Lieferung von Hilfsmitteln zur ableitenden Inkontinenzversorgung

Status
Geplant
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
BAHN-BKK
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
25.06.2026
Bekanntmachungsnummer
433819-2026
CPV-Codes
33196000 · Medizinische Hilfsmittel

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Kurzbeschreibung

Die BAHN-BKK schreibt einen Vertrag über die Lieferung von Hilfsmitteln der Produktgruppe 15 (ableitende Inkontinenz) sowie zugehörige Dienstleistungen aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 127 SGB V, die keinen festen Abnahmeumfang garantiert. Die Ausschreibung dient der Aktualisierung der Vergütungsanlage 20 für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet.

Leistungen nach Losen (1)

  • PAR-0000 · Vergütungsanlage 20 zur Produktgruppe 15 (ableitende Inkontinenz) zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel

    Die BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Veröffentlichung ist die Anlage 20 zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel der BAHN-BKK. Diese Anlage wurde aktualisiert und steht auf der Homepage der BAHN-BKK und im MIP-Hilfsmittel-Management-Portal zur Einsicht bereit. Leistungserbringer können der Anlage 20 sowie dem Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel der BAHN-BKK jederzeit beitreten. Die Umsetzung der Anlage erfolgt, wenn Vertragsverhandlungen abgeschlossen sind bzw. zum 1. August 2026, wenn keine Verhandlungen gewünscht werden. Interessierte Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln und/oder der Anlage 20 beitreten. Die Vergütungsanlage gilt bis auf Weiteres ohne Bestimmung eines Enddatums. Kündigung und/oder Aktualisierung der Anlagen bzw. der Preise richten sich nach den Vorgaben des Rahmenvertrages der BAHN-BKK. Dieser ist zu finden auf der Homepage der BAHN-BKK unter folgendem Link: https://www.bahn-bkk.de/portale/leistungserbringer/hilfsmittelvertraege/vertragsmanager.html und im MIP-Hilfsmittel-Management-Portal. Auf der Homepage ist eine Registrierung erforderlich. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge begründet. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, das Vergaberecht ist nicht anzuwenden. Die Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse können dem Vertrag nach § 127 SGB V während der gesamten Laufzeit zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten.

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

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