Reinigung von Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäuden sowie öffentlichen Toiletten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.09.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Bautzen
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 595049-2026
- Verfahrensnummer
- 350acda8-3424-402e-bb19-ebb77b131567
- CPV-Codes
90910000 · Reinigungsdienste; 90911200 · Gebäudereinigung; 90911300 · Fensterreinigung; 90919200 · BüroreinigungMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Bautzen beschafft Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäude sowie öffentliche Toiletten in Bautzen. Zum Leistungsumfang gehört außerdem ein Schließdienst; der Preis wird mit 70 Prozent und die Reinigungsstundennote mit 30 Prozent bewertet. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 07:30 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Los 1 - Unterhalts- und Grundreinigung der Verwaltungsgebäude
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Reinigungsleistungen für Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäude der Stadt Bautzen
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Verwaltungs-, Kultur-, Feuerwehrgebäude und öffentliche Toiletten der Stadt Bautzen inklusive Schließdienst
Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 6: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 7: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Reinigungsleistungen für Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäude der Stadt Bautzen
- Reinigungsstundennote
- 30 %
- Preis
- 70 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 6: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 7: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 7028923
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Stadt Bautzen
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Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH beschafft Reinigungsleistungen für ihr Verwaltungsgebäude in Lutherstadt Wittenberg. Der Leistungsumfang umfasst Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für etwa 2.660 m². Die Ausführung ist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 11:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
75 % ähnlichUnterhaltsreinigung Verwaltungskomplex Görlitz
Görlitz · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Görlitz sucht einen Dienstleister für die Unterhaltsreinigung eines Verwaltungskomplexes in Görlitz (Bahnhofstraße – Berliner Straße). Das Verfahren ist öffentlich ausgeschrieben und wird nach Preis (70 %), Kalkulationswertnote (20 %) und Einsatzzeit der Objektverantwortlichen (10 %) bewertet. Die Bewerbungsfrist endet am 24. September 2026.
74 % ähnlichReinigungsleistungen für Freibad und Schwimmhalle
Forst (Lausitz) · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Forst (Lausitz), vertreten durch die Bürgermeisterin und den Fachbereich Bauverwaltung, beschafft Reinigungsleistungen für das Freibad und die Schwimmhalle in Forst (Lausitz). Der Auftrag umfasst die Grund- und Unterhaltungsreinigung sowie die Glasreinigung in zwei Losen. Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
72 % ähnlichReinigung und Winterdienst für öffentliche WC-Anlagen an neun Standorten
Brandenburg an der Havel · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Brandenburg an der Havel beschafft die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie die Graffitientfernung und den Winterdienst für öffentliche WC-Anlagen. Die Leistungen werden an neun Standorten innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel erbracht. Der geschätzte Auftragswert beträgt 720.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
72 % ähnlichUnterhalts- und Grundreinigung für öffentliche Einrichtungen 2027/2028
Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) beschafft Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für den Zeitraum 2027/2028. Die Ausschreibung betrifft die Region der Stadt Lübben (Spreewald); Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
71 % ähnlichUnterhalts- und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule
Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadtverwaltung Speyer schreibt die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie optional die Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule aus. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; weitere Angaben zu Leistungsumfang oder Vertragslaufzeit liegen nicht vor.
71 % ähnlichUnterhaltsreinigung für den Baubetrieb Delmenhorst
27749 Delmenhorst · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Delmenhorst beschafft Unterhaltsreinigungsleistungen für ihren Baubetrieb in Delmenhorst. Angebote können bis zum 23. September 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
70 % ähnlichReinigungsleistungen für die Park-Oberschule Zittau
Zittau · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadtverwaltung Zittau beauftragt die Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung an der Park-Oberschule Zittau. Der Auftrag läuft über zwei Jahre und umfasst etwa 5.200 m² für die Unterhalts- und Grundreinigung sowie rund 2.180 m² für die jährliche Glas- und Rahmenreinigung. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
70 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Rathaus und Gewandhaus in Zeitz
Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Zeitz beschafft Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen sowie Glasreinigung für das Rathaus am Altmarkt 1 und das Gewandhaus am Altmarkt 16 in 06712 Zeitz. Der Leistungszeitraum ist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen; Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
69 % ähnlichReinigungsleistungen für ein Museum
Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Forst (Lausitz), vertreten durch die Bürgermeisterin und den Fachbereich Bauverwaltung, beschafft Reinigungsleistungen für ein Museum. Der genaue Leistungsumfang und eine Größenordnung sind nicht angegeben. Der Leistungsort liegt in der Region DE4; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
68 % ähnlichUnterhalts- und optionale Grundreinigung von drei Schulsporthallen und einer Schule
Speyer · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadtverwaltung Speyer beauftragt die laufende Unterhaltsreinigung sowie optional die Grundreinigung von drei Schulsporthallen in Speyer und der Pestalozzischule in Römerberg. Die Leistungen werden in vier Losen vergeben, jeweils eines pro Einrichtung. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste, ausschließlich nach dem Preis bewertete Angebot.
68 % ähnlichUnterhalts- und Glasreinigung in Bundeswehrliegenschaften in Gera/Gleina
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften · Offen · Frist 30.09.2026
Die Bundeswehrverwaltung beschafft Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen für Bundeswehrliegenschaften am Standort Gera/Gleina. Angebote können bis zum 30. September 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
67 % ähnlichReinigungsdienstleistungen für zwei Objekte in Regensburg
Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Regensburg beschafft Reinigungsdienstleistungen für zwei Objekte im Stadtgebiet Regensburg. Angaben zu Art und Umfang der Reinigungsarbeiten sowie zum Vertragszeitraum sind nicht enthalten. Die Frist zur Einreichung von Angeboten endet am 21. September 2026.
67 % ähnlichUnterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung für 25 Objekte
Gersthofen · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Gersthofen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung von 25 Objekten sowie die Glas- und Rahmenreinigung aus. Der Umfang beträgt jährlich rund 5,7 Millionen Quadratmeter Unterhaltsreinigung, etwa 26.000 Quadratmeter Grundreinigung und rund 31.000 Quadratmeter Glasreinigung an 24 Gebäuden in Gersthofen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
67 % ähnlichLieferung von Reinigungsmitteln an rund 51 Bedarfsstellen
02826 Görlitz · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadtverwaltung Görlitz beschafft im Rahmenvertrag Reinigungsmittel für rund 51 Bedarfsstellen im Stadtgebiet Görlitz. Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt ohne Aufteilung in Lose, Nebenangebote sind ausschließlich hinsichtlich der Verpackungseinheiten zugelassen.
67 % ähnlichUnterhalts-, Grund- und Glasreinigung kommunaler Gebäude in Panketal
Panketal · Offen · Frist 30.09.2026
Die Gemeinde Panketal vergibt Reinigungsleistungen für kommunale Gebäude und Liegenschaften in Panketal, darunter das Rathaus, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrgebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Der Auftrag umfasst Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung und ist in zehn Lose aufgeteilt. Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
66 % ähnlichGebäudereinigung für eine Dienstliegenschaft in Berlin
Offen · Frist 28.09.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für eine Dienstliegenschaft in Berlin. Angaben zur Größe oder zum geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Die Teilnahmefrist endet am 28. September 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.
66 % ähnlichUnterhaltsreinigung von Gebäuden und Büroräumen
Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin beschafft laufende Reinigungsleistungen für Gebäude und Büroräume. Die Leistung ist der Region Brandenburg zugeordnet; konkrete Angaben zum Umfang oder zur Vertragslaufzeit liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
66 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
18 vergleichbare Verfahren, davon 5 mit erfasstem Zuschlag · 7 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Igefa KölnGmbH & Co. KG · Kleinblittersdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
N. Toussaint & Co. GmbH · Kerpen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Britz GmbH · Friesenheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
N. Toussaint & Co. GmbH · Kleinblittersdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sengpiel Elektrotechnik GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
beng Waschtechnik und Reinigungssysteme GmbH · Cottbus
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Wiederherstellung von Absetzräumen in Regenrückhaltebecken und Entsorgung anfallender Abfälle
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Herrmann & Vogl Entsorgung und Recycling GmbH
Vertragsschluss: 13.10.2025
Zuschlagswert: 868.000 EUR
- Umweltfreundliche Unterhalts- und Sonderreinigung in Bundestagsgebäuden
Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: Hauptstadt Glanz
Vertragsschluss: 29.04.2024
Zuschlagswert: 9.616.016 EUR
- Bereitstellung und Reinigung von Sanitäranlagen für Outdoor-Veranstaltungen
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.08.2028
Auftragnehmer: welovewc GmbH
Vertragsschluss: 09.08.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für die Innenraumreinigung militärischer Transportflugzeuge in Wunstorf
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2029
Auftragnehmer: Klüh Cleaning GmbH
Vertragsschluss: 07.04.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Gebäudereinigung in der Georg-Friedrich-Kaserne und Standortschießanlage Kalbsburg
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/EFZE · Homberg/EFZE
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2030
Auftragnehmer: Hentrich GmbH
Vertragsschluss: 23.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Bautzen
02625 · Bautzen
vergabe@bautzen.de+49 03591 534-01 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenBauverwaltungsamt
vergabe@bautzen.de+49 03591 534-0
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:33 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 28.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 02:36 (Europe/Berlin)
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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