Neugestaltung des Schrangen mit angrenzender Königstraße und Fahrradhauseinfassung

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
04.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Der Bürgermeister – Fachbereich 5 – Planen und Bauen – 5.061 – FACHBEREICHSDIENSTE (Submission)
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
05.08.2026
Bekanntmachungsnummer
562094-2026
Verfahrensnummer
83485f4e-1b81-45df-974a-9f769eebd8b1
CPV-Codes
71221000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden; 71222000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Bürgermeister und den Fachbereich Planen und Bauen, sucht Entwürfe für die Neugestaltung des etwa 100 Meter langen Platzraums Schrangen einschließlich der unmittelbar angrenzenden Königstraße. Bestandteil ist außerdem die hochbauliche Gestaltung einer Einhausung für die Zufahrtsrampe zu einem geplanten öffentlichen Fahrradparkhaus unter dem östlichen Schrangen. Vorgesehen ist ein nichtoffener, einphasiger Planungswettbewerb für Teams aus Landschaftsarchitektur und Architektur mit bis zu 20 teilnehmenden Teams; die Bewerbungsfrist endet am 4. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) und VgV 2016 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren (VgV) für die Neugestaltung des Schrangen in der Hansestadt Lübeck. Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Landschaftsarchitektur und der Architektur, wobei im Rahmen des Bewerberverfahrens nur Angaben/Nachweise für das Leistungsbild der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff. HOAI zu erbringen sind. Die Fachplaner für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI sind im Teilnahmeantrag aber zu benennen. Es wird eine maximale Anzahl von 20 teilnehmenden Teams aus Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen mit Architekten/Architektinnen angestrebt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 und die VgV 2016 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die auslobende Institution und die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Die auslobende Institution, Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1171-26 registriert. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern/Preisträgerinnen durchgeführt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neugestaltung des Schrangen – Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach RPW 2013

    Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neugestaltung des Schrangens unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Königstr. sowie die hochbauliche Gestaltung einer Einhausung der Zufahrtsrampe zum künftigen unterhalb des östlichen Schrangen geplanten öffentlichen Fahrradparkhauses der Hansestadt Lübeck. Der rund 100 Meter lange Platzraum des Schrangens wird begrenzt durch die Fußgängerzone der Breiten Str. im Westen, die Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses im Norden und Südosten sowie dem Straßenraum der Königstr. im Osten. Der Schrangen befindet sich innerhalb der Pufferzone des UNESCO-Welterbebereichs „Lübecker Altstadt“ mit direkter Sicht auf die denkmalgeschützten Gebäude „Kirche St. Marien“ und „Kanzleigebäude“ sowie in kurzer fußläufiger Entfernung zum historischen und ebenfalls denkmalgeschützten Rathaus. Das Wettbewerbsgebiet umfasst den Platzraum des Schrangens sowie den östl. angrenzenden Straßenraum der Königstr. mit einer Gesamtfläche von ca. 2.600 qm. Der Schrangen dient als öffentl. Platz vorwiegend dem Aufenthalt sowie der fußläufigen Verbindung zwischen Breite Str. (Fußgängerzone) und Königstr. (u.a. Bushaltstelle). Die heutige Gestaltung des oberen Schrangens (westl. Wettbewerbsbereich) wurde 2013 auf Grundlage der Ergebnisse des 2007 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs “Mitten in Lübeck – Umgestaltung Achse Schrangen bis Klingenberg” hergerichtet. Unterhalb des östl. Schrangens („Unterer Schrangen“) befindet sich das sogenannte Bauteil C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses, welches ein unterirdisches Geschoss zur Verbindung der nördl. und südl. des Schrangens gelegenen Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses darstellt. Seit der Schließung des Karstadt-Warenhauses 2024 und der Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss 2026 stehen die Häuser A, B und C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses leer. Für Haus A ist die langfristige Entwicklung derzeit unklar. Gespräche mit privaten Investoren für die weitere Nutzung werden geführt. Das im Süden unmittelbar angrenzende ehemalige Haus B des Karstadt-Warenhauses wird aktuell durch die Hansestadt Lübeck zum sogenannten „Bildungshaus“ umgebaut. Es soll künftig im Mixed-Use-Konzept durch Schul-, Bildungs- und kulturelle Einrichtungen öffentlich genutzt werden. Das unterhalb der Platzfläche des östl. Teils des Schrangen befindliche "Haus C" des ehemaligen Karstadt-Warenhauses wird zu einem Fahrradparkhaus für die Öffentlichkeit und zur Unterbringung erforderlicher Fahrradstellplätze des "Bildungshauses" umgebaut. Die Erschließung erfolgt über eine neu herzustellende Rampenanlage auf dem "Unteren Schrangen" aus Richtung Königstraße. Zur Umsetzung des Vorhabens dient der "Untere Schrangen" bis voraussichtlich Anfang 2028 als Baustelleneinrichtungsfläche für die Umbauarbeiten des ehemaligen Haus B des Karstadt-Warenhauses zum „Bildungshaus“. Die Planungen zum „Bildungshaus“ und der öffentl. Fahrradtiefgarage und die perspektivischen Entwicklungen im Haus A bilden den Anlass für die Hansestadt Lübeck den Schrangen als öffentlichen Platz neuzugestalten. Die Überplanung des Schrangen inkl. Realisierung einer Einhausung für die Rampe zur künftigen Fahrradparkhaus bietet die Chance, die zentral in der Altstadt gelegenen Fläche auf die künftigen Anforderungen einzugehen, die sich aus den direkt angrenzenden Bauvorhaben sowie dem Strukturwandel der Innenstädte und dem Klimawandel ergeben. Hierzu sollen im Rahmen eines Planungswettbewerbs eine nachhaltige, bedarfsgerechte und qualitätsvolle Platzgestaltung im Bereich des Schrangen und eine baulich-funktional ansprechend integrierte Gestaltungslösung für die Einhausung der Zufahrtsrampe des künftigen Fahrradparkhauses auf dem Schrangen erarbeitet werden. Die Planung, Umsetzung und bauliche Herrichtung des Fahrradparkhauses (Rohbau, Ausbau, technische und funktionale Ausstattung) ist ausdrücklich nicht Teil der Wettbewerbs- und Planungsaufgabe, sondern erfolgt im Zuge des bereits laufenden Planungs- und Bauvorhabens „Bildungshaus“. Seit Januar 2026 wird ein Teilbereich des unteren Schrangen als Baustelleneinrichtungsfläche für das Bauvorhaben „Bildungshaus inkl. Fahrradparkhaus“ genutzt. In diesem Zuge wird Mittig des unteren Schrangen die Rampenanlage als Zufahrt zur künftigen Fahrradtiefgarage hergestellt. Im April 2026 wurde eine verkehrstechnische Untersuchung beauftragt die überprüfen soll, ob verkehrsplanerischen Maßnahmen zur Erschließung des Fahrradparkhauses erforderlich sind und ggf. der Abschnitt der Königstraße zwischen Fleischhauerstr. und Dr.-Julius-Leber-Str. in die aktuellen planerischen Überlegungen als Betrachtungsgebiet einbezogen werden muss. Zumindest die Anschlussräume entlang der Königsstr. sind in diesem Verfahren aber mit zu betrachten. Die Planung und die Umsetzung der neuen Platzgestaltung wird durch Mittel der Städtebauförderung finanziert. Folglich gelten grundsätzliche Anforderungen gem. StBauFR 2026 SH, die bei der Planung und Durchführung zu berücksichtigen sind. Demnach sind u.a. Zielgruppenspezifische Belange (siehe A.5.4 StBauFR 2026 SH) sowie Klima- und Umweltschutzbelange (siehe A5.5 StBauFR 2026 SH) im Besonderen zu berücksichtigen und die Vorgaben bei der Vergabe von Dienst-, Liefer- und Bauleistungen sowie zur baufachlichen Prüfung (siehe A5.6, A.5.7 StBauFR 2026 SH) zu beachten. Bauliche Maßnahmen und Vorhaben sind auf ihre Verträglichkeit mit der Welterbestätte zu überprüfen und verträglich mit den schützenswerten Stadtansichten und Sichtbeziehungen zu realisieren. Für die Baumaßnahme sind Kosten für Freiflächen (KGr 500) von ca. 1,34 Mio. Euro (netto) vorgesehen. Es ist geplant, mit den Realisierungsmaßnahmen ab 2028 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen im östl. Wettbewerbsbereich sollen bis zur Eröffnung des Bildungshauses bis Mitte 2028 (Schuljahr 2028/29) soweit abgeschlossen sein, dass die Nutzungsaufnahme des Schulbetriebs im Bildungshaus und die Inbetriebnahme der Fahrradtiefgarage gewährleistet sind.

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der Teilnahmeberechtigungen und der Mindestanforderungen der Eignungskriterien (siehe 5.1.9) führt zum Ausschluss des Bewerbers. Es gelten die gesetzlichen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Teilnahmeantrag zu erklären. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 Abs. 2 RPW 2013 fallen wie Personen, die unmittelbar an der Vorbereitung und Erstellung der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Neugestaltung des Schrangen – Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach RPW 2013

Wettbewerbsergebnis (1. Preis: 5 Punkte, 2. Preis: 4 Punkte, 3. Preis: 3 Punkte) Insgesamt können bis zu 500 Punkte vergeben werden. Die Preise erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 250,0 Punkte; 2. Preis: 200,0 Punkte; 3. Preis: 150,0 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese in abgestufter Rangfolge je 50,0 Punkte weniger für das Wettbewerbsergebnis (siehe hierzu auch [Hyperlink siehe Ziffer 5.1.11] - Dokument "Anlage A")
50 %
Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Arbeitsaufteilung; Beschreibung der internen Arbeitsweise (Arbeitsabläufe, Arbeitsinstrumente) und der Herangehensweise / Methodik zur Erfüllung des Auftrags; Umgang mit terminlichen Anforderungen, Terminmanagement, Arbeitsweise bei terminlichen Störungen; Umgang mit Kostenanforderungen, Kostenmanagement, Arbeitsweise bei ungewollten Kostensteigerungen; Überarbeitungspotential (siehe hierzu auch [Hyperlink siehe Ziffer 5.1.11] - Dokument "Anlage A")
35 %
Honorar für Grundleistungen inkl. Zu-/Abschlag, ggf. Besondere Leistungen, Nebenkosten und Pauschalen der angegebenen Stundensätze für die zu beauftragenden Leistungsbilder insgesamt (siehe hierzu auch [Hyperlink siehe Ziffer 5.1.11] - Dokument "Anlage A")
15 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der Teilnahmeberechtigungen und der Mindestanforderungen der Eignungskriterien (siehe 5.1.9) führt zum Ausschluss des Bewerbers. Es gelten die gesetzlichen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Teilnahmeantrag zu erklären. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 Abs. 2 RPW 2013 fallen wie Personen, die unmittelbar an der Vorbereitung und Erstellung der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.08.2026Berichtigung 1Ziffer 5.1.9. Eignungskriterien - Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft "Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zur personellen Ausstattung / zur Leistungserbringung: Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber/Bewerberin – bei einer BG von der BG insgesamt – unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen: Mitarbeitendenzahlen / Mindestanforderungen: Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Abschnitt 2) zur Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten 3 Jahren (2023/2024/2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Landschaftsarchitekten/ Landschaftsarchitektinnen und/oder Ingenieure/ Ingenieurinnen (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) inkl. Führungskräfte im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen im Sinne HOAI §39: größer/gleich 2 pro Jahr mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre. Im Falle einer BG sind die Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren."
Vergleichbare Verfahren4vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag1 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Niedersachsen (2) · Hessen (1) · Sachsen-Anhalt (1)
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MDMagistrat der Stadt Steinbach (Taunus)Steinbach (Taunus)104.05.2026
SOStadt Oldenburg (Oldb)Oldenburg120.04.2026
SLStadt Lüchow (Wendland)Lüchow (Wendland)101.04.2026
SLStadt Lüchow (Wendland)29439 Lüchow (Wendland)101.04.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Planungsleistungen für Freianlagen an BundeswehrliegenschaftenEnviro-Plan GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die NiederlassungsleitungKaiserslautern, Deutschland
    07.01.2025noch 4 Monate07.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und ServiceleitstellenTÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    09.02.2024noch 16 Monate31.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Der Bürgermeister – Fachbereich 5 – Planen und Bauen – 5.061 – FACHBEREICHSDIENSTE (Submission)

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 32 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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