Projektsteuerung für Teilumbau und Sanierung von Labor-, Büro- und Technikflächen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 0,01 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 640825-2026
- Verfahrensnummer
- 6126a0ca-ab2f-4804-91eb-9d881c2282b0
- CPV-Codes
- 71541000 · Projektmanagement im Bauwesen
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Kurzbeschreibung
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, beauftragt die Projektsteuerung für den Teilumbau und die Sanierung des Max-Planck-Instituts für Biophysik in Frankfurt am Main. Vorgesehen sind unter anderem Großraumlabore mit Auswertplätzen, ein Reinraumbereich, die Erweiterung der Elektronenmikroskopie, die Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen und die Sanierung von Büroflächen; die veranschlagten Gesamtbaukosten betragen rund 17,95 Millionen Euro netto. Die Bauarbeiten sollen im laufenden Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Bauabschnitten erfolgen, die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.680 Tage und die Teilnahmefrist endet am 19. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Anlässlich von zwei Neuberufung sollen die von den Abteilungen zukünftig genutzten Laborbereiche in mehreren Geschossen des Institutsgebäudes gemäß dem wissenschaftlichen Bedarf als Großraumlabore mit Auswertplätzen saniert und umgebaut wer-den. Im Zuge dieser Sanierungen muss auch die in die Jahre gekommene RLT- und Gebäudetechnik, die seit dem Baujahr 2003 nicht wesentlich überholt wurde, auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und an die Nutzerbedarfe angepasst werden sowie bestehende Mängel (z.B. Brandschutzklappen) beseitigt werden. Außerdem müssen bestehende HPCL-Serverflächen in Laborflächen und bestehende Laborflächen in einen Reinraumbereich umgebaut werden. Hinzu kommt der Umbau von Flächen im UG zur Erweiterung des Sonderbereichs Elektronenmikroskopie sowie die Erneuerung der RLT-Anlagen. Auch die Büroflächen müssen hinsichtlich der bestehenden Oberflächen und LWL-Verkabelung (mit Estrich vergossen) saniert werden. Die Planung erfolgt für alle Bereiche parallel. Die Bauausführung erfolgt im laufenden Betrieb und muss in 4 aufeinanderfolgende Bauabschnitte untergliedert werden. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits abgeschlossen. Die Entwurfsplanung befindet sich in Bearbeitung. Das Projekt wird mit der LEAN-Management-Methodik gem. VDI 2553 umgesetzt. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 17.950.000 € netto. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Max-Planck-Institut für Biophysik, Frankfurt am Main - Teilumbau und Sanierung: Projektsteuerung
Anlässlich von zwei Neuberufung sollen die von den Abteilungen zukünftig genutzten Laborbereiche in mehreren Geschossen des Institutsgebäudes gemäß dem wissenschaftlichen Bedarf als Großraumlabore mit Auswertplätzen saniert und umgebaut wer-den. Im Zuge dieser Sanierungen muss auch die in die Jahre gekommene RLT- und Gebäudetechnik, die seit dem Baujahr 2003 nicht wesentlich überholt wurde, auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und an die Nutzerbedarfe angepasst werden sowie bestehende Mängel (z.B. Brandschutzklappen) beseitigt werden. Außerdem müssen bestehende HPCL-Serverflächen in Laborflächen und bestehende Laborflächen in einen Reinraumbereich umgebaut werden. Hinzu kommt der Umbau von Flächen im UG zur Erweiterung des Sonderbereichs Elektronenmikroskopie sowie die Erneuerung der RLT-Anlagen. Auch die Büroflächen müssen hinsichtlich der bestehenden Oberflächen und LWL-Verkabelung (mit Estrich vergossen) saniert werden. Die Planung erfolgt für alle Bereiche parallel. Die Bauausführung erfolgt im laufenden Betrieb und muss in 4 aufeinanderfolgende Bauabschnitte untergliedert werden. Die Vorentwurfsplanung wurde bereits abgeschlossen. Die Entwurfsplanung befindet sich in Bearbeitung. Das Projekt wird mit der LEAN-Management-Methodik gem. VDI 2553 umgesetzt. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 17.950.000 € netto. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 4.1.1 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt die höhere Punktzahl der nachfolgenden Unterkriterien Nr. 4.1.2 bis 4.n.n. in absteigender Reihenfolge. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los.
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LOT-0001 · Max-Planck-Institut für Biophysik, Frankfurt am Main - Teilumbau und Sanierung: Projektsteuerung
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben, werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes aufgefordert. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind. 80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben. Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 4.1.1 der 01. wertungsfähigen Referenz und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt die höhere Punktzahl der nachfolgenden Unterkriterien Nr. 4.1.2 bis 4.n.n. in absteigender Reihenfolge. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet das Los.
Änderungen und Bieterfragen
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Regionen: Bayern (6) · Nordrhein-Westfalen (3) · Hessen (3) · Baden-Württemberg (2) · Berlin (2) · Bremen (2)| M,Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung | München | 2 | 10.08.2026 |
| DZDeutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM | Braunschweig | 1 | 13.08.2026 |
| SBStaatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg | Erlangen | 1 | 10.08.2026 |
| HFHelmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH | Braunschweig | 1 | 07.08.2026 |
| UBUniversität Bremen | Bremen | 1 | 23.07.2026 |
| LNLand Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen | Bad Iburg | 1 | 20.07.2026 |
| JWJohann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main | Frankfurt am Main | 1 | 10.07.2026 |
| SFStadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien | Frankfurt am Main | 1 | 02.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
Aktiv seit 2026 · 15 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| YAYUKO Ausbau GmbH | 1 | 07.08.2026 | 1 € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.09.2026 | Projektsteuerung für Teilumbau und Sanierung von Labor-, Büro- und Technikflächen | Offen | - | 0,01 € |
| 09.09.2026 | Objektplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena | Offen | - | 0,01 € |
| 07.09.2026 | Fachplanung Tragwerksplanung für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude | Offen | - | 0,01 € |
| 04.09.2026 | Fachplanung Gebäudeautomation für die Sanierung denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena | Offen | - | 0,01 € |
| 04.09.2026 | Fachplanung für Labor- und medizintechnische Anlagen bei der Sanierung zweier Klinikgebäude in Jena | Offen | - | 0,01 € |
| 03.09.2026 | Fachplanung für Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik bei Institutssanierung in Jena | Offen | - | 0,01 € |
| 03.09.2026 | Fachplanung Elektrotechnik für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude | Offen | - | 0,01 € |
| 01.09.2026 | Tragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung von Labor- und Büroflächen | Offen | - | 0,01 € |
| 31.08.2026 | Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines Forschungsinstituts | Offen | - | 0,01 € |
| 31.08.2026 | Fachplanung der elektrotechnischen Anlagen für Umbau und Erweiterung in Hannover | Offen | - | 0,01 € |
| 31.08.2026 | Fachplanung technischer Ausrüstung für Labor-, Reinraum- und Laserbereiche | Offen | - | 0,01 € |
| 28.08.2026 | Objektplanung für Umbau von Laborflächen und Erweiterung von Büroflächen | Offen | - | 0,01 € |
| 28.08.2026 | Projektsteuerung für Umbau und Erweiterung eines Forschungsgebäudes in Hannover | Offen | - | 0,01 € |
| 10.08.2026 | Trockenbauarbeiten für Neubau des MPI für Sicherheit und Privatsphäre | Vergeben | YAYUKO Ausbau GmbH | 1 € |
| 23.04.2026 | Objektplanerleistungen LP 6-9 für Erweiterung Max-Planck-Institut für Medizinische Forschung Heidelberg | Vergeben | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenProjektsteuerung für Umbau und Erweiterung eines Forschungsgebäudes in Hannover
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung und Bauabteilung in München, sucht eine Projektsteuerung für Bauarbeiten am Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover. Im Mittelpunkt stehen der Umbau des Gebäudes 3405 zu physikalischen Laborflächen von etwa 1.240 m² sowie die Errichtung oder Umnutzung von rund 684 m² Büroflächen; zusätzlich ist die parallel verlaufende Sanierung des verbundenen Gebäudes 3401 zu koordinieren. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.800 Tage, die Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr.
86 % ähnlichObjektplanung für Umbau von Laborflächen und Erweiterung von Büroflächen
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, beschafft Objektplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Vorgesehen ist der Umbau von rund 1.240 m² Nutzungsfläche für Rein- und Grauräume sowie Laser- und Elektroniklabore einschließlich Brandschutzanpassungen, Rückbau und neuer Lüftungs-, Kälte-, Elektro- und Reinraumtechnik; zusätzlich sollen 684 m² Bürofläche durch einen Erweiterungsbau oder die Umnutzung eines Gebäudeteils entstehen. Zum Umfang gehören außerdem Arbeiten an unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Planung der Baustellenlogistik auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover; die Vertragsdauer ist mit 1.710 Tagen angegeben.
80 % ähnlichFachplanung technischer Ausrüstung für Labor-, Reinraum- und Laserbereiche
München · Offen · Frist 30.09.2027
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt Planungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes 3405 am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik in Hannover. Vorgesehen sind unter anderem Reinräume, Laser- und Elektroniklabore, ein Chemielabor sowie eine zweigeschossige Laserhalle mit Vakuumtanks; der Raumbedarfsplan umfasst rund 1.240 m² Nutzfläche, überwiegend für hochinstallierte Labor- und Experimentierbereiche. Die Vertragslaufzeit ist mit 1.710 Tagen angegeben, die Frist für Bewerbungen beziehungsweise Angebote endet am 30. September 2027 um 10:00 Uhr.
75 % ähnlichFachplanung für Labor- und medizintechnische Anlagen bei der Sanierung zweier Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt Fachplanungsleistungen für labor- und medizintechnische Anlagen im Rahmen der Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Seminar- und Laborflächen, Laborlagern, Serverräumen und einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden; beauftragt werden die Planungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen sowie Leistungen im Building Information Modeling (BIM). Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage.
75 % ähnlichTragwerksplanung für den Umbau und die Erweiterung von Labor- und Büroflächen
München · Offen · Frist 30.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Bauabteilung in München, vergibt Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Albert-Einstein-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Geplant sind etwa 1.240 m² Laborflächen mit Rein- und Grauräumen sowie Laser- und Elektroniklaboren und zusätzlich 684 m² Büroflächen; dazu gehören unter anderem bauliche Anpassungen, neue technische Versorgung sowie Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Maßnahme findet auf dem Campus Schneiderberg der Leibniz Universität Hannover bei laufendem Betrieb der Nachbargebäude statt, die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.710 Tage und die Frist endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
74 % ähnlichFachplanung für Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik bei Institutssanierung in Jena
München · Offen · Frist 05.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre GV-Bauabteilung in München, vergibt die Fachplanung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büros, Seminarräumen, Laboren, Lager- und Serverräumen sowie einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden; vorgesehen sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen und digitaler Koordination im Building Information Modeling (BIM). Die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage, die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
71 % ähnlichFachplanung für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines Forschungsinstituts
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung-Bauabteilung, beauftragt Ingenieurleistungen für die Sanitär-, Wärmeversorgungs-, Lüftungs-, nutzungsspezifischen und Gebäudeautomationstechnik beim Umbau und der Erweiterung des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik in Hannover. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die Planung einer Reinraum- und Versuchshalle mit Reinraumklassen ISO 7 und ISO 5, Laborflächen, erdverlegter Leitungen sowie erforderlicher Provisorien; die Leistungen werden stufenweise von der Vorplanung bis zur Objektüberwachung abgerufen. Die anrechenbaren Kosten der technischen Anlagen werden auf rund 4,661 Millionen Euro netto, die Gesamtbaukosten auf rund 25,74 Millionen Euro netto geschätzt; die Vertragsdauer beträgt voraussichtlich 1.710 Tage, und die Teilnahmefrist endet am 28. September 2026.
70 % ähnlichFachplanung der elektrotechnischen Anlagen für Umbau und Erweiterung in Hannover
München · Offen · Frist 30.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, beschafft Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes 3405 am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik in Hannover. Gegenstand sind insbesondere die Auslegung und Anpassung der Mittelspannungs- und Transformatorenanlagen mit Anschlussleistungen von 1.600, 1.000 und 630 Kilovoltampere, eine unterbrechungsarme Interimsversorgung sowie gegebenenfalls Notstrom, Telekommunikationsanschluss und Campus-Vernetzung. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.710 Tage; die Frist für Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
64 % ähnlichObjektplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 08.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung-Bauabteilung, beauftragt die Planung und Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Seminar-, Labor-, Lager- und Serverflächen. Gesucht werden Leistungen der Gebäude- und Innenraumplanung für alle Leistungsphasen 1 bis 9 sowie besondere Leistungen einschließlich der Gesamtkoordination im Building Information Modeling (BIM), einer digitalen Planungsmethode. Die Gebäude und die Gartenanlage stehen unter Denkmalschutz, weshalb eine Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden erforderlich ist; die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.740 Tage.
61 % ähnlichFachplanung Gebäudeautomation für die Sanierung denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, sucht eine Fachplanung für die Gebäudeautomation im Rahmen der Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Verwaltungs-, Seminar- und Laborräumen sowie Serverbereichen und einem Decision Theatre für das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie umgebaut werden. Beauftragt werden Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen sowie Leistungen für Building Information Modeling (BIM), ein digitales Planungs- und Koordinationsverfahren; die vorgesehene Dauer beträgt 1.740 Tage, die Teilnahmefrist endet am 7. Oktober 2026.
61 % ähnlichSanierung von Raumlufttechnik und Kälteanlagen einschließlich Erneuerung der Kältezentrale
München · Offen · Frist 13.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Generalverwaltung in München, beauftragt Arbeiten an raumlufttechnischen und kältetechnischen Anlagen während des laufenden Gebäudebetriebs. Vorgesehen sind insbesondere die vollständige Erneuerung der Kältezentrale einschließlich Kälteerzeugung, der Anschluss an bestehende Anlagen sowie der Austausch von Axialventilatoren auf dem Dach in mehreren Bauabschnitten. Die Ausschreibung umfasst außerdem Wartungsleistungen; der Beginn soll voraussichtlich innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung, frühestens bis zum 15. Januar 2027, erfolgen, die Fertigstellung innerhalb von 1.182 Werktagen danach.
60 % ähnlichFachplanung Elektrotechnik für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude
München · Offen · Frist 05.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, sucht eine Fachplanung für die technische Ausrüstung mit Schwerpunkt Elektrotechnik für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena. Die Gebäude sollen zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Seminar-, Labor-, Lager- und Serverräumen sowie einem Decision Theatre umgebaut werden; vorgesehen sind Planungsleistungen von der Entwurfsplanung bis zur Objektüberwachung sowie besondere Leistungen. Das Projekt wird als Open-BIM-Projekt (Building Information Modeling mit offenem Datenaustausch) durchgeführt, die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage und die Frist für Teilnahmeanträge endet am 5. Oktober 2026.
59 % ähnlichFachplanung Tragwerksplanung für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude
München · Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung in München, beauftragt die Tragwerksplanung für die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehemaliger Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude mit Büro-, Labor-, Seminar- und Nebenflächen. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 sowie besondere Leistungen, darunter Building Information Modeling (BIM), Koordination und die Erstellung von Fachmodellen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.740 Tage; die Frist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
59 % ähnlichFachplanung für technische Ausrüstung von Laboren bei der Sanierung zweier Klinikgebäude
Offen · Frist 07.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, vertreten durch ihre Generalverwaltung-Bauabteilung, sucht Planungsleistungen für die technische Ausrüstung von Laborbereichen. Gegenstand ist der Umbau und die Generalsanierung zweier denkmalgeschützter Klinikgebäude in Jena zu einem Institutsgebäude für Geoanthropologie; ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
58 % ähnlichMess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Gebäudeautomation für Institutsneubau
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beauftragt für ihren Institutsneubau in Bochum die Errichtung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation für Heizungs-, Kälte-, Lüftungs-, Sanitär- und Medienversorgungsanlagen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Automationsstationen, Schaltschränke, Sensoren, Steuerungen, Schnittstellen, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Dokumentation sowie einen Wartungsvertrag. Die Ausführung soll voraussichtlich bis zum 4. November 2026 beginnen, innerhalb von 240 Werktagen abgeschlossen werden und umfasst die Region Bochum; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026.
56 % ähnlichKoordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für die Sanierung von Haus 11
München · Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beauftragt Leistungen zur Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für die Sanierung von Haus 11 des Max-Planck-Instituts in Göttingen. Der Auftrag umfasst die Begleitung der Entkernung, des brandschutztechnischen Ausbaus und der Asbestsanierung von Gebäude G 11-N sowie die energetische Ertüchtigung der Fassaden und des Dachs, einschließlich weiterer Umbauten in Gebäude G 11-A. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.500 Tage; Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
54 % ähnlichLabortechnische Anlagen mit Abzügen, Energiezellen und Reinstgasversorgung
München · Offen · Frist 20.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beschafft für den Umbau des Bereichs B des Max-Planck-Instituts für terrestrische Mikrobiologie im Raum Marburg eine labortechnische Anlage. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Abzüge mit Stützstrahltechnik, Einhausungen, Energiezellen mit Keramiktischen, zwei Spülen, 18 Unterbauten, eine Reinstgasversorgung, Montageplanung, Inbetriebnahme und Bestandsdokumentation. Die Ausführung soll voraussichtlich ab dem 26. November 2026 innerhalb von zwölf Werktagen nach Aufforderung beginnen und innerhalb von 501 Werktagen abgeschlossen werden; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
54 % ähnlichLieferung, Montage und Inbetriebnahme einer umfassenden Laboreinrichtung
München · Offen · Frist 18.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, mit Sitz in München beschafft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Laboreinrichtung im Gebiet DE111 (Region Stuttgart). Zum Umfang gehören unter anderem 22 Gelenkarmabsaugungen, 114 Laborarbeitsplätze, Energie- und Medienversorgung, Schränke einschließlich feuerbeständiger F-90-Schränke, 148 fahrbare Unterbauten, Laborstühle, Augenduschen und Hygienespender. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 299 Tage; Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
52 % ähnlichEntkernungs-, Abbruch- und Rückbauarbeiten ehemaliger Kliniken für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Urologie
Offen · Frist 28.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten zur Nachnutzung ehemaliger Klinikgebäude für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Urologie. Vorgesehen sind insbesondere die Entfernung von Bodenbelägen, teilweise Estrichen, Trockenbau und technischer Gebäudeausrüstung sowie die fachgerechte Trennung und Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien unter Beachtung des Denkmalschutzes. Der Beginn soll innerhalb von zwölf Werktagen nach Aufforderung erfolgen, voraussichtlich bis zum 2. November 2026; die Fertigstellung ist je Bereich innerhalb von 118 Werktagen vorgesehen, und eine Ortsbegehung ist verpflichtend. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
50 % ähnlichInbetriebnahmemanagement und technisches Monitoring für einen Laborneubau
Heidelberg · Offen · Frist 05.10.2026
Das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg, beauftragt Beratungsleistungen für das Inbetriebnahmemanagement und technische Monitoring des Ersatzneubaus einer interdisziplinären biomedizinischen Forschungseinrichtung auf dem Campus Im Neuenheimer Feld in Heidelberg. Im Gebäude entstehen vor allem Tierhaltungsbereiche und zugehörige Laboratorien; die Bauwerkskosten der Kostengruppen 300 und 400 betragen rund 101 Millionen Euro brutto, der geschätzte Auftragswert liegt bei 200.000 Euro. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2029 vorgesehen, eine Planung mit Building Information Modeling (BIM), also einer digitalen, modellbasierten Planung, ist gefordert; Angebote können bis zum 5. Oktober 2026 eingereicht werden.
48 % ähnlich
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22 vergleichbare Verfahren, davon 12 mit erfasstem Zuschlag · 10 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 607.666,41 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
YUKO Ausbau GmbH · Duisburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Bauhof Dorsch GmbH · Rostock
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TSPC GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens AG · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DGS Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement mbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens AG / Smart Infrastructure · Dresden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ed. Züblin AG, Direktion Mitte · Frankfurt
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KMP Projektsteuerung GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Zech Hochbau AG · Stuttgart
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Laborbau Systeme Hemling GmbH · Ahaus
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
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Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
80539 · München
bieterfragen@gv.mpg.de+49 892108015 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+498921762411
Kontakt laut Bekanntmachung
bieterfragen@gv.mpg.de+49 8921080
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 05:24 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 17.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 06:13 (Europe/Berlin)
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