Nachrüstung von Abfallbehältern mit Transponderchips (Nachchippen)

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
04.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.08.2026
Bekanntmachungsnummer
535723-2026
Verfahrensnummer
363bf9a3-90b9-437a-bc3d-b84b278bd1b8
CPV-Codes
31711100 · Elektronische Bauteile; 90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

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Kurzbeschreibung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland schreibt die Lieferung von Transponderchips und die physische Nachrüstung von Abfallbehältern für Restmüll, Bioabfall sowie Papier, Pappe und Kartonagen aus. Ziel ist die Einführung eines Identsystems zur Behälterverwaltung und Gebührenveranlagung. Die Umsetzung der Nachrüstung ist innerhalb eines Zeitraums von 210 Tagen vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lieferung von Transponderchips und Nachrüsten der Abfallbehälter im Landkreis Ammerland.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · AWB LK Ammerland: Behälternachrüstung für den Einsatz eines Identsystems (Nachchippen)

    Der Betriebsausschuss hat beschlossen, alle Abfallbehälter (Rest- und bioabfall sowie PPK) im Landkreis mit Transpondern ausstatten und zukünftig die Abfuhr mit einem Identsystem durchführen zu lassen. Die entsprechende Software für die Behälterverwaltung und Gebührenveranlagung wurde bereits ausgeschrieben und befindet sich in der Einführungsphase. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung von Transponderchips und das Nachrüsten der Behälter im Landkreis (Nachchippen).

    Frist: 04.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Anforderungen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Anforderungen gemäß NTVergG. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und für die sonstige Angebotsprüfung im Rahmen der Aufklärung für erforderlich ansieht, bleibt vorbehalten.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Anforderungen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Anforderungen gemäß NTVergG. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und für die sonstige Angebotsprüfung im Rahmen der Aufklärung für erforderlich ansieht, bleibt vorbehalten.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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bundesweit
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    08.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland

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Laufende Rahmenverträge

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