Lieferung von IT-Hardware und begleitenden IT-Dienstleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.01.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.12.2025
Bekanntmachungsnummer
810457-2025
Verfahrensnummer
36a116df-50f5-4efd-9db2-f345caafcfbc
CPV-Codes
30200000 · Computeranlagen und Zubehör; 30210000 · Datenverarbeitungsgeräte (Hardware); 30213000 · Personalcomputer; 50300000 · Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen; 72250000 · Systemdienstleistungen und UnterstützungsdiensteMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Kommunale Zweckverband ITK Rheinland in Neuss beschafft Informationstechnik (IT), darunter Hardware einschließlich Betriebssystemen sowie Vorinstallation, Inbetriebnahme, Rollout, Betriebsunterstützung und Störungsbeseitigung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen für die angegebenen Regionen in Nordrhein-Westfalen geschlossen und beginnt am 1. April 2026; sie läuft zunächst zwei Jahre und kann optional um zwei Jahre verlängert werden. Angebote müssen bis zum 16. Januar 2026 um 11:00 Uhr UTC eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehen-den Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von IT-Hardware inkl. Betriebssystem, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · IT-Rahmenvertrag Warenkorb 2026

    Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtundvierzig (48) Monate). Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von IT-Hardware inkl. Betriebssystem, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.

    Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle ge-setzten angemessenen Nachfrist (Nachforderung) fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die o.g. nachgeforderten Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der o.g. angemessenen Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für unwesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · IT-Rahmenvertrag Warenkorb 2026

Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle ge-setzten angemessenen Nachfrist (Nachforderung) fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die o.g. nachgeforderten Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der o.g. angemessenen Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für unwesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 224133-2026
Vergleichbare Verfahren44vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag28 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 9 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (16) · Berlin (4) · Sachsen (4) · Baden-Württemberg (3) · Hamburg (2) · Schleswig-Holstein (2)

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    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)

Aktiv seit 2025 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2025Spitze KW 49 · 2025 · 1

Bisherige Auftragnehmer

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CAComputacenter AG & Co. oHG110.03.202642,4 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

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