Rahmenvertrag für Toilettenpapier, Papierhandtücher und Flüssigseife

Status
Offen
Angebotsfrist
06.10.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.09.2026
Bekanntmachungsnummer
613692-2026
Verfahrensnummer
50a267f6-6fb7-4975-9dd1-54cec494d9ff
CPV-Codes
33700000 · Körperpflegeprodukte; 33711900 · Seife; 33761000 · Toilettenpapier; 33763000 · PapierhandtücherMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Augsburg, beschafft Toilettenpapier, Papierfalthandtücher und flüssige Handwaschseife für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Lieferung ist in drei Leistungsbereiche gegliedert: Rollen mit jeweils 250 Blatt, Kartons mit jeweils 1.000 Papierhandtüchern und 5-Liter-Kanister mit Flüssigseife. Die Leistung ist der Region Augsburg zugeordnet; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Toilettenpapier, Papierfalthandtüchern und flüssiger Handwaschseife für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Toilettenpapier

    handelsüblichen Rollen Toilettenpapier (á 250 Blatt) gem. Leistungsbeschreibung

    Frist: 06.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Papierfalthandtücher

    Papierfalthandtücher ( Kartons á 1.000 Stück) gem. Leistungsbeschreibung

    Frist: 06.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Flüssige Handwaschseife

    Flüssige Handwaschseife (5-Liter-Kanister) gem. Leistungsbeschreibung

    Frist: 06.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Toilettenpapier

Preis
100 %

LOT-0002 · Papierfalthandtücher

Preis
100 %

LOT-0003 · Flüssige Handwaschseife

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.09.2026Berichtigung 1Fehler des Auftraggebers berichtigt
Vergleichbare Verfahren37vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag55 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 8 Vergaben

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Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt

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VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
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Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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