Ökologische, bodenkundliche und dendrologische Umweltbaubegleitung nach AHO-Heft 27

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.09.2026
Bekanntmachungsnummer
624849-2026
Verfahrensnummer
cb6a56aa-4ce2-4065-b277-30e89e70b710
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71313400 · Umweltfolgenabschätzung im Bau

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Kurzbeschreibung

Die StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, vergeben Dienstleistungen für die ökologische, bodenkundliche und dendrologische Baubegleitung im Projekt „RR Worringen“. Die Leistungen werden in Köln (Region DEA23) nach Heft 27 des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) erbracht; eine Größenordnung ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

ökologische, bodenkundliche und dendrologische Baubegleitung nach AHO-Heft Nr. 27

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · RR Worringen - Umweltbaubegleitung

    Umweltbaubegleitung nach AHO Heft Nr. 27.

    Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · RR Worringen - Umweltbaubegleitung

Preis der Leistung über die Gesamtsumme
30 %
I In einem Kurzbericht (etwa 3 bis 6 Seiten) sollen die folgenden Inhalte abgehandelt werden: Für „Projektspezifischer Ansatz“ werden folgende Kriterien herangezogen: a. Projektverständnis und Aufgabenanalyse: Nachvollziehbare Darstellung der Besonderheiten, Ziele und Herausforderungen. Dabei ist auch auf die Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung einzugehen. b. Identifikation projektspezifischer Risiken und Chancen Konkrete Benennung mit realistischen Lösungsansätzen. Dabei sind insbesondere Schnittstellenrisiken mit den anderen Losen des Projekts zu betrachten. c. Anpassung der Methodik an das Projekt Individuell zugeschnittene Vorgehensweise. d. Umgang mit projektspezifischen Randbedingungen z. B. Genehmigungen, Umweltauflagen, Vermeidungs-, Schutz-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie sonstigen projektbezogenen Randbedingungen. e. Besondere Fachkunde Darstellung besonderer Fachkunde in der Umweltbaubegleitung vergleichbarer Infrastruktur-, Wasserbau-, Hochwasserschutz- oder Erdbaumaßnahmen, insbesondere im Umgang mit umweltrechtlichen Auflagen, sensiblen Schutzgütern, Bauablaufkoordination und umweltfachlicher Dokumentation. Ein ergänzendes Referenzprojekt kann eingereicht werden. Eine volle Punktzahl (20 Punkten für den projektspezifischen Ansatz) kann vergeben werden, wenn die oben genannten Inhalte je Aufzählungspunkt nachvollziehbar, projektspezifisch und qualitätsvoll beschrieben werden. Maßgeblich ist, ob die dargestellten Ansätze eine qualitätsvolle, projektspezifische Leistungserbringung erwarten lassen. Je Aufzählungspunkt können jeweils bis zu 4 Punkte vergeben werden. Die Bewertung je Aufzählingspunkt wird folgendermaßen durchgeführt: - 0 Punkte: nicht dargestellt / nicht nachvollziehbar - 1 Punkte: allgemein oder nur teilweise projektspezifisch - 2-3 Punkte: nachvollziehbar und überwiegend projektspezifisch - 4 Punkte: vollständig, konkret, projektspezifisch und plausibel Für „Prozessorientierte Umsetzung“ werden folgende Kriterien herangezogen: a. Strukturierter Ablauf über die Leistungsphasen (HOAI) Durchgängiges Konzept zur umweltfachlichen Begleitung von Ausführungsplanung, Ausschreibungsvorbereitung und Bauausführung mit Meilensteinen, Prüfschritten, Zuständigkeiten und Freigabeprozessen. b. Termin , Kosten- und Steuerungskonzept Methodik zur Prüfung und Überwachung der Einhaltung von Planfeststellungsbeschluss, LBP, artenschutzrechtlichen Vorgaben, Vermeidungs-, Schutz-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie sonstigen umweltrelevanten Nebenbestimmungen. c. Schnittstellen- und Koordinationsmanagement Systematischer Umgang mit Auftraggeber, Projektsteuerung, Objekt-/Fachplanern, örtlicher Bauüberwachung, Bauunternehmen, Fachplanern, Behörden und weiteren Projektbeteiligten. d. Kommunikations- und Berichtswesen inkl. Qualitätssicherung Klare Kommunikationsstrukturen, regelmäßige Berichte, definierte QS-Prozesse. Eine volle Punktzahl (20 Punkte für den prozessorientierten Ansatz) kann vergeben werden, wenn die oben genannten Inhalte je Aufzählungspunkt nachvollziehbar, projektspezifisch und qualitätsvoll beschrieben werden. Maßgeblich ist, ob die dargestellten Ansätze eine qualitätsvolle, projektspezifische Leistungserbringung erwarten lassen. Je Aufzählungspunkt können jeweils bis zu 5 Punkte (Prozessorientierter Ansatz) vergeben werden. Die Bewertung wird folgendermaßen durchgeführt: - 0 Punkte: nicht dargestellt / nicht nachvollziehbar - 1–2 Punkte: allgemein oder nur teilweise projektspezifisch - 3–4 Punkte: nachvollziehbar und überwiegend projektspezifisch - 5 Punkte: vollständig, konkret, projektspezifisch und plausibel
40 %
Zu 3.) Bewertung des Projektteams und Projektorganisation Es sind die vorgesehenen Projektmitglieder im Umsetzungskonzept zu benennen. Hierbei sind mindestens die Projektleitung, eine stellvertretende Projektleitung, zu benennen. Für weitere Projektmitglieder sind die weiteren Zeilen zu verwenden. In der Tabelle ist unter anderem die Berufserfahrung in Jahren anzugeben. Bei der Bewertung des Projektteams werden keine allgemeinen Eignungsmerkmale des Bieters bewertet. Maßgeblich sind ausschließlich die für das Projekt benannten Schlüsselpersonen, deren konkrete Rollen im Projekt sowie der nachvollziehbare Bezug ihrer Qualifikation, Erfahrung und Referenzen zu den ausgeschriebenen Leistungen ab Leistungsphase 5 HOAI. Die Angaben werden nur insoweit berücksichtigt, wie sie eine qualitätsvolle Bearbeitung der projektspezifischen Aufgaben erwarten lassen. Für die Bewertung von „Qualität des eingesetzten Projektteams und Projektorganisation“ werden folgende Kriterien herangezogen: a. Fachliche Qualifikation der Schlüsselpersonen Berufs¬erfahrung und projektrelevante Fachkenntnisse. b. Erfahrung mit vergleichbaren Projekten Inwieweit haben die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter in den eingereichten Referenzprojekten in den jeweiligen vorgesehenen Positionen mitgearbeitet. c. Teamzusammensetzung und Rollenverteilung Sinnvolle Besetzung der Funktionen (PL, Stellv., etc.) in Form von einem Organigramm inklusive Darstellung der Vertreterregelung zur Sicherstellung der durchgängigen Besetzung der Schlüsselrollen über die Projektlaufzeit. d. Zusammenarbeit, Kommunikation und Integration im Projektteam Kommunikationsfähigkeit, Integrationsfähigkeit und Erfahrung in interdisziplinärer Zusammenarbeit. e. Kapazitätsplanung und Personaleinsatz Plausible und ausreichende Ressourcenplanung für die ausgeschriebenen Leistungen und Leistungszeiträume bzw. Projektphasen. f. Verfügbarkeit und Flexibilität Konkrete Aussagen zur Präsenz, Erreichbarkeit und zeitlichen Verfügbarkeiten. Fähigkeit zur Anpassung bei Mehrbedarf, Terminverschiebungen oder Projektänderungen. Eine volle Punktzahl (30 Punkte) kann vergeben werden, wenn die oben genannten Inhalte je Aufzählungspunkt nachvollziehbar, projektspezifisch und qualitätsvoll beschrieben werden. Maßgeblich ist, ob die dargestellte Projektorganisation und der vorgesehene Einsatz der benannten Schlüsselpersonen eine qualitätsvolle Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten lassen. Je Aufzählungspunkt können jeweils bis zu 5 Punkte vergeben werden. Die Bewertung wird folgendermaßen durchgeführt: - 0 Punkte: nicht dargestellt / nicht nachvollziehbar - 1-2 Punkt: allgemein oder nur teilweise projektspezifisch - 3-4 Punkte: nachvollziehbar und überwiegend projektspezifisch - 5 Punkte: vollständig, konkret, projektspezifisch und plausibel - 5 Punkte: vollständig, konkret, projektspezifisch und plausibel
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren19vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag19 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

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