesellschaft +1 weitere
Vertragsschluss: 30.07.2026
Zuschlagswert: 188.796,84 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Gemeinde Südheide
29320 · Südheide
info@gemeinde-suedheide.de05052 65-01 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Podbielskistraße 344, 30655 Hannover
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de+49 51159097560
Kontakt laut Bekanntmachung
info@gemeinde-suedheide.de05052 65-0
Kontakt laut Bekanntmachung
hillmer@hannover.ihk.de+49 5113107-272
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:40 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 04.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 13:07 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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