Lieferung von Ballett- und Spitzenschuhen mit Beratung und Sonderanfertigungen

Status
Offen
Angebotsfrist
07.10.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Württembergische Staatstheater Stuttgart
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
07.09.2026
Bekanntmachungsnummer
614206-2026
Verfahrensnummer
c103b6e6-e4a8-4c3c-a307-64370dd68657
CPV-Codes
18820000 · Sportschuhe

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Kurzbeschreibung

Die Württembergische Staatstheater Stuttgart suchen einen Lieferanten für Ballettschuhe, insbesondere Spitzenschuhe, für professionelle Tänzerinnen und Tänzer. Benötigt werden Serienmodelle sowie individuell angefertigte Schuhe mit den in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten, einschließlich telefonischer Beratung durch eine feste Ansprechperson und bei Bedarf einer Anprobe vor Ort. Der Leistungsort liegt in Stuttgart (Region DE111); Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 14:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gesucht wird ein Lieferant, der unserer Compagnie jeden Ballettschuhwunsch erfüllen und der im Bedarfsfall hinsichtlich Ballettschuhalternativen beraten kann.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ballettschuhe

    Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Spitzenschuhe in Serien- sowie individueller Sonderanfertigung für professionelle Tänzer*innen eines Staatstheaters herzustellen oder zu beziehen und zu liefern. Sonderanfertigungen müssen mindestens die in der Leistungsbeschreibung genannten Anpassungsmöglichkeiten umfassen. Die Dienstleistung umfasst individuelle telefonische Beratung durch einen festen Ansprechpartner und bei Bedarf ein Shoe Fitting vor Ort.

    Frist: 07.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland entsprechend § 129 uns § 129 b StGB und § 123 Abs 1 Nr. 1 GWB Bildung terroristischer Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland, entsprechend § 129 a und § 129 b StGB und § 123 GWB Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte entsprechend § 261 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB; Terrorismusfinanzierung oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach oder entsprechend § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen entsprechend § 89 c StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr entsprechend § 229 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern entsprechend § 108 e StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB; Vorteilsgewährung und Bestechung jeweils auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten entsprechend §§ 333, 334 und 335 a StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr gemäß Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB Menschenhandel entsprechend §§ 232 und 233 StGB; Förderung des Menschenhandels entsprechend § 233 a StGB, beide entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt Verstöße gegen Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Chemikalienrecht und Genehmigungsrecht sowie Kreislaufwirtschaftsgesetz oder entsprechenden Regelungen, die zu einer Geldbuße geführt haben. Verstoß gegen Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften oder Regelungen entsprechend § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 21 LkSG, die nach nationalem Recht zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat bzw. mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurde. Zahlungsunfähigkeit entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahrens; Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse; Verfahren der Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit, Verstöße entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Wenn Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken entsprechend § 1 GWB Verstoß gegen Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wenn ein früherer Auftrag wegen mangelhafter Erfüllung frühzeitig beendet wurde im Vergabeverfahren unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben Für die Nachforderung wird gegebenenfalls eine angemessene Frist gesetzt.

Vergabeunterlagen

13 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026
01_Angebotsaufforderung.pdfSonstiges217 KB
02_Angebot.docxSonstiges79 KB
03_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis127 KB
04a_Preisblatt.xlsxSonstiges42 KB
04b_Aufgliederung der Einheitspreise.xlsxSonstiges4 B
04c_Konzeptformular.docxFormular49 KB
05_Vertrag.pdfVertragsbedingungen227 KB
06_Eigenerklärung.docxFormular93 KB
06a_Eigenerklärung-SanktionsVO.docxFormular56 KB
07_Erklärung Bietergemeinschaft.docxFormular71 KB
08a_Leistungen_anderer_Unternehmen.docxSonstiges74 KB
08b_VerpflichtungsErklg_anderer_Unternehmen.docxFormular8 B
09_Mindestlohn.docxSonstiges68 KB

Anforderungen

Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland entsprechend § 129 uns § 129 b StGB und § 123 Abs 1 Nr. 1 GWB Bildung terroristischer Vereinigungen; Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland, entsprechend § 129 a und § 129 b StGB und § 123 GWB Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte entsprechend § 261 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB; Terrorismusfinanzierung oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach oder entsprechend § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen entsprechend § 89 c StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder gegen sonstige öffentliche Haushalte entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr entsprechend § 229 StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern entsprechend § 108 e StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB; Vorteilsgewährung und Bestechung jeweils auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten entsprechend §§ 333, 334 und 335 a StGB und § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr gemäß Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB Menschenhandel entsprechend §§ 232 und 233 StGB; Förderung des Menschenhandels entsprechend § 233 a StGB, beide entsprechend § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt Verstöße gegen Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Chemikalienrecht und Genehmigungsrecht sowie Kreislaufwirtschaftsgesetz oder entsprechenden Regelungen, die zu einer Geldbuße geführt haben. Verstoß gegen Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften oder Regelungen entsprechend § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 21 LkSG, die nach nationalem Recht zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat bzw. mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurde. Zahlungsunfähigkeit entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahrens; Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse; Verfahren der Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit, Verstöße entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Wenn Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken entsprechend § 1 GWB Verstoß gegen Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wenn ein früherer Auftrag wegen mangelhafter Erfüllung frühzeitig beendet wurde im Vergabeverfahren unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben Für die Nachforderung wird gegebenenfalls eine angemessene Frist gesetzt.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren0vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Kein ähnliches Verfahren in den letzten 12 Monaten abgelaufen.

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Keine Auftraggeber im Vergleichsfeld.

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Württembergische Staatstheater Stuttgart

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 37 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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