Objektplanung für den Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte in Neuwied

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadtverwaltung Neuwied
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
630007-2026
Verfahrensnummer
e6b1975b-14b9-4c36-a771-6f85885317c9
CPV-Codes
71223000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

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Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Neuwied sucht Objektplanungsleistungen für den Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte am Raiffeisenring 1 in Neuwied. Auf einem etwa 3.000 Quadratmeter großen Teil des Grundstücks der ehemaligen Schule soll ein offenes Betreuungskonzept umgesetzt werden. Die bisherigen Planungen bis einschließlich Leistungsphase 6 sind bereits erstellt; der Bauantrag wurde im März 2026 eingereicht und befindet sich im Genehmigungsverfahren. Teilnahmeanträge müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 1 - Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. betreffend des Neubaus Kita Raiffeisenring, Raiffeisenring 1, 56564 Neuwied. Kurzbeschreibung Bauvorhaben: Auf dem städtischen Grundstück ehemalige Schule Raiffeisenring, soll eine Kindertagesstätte mit 8-Gruppen entstehen. Von dem Gesamtgrundstück werden ca. 3.000 qm zur Verfügung gestellt. Entsprechend der Formulierungen im Bedarfsplan ist ein offenes Konzept umzusetzen. Die bisherigen Planungen bis einschließlich Leistungsphase 6 wurden bereits erbracht.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Objektplanung: Leistungsphasen (5), 6 bis 9

    Auf dem städtischen Grundstück ehemalige Schule Raiffeisenring, soll eine Kindertagesstätte mit 8-Gruppen entstehen. Von dem Gesamtgrundstück werden ca. 3.000 qm zur Verfügung gestellt. Entsprechend der Formulierungen im Bedarfsplan ist ein offenes Konzept umzusetzen. Die bisherigen Planungen bis einschließlich Leistungsphase 6 wurden bereits erbracht. Der Bauantrag wurde im März 2026 eingereicht und befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Dem Vorhaben liegen bereits erarbeitete Planungsunterlagen aller Fachdisziplinen zugrunde. Diese werden dem Vergabeverfahren auszugsweise beigefügt. Nach erfolgreicher Auftragserteilung ist gemeinsam mit der Projektleitung zu prüfen, ob die bisher erarbeiteten Ergebnisse weiterhin fortgeführt werden können oder eine Überarbeitung notwendig ist. Planungsergebnisse, Gebäudebeschreibung: Das Gebäude ist als zweigeschossiger Neubau ohne Unterkellerung vorgesehen. Stellplätze werden innerhalb des Grundstücks hinter dem bestehenden BHKW angeordnet und sind unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Stellplatz an der Straßenseite für Be- und Entladevorgänge im Zusammenhang mit der Lebensmittelanlieferung vorgesehen. Fahrradstellplätze für Kinder, Mitarbeitende und sonstige Nutzergruppe sind vorgesehen. Im Windfang befindet sich der Kinderwagenstellplatz. Der Baukörper ist in massiver Bauweise mit einem WDVS vorgesehen, bei dem geplanten Dämmmaterial handelt es sich um Mineralwollplatten. Die Wärmeversorgung des Gebäudes ist über die städtische Fernwärme vorgesehen, die Beheizung erfolgt über die Fußbodenheizung. Auf dem Flachdach ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen, sowie ein extensive Dachbegrünung. Die Küche ist als Regenerierküche konzipiert und auf eine Versorgung von 140 Kindern ausgelegt. Das Brandschutzkonzept liegt vor, dieses sieht derzeit zwei Außenfluchttreppen vor sowie den Ausgang ins Freie aus den Gruppenräumen. Die Haupttreppe im Inneren soll neben der Erschließungsfunktion auch als zentraler Aufenthalts- und Begegnungsbereich für das pädagogische Konzept genutzt werden. Für den sommerlichen Wärmeschutz ist eine Nachtkühlung über die Lüftungsanlage vorgesehen. Ergänzend kommen Raffstoreanlagen und Sonnenschutzglas zum Einsatz. Das Baugrundgutachten liegt vor und muss in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Zudem soll das Konzept wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten in Form eines DGNB-Standards ,,Silber‘‘ angelehnt werden. Hierzu wurde die gesamt die Planung bereits drauf ausgerichtet und durch die Auditoren betreut. Eine Zertifizierung ist nicht geplant. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Verträge die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 6 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude zugeordnet sind. Optional wird die Leistungsphase 5 abgefragt, die abgerufen wird, sofern eine Überarbeitung für erforderlich gehalten wird. Das entscheidet die Auftraggeber nach Erteilung des Zuschlags und Auswertung der Konzeptionen. Bereits beauftragt sind die Planungsleistungen betreffend der Leistungsbilder Freianlagen, Tragwerksplanung und TGA als separate Lose. Die bisherigen Planungsstände sind bis zur LPH 5 erfüllt, der Bauantrag ist bereits eingereicht. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Gebäude: 1. Stufe: LP 6 und 7, optional LP 5, 2. Stufe: LP 8-9. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Auszugsweise werden die wichtigsten Planunterlagen aus der Leistungsphasen 1 bis 5 dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Nach Zuschlagserteilung und mit Auftragsbeginn wird anhand der Konzeption des Gewinners der Ausschreibung geprüft, ob ein fortführen der Unterlagen sinnvoll ist oder ab der Leistungsphase 5 eine Überarbeitung erfolgt. Im letzteren Fall wird die Leistungsphase 5 zusätzlich und vorangestellt beauftragt. Alle weiteren Planungsunterlagen aus den vorangegangenen Leistungsphasen, werden nach Zuschlagserteilung dem Gewinner zugestellt. Verpflichtend und nicht zu verändernd sind alle bisher getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der Statik, Technik (HLS+E) und des Bauantrags. mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens im Frühjahr 2028 (Baubeginn) begonnen werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 § A-EntG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und §14 Bundestariftreuegesetz hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft gemäß §§ 123 und 124 GWB ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Eigenerklärung zur Eignung vollständig auszufüllen. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.

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LOT-0001 · Objektplanung: Leistungsphasen (5), 6 bis 9

1) Preis: a) Gesamtangebotspreis 35%
350 %
2) Referenzen: 15% a)Projektleiter 10% b) Stellv. Projektleiter 5% 3) Konzepte: 35% a) Umsetzungskonzept 10% b) Terminsicherungskonzept 10% c) Kostensicherungskonzept 10% d) Qualitätsicherungskonzept 2,5% e) Zusammenarbeit 2,5% 4) Ausführungszeit 15%
750 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 § A-EntG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und §14 Bundestariftreuegesetz hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft gemäß §§ 123 und 124 GWB ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Eigenerklärung zur Eignung vollständig auszufüllen. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.

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