Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Sanierung, Rückbau und Neubauten in Berlin

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Einkauf & Supply Chain Management
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.09.2026
Bekanntmachungsnummer
613000-2026
Verfahrensnummer
00cb2043-23c4-480e-8fae-c044166419ac
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71317200 · Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit; 71317210 · Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit; 71521000 · BaustellenüberwachungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR beauftragen einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) für die Schadstoffsanierung und den Rückbau der Halle H sowie den Neubau der Hallen C und D und eines Werkstattgebäudes N in der Betriebswerkstatt Machandelweg in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Planung und Überwachung des Arbeitsschutzes bei Schadstoffsanierungen, Rückbau- und Neubauarbeiten sowie Maßnahmen im Gleisbereich, während der Betrieb durchgehend im Drei-Schicht-Betrieb weiterläuft. Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (kurz: BVG) sind das zentrale Verkehrsunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin. Mit der geplanten Neubeschaffung von Fahrzeugen der J-/JK-Reihe wird ein neues Instandsetzungs- und Werkstättenkonzeptes verfolgt, auf das es baulich zu reagieren gilt. Die BVG plant dazu mittelfristig an allen Standorten die betriebsrelevanten Werkstätten und Hallen instand zu setzen und für die Erfordernisse zukünftiger Nutzungen vorzurüsten. Diese Ausschreibung bezieht sich dabei auf die Betriebswerkstatt Machandelweg in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Auf der Liegenschaft werden parallel mehrere Teilprojekte umgesetzt. Damit einher gehen Leitungsarbeiten und Abbrucharbeiten auf dem Gelände. Zur Realisierung des Gesamtprojekts sind folgende Hauptmaßnahmen vorgesehen: 1. Leitungsumlegung zur Freischaltung der Hallen C und D 2. Schadstoffsanierung und Rückbau der Hallen C, D, und eines Bunkers 3. Schadstoffsanierung und Rückbau des Ausbildungszentrums (MAZ) Gebäude N 4. Schadstoffsanierung und Rückbau der Halle H 5. Neubau der Hallen C und D 6. Neubau eines Werkstattgebäudes N am Standort des alten Ausbildungszentrums (MAZ) Die BVG beabsichtigt für die Maßnahmen 4, 5 und 6 einen Koordinator nach BauStellV §4 zu beauftragen. Grundlage der Angebotserstellung ist das Leistungsbild der AHO Heft 15. Diese Ausschreibung bezieht sich auf alle SiGeKo Leistungen, welche im Sinne der BauStellV §2 für die hier beschriebenen Bauvorhaben auf dem Gelände erforderlich sind. Es ist die vollumfängliche Planung und Überwachung der Sicherheit auf der Baustelle unter Beachtung aller dafür relevanten Regularien und Richtlinien zu gewährleisten. Inkludiert sind damit u.a. ausdrücklich die SiGeKo Leistungen im Rahmen der Schadstoffsanierung, Rückbauten, Neubauten und Baumaßnahmen im Bereich von Gleisanlagen. Der SiGeKo übernimmt die Leistungen, die entsprechend den Spezifika der Teilprojekte erforderlich sind. Grundlage des Angebots ist die Erfüllung der Anforderungen der BaustellV in Verbindung mit weiteren, die BaustellV spezifizierenden Regularien, soweit dies in Teilbereichen erforderlich wird; u.a. Gefahrstoffe, kontaminierte Bereiche, Gleisbereich. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt bei laufendem Werksbetrieb. Der Betrieb ist seitens der zuständigen öffentlichen Körperschaften genehmigt als 24-Stunden-365- Tage-Betrieb (Dreischichtbetrieb). Es ist abzusichern, dass dieser störungsfrei laufen kann und dass alle auf dem Betriebsgelände geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die Platzverhältnisse auf dem Betriebshof sind aufgrund der bestehenden Bebauung und Nutzung sehr eingeschränkt. Lagerflächen, Stellplätze usw. stehen damit nur sehr begrenzt zur Verfügung. Erforderliche Absperrungen, Fahr- und Fußwege sind dezidiert mit dem Werksbetrieb abzustimmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · SiGeKo Machandelweg, Teil 2: Schadstoffsanierung und Rückbau der Halle H, Neubau der Hallen C und D, Neubau eines Werkstattgebäudes N

    siehe Vergabeunterlagen

    Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · SiGeKo Machandelweg, Teil 2: Schadstoffsanierung und Rückbau der Halle H, Neubau der Hallen C und D, Neubau eines Werkstattgebäudes N

Bewertet wird die Qualifikation/Berufserfahrung des verantwortlichen SiGeKo und des stellvertretenden SiGeKo. Pro SiGeKo können maximal 50 Wertungspunkte erreicht werden. Die erreichten Wertungspunkte des verantwortlichen SiGeKo und des stellvertretenden SiGeKo werden addiert. Maximal können somit 100 Wertungspunkte erreicht werden. Die Umrechnung in Leistungspunkte erfolgt nach folgender Formel: Leistungspunkte Qualität = (erreichte Wertungspunkte / 100) × 30 Bewertet wird: 1.) Berufserfahrung als SiGeKo in Jahren (Mindestens 2 Jahre erforderlich) 2-3 Jahre - 2 Wertungspunkte 4-5 Jahre - 4 Wertungspunkte 6-7 Jahre - 6 Wertungspunkte 8-10 Jahre - 8 Wertungspunkte mehr als 10 Jahre - 10 Wertungspunkte 2.) Anzahl begleiteter Projekte als SiGeKo Keine Angabe/kein Nachweis - 0 Wertungspunkte 1-2 Projekte - 2 Wertungspunkte 3-4 Projekte - 4 Wertungspunkte 5-6 Projekte - 6 Wertungspunkte 7-8 Projekte - 8 Wertungspunkte mehr als 8 Projekte - 10 Wertungspunkte Die Referenzprojekte sind in dem Dokument Referenzliste Schlüsselpersonal zu erfassen. 3.) Erfahrungen in Projekten mit Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (z.B. ÖPNV - Bus, Bahn, Straßenbahn, U-Bahn, Mobilitätsdienstleister etc.) Nein - 0 Wertungspunkte JA - 10 Wertungspunkte Es gilt als nachgewiesen, wenn der Mitarbeiter innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens ein entsprechendes Projekt bearbeitet hat. 4.) Erfahrungen bei Neubauprojekten ≥20 Mio. € Nein - 0 Wertungspunkte JA - 10 Wertungspunkte Es gilt als nachgewiesen, wenn der Mitarbeiter innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens ein entsprechendes Projekt bearbeitet hat. 5.) Erfahrungen in Projekten mit mindestens 5 gleichzeitig tätigen Unternehmen Nein - 0 Wertungspunkte JA - 5 Wertungspunkte Es gilt als nachgewiesen, wenn der Mitarbeiter innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens ein entsprechendes Projekt bearbeitet hat. 6.) Erfahrungen in Projekten mit Leistungsinhalt Schadstoffsanierung und/oder Rückbau Nein - 0 Wertungspunkte JA - 5 Wertungspunkte Es gilt als nachgewiesen, wenn der Mitarbeiter innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens ein entsprechendes Projekt bearbeitet hat. Einzelheiten zur Bewertungsmethodik und Punktevergabe sind der Wertungsmatrix TI.ES-DE-C-0472-2026 zu entnehmen.
30 %
Gewertet wird die Angebotssumme (netto) gemäß Anlage 1_Preisblatt Honorarangebot Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält 100 Wertungspunkte. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: Wertungspunkte Preis = (niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des Bieters) × 100 Die 70% für die Angebotssumme entsprechen gewichtet 70 Leistungspunkten.
70 %

Vergabeunterlagen

21 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026
Anlage 1_Preisblatt Honorarangebot.xlsxSonstiges24 KB
Anlage 2_Formblatt Personalkonzept.xlsxFormular23 KB
Anlage 3-5 zur SiGeKo Leistungsbeschreibung.zipLVLeistungsverzeichnis243 KB
BVB BerlAVG.pdfSonstiges140 KB
BVG_Supplier_Code_of_Conduct.pdfSonstiges168 KB
Checkliste_Angebot.docxSonstiges45 KB
Eigenerklärung zur Eignung_EU-Vergaben.docxFormular67 KB
Leistungsbeschreibung_SiGeKo2_MACH.pdfLVLeistungsverzeichnis2 MB
Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis6 KB
Referenzliste_Schlüsselpersonal.xlsxSonstiges20 KB
SEKTVO_L_ANGEBOTSSCHREIBEN.pdfAnschreiben7 KB
SEKTVO_L_AUFFORDERUNG_ANGEBOTSABGABE_EU_OV_VV.pdfAnschreiben142 KB
Vorlage zur Einreichung von Bieterfragen.xlsxSonstiges24 KB
Wertungsmatrix-TI.ES-DE-C-0472-2026.xlsxSonstiges24 KB
ZVB Leistungen.pdfSonstiges632 KB
2025-06_Bewerber-Bietergemeinschaftserklaerung.pdfFormular740 KB
2025-06_BVB_Frauenfoerderung.pdfSonstiges810 KB
2025-06_Eigenerklaerung_Umsetzung_Art_5k.pdfFormular784 KB
2025-06_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe.pdfFormular748 KB
2025-06_Verzeichnis_Unterauftrag_Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges701 KB
2025-07_Allgemeine_Verfahrenshinweise_Offenes_Verfahren.pdfSonstiges154 KB

Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

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Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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