Planungswettbewerb fuer den Neubau einer Kinder- und Jugendbegegnungsstaette

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
28.08.2026, 15:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.07.2026
Bekanntmachungsnummer
515800-2026
Verfahrensnummer
be0a49e2-4a61-4a47-bdcb-b0bbc7c7e5be
CPV-Codes
71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

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Kurzbeschreibung

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin schreibt einen nichtoffenen Planungswettbewerb für Architekten als Generalplaner aus. Ziel ist der Neubau der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte Haus Europa. Nach dem Wettbewerb folgt ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Generalplanervertrags für sämtliche Fachplanungsleistungen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Planungswettbewerb nach Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Architekt:innen als Generalplanende durchgeführt. Im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden 11 Architekturbüros anhand vorgegebener Eignungskriterien (siehe Matrix Eignungskriterien und 5.1.9 der Bekanntmachung) zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Weiterhin sind 4 Architekturbüros vorab gesetzt. Nach dem Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen nach Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es ist beabsichtigt, ein Generalplanervertrag für Architekt:innen mit der Objektplanung Gebäude und Innenräume, der Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, Technischen Gebäudeausrüstung, Bauphysik und Leistungen des Brandschutzes abzuschließen. Die verantwortlichen Fachplanungen sind spätestens im nachgeschalteten VgV-Verfahren zu benennen. Die Einbindung der Fachdisziplinen ist bereits im Wettbewerb vorzusehen. Der Entwurf des Generalplanungvertrags ist zur Information den Bekanntmachungsunterlagen beigelegt. Die Architektenkammer Berlin und die Baukammer Berlin wirken entsprechend der RPW 2013 vor, während und nach dem Wettbewerb beratend mit. Die voraussichtlichen Termine des Wettbewerbsverfahrens sind: Ausgabe der Auslobung: Anfang Oktober 2026 / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Anfang Dezember 2026 / Preisgerichtssitzung: Ende Januar 2027. Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über die Plattform von wettbewerbe aktuell einzureichen: ● a) Vollständig ausgefüllter Teilnahmebogen-Eigenerklärung (HE_Teilnahmebogen_Eigenerklaerung.pdf); ● b) Referenzblatt mit der genannten Referenz - 1 DIN A4 Seite; ● c) nur falls Bewerbergemeinschaften: separater Teilnahmebogen und das beiliegende Formular IV_128F_Erklaerung_Bewerber_ Bietergemeinschaft.pdf); ● d) nur falls Eignungsleihe durch Nachunternehmer: separater Teilnahmebogen und die beiliegenden Formulare IV_126F_Verpflichtungserklaerung_anderer_Unternehmer.pdf und IV_125F_Unterauftraege_Eignungsleihe.pdf. Weitere Unterlagen / Nachweise zu den Eigenerklärungen sind im Teilnahmewettbewerb nicht einzureichen. Im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV prüft der Auftraggeber die Teilnahmeberechtigung und das Vorliegen der Eignung gemäß der Eignungskriterien unter 5.1.9 der Bekanntmachung.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau ener Kinder- und Jugendbegegnungsstätte Haus Europa des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

    Zur Bewerbung auf die Teilnahme am Wettbewerb werden Architekt:innen als Generalplanende aufgefordert. Hierfür sind Eignungskriterien zu erfüllen (siehe 5.1.9). Ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 3 (Abs. 3) RPW). Zur Bewerbung ist ein Teilnahmebogen bereitgestellt, der vollständig ausgefüllt mit den darin geforderten Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien und der Angabe zur geforderten Referenz einzureichen ist. Die Eignungskriterien des Teilnahmewettbewerbs sind zusätzlich zu der Bekanntmachung in einer beiliegenden Matrix und im Teilnahmebogen übersichtlich dargestellt. Ein/e Bewerber/ Bewerbergemeinschaft kann sich nur einmal bewerben. Bewirbt sich ein/e Bewerber / Bewerbergemeinschaft mehrfach, werden alle Bewerbungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Ein Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe kann sich nur an einer Bewerbung beteiligen, eine Mehrfachbeteiligung führt zum Ausschluss aller beteiligten Bewerbungen. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung. Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlungen mit der ersten Preisträger:in Verhandlungen aufnehmen. Sollten die Verhandlungen mit der ersten Preisträger:in aus wichtigen Gründen scheitern, wird der Auslober mit allen Preisträger:innen ein Verhandlungsverfahren nach VgV (Verordnung über Vergabe öffentlicher Aufträge) durchführen. Die Beauftragung wird an ein Architekturbüro als Generalplanende oder eine Bietergemeinschaft von Architekt:innen als Generalplanende erfolgen. Folgende Leistungen sollen gemäß ABau stufenweise beauftragt werden, sofern eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenen Leistungen gewährleistet ist, sonstige wichtige Gründe der Beauftragung nicht entgegenstehen und der Auftragnehmer ein wirtschaftliches Angebot einreicht: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) – Leistungsphase (LPH) 1 bis 2, optional LPH 3 bis 9; Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) – LPH 1 bis 2, optional LPH 3 bis 9; Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) – LPH 1 bis 2, optional LPH 3 bis 6; Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) – LPH 1 bis 2, optional LPH 3 bis 9; Fachplanung Bauphysik (Anlage 1.2, HOAI); Leistungen des Brandschutzes in Verbindung mit den Vertragsanlagen der Spezifischen Leistungspflichten und Besonderen Leistungen aller Fachdisziplinen und der übergeordneten Generalplanung. Der Auftraggeber beabsichtigt mit Vertragsabschluss die Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Die Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsphase kann nur bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie nur bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme abrufen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Vertragsentwurf ist zur Information den Bekanntmachungs- und Wettbewerbsunterlagen beigelegt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Abs. 2). Voraussetzung für die Beauftragung und Umsetzung des jeweiligen Entwurfes ist, dass die Realisierung im Kostenrahmen möglich und die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens durch den Auftraggeber gesichert ist. Im Falle einer Nichtbeauftragung sind Aufwendungsersatz-, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche ausgeschlossen. Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen, die nicht Mitglied der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekt:innen bzw. Landschaftsarchitekt:innen der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Die Baumaßnahme wird gemäß ABau – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – durchgeführt.

Anforderungen an deinen Betrieb

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 (2) RPW 2013 fallen wie Personen, die unmittelbar an der Vorbereitung und Erstellung der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Das Nichtvorliegen der Teilnahmeberechtigungen (siehe 5.1.9, erstes Kriterium) führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren. Im nachgeschalteten VgV-Verfahren prüft der AG die Befähigung und Erlaubnis der Preisträger: innen zur Berufsausübung durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnungen. Es gelten die gesetzlichen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Im nachgeschalteten Verhandlungserfahren muss eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Erklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB abgegeben werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Wettbewerbsergebnis: 1. Preis: 250 Punkte | 2. Preis: 150 Punkte | 3. Preis: 100 Punkte
50 %
Vorgesehenes Schlüsselpersonal
5 %
Projektorganisation
5 %
Planerische Herangehensweise / Wettbewerbsentwurf / Umsetzungskonzept
15 %
Planungs- und Kostenkontrolle zur Einhaltung von Kosten, Terminen
5 %
Honorarangebot
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 (2) RPW 2013 fallen wie Personen, die unmittelbar an der Vorbereitung und Erstellung der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Das Nichtvorliegen der Teilnahmeberechtigungen (siehe 5.1.9, erstes Kriterium) führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren. Im nachgeschalteten VgV-Verfahren prüft der AG die Befähigung und Erlaubnis der Preisträger: innen zur Berufsausübung durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnungen. Es gelten die gesetzlichen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Im nachgeschalteten Verhandlungserfahren muss eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Erklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB abgegeben werden.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren30vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag15 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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FPFindig Projekt GmbHDresden1012.05.2026 - steigend

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Regionen: Baden-Württemberg (6) · Berlin (6) · Bayern (5) · Brandenburg (4) · Hessen (2) · Sachsen (2)

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bundesweit

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